Protocol of the Session on October 15, 2014

(Manfred Pentz (CDU): Ganz genau!)

Wir haben aber bewusst gesagt, wir wollen über die abstrakten Kriterien, d. h. über die abstrakte Angemessenheit dessen, was das Land in den Topf gibt, eine Diskussion führen: in aller Ausführlichkeit und mit Abwägung aller Argumente. Genau das machen wir in dieser Phase. Ich sage ganz offen: Ich hätte mir in der Debatte etwas konkretere Vorschläge dafür erhofft, wie man das anders machen kann. Ansonsten verabschieden Sie sich aus der inhaltlichen Diskussion.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Vortrag, den Herr Kummer gehalten hat, nach dem Motto: „Die Kommunen konsolidieren seit vielen Jahren, und da ist an Wirtschaftlichkeitserwägungen nichts mehr anzustellen“, hält einer empirisch gestützten Überprüfung nur begrenzt stand. Vor wenigen Tagen hat der Landesrechnungshof seinen alljährlichen vergleichenden Kommunalbericht vorgelegt und sich 20 Kommunen in bestimmten Aufgabenfeldern angeschaut. Er kam zu dem Ergebnis, dass diese 20 Kommunen, die in der Summe ein negatives Ergebnis von 39 Millionen € aufwiesen, gleichzeitig aber Konsolidierungspotenziale von 55 Millionen € nicht genutzt haben, und zwar nicht nur auf der Ertragsseite, sondern vor allem auf der Aufwandsseite. Das ist an niemanden ein Vorwurf, aber an unsere und Ihre Adresse geht doch genauso – –

(Norbert Schmitt (SPD): Was hat der Rechnungshof zur Asylunterbringung gesagt? Das gehört doch zusammen! – Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Wir wollen doch gemeinschaftlich versuchen, ruhig und gelassen zu bleiben.

(Norbert Schmitt (SPD): Nein, nein, da rege ich mich zu Recht auf! – Gegenrufe von der CDU: Oh! – Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Dass Sie sich aufregen, ist richtig; ob zu Recht, ist eine Bewertungsfrage, Herr Kollege Schmitt.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eines sagen: Wir wissen doch gemeinschaftlich, nahezu in allen Berei

chen, wo gearbeitet wird, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich, gibt es Wirtschaftlichkeitspotenziale. Das zu leugnen ist, glaube ich, einigermaßen illusorisch. Deshalb war es richtig, notwendig und im Übrigen vom hessischen Staatsgerichtshof geboten, dass wir eine solche Effizienzbetrachtung machen. Bessere Vorschläge sind herzlich willkommen. Daran aber nur herumzukritteln, ist ein bisschen wenig.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein paar Hinweise zum weiteren Verfahren geben. Wir werden nun parallel zur Fortsetzung der Debatte um die Frage der Angemessenheit dieses Verfahrens ein Vorschlagsmodell erarbeiten, wie wir uns die Neuordnung im horizontalen Bereich vorstellen können. Das wird Verteilungseffekte nach sich ziehen. Da die Gesamtsumme, wie wir wissen, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht größer wird, werden wir Verteilungseffekte sehen. Wir werden Verteilungseffekte sehen, wo es Verlierer und an manchen Stellen Gewinner geben wird. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen diese Diskussion anhand rationaler, vor die Klammer gezogener Kriterien führen können, bevor die individuelle Betroffenheit losgeht. Wenn wir das nicht machen, haben wir am Ende sehr große Schwierigkeiten, individuell mit betroffenen Kommunen zu diskutieren.

Wir werden unseren Weg hin zu einem ausgewogenen Kommunalen Finanzausgleich entschlossen weitergehen und die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs 1 : 1 weiter umsetzen. Darauf können Sie sich verlassen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine weitere Kurzintervention. Kollege Kummer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, im Rahmen der Kurzintervention der Legendenbildung vorzubeugen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns in der Debatte richtig zuhören und daraus dann Schlüsse ziehen. Ich habe nicht behauptet, wie eben vom Herrn Minister vorgetragen wurde, die Kommunalen Spitzenverbände seien nicht beteiligt worden. Ich habe stattdessen zu Punkt 7 des Antrags der Koalition gesagt:

damit ist die Koalition gemeint –

schreiben da von einer „intensiven und konstruktiven Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden“. Wie kommt es dann, dass die Vertreter der Verbände … erklärt haben, sie hätten die Unterlagen erst kurzfristig erhalten, sie würden die Berechnungen zum ersten Mal sehen und bräuchten für eine detaillierte Stellungnahme Zeit?

Das habe ich gesagt.

(Beifall bei der SPD)

Ich habe den Kollegen schon vorhin aufgefordert, das im Protokoll nachzulesen. Darüber hinaus habe ich weiterhin nicht gesagt – denn es wurde behauptet, ich hätte dies gesagt –, die Kommunen konsolidieren bereits seit Jahren, und es sei nichts mehr zu machen. Auch das habe ich nicht gesagt. Ich habe hier im Landtag stattdessen ausgeführt, dass die zugrunde gelegten Basisjahre 2011 respektive 2012 ungeeignet seien, weil damals schon lange nicht mehr der tatsächliche Bedarf, sondern ein zusammengespartes Ist abgebildet worden sei.

(Beifall bei der SPD)

Demzufolge habe ich auch nicht behauptet,

(Manfred Pentz (CDU): Was haben Sie denn noch alles nicht gesagt?)

dass es keine weiteren Wirtschaftlichkeitspotenziale gebe.

Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei allem, was wir miteinander diskutieren, halte ich es für richtig, dass wir uns intensiv zuhören

(Manfred Pentz (CDU): Ist gleich: Herr Kummer hat nichts gesagt!)

Herr Pentz, das gilt auch für Sie mit Ihren manchmal unqualifizierten Zwischenrufen – und „nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“.

(Beifall bei der SPD – Manfred Pentz (CDU): Nach so einer Rede!)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Bevor wir in die zweite Runde der Debatte einsteigen, darf ich auf der Besuchertribüne ganz herzlich den Generalkonsul von Bosnien und Herzegowina, Herrn Dževad Šaldić begrüßen. Exzellenz, seien Sie uns sehr herzlich willkommen.

(Beifall)

Dann haben wir hier noch eine erfreuliche Meldung. Ich weiß nicht, ob es schon bekannt gegeben worden ist, aber das kann man auch doppelt machen. Herr Kollege Landau ist Vater geworden. Herr Kollege Dirk Landau ist Vater eines Mädchens. Glück auf, mach so weiter.

(Beifall)

Jetzt gehen wir in die zweite Runde der Aussprache. Herr Kollege Decker, SPD-Fraktion, hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehren Damen und Herren! Ich will in aller Ruhe und Gelassenheit – das muss man bei diesem Thema auch anwenden, gerade weil es ein komplizierter Vorgang ist – und ohne jetzt weiter auf Details einzugehen, vorweg feststellen, und hierfür darf ich den Präsidenten des Hessischen Städtetags, den Kasseler Oberbürgermeister, zitieren:

Am Ende des Prozesses werden den Kommunen keine 4,5 Milliarden €, sondern nur 4 Milliarden € zustehen.

Damit beginnt das Problem, meine Damen und Herren.

Frau Goldbach, Sie verlangten, die Kommunalfeindlichkeit einmal darzustellen. Ich will Ihrem Verlangen gern nach

kommen und einfach aus dem Papier, von dem vorhin pausenlos gesprochen worden ist, nämlich der Stellungnahme des Städtetags, einige Zitate nennen, die eigentlich mehr als deutlich machen, wo das Problem der kommunalen Familie liegt und wo sie sehr deutlich sagt, dass es so nicht funktionieren kann.

Fangen wir einfach einmal bei der Präambel an, in der der Städtetag gleich in der Vorbemerkung sagt, dass nur 90 % des Defizits bedarfsgerecht angerechnet werden. Damit beginnt eigentlich das ganze Dilemma.

(Beifall bei der SPD)

Zur Finanzausgleichsmasse darf ich zitieren, was auf Seite 4 steht:

Der Hessische Städtetag sieht es als kritisch, dass diese Finanzausgleichsmasse der Höhe nach auch nur durch einen „Stabilitätsansatz“ erreicht werden kann …, den das Land meint für den Bedarf eines „allgemeinen Aufgabenspektrums“ … festlegen zu dürfen. Es entsteht der Eindruck, nicht klare Bedarfsvorgaben, sondern ein gewisses Wohlwollen des Landes führten zu diesem Ansatz.

Das ist einer der springenden Punkte.

Er führt weiter aus:

Der Hessische Städtetag steht dagegen mit der Feststellung: Das Land muss bei zutreffender Bedarfsermittlung jedenfalls den Betrag der „alten“ Finanzausgleichsmasse als angemessene Finanzausstattung ansetzen. Dieser Betrag genügt aber nicht. Die Finanzausstattung ist erst angemessen, wenn zumindest

jetzt hören Sie bitte genau zu –

der ab 2011 entzogene Betrag wieder Teil der angemessenen Finanzausstattung werden wird.

(Norbert Schmitt (SPD): Hört, hört!)