Die zweite Anmerkung zu dem Thema. Frau Ministerin, Sie haben sehr dezidiert darauf hingewiesen, wie sich das mit Konsum und Besitz verhält. Aber Sie wissen doch ganz genau, dass das Wortspielerei ist. Es ist ganz große Wortspielerei spätestens dann, wenn es um das Thema Konsum und Führerschein geht.
Ich kann Ihnen den Fall eines jungen Mannes berichten, der Haschisch – und zwar nicht im Auto befindlich – konsumiert und aufgrund dieser Tatsache seinen Führerschein verloren hat. Er ist nicht unter Drogeneinwirkung Auto gefahren, sondern lediglich beim Rauchen von Haschisch von einem Polizisten beobachtet worden. Er hat es überhaupt nicht bestritten. Deshalb hat er seinen Führerschein verloren.
Deswegen ist doch diese Argumentation, zu sagen, der Konsum sei überhaupt nicht problematisch in diesem Land, auch nur die halbe Wahrheit. Wenn ein großer Teil der Menschen in diesem Land, der Haschisch konsumiert, davon bedroht ist, dass er allein aufgrund der Tatsache, dass er Haschisch konsumiert, den Führerschein verlieren kann – –
Damit kein Missverständnis aufkommt: Unter Drogen fahren, egal welchen, geht nicht. Ich nehme einmal an, wir alle hier im Raum haben gelegentlich ein Glas Wein getrunken. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir deswegen unseren Führerschein verlieren müssen, weil wir nicht trinken, wenn wir Auto fahren.
Das ist ebenso bei Haschisch nicht eindeutig geregelt. Es ist nicht so geregelt, dass man in der einen Woche konsumiert, in der anderen Woche Auto fährt und deswegen nicht gefährdet ist, seinen Führerschein zu verlieren. Sondern man ist gefährdet, seinen Führerschein dann doch zu verlieren.
Das ist eine Ungleichbehandlung, die überhaupt nicht zu vertreten ist. Wenn Sie so tun, als ob das Konsumieren kein Problem darstellt, ist das an der Stelle auch nur die halbe Wahrheit, denn es ist ein massives Problem.
Frau Schott, danke. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Nach der mir vorliegenden Information überweisen wir alle drei Anträge auf jeden Fall dem Rechtsausschuss. Es ist nur die Frage, ob der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss bei allen Initiativen mitberatend wird.
Dann machen wir das so. Alle drei werden dem Rechtsausschuss, federführend, und dem Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss, beteiligt, überwiesen. Das gilt für den Antrag, Drucks. 19/1086, den Dringlichen Antrag, Drucks. 19/1166, und den Dringlichen Entschließungsantrag, Drucks. 19/1177.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen – Drucks. 19/1109 zu Drucks. 19/514 –
Als erstes müssten wir die Berichterstattung von Herrn Lenders haben. Kann das jemand übernehmen? – Herr Rentsch übernimmt.
Herr Präsident! Das ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD, der LINKEN und der FDP, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Vielen Dank für die Berichterstattung. – Wir treten jetzt in die zweite Lesung ein. Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Als Erste hat sich Frau Feldmayer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich gehofft, dass jetzt alle entspannt der Rede lauschen.
Zum Schluss ist das Blut doch noch etwas in Wallungen gekommen. Ich hoffe, dass wir trotzdem sachlich über den Gesetzentwurf debattieren können.
Im Rhein-Main-Gebiet leben ca. 2 Millionen Menschen. Die Zahl der Menschen im Rhein-Main-Gebiet und insbesondere in der Stadt Frankfurt wächst. Immer mehr Studierende streben an die Universitäten.
Ich glaube, insgesamt sind das alles Dinge, die man positiv bewerten kann. Es ist schön für die Stadt Frankfurt, dass die Zahl der Einwohner wächst. Es ist gut, dass immer mehr studieren. Beides führt aber zu einem enormen Druck auf dem Wohnungsmarkt im Rhein-Main-Gebiet und den Universitätsstädten Frankfurt, Darmstadt, Gießen, Marburg und Kassel.
Während im ländlichen Raum immer mehr Wohnungen und Häuser leer stehen, wird bezahlbarer Wohnraum in
den Boomregionen immer weniger. Das ist ein Problem. Es haben sich deutschlandweit immer mehr Bündnisse für bezahlbaren Wohnraum gegründet. Sie machen uns als Politiker darauf aufmerksam, dass wir handeln müssen. Ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf gerade zur rechten Zeit gekommen ist. Wir werden mit unserem Gesetzentwurf als Gesetz für mehr bezahlbaren Wohnraum in Hessen sorgen.
Trotz der Unterschiede – wir hatten verschiedene Änderungsanträge vorliegen – glaube ich, dass wir uns darin einig sind, dass wir diesen Weg gehen müssen. In der Anhörung haben uns die Experten bescheinigt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg sind. Hanseatisch hat das ein Experte in der Anhörung ausgedrückt, indem er gesagt hat, wir seien da im richtigen Fahrwasser.
Wie gesagt, es gibt Probleme auf dem Wohnungsmarkt, weil es im Ballungsraum zu wenige Wohnungen im unteren Segment, aber mittlerweile auch zu wenige Wohnungen im mittleren Segment gibt. Ich glaube, wir, die Politik, müssen uns an der Lösung dieses Problems mit verschiedenen Instrumenten beteiligen, unter anderem mit einer Aktualisierung des Gesetzes. Wir haben mit diesem Gesetzentwurf die Problematik aufgegriffen und wollen auf eine deutliche Entspannung des Wohnungsmarktes hinwirken.
Wir werden das Wohnraumförderungsgesetz weiterentwickeln. Wir werden es den aktuellen Entwicklungen anpassen. Das heißt: Wir überlassen den Wohnungsmarkt nicht dem Spiel der Kräfte, sondern nutzen die Steuerungsmöglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen. Ich glaube, das ist gut so.
Der Mietwohnungsbau und die Förderung des Eigentums werden in unserem Gesetzentwurf als gleichrangige Förderziele aufgenommen. Damit wird die Priorisierung der Förderung des Eigentums entfallen. Das bedeutet, dass wir flexibel auf den jeweiligen Bedarf am Wohnungsmarkt werden eingehen können. Besonders im Rhein-Main-Gebiet brauchen wir mehr bezahlbaren Wohnraum, also den Sozialwohnungsbau.
Dazu wird mit dem Gesetzentwurf als Gesetz die richtige Grundlage geschaffen werden. Wer, wie die Mitglieder der SPD, die Einkommensgrenze für den Bezug einer Sozialwohnung anheben will, schafft dadurch leider keinen zusätzlichen Quadratmeter Wohnraum. Das ist problematisch, weil sich dann der Anteil derjenigen, die eine Sozialwohnung beziehen könnten, erweitern würde. Wir befürchten, dass dann insbesondere die Schwächsten durch die Maschen fallen würden und dass insbesondere die Schwächsten dann keine Sozialwohnungen mehr bekommen würden. Aus diesem Grund haben wir diese Änderung abgelehnt.
Neu in unserem Gesetzentwurf ist auch, dass die Förderung studentischen Wohnens in die soziale Wohnraumförderung explizit aufgenommen wird. Auch dazu wurde uns in der Anhörung von den Experten bescheinigt, dass das
der richtige Weg ist. Wir dürfen es nicht zulassen, dass die Entscheidung, ob ein junger Mensch studiert oder nicht, von der Frage des Bekommens von Wohnraum abhängt.
Erstmals legen wir mit der Novelle auch einen Förderschwerpunkt auf den Wohnungsbau für Menschen, die zu viel Einkommen haben, um eine Sozialwohnung zu bekommen, aber die eigentlich zu wenig Geld haben, um sich auf dem freien Markt mit einer Wohnung zu versorgen. Die Erzieherin oder der Polizist müssen weiterhin in der Stadt, in Frankfurt, wohnen können, also dort, wo sie arbeiten. Ich glaube, aus diesem Grund ist es richtig, dass wir in diesem Gesetzentwurf ein Mittelstandsprogramm aufgenommen haben. Genau das haben die Vertretungen der Städte auch gefordert.
Außerdem haben wir in den Gesetzestext eine Regelung aufgenommen, die der Vielfalt des Lebens gerecht wird. Das will ich einfach einmal so sagen. Neue Wohnformen sind im Kommen. Sie werden genauso erfasst.
Im aktuell geltenden Gesetz ist das genossenschaftliche Wohnen schon enthalten. Wir haben das gemeinschaftliche Wohnen jetzt noch einmal explizit aufgeführt. Experimentelles Wohnen gehört z. B. dazu.
Das genossenschaftliche Wohnen, das in den Änderungsanträgen der Fraktionen DIE LINKE und der SPD gefordert wird, gibt es bereits im alten Gesetz. Das ist deswegen einfach obsolet. Denn es steht schon im Gesetz.
Insgesamt werden wir mit dem Gesetz dafür sorgen, dass der Wohnungsmarkt den Bedürfnissen aller gerecht werden wird. Daneben gibt es noch die Mietpreisbremse. Die erste haben wir in Hessen schon. Die zweite wird kommen. Weitere Instrumente wie die Fehlsubventionierungsabgabe werden folgen. Das sind die Instrumente.
Mit diesem Gesetz, das wir heute hoffentlich in zweiter Lesung werden beschließen können, werden wir dafür sorgen, dass es eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt geben wird. Wir werden nicht von heute auf morgen alles so regeln können, wie wir uns das wünschen. Wohnungen werden nicht von heute auf morgen gebaut. Aber ich glaube, dass wir den richtigen Kurs einschlagen.
Ich glaube, es ist wichtig, gerade in den Ballungsräumen der sogenannten Gentrifizierung vorzubeugen. Auch in diesem Sinne wird dieser Gesetzentwurf zu einer Entspannung der Situation beitragen.
Mit unserem Gesetz werden wir das Wohnraumförderungsgesetz so umformen, dass es der Lebenswirklichkeit in Hessen im Jahr 2014 und der folgenden Jahre angepasst sein wird. Ich freue mich darauf, dass dieser Gesetzentwurf heute beschlossen werden wird. An die Mitglieder der anderen Fraktionen möchte ich appellieren, dem zuzustimmen. – Meine Damen und Herren, vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU greift zu kurz. Nach unserem Verständnis muss der Mietwohnungsbau Priorität bekommen. Wir brauchen eine verbindliche Regelung und nicht nur eine Absichtserklärung für die Förderung des Wohnungsbaus für Menschen mit mittlerem Einkommen. Aus diesem Grund wird dieser Gesetzentwurf nicht die Zustimmung der Mitglieder der SPD-Fraktion erhalten.