Protocol of the Session on March 4, 2015

Die Fachlehrkräfte übernehmen allerdings mit steigender Zeit an der Berufsschule immer ähnlicher werdende Tätigkeiten wie die Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer. Ihr Anforderungsprofil hat sich in den letzten Jahren sehr stark verändert. Es ist komplexer geworden. Weil die beiden Personengruppen, die Berufsschullehrer im engeren Sinne und die Fachlehrkräfte auf der anderen Seite im selben Bereich tätig sind, wächst die Forderung, ob man nicht durch Weiterqualifizierung dieselbe Besoldung erreichen kann, also dieselben Aufstiegschancen erreichen kann. Dieser Wunsch der Fachlehrkräfte ist nicht verwerflich. Von daher finde ich es richtig, dass wir dieses Thema angehen wollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Es ist klar, dass die unterschiedliche Besoldung, die auch schon angesprochen wurde, die Ursache in der Ausbildung der Personen hat. Diese Ursache kann man angehen. Es ist von Herrn Yüksel richtig beschrieben worden, dass die Situation an den Berufsschulen so ist, dass wir einen großen Mangel an Berufsschullehrern haben.

Es ist von Herrn Klein richtig gesagt worden, dass es hohe Anforderungen an die Berufsschullehrer gibt. Von daher ist es doch richtig, dass wir diesen Weg gehen, das Kultusministerium zu bitten, ein Konzept zu entwickeln, wie man diesem Begehr der Fachlehrkräfte folgen kann, dass sie sich weiterqualifizieren und mehr Verantwortung übernehmen können. Wir erfüllen damit gleich zwei Ziele. Erstens öffnen wir den betroffenen Personen neue Perspektiven. Zweitens eröffnen wir breitere Einsatzmöglichkeiten und helfen damit den Berufsschulen.

Wir haben gestern bei der Regierungserklärung des Wissenschaftsministers auch über die Frage der Durchlässigkeit und der Gleichwertigkeit von beruflicher Bildung und akademischer Bildung gesprochen. Ich finde, dass dieses Beispiel sehr gut zeigen kann, dass beides miteinander verbunden werden muss und beide Wege miteinander verbunden werden können. Von daher ist der Impuls, der von diesem Antrag ausgeht, sehr gut gegen den Lehrermangel an den Berufsschulen, sehr gut für die betroffenen Personen und ein Beispiel dafür, dass zwischen den beiden Ausbildungssystemen ein reger Austausch herrschen sollte. Von daher hoffe ich auf breite Unterstützung für diese Initiative. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Das Wort hat der Abg. Greilich für die FDP.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gegenstand der Beratungen ist der Antrag von drei Fraktionen: CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Vorausgegangen war dem schon einmal ein Antrag der SPD-Fraktion betreffend Weiterqualifizierung und Aufstiegsoptionen für Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer an beruflichen Schulen.

Ich kann nur hoffen: Was lange währt, wird endlich gut. – Wenn ich mir diesen Dringlichen Antrag anschaue, den Sie am 17. Juli 2014 eingebracht haben, d h. vor acht Monaten, dann war es mit der Dringlichkeit vielleicht doch nicht so. Dann hätten Sie sich seinerzeit vielleicht auch noch den halben Tag Zeit nehmen können, uns zu fragen, ob wir nicht den Antrag auch unterstützen. Wir hätten es getan. Sie haben uns nicht gefragt. Das macht nichts, wir werden dem Antrag trotzdem zustimmen, weil er in der Sache gut ist.

Zum Inhalt ein paar kurze Bemerkungen. Herr Kollege May hat schon darauf hingewiesen, dass Fachlehrer einen 21 Monate dauernden Vorbereitungsdienst durchlaufen, bevor sie in diese Position kommen.

Ich will noch ergänzen, dass schon erhebliche Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erbracht werden müssen: Der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung in der entsprechenden Fachrichtung, eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung, ein Lebensalter von mindestens 24 und höchstens 40 Jahren zum Zeitpunkt der Einstellung, und in allen beruflichen Fachrichtungen außer derjenigen der Wirtschaft und Verwaltung wird der Abschluss einer einschlägigen, mindestens zweijährigen Fachschule, eine einschlägige Meisterprüfung oder ein anderer Abschluss mit entsprechender Qualifikation verlangt – also recht hohe Qualifikationsanforderungen. In der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung ist es das Bestehen der staatlichen Prüfung für Lehrerinnen und Lehrer der Bürowirtschaft oder ein anderer Abschluss mit entsprechender oder höherer Qualifikation.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, warum trage ich das hier vor? – Weil es deutlich macht, dass diejenigen, die als Fachlehrer in den Vorbereitungsdienst kommen – und erst recht diejenigen, die ihn absolviert haben –, das an Praxisnähe mitbringen, was wir in den beruflichen Schulen dringend brauchen, was wir gerade im Kontext der Fragen zum Fachkräftemangel, die wir heute intensiv diskutieren, ganz besonders dringend brauchen.

Bereits in der letzten Legislaturperiode sind die Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer an das Kultusministerium und an die Fraktionen herangetreten und haben ihr Kernanliegen vorgetragen, nämlich für eine Höhergruppierung plädiert. Wir als FDP-Fraktion haben bereits damals eine stärkere Anerkennung befürwortet, weil die Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer eben die für berufliche Schulen so wichtige Verzahnung von Theorie und Praxis in der täglichen Praxis umsetzen können.

Eine schnelle Realisierung dieser Forderungen war mit Blick auf die Schuldenbremse sowie die prioritären bildungspolitischen Schwerpunkte nicht möglich. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir der Idee und der Entwicklung des Modells zur Weiterqualifizierung für Fachlehrer und Fachlehrerinnen für arbeitstechnische Fächer unverändert sehr positiv gegenüberstehen.

(Beifall des Abg. Hugo Klein (Freigericht) (CDU))

Vielen Dank, Herr Kollege Klein. – Vor diesem Hintergrund begrüßen wir den Antrag, in dem gefordert wird, die Möglichkeiten und Voraussetzungen zu prüfen, wie man das umsetzen kann.

Abschließend will ich noch zwei wichtige Punkte zu Protokoll geben, auch für die Berücksichtigung in der dann anstehenden Arbeit im Kultusministerium. Der Erste ist die Berücksichtigung aller erworbenen Kompetenzen im Rahmen der Ausbildung sowie im bisherigen Berufsweg. Das ist sinnhaft, um eine Weiterqualifizierung in die Wege zu leiten und diese Kompetenzen anzurechnen, gerade im Hinblick auf den wachsenden Bedarf an Lehrkräften für berufliche Schulen.

(Beifall des Abg. Turgut Yüksel (SPD))

Der zweite Punkt, warum diese Weiterqualifizierung notwendig ist, ist der, dass diese Fachlehrer mehrheitlich über nur ein Unterrichtsfach verfügen. Deswegen brauchen wir eine Weiterqualifizierung. Es kann nicht nur um die Höhergruppierung gehen, sondern es geht um die Weiterqualifizierung, sodass ein berufsbegleitendes Studium etwa dort Abhilfe schaffen könnte. Die Entwicklung eines Konzepts ist zwingend geboten. Nachdem der Antrag bereits eine Vorlaufzeit von acht Monaten hatte, würde ich mir wünschen, dass uns das Kultusministerium nicht allzu lange darauf warten lässt, die entsprechenden Vorschläge im Kulturpolitischen Ausschuss vorzulegen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Turgut Yüksel (SPD))

Nächste Wortmeldung von Frau Abg. Cárdenas für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist im Grunde schon längst überfällig. Es ist ein guter und richtiger Antrag, den wir selbstverständlich auch so mitgezeichnet hätten, wenn man uns denn gefragt hätte.

Die Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer wenden sich schon seit Jahren immer mal wieder an uns, um Unterstützung für die Höhergruppierung und die Gleichstellung ihres Berufsstandes zu erbitten.

Im Kern geht es darum, die Besoldung dieser Lehrkräfte anzugleichen und ihnen eine Aufstiegsmöglichkeit zu geben, indem sie ein zweites Unterrichtsfach durch ein Studium erlernen und somit die Voraussetzung für einen solchen Aufstieg erfüllen.

Herr Greilich hat schon ausführlich über die hohen Qualifikationsanforderungen der Fachlehrer gesprochen. Aber auch die Tätigkeiten, die bei Beförderungsstellen zu A 14 in den Ausschreibungen beschrieben werden, sind oftmals

gleichartig mit den Tätigkeiten, die auch Fachlehrer mit eigenem Selbstverständnis ausführen – Fachlehrer sind aber dann aus diesem Verfahren ausgeschlossen.

Dieser Ungleichbehandlung kann durchaus entgegengewirkt werden. Daher unterstützen wir natürlich diesen Antrag und würden uns freuen, nicht nur über die Kosten eines berufsbegleiteten Studiums informiert zu werden, sondern auch über die mögliche Praxis eines solchen.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Lehrermangel an den hessischen Berufsschulen ist nicht zu unterschätzen; hierauf wurde von mehreren meiner Vorredner eingegangen. Genau genommen ist dies das einzige Lehramt, das seinen Studienanfängerinnen und Studienanfängern sehr gute berufliche Einstiegschancen bietet. Daher ist eine solche Aufwertung von Fachlehrern für arbeitstechnische Fächer unbedingt zu begrüßen. Das heißt, wir unterstützen diesen Antrag natürlich. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer erfüllen insbesondere bei den Mangelfächern, also im Bereich Metall- und Elektrotechnik, eine wichtige und wesentliche Aufgabe im Rahmen unserer berufsschulischen Ausbildung.

Sie verfügen zwar in der Regel über keinen Hochschulabschluss bzw. kein Hochschulstudium, dafür aber über eine Meisterprüfung und zudem in der Regel über eine mehrjährige überdurchschnittliche Fachpraxis und gute Fachtheorie. Bei guten Kräften zeigen sich darüber hinaus ein deutliches Fortbildungsstreben und ein großes Interesse an der Schulorganisations- und Unterrichtsentwicklung.

Zusammengefasst: Sie bereichern die beruflichen Schulen, weil sie aufgrund ihrer vielfältigen Erfahrungen wertvolle praktische Aspekte in den Unterricht und in die Entwicklung von Curricula einbringen. Und oft – darauf hat Herr Abg. Klein schon hingewiesen – unterrichten sie in den gleichen Lernfeldern die gleichen Lerngruppen wie ihre Kolleginnen und Kollegen mit Lehramt.

Deswegen ist es gut und richtig, im Sinne einer klaren Würdigung und Wertschätzung dieser pädagogisch und fachlich bedeutsamen Arbeit nach Wegen zu suchen, diesen engagierten Lehrkräften eine Aufstiegsmöglichkeit zu verschaffen. In diesem Sinne nehme ich den Arbeitsauftrag dieses Hauses gerne an.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Lassen Sie mich trotzdem auf einen wesentlichen Unterschied hinweisen, der sich schon auf den ersten Blick zeigt. Wenn es um die Gewinnung zusätzlicher Berufsschullehrerinnen und -lehrer gerade in den Mangelfächern geht, ist das – auch darauf hat Herr Abg. Klein schon hingewiesen – eine durchaus komplexe Übung. Das Beamten- und

Laufbahnrecht ist dabei nur eine der Hürden. Es verlangt für den Zugang zum höheren Dienst nun einmal ein Lehramt auf der Basis eines entsprechenden Studiums. Hier also Bewerberinnen und Bewerber anzusprechen, die bis dato noch nicht auf Dauer als Lehrkräfte mit allen Rechten und Pflichten beschäftigt werden können, erfordert vermutlich diverse gesetzliche Änderungen und will auf jeden Fall wohlüberlegt sein.

Davon unabhängig eine Aufstiegsmöglichkeit für die Fachlehrerinnen und Fachlehrer zu schaffen: Das wollen wir – dies sage ich jetzt schon zu – gerne ermöglichen. Dazu arbeiten wir bereits an einer Qualifizierungsmaßnahme, um die Beschäftigungsmöglichkeiten dieser Lehrkräfte im Theorieunterricht auszubauen und sie damit auch in die Lage zu versetzen, sich künftig noch besser für die Nachwuchsgewinnung in diesem Bereich zu engagieren.

Dann muss uns am Ende aber auch klar sein und ist uns auch klar, dass diese Lehrkräfte nach der Qualifizierung eine besondere Koordinationsaufgabe übernehmen, für die wir auch – ähnlich den bestehenden Koordinatorenstellen – eine höhere Besoldung gewähren wollen und gewähren müssen. Auch in diesem Sinne arbeiten wir gerne im Auftrag des Hessischen Landtags weiter. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Dann überweisen wir diesen Antrag zur weiteren Beratung vereinbarungsgemäß an den Kulturpolitischen Ausschuss. – Kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, die Fraktionsspitzen haben mitgeteilt, dass wir die Punkte 13 und 53 heute nicht mehr aufrufen.

Ich komme nun noch zu den Beschlussempfehlungen, dann schließen wir die Sitzung.

Tagesordnungspunkt 42:

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 19/1606 –

Es ist darum gebeten worden, die Petition Nr. 868/19 herauszunehmen und separat abzustimmen. Ich frage, wer der Beschlussempfehlung zur Petition Nr. 868/19 zustimmen möchte. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der LINKEN mehrheitlich beschlossen.

Ich rufe die übrigen Petitionen auf. Wer kann den Beschlussempfehlungen zustimmen? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltung? – Damit sind alle Petitionen angenommen.

Meine Damen und Herren, ich weise noch darauf hin, dass jetzt der Kulturpolitische Ausschuss in Raum 510 W zusammenkommt. Im Übrigen einen schönen Abend, bis morgen.

(Günter Rudolph (SPD): Können wir nicht noch die Beschlussempfehlungen ohne Aussprache machen?)