Protocol of the Session on November 26, 2014

So wurde z. B. im Jahr 2008 das Schornsteinfegerrecht in Deutschland konform zu europarechtlichen Vorgaben novelliert. Die Arbeit der Schornsteinfeger wurde unter anderem für den Wettbewerb geöffnet. Sie alle kennen das mit den Kehrbezirken, die bis dahin bestanden haben. Damit wurde der hoheitliche Bereich eingeschränkt. Auch wurden Festlegungen der kehr- und überprüfungspflichtigen Feuerungsanlagen und die Kehr- und Überprüfungsintervalle entsprechend zusammengeführt. Bis dahin hatte es in jedem Bundesland eine Verordnung gegeben.

Übrig bleibt die Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen, die in Hessen weiterhin landesrechtlich in einer eigenen Verordnung geregelt ist.

Auch die Verordnung über die Errichtung von Lehrlingskostenausgleichskassen im Schornsteinfegerhandwerk ist durch das bundesrechtliche Schornsteinfegergesetz obsolet geworden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und einer parallel in Vorbereitung befindlichen – der Minister hatte es angesprochen – neuen Verordnung soll im Handwerksrecht an die Stelle eines

Gesetzes und zahlreicher Einzelverordnungen im Wesentlichen nur noch eine einzige Verordnung, nämlich die sogenannte Handwerksordnungsausführungsverordnung treten. Hier sind dann die Regelungen über die Bezirke der hessischen Handwerkskammern sowie die Zuständigkeit für den Vollzug der Handwerksordnung enthalten.

Ich denke, dieser Weg ist der richtige. Eine Beibehaltung der aktuellen Rechtssituation, die möglich wäre, vergibt die Chance auf eine sinnvolle Neuordnung landesrechtlicher Vorschriften im Handwerk. Das, was die Landesregierung sich vorgenommen hat, ist nicht besonders strittig. Ich bitte um Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Landau. – Das Wort hat Abg. Lenders, FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Kaufmann des Handwerks freue ich mich immer, wenn wir über das Handwerk sprechen und uns über diesen wichtigen Zweig der Volkswirtschaft unterhalten. Eine Grundsatzdebatte würde ich an dieser Stelle über das Handwerk allerdings nicht führen. Ich sehe in dem Gesetzentwurf, so wie er jetzt vorliegt, keine größere Problematik. Er dient dem Bürokratieabbau. Ansonsten freue ich mich über die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Abg. Kai Klose, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Kai, geht das noch schneller?)

Noch schneller wird schwierig, aber ich brauche auch keine fünf Minuten. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich verzichte auf allgemeine Ausführungen zur Bedeutung des Handwerks. Darüber gab es in diesem Plenarsaal immer eine sehr große Einigkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der SPD)

Wir haben es mit einem Gesetzgebungsvorhaben zu tun, das in erster Linie Rechtsvereinfachung und -bereinigung vorsieht. Das hat der Minister dargestellt. Das ist ein aktiver Beitrag zum Bürokratieabbau. Diese Rechtsbereinigung ist in enger Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern des hessischen Handwerks erfolgt. Sie macht die Rechtslage einfacher und übersichtlicher. Das Handwerk signalisiert uns, dass dies der richtige Schritt ist, um den bestehenden Rechtsrahmen zu vereinfachen und die Arbeit der Handwerkerinnen und Handwerker in Hessen zu erleichtern. Deshalb sollten wir alle diesem Gesetz zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Kollege Klose. – Das Wort hat Frau Abg. Janine Wissler, DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben eben in der Gesetzeseinbringung gesagt, dass es bei diesem Gesetzentwurf keine größeren politischen Gestaltungsmöglichkeiten gibt, weil es sich um ein Ausführungsgesetz handelt, das vor allem bundesrechtliche Regelungen in Hessen nachvollzieht. Beim Durchlesen hatte ich auch diesen Eindruck. Wir sollten das im Ausschuss beraten und uns anschauen, was die Vertreterinnen und Vertreter des hessischen Handwerks dazu sagen und was in der Regierungsanhörung dazu geäußert wurde, ob es dann in irgendeiner Form Kritik oder Änderungsbedarfe gibt.

Ich denke, dass dieser Gesetzentwurf unstreitig sein sollte. Ich will aber nicht versäumen, auch noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Landesregierung mehr tun könnte. Das bezieht sich nicht auf diesen Gesetzentwurf, aber sie könnte grundsätzlich mehr tun, um das hessische Handwerk zu unterstützen. Ich will den Punkt der Kollegin Barth noch einmal aufgreifen. Gerade im Bereich der Berufsausbildung könnte das Land wesentlich mehr machen. Das Handwerk schafft wirklich sehr viele Ausbildungsplätze. Gerade bei der Finanzierung von Ausbildungsverbünden könnte die Landesregierung etwas tun, um das Handwerk zu unterstützen.

Ansonsten ist es richtig und notwendig, dass wir uns als Landtag, was wir auch gemeinsam getan haben, den Plänen der EU entgegenstellen, die vorsehen, den Meistertitel in vielen Handwerksbranchen abzuschaffen. Das sind grundsätzlich wichtige Punkte, aber sie sind alle nicht Inhalt dieses Gesetzes. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Vielen Dank, Frau Kollegin Wissler. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache beendet. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs hat stattgefunden.

Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Wirtschaftsausschuss. – Allgemeiner Konsens, dann wird das so gemacht.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes – Drucks. 19/1117 –

Der Gesetzentwurf wird von Staatsminister Wintermeyer eingebracht. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat Ihnen den Entwurf eines Gesetzes zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags und zur Änderung des Privatrundfunkgesetzes vorgelegt. Den Schwerpunkt des Gesetzentwurfs bildet die Ratifizierung des Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags, den die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder im Juli dieses Jahres unterzeichnet haben.

Mit diesem Staatsvertrag kommt es erstmalig in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu einer Absenkung des Rundfunkbeitrags – auch wenn es hier nicht jeden interessieren mag, wenn ich die Geräuschkulisse zur Kenntnis nehme, Herr Präsident.

Ab dem 1. April 2015 wird der monatliche Rundfunkbeitrag von derzeit 17,98 € auf 17,50 € abgesenkt. In Zeiten, in denen Gebühren für gewöhnlich steigen, ist dies ein weiterer Beweis dafür, dass sich die Umstellung des Systems der Rundfunkfinanzierung von Gebühren auf Beiträge bewährt hat und eine Beitragsstabilisierung erreicht werden konnte.

Meine Damen und Herren, die KEF hat sich in ihrem 19. Bericht für eine Beitragssenkung von 73 Cent ausgesprochen. Dieser Empfehlung sind die Länder nicht einstimmig gefolgt. Der Hintergrund hierfür ist folgender: Die Länder wollen und müssen sich die notwendigen finanziellen Spielräume erhalten, um nach einer Evaluierung über Anpassungen der Rundfunkbeitragspflicht zu entscheiden. Es sollen insbesondere die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag, die jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtbetrag untersucht werden. Außerdem sollen die Notwendigkeit und die Ausgewogenheit der Anknüpfungspunkte geprüft werden, darunter auch die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge.

Im Zusammenhang mit der geplanten Evaluierung soll im nächsten Jahr auch das Thema einer Reduzierung von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk entschieden werden. Dazu gehört zudem die Auswirkung des bereits existierenden Sponsoringverbots im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach 20 Uhr sowie an Sonnund Feiertagen. Die Länder werden dabei der Frage nachgehen, inwieweit bei einer Einschränkung der Sponsoringmöglichkeiten eine valente Sportberichterstattung, entsprechende Refinanzierungsmöglichkeiten der betroffenen Sportverbände und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands bei der Bewerbung um internationale Sportgroßereignisse gewahrt bleiben.

Die Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitragsaufkommen dürfen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht ausgeben. Diese Gelder müssen bis zum Abschluss der Evaluierung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags im nächsten Jahr in eine Rücklage eingestellt werden.

Neben der Senkung des Rundfunkbeitrags um 48 Cent sieht der Sechzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugunsten des Saarländischen Rundfunks und von Radio Bremen eine Erhöhung der von den übrigen Landesrundfunkanstalten aufzubringenden Finanzausgleichsmasse von derzeit 1 % auf 1,6 % des Nettobeitragsaufkommens vor. Mit dieser Entscheidung folgen die Länder einer Empfehlung der KEF, die seit Längerem eine strukturelle Unterfinan

zierung beider Rundfunkanstalten festgestellt hat. Diese Regelung wird zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht in Art. 2 schließlich auch eine Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes vor. Der diesbezügliche Änderungswunsch trägt einem ausdrücklichen Wunsch der Obleute aller Landtagsfraktionen Rechnung. Er dient der zusätzlichen Absicherung der Regionalfenster im bundesweiten privaten Fernsehprogramm.

Zur näheren Erläuterung dazu kurz Folgendes: Nach dem Privatrundfunkgesetz sind die beiden reichweitenstärksten privaten Fernsehprogramme SAT.1 und RTL verpflichtet, werktäglich ein mindestens 30-minütiges Regionalfenster in ihre Programme aufzunehmen. Das Regionalfenster ist von dem Hauptprogrammveranstalter zu finanzieren. Kommt es bei einer Zulassungsverlängerung oder der Neuausschreibung dieser Regionalfenster dadurch nun zu Verzögerungen, dass sich Haupt- und Fensterveranstalter über die Finanzierung des Fensters nicht einigen, soll zukünftig die LPR Hessen die Möglichkeit erhalten, eine vorläufige Regelung über die Finanzierung des Regionalfensters mittels Bescheides festzulegen. Eine vergleichbare Regelung findet sich auch im Landesmediengesetz Rheinland-Pfalz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, kurz zusammengefasst sind die Änderungen des Rundfunkänderungsstaatsvertrags hinreichend ausgewogen und geben Spielraum für die Zukunft. Die Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes entspricht dem allseitigen Wunsch. Daher darf ich für die Landesregierung um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Minister Wintermeyer, für die Einbringung des Gesetzes. – Ich eröffne die Aussprache. Herr Kollege Siebel beginnt, SPD-Fraktion. Bitte, junger Mann.

(Zuruf von der SPD: „Junger Mann“! Was hat dich denn das gekostet? – Heiterkeit)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin auch heute, am Tag dieser Lesung des Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags, noch immer von der gestrigen Verleihung des Georg-August-Zinn-Preises an Stefan Aust und der Rede seines Laudators Nikolaus Brender beeindruckt.

Ich fange deshalb damit an, weil die Reden auf dieser Veranstaltung – es waren auch einige Kollegen der Regierungsfraktionen dort –, gerade von Nikolaus Brender, von der Rolle des Journalisten als Aufklärer durchzogen waren. Es wurde immer wieder deutlich, dass guter Journalismus auch ermöglicht werden muss und dass dazu diejenigen, die die vierte Gewalt stellen, auch ordentlich ausgestattet und ordentlich bezahlt werden müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden sich jetzt fragen, was das mit dem Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu tun hat. Es geht um eine Beitragssen

kung, und es muss auch um die Qualität von Journalismus gehen: Das eine hängt mit dem anderen zusammen.

Wir beschließen heute die Senkung des Rundfunkbeitrags um 48 Cent auf 17,50 €. Das ist durchaus gefeiert worden. Wir werden diesen Beschluss der Ministerpräsidenten unterstützen, der im Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag dokumentiert ist. Herr Wintermeyer hat ausgeführt, dass dadurch die Finanzausgleichsmasse verändert wird und die Mehrerträge in einer Rücklage zurückgestellt werden.

Ich persönlich – ich weiß es aber auch von anderen Kollegen aus dem Hessischen Landtag – war immer durchaus skeptisch, ob es eine kluge politische Aktion ist, jetzt die Rundfunkbeiträge zu senken und in der nächsten Gebührenperiode vor dem Hintergrund der Erhaltung von Qualität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk möglicherweise wieder zu einer Anhebung kommen zu müssen.

Was sind die Fakten? Wir gehen jetzt davon aus, dass die geplanten Beiträge für 2013 auf der Basis Ende 2012 berechnet wurden. Wir haben vor dem Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag dazu eine kleine Anhörung im Hauptausschuss durchgeführt, in der der Intendant des Hessischen Rundfunks ausgeführt hat, dass für die Jahre 2009 bis 2013 beim Hessischen Rundfunk die Einnahmen aus Gebühren um 13 % gesunken seien, gleichzeitig seien die Aufwendungen für Personal, Programm und für Sachausgaben gestiegen. Seit Ende der Neunzigerjahre wurden 25 % der Planstellen beim Hessischen Rundfunk abgebaut.

Weil Herr Wintermeyer es auch im Hinblick auf zukünftige Rundfunkstaatsverträge zum Ausdruck gebracht hat, möchte ich an dieser Stelle sagen, dass ohne die Werbeeinahmen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk die hohe Qualität desselben nicht realisiert werden könnte. Ein Wegfall der Werbung würde – so hat es damals der Intendant ausgeführt – eine Veränderung der Haushaltsabgabe, eine Kompensation von 1,25 € bedeuten. Wenn wir von der jetzigen Umstellung ausgehen, so profitieren die unterschiedlichen Anstalten auch unterschiedlich: Beim Hessischen Rundfunk sind es lediglich 9,6 Millionen €. Das ist vergleichsweise wenig.

Deswegen haben wir uns bzw. die Länder sich darauf verständigt, dass der Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, KEF, um vier Monate verschoben wird, um eine ordentliche Evaluierung vorzunehmen.

Ich will noch einmal bemerken, dass nach dieser Senkung die im jetzigen KEF-Berichten prognostizierten Mehreinnahmen von 1 Milliarde € nur noch 840 Millionen € bedeuten und dass die Rücklagen zur Deckung künftiger Finanzbedarfe notwendig sind – das sind insbesondere die Ausgleichsstöcke bei den Rundfunkanstalten.

Ich sage es noch einmal: Eine Reduzierung der Werbung von 20 auf 10 Minuten würde 43 Cent mehr an Haushaltsabgabe bedeuten. Ich glaube, dass das vor dem Hintergrund auch dessen, was wir im Hessischen Landtag einstimmig beschlossen haben, dass wir den Jugendkanal wollen, deutlich macht, dass, wollen wir guten öffentlichrechtlichen Rundfunk, dieser finanziell auch ordentlich ausgestattet sein muss.