Damit geht ein Gesichtsverlust, ein Glaubwürdigkeitsverlust einher. Das zieht sich schon wie ein roter – Entschuldigung an die Sozialdemokratie – Faden durch die Politik der GRÜNEN. Das ist die Einleitung von Kali + Salz mit dem Vierphasenplan bei der Werra, das gilt für das Nachtflugverbot, das am Ende ein Nachtflugverbötchen geworden ist.
(Minister Tarek Al-Wazir: Was ist jetzt der Vor- wurf? Dass ich nicht baue oder dass ich baue? Das habe ich nicht verstanden!)
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge – Drucks. 19/1100 zu Drucks. 19/134 –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und
Sozialstandards sowie fairem Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz) – Drucks. 19/1101 zu Drucks. 19/349 –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz – Drucks. 19/1102 zu Drucks. 19/401 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt 15 Minuten je Fraktion. – Ich bitte nun den Berichterstatter um seinen Bericht. Bitte schön, Herr Kollege Reif.
Zunächst einmal zu Tagesordnungspunkt 9: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP gegen die Stimme der LINKEN, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Zu Tagesordnungspunkt 10: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen von SPD und LINKEN, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Zu Tagesordnungspunkt 11: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, LINKEN und FDP, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/1085 – und damit in der aus der Anlage zur Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung – in zweiter Lesung anzunehmen.
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Reif. – Die erste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Barth von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort, 15 Minuten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten heute ein neues Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz in zweiter Lesung. Im Laufe der Diskussion haben sich für die SPD drei zentrale Punkte herauskristallisiert: erstens die Vergabegrenzen, zweitens die Kontrollund Sanktionsmechanismen und drittens der Nachunternehmereinsatz, und – dies war vor allem in der Anhörung am 11. September ein Thema – dass beim Verkehr, welcher erstmals Teil des Vergabegesetzes ist, noch Nach
steuerungsbedarf besteht. Das haben CDU, GRÜNE und SPD mit zum Teil ähnlichen Punkten in ihren Änderungsanträgen vollzogen.
Zu den Vergabegrenzen. Es ist schon erstaunlich, meine Damen und Herren der Koalition, wie hartleibig sich die Koalition hier zeigt. Alle Untersuchungen beschreiben die öffentliche Ausschreibung als das beste Mittel gegen Korruption. Sie sollte daher das Mittel der Wahl sein. Sie sind aber nicht bereit, sich hier auch nur um einen Zentimeter zu bewegen und die Vergabegrenzen, die vor dem Jahr 2008 in Hessen niedriger waren und in fast allen Bundesländern inzwischen wieder niedriger sind, endlich herunterzusetzen.
Meine Damen und Herren, freihändige Vergaben bis 100.000 € und öffentliche Ausschreibungen erst ab 1 Million € – das ist einfach zu hoch.
Erst in der letzten Woche war im „Handelsblatt“ ein großer Artikel zur neuen EU-Richtlinie, wo der Wegfall des Zwangs zur öffentlichen Ausschreibung als Schlupfloch zur Korruption bezeichnet wird. Im Zwang zur öffentlichen Ausschreibung sehen zahlreiche Vergabejuristen und Korruptionsexperten eine wesentliche Säule der Korruptionsprävention und ein probates Mittel gegen die Behinderung des Wettbewerbs.
Herr Arnold, ich möchte Ihnen ein Beispiel aus meiner Heimatstadt nennen. Dort hatten die Stadtwerke bei einer bestimmten Dienstleistung mehrfach dieselben drei Unternehmen in freihändiger Vergabe angefragt. Die Revision hat dies nach einiger Zeit bemängelt und verlangte nach einer öffentlichen Ausschreibung. Bei dieser reichten wieder nur dieselben drei Unternehmen ihre Angebote ein. Aber plötzlich waren die Preise niedriger. Allein das Wissen, es könnte ein anderer niedriger anbieten, hat dazu geführt, dass schärfer kalkuliert wurde.
Nicht öffentliche Vergabearten – das ist erwiesen – haben im Schnitt Mehrausgaben von bis zu 13 % zur Folge. Der Wirtschaftsrechtler Christian Heuking sagte daher:
Die Verengung des Marktes führt oft zu engeren persönlichen Kontakten, wodurch das Korruptionsrisiko steigt.
Herr Arnold, ich habe mich sehr gefreut, dass Sie zu Ihrer Ankündigung gestanden haben und dass tatsächlich die Tariftreue nach dem nun vorliegenden Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf auch unter 10.000 € gilt. Natürlich bin ich auch etwas stolz, denn ich habe Sie in meiner letzten Rede im Plenum erst darauf aufmerksam gemacht.
Allerdings – und da war die Freude schnell wieder vorbei – verzichten Sie, so Ihr Änderungsantrag, unter 10.000 € auf den Nachweis. Meine Damen und Herren der Koalition, nach dem Verzicht auf wirkungsvolle Kontrollen nun auch
Zur Kontrolle. In der Anhörung am 11. September hat selbst die Vertreterin des BDI, die gleich zu Beginn ihrer Rede darauf hinwies, dass sie sämtliche Vergabegesetze eigentlich für überflüssig hält, später in ihrem Redebeitrag ausgeführt:
Auch die Kontrolle – das wurde angesprochen – halten wir für immens wichtig, denn wenn man etwas nur fordert, was man anschließend nicht kontrollieren kann, dann sind das alles nur schöne Lippenbekenntnisse.