Vereidigung des Präsidenten sowie der Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen durch den Präsidenten des Hessischen Landtags bzw. bei Wiederwahl Hinweis auf den bereits geleisteten Eid
Nachdem der Hessische Landtag Sie, Herr Dr. Paul, als Präsidenten des Staatsgerichtshofs wiedergewählt hat, wird die Vereidigung durch den Hinweis ersetzt, dass für Sie der früher geleistete Eid auch für die neue Amtszeit bindend ist.
Ich wünsche Ihnen für Ihre wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe alles Gute. Herzlichen Glückwunsch.
Ich darf Frau Prof. Dr. Sacksofsky zu mir bitten. – Sehr geehrte Frau Prof. Sacksofsky, Sie wurden durch den Hessischen Landtag zur Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs gewählt. Der Eid, dem Sie eine religiöse Beteuerung hinzufügen können, lautet:
Vereidigung der nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen durch den Präsidenten des Staatsgerichtshofs bzw. bei Wiederwahl Hinweis auf den bereits geleisteten Eid
Ich bitte Sie, Herr Dr. Paul, die Vereidigung bzw. den Hinweis auf den bereits geleisteten Eid vorzunehmen.
Ich bitte Herrn Paul Leo Giani, Herrn Dr. Georg Falk, Herrn Rupert von Plottnitz und Herrn Prof. Dr. Steffen Detterbeck zu mir.
Nach § 9 Abs. 3 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof darf ich, da Sie als Mitglieder des Staatsgerichtshofs wiedergewählt worden sind, die Vereidigung durch den Hinweis ersetzen, dass der früher geleistete Eid auch in der neuen Amtszeit bindet. Herr Giani hat den Eid am 9. Juli 1997 geleistet, Herr Dr. Falk am 11. September 2002, Herr von Plottnitz am 5. Juni 2003 und Herr Prof. Dr. Detter
beck am 12. Mai 2004. Dieser Eid bindet Sie alle auch weiterhin. Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit.
Ich möchte keine große Rede halten, sondern mich im Namen aller, die gewählt wurden, herzlich bei dem Hohen Haus bedanken, dass es sich der Mühe der Wahl noch einmal unterzogen hat. Ich möchte hinzufügen, dass ich großes Verständnis dafür habe, dass das nicht überall Begeisterung auslöste, vielleicht sogar eine gewisse Enttäuschung bestand.
Wir sind aber unabhängig davon dafür dankbar, dass sich das Hohe Haus dieser Mühe noch einmal unterzogen hat, und versprechen ausdrücklich, unser Amt, das Sie uns übertragen haben, mit allem Ernst und dem vollen Bewusstsein für die hohe Verantwortung auszuüben, die dieses Amt im Lande Hessen mit sich bringt. Ich bedanke mich herzlich.
Meine Damen und Herren! Ich möchte die kurz unterbrochene Sitzung fortführen. Nehmen Sie bitte wieder Platz.
Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betreffend Bundesregierung muss Regionalisierungsmittel für ÖPNV bereitstellen – Drucks. 19/970 –
Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Hessen fällt bei der ÖPNV-Finanzierung hinter Erwartungen zurück – Drucks. 19/1018 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Als Erste hat sich Frau Müller vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeldet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem ich den Antrag der SPD gesehen habe, ahne ich, dass nun die Bemerkung kommen wird: Schwarze und GRÜNE bringen nicht mehr zustande, als einen Appell an die Bundesregierung zu richten. – Aber das ist ein Irrtum. Es ist nämlich mehr als ein Appell.
Es ist sozusagen fünf vor zwölf. Das Thema geht jeden und jede an – egal, ob er oder sie mit Bussen und Bahnen oder mit dem Auto unterwegs ist. Ohne ausreichende Finanzie
sondern auch, weil die Verkehrsverbünde dann nicht mehr genügend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um die Züge zu bestellen, die auf der Schiene fahren sollen. Je weniger Busse und Bahnen im Einsatz sind, desto mehr Menschen müssen mit dem Auto fahren und stehen dann auch im Stau. Ich denke, die letzten Tage konnten Sie alle sehen, dass es auch auf der Straße kein Fortkommen mehr gab, weil kein Zug mehr fuhr.
Es sollte also unser gemeinsames Interesse sein, dass der Bund genügend Mittel für den Regionalverkehr zur Verfügung stellt. Für die Infrastruktur tut er das, wie ich heute in einer dpa-Meldung gesehen habe. Er stellt Mittel zur Verfügung, um die Schieneninfrastruktur auszubauen. Das wird aber konterkariert, wenn gleichzeitig die Mittel gekürzt oder nicht mehr dynamisiert werden, die der Finanzminister für die Bestellung zur Verfügung stellt.
Worum geht es, und warum ist es fünf vor zwölf? Im Zuge der Bahnreform wurde die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs den Ländern übertragen. Da dies eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge ist, kam es zu einer Grundgesetzänderung. In Art. 106a Grundgesetz wurde festgeschrieben, dass den Ländern für den öffentlichen Personennahverkehr ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zur Verfügung steht. Im Moment wird das aus den Einnahmen der Mineralölsteuer finanziert. Näheres regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrats bedarf: das Regionalisierungsgesetz, das Ende des Jahres 2014 ausläuft. Wir alle wissen, wie lange Gesetzgebungsverfahren dauern. Es ist also schon nach fünf vor zwölf.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))
Die Länder haben ihre Hausaufgaben gemacht. Die Gesamtbedarfe wurden ermittelt. Es wurden Gutachten in Auftrag gegeben, und es wurde festgestellt, dass zum Erhalt der jetzigen Bestellleistung mindestens 8,5 Milliarden € pro Jahr notwendig sind, um den Schienenverkehr so aufrechtzuerhalten, wie er ist.
Wir wissen: Wir müssen ausbauen, damit es nicht zu einem Verkehrskollaps kommt und damit wir das „Mobile Hessen 2020“ verwirklichen können. Der Bundesminister stellt derzeit 7,3 Milliarden € zur Verfügung und äußerte in den letzten Tagen, dass er nicht vorhat, etwas daran zu ändern. Auch im Haushaltsentwurf für 2015 sind die 1,5 % Dynamisierung, die es bisher gab, nicht vorgesehen. Wenn die Mittel auf 8,5 Milliarden € erhöht würden, wie die Länder verhandelt haben, würde das für Hessen 90 Millionen € mehr für den Personennahverkehr bedeuten. Ich denke, das ist Grund genug für uns alle, auf unsere Bundestagsabgeordneten einzuwirken, diesen Entwurf noch zu ändern.
Die Mittel wurden bisher mit 1,5 % dynamisiert. Die Stations- und Trassenpreise, die die Bahn erhebt, stiegen aber jedes Jahr mehrfach an. Zu den steigenden Stations- und
Trassenpreisen kommen noch steigende Personalkosten und eine höhere EEG-Umlage hinzu. Das Geld reicht also schon jetzt nicht, und die Verkehrsverbünde können im Moment die laufenden Kosten nur decken, weil sie Rücklagen gebildet haben. Aber auch diese werden Ende des Jahres 2015 aufgebraucht sein.
Wir brauchen also mindestens die 2 % Dynamisierung, die die Verkehrsminister aller Länder einstimmig beschlossen haben. Für die erhöhten Stations- und Trassenpreise, die über den normalen Preisanstieg durch die Inflation hinaus bezahlt werden müssen, muss der Bund das Risiko übernehmen. Auch hier waren sich die Bundesländer einig.