Ich will das an einigen Beispielen zeigen. Die Umstellung der GEZ-Gebühr auf diesen Beitrag hat nicht nur dafür gesorgt, dass z. B. Filialbetriebe für jeden Standort, für jede Betriebsstätte zahlen, weil die Kfz-Abgabe zusätzlich belastet. Deshalb kann man feststellen, dass überall dort, wo in der Wirtschaft Unternehmen mittlerweile mehrfach Beiträge zahlen, sie aber nicht mehrfach schauen können.
Es ist schon eine ziemliche Ungerechtigkeit, was dort implementiert worden ist. Es ist übrigens auch einer der Hauptgründe dafür, warum zurzeit viel mehr Geld da ist, weil man nämlich das Geld woanders abkassiert hat. Das ist eine Grundlage, der wir uns nicht anschließen können. Wir halten sie weiterhin für falsch.
Herr Kollege Siebel, man kann halt nur einmal empfangen. Deshalb sollte man auch nur einmal bezahlen.
Es ist die Variante nach dem Motto: Ich zahle mehrfach hintereinander. – Ich weiß, dass Sie es beim Soli auch anders sehen. Das ist auch so eine Debatte nach dem Motto: Der Solidaritätszuschlag ist einmal eingeführt, die Leute merken gar nicht mehr, dass das Geld weggeht; insofern bleibt es auch dabei, dass das Versprechen, das die Politik den Bürgern gegeben hat, dass 2019 Schluss mit dem Soli ist, sie nicht mehr interessiert.
Es geht immer weiter. Dort, wo das Geld kommt, nimmt man es mit. Insofern kann ich sagen, auch das halten wir für falsch, genauso wie diese Grundlage, die wir hier diskutieren.
Die Ungerechtigkeiten kann man darin sehen, dass das Zusammenspiel zwischen der Bedarfsanmeldung der Anstalten auf der einen Seite und der Beitragserhebung auf der anderen Seite ein Konstrukt in diesem Staatsvertrag ist, das zum Scheitern verurteilt ist, weil natürlich der Bedarf der Rundfunkanstalten zum Teil höher angegeben wird, als er wahrscheinlich ist, um überhaupt in diese Spirale zu kommen und nicht in die Rücklage fassen zu müssen.
Insofern will ich für uns feststellen: Ja, wir haben Verständnis dafür, dass viele dieses Modell weiter fortführen wollen. Aber es wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, nicht einen Fehler zu perpetuieren und einfach nur fortzuschreiben, sondern die Fehler in diesem Gesetz zu eliminieren.
Die Ungerechtigkeiten, gerade die mit der Wirtschaft, müssen ausgeschlossen werden. Sie waren falsch, sie sind falsch, und sie werden nicht besser, indem wir das Ganze fortsetzen.
Insofern wird die FDP getrennte Abstimmung beantragen. Das Thema Regionalfenster werden wir auf jeden Fall unterstützen. Den Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden wir ablehnen. – Vielen Dank.
Nach dem Ende der Aussprache zur ersten Lesung kann der Landtag beschließen, den Gesetzentwurf gemäß § 14 Abs. 1 der Geschäftsordnung ohne Ausschussüberweisung anzunehmen. Dazu müssen wir eine Abstimmung durchführen.
Herr Kollege Rentsch, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie eine getrennte Abstimmung haben wollen?
Wir beantragen nach § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung die getrennte Abstimmung des Art. 1 des Gesetzentwurfs.
Wir stimmen dann ab über Art. 1 des Gesetzentwurfs. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der FDP und DIE LINKE.
Damit rufe ich den Rest des Gesetzentwurfs zur Abstimmung auf. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf in erster Lesung angenommen.
Es wurde von einer Fraktion der Antrag gestellt, sofort in die zweite Lesung einzutreten. Das kann gemäß § 14 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung ohne Ausschussüberweisung erfolgen. Dazu muss der Landtag jedoch dieses Verfahren mit Zweidrittelmehrheit beschließen. Deshalb frage ich Sie jetzt: Wer ist dafür, dass wir nach Abschluss der ersten Lesung direkt in die zweite Lesung eintreten? – Offensichtlich gibt es da nicht nur eine Zweidrittelmehrheit. Das ist im Haus einstimmig erfolgt. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es keine.
Wir können damit unmittelbar in die zweite Lesung eintreten. Es ist gewünscht, dass es keine Aussprache gibt. Damit können wir in zweiter Lesung abstimmen. Sollen wir wiederum getrennt abstimmen?
Ihr macht aber auch ein Zeug. – Dann stimmen wir jetzt in zweiter Lesung wiederum getrennt und zunächst über Art. 1 ab. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der FDP und DIE LINKE. Damit ist Art. 1 beschlossen.
Ich rufe die restlichen Artikel des Gesetzentwurfs auf. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder des ganzen Hauses. Das ist also einstimmig. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung beschlossen und damit zum Gesetz erhoben wurde.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes – Drucks. 19/1091 zu Drucks. 19/845 –
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zu einem der Höhepunkte des heutigen Plenartages. Es geht um die Änderung des Kirchensteuergesetzes. Ich darf dazu aus dem Kulturpolitischen Ausschuss berichten:
Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Angela Dorn und Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Ich darf nun zur Abstimmung kommen. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes in zweiter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Das war einstimmig. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet und damit zum Gesetz erhoben wurde.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz und zur Aufhebung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Auswandererschutzgesetz – Drucks. 19/1098 zu Drucks. 19/843 –
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses lautet: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das war einstimmig. Damit wurde der Gesetzentwurf in zweiter Lesung beschlossen und zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg – Drucks. 19/1099 zu Drucks. 19/965 –
Berichterstatter ist Herr Abg. Dr. Spies. – In Vertretung wird das in bewährter Manier von Herrn Abg. Günter Rudolph übernommen. Bitte sehr, du hast das Wort.
trage ich die Beschlussempfehlung wie folgt vor: Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.