Ich möchte auf eines noch einmal kurz eingehen, der Kollege Schork hat es schon sehr sachlich getan. – Im Übrigen zum „Eigenlob“: Sachlicher, als Kollege Schork es hier dargestellt hat, kann man dieses Thema eigentlich gar nicht behandeln und die Sachlage darstellen.
(Norbert Schmitt (SPD): Wo steht denn „kommunalfeindliche Arroganz“? – Willi van Ooyen (DIE LIN- KE): Sie müssen doch ein Ergebnis erzielen! Es ging um das Ergebnis, nicht um den Weg!)
Debattieren heißt, nicht nur permanent irgendetwas zu produzieren, sondern auch einmal zuzuhören, was die anderen zu sagen haben. Also bitte, ich habe Ihnen allen eben aufmerksam zugehört und keine einzige Zwischenbemerkung losgelassen. Ich bitte Sie doch sehr, jetzt einmal mir zuzuhören. Wäre das vielleicht möglich?
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Norbert Schmitt (SPD): Das fällt aber schwer! – Michael Siebel (SPD): Ich höre Ihnen zu!)
Wir sagen, der Kommunale Finanzausgleich, wie er im Moment vom Finanzministerium geplant ist, ist klar, fair und ausgewogen. Fair heißt für uns vor allem: klar ausgerichtet an den Vorgaben des Staatsgerichtshofurteils.
Warum ist das für uns so wichtig? In seinem Urteil hat der Staatsgerichtshof ziemlich deutlich gesagt, wie es gehen könnte und wie wir es umsetzen könnten. Für uns ist es dringend notwendig, das ganz genau so umzusetzen, weil wir für die Zukunft einen rechtssicheren KFA brauchen. Wir wollen nicht riskieren, dass dann einige Kommunen sofort wieder anfangen, zu klagen,
sondern wir wollen gemeinsam mit den hessischen Kommunen ein System entwickeln, das tragfähig und zukunftsfähig ist.
Wir haben schon gehört, dass die Liste mit den Pflichtaufgaben und den freiwilligen Aufgaben der Kommen mit den Kommunalen Spitzenverbänden, aber auch mit einzelnen Kämmerern in den Kommunen eng abgestimmt wurden. Auch Sie haben diese Listen bestimmt gesehen. Von Anfang war da absolute Transparenz und Offenheit in der Zusammenarbeit in der AG KFA mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen.
Das Finanzministerium hat damals eine Liste verschickt, die rund 2.500 Aufgaben enthielt. Zurück kam eine Liste mit 4.000 Aufgaben. Am Ende hat man sich auf etwa 3.000 Aufgaben geeinigt.
In den Bereichen „freiwillige Aufgaben“ und „Pflichtaufgaben“ gibt es durchaus einen Ermessensspielraum. Das hat Kollege Schork schon dargestellt. Das haben auch die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände im Haushaltsausschuss ganz deutlich gesagt. Sie wissen es sehr zu schätzen, dass wir diesen Ermessensspielraum zugunsten der Kommunen genutzt haben. Bei den freiwilligen Aufwendungen für Sport, Wissenschaft, Kultur und Umwelt werden nämlich 100 % der Ausgaben, der Bedarfe der Kommunen anerkannt. Im Bereich Pflichtaufgaben haben wir gesagt: Die Kinderbetreuung ist eines der wichtigsten Themen überhaupt; deshalb machen wir keine Angemessenheitsprüfung, sondern die Ausgaben der Kommunen werden im Bedarf voll angerechnet.
Im Übrigen sei mir die Bemerkung erlaubt: Schade, dass man nicht von „Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände“ sprechen kann. Das ist im Moment offensichtlich eine reine Männerveranstaltung.
Zur Angemessenheitsprüfung. Auch da haben Sie gesagt: Das kann nicht sein, alle Ausgaben müssen berücksichtigt werden. – Der Staatsgerichtshof hat wortwörtlich gesagt, dass die „erforderlichen Mittel“ sicherzustellen sind; „Aufwendungen, die das Gebot wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung nicht beachten, [dürfen] unberücksichtigt bleiben“. – So lautet das Urteil wortwörtlich. Was heißt das denn? Das heißt, dass der Staatsgerichtshof sagt: Wir alle tragen gemeinsam Verantwortung für die öffentlichen Haushalte. Selbstverständlich wissen auch die Kommunen, dass sie ihren Bürgern gegenüber verantwortlich sind, und sie versuchen, ihre Aufgaben möglichst wirtschaftlich und sparsam zu erfüllen. Das geschieht auf allen Ebenen. Wir können doch nicht einfach sagen: „Kommunen, macht einfach, was ihr wollt, koste es, was es wolle, das Land Hessen bezahlt alles.“ Haben wir endlos Geld zum Ausgeben? Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, wo soll das Geld denn herkommen?
Darauf eine Antwort: Wir alle sind doch in der Lage, dass wir die Schuldenbremse einhalten wollen. Auch Sie haben dafür gestimmt.
Deshalb müssen wir auf allen Ebenen immer darauf schauen, dass wir unsere Aufgaben wirtschaftlich angemessen erfüllen.
Herr van Ooyen, Sie haben vorhin gesagt, das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen sei verletzt. Nein, die Bedarfsanalyse bedroht das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen nicht. Warum auch? Das ist doch nur ein Instrument. Die Aufgaben- und Kostenanalyse dient dem Landesgesetzgeber lediglich dazu, bei der verfassungsrechtlich gebotenen Ermittlung des zu sichernden Bedarfs zu agieren. Wir müssen doch eine Grundlage haben, auf der wir arbeiten. Das heißt aber nicht, dass der Landesgesetzgeber deswegen in die den Kommunen durch die Verfassung garantierte Selbstverwaltung eingreift und ihnen etwas bezüglich ihrer Aufgaben vorschreibt.
Ich bin gespannt, wie die Diskussion geführt wird, wenn wir im November die ersten Eckpunkte zum horizontalen Finanzausgleich vorgelegt bekommen. Diese Verteilung wird im Wesentlichen durch zwei Grundsätze geprägt: auf der einen Seite durch das Recht der einzelnen Kommune auf angemessene Finanzausstattung, auf der anderen Seite aber auch durch die solidargemeinschaftliche Mitverantwortung für die Existenz der übrigen Gemeinden. Auch hier wird es ganz wesentlich darauf ankommen, dass wir, wie schon in der Vergangenheit, eine ganz enge Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen hinbekommen, damit eine ausgewogene Verteilung stattfindet.
In dem ganzen Prozess ist für die Landesregierung und die beiden Regierungsfraktionen eines besonders wichtig, nämlich die Kommunikation. Genau das tun wir. Wir entscheiden ja nicht über irgendjemanden hinweg. Die Kommunen sind nämlich die Zelle des Lebens hier im Land. Dort passiert alles. Dort wohnen die Menschen, dort gehen die Kinder zur Schule. Wir alle wissen das. Deswegen ist es so wichtig, dass wir Gestaltungen, die die Kommunen betreffen, immer in enger Zusammenarbeit mit ihnen vornehmen.
(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Erhöhung der Grundsteuer, Erhöhung von Gebühren, alles ganz eng! – Janine Wissler (DIE LINKE): Schwimmbäder schließen, Bibliotheken schließen! Die „Zelle des Lebens“?)
Gebühren sind ihrer Art nach eine Leistung für eine besondere Gegenleistung. Deshalb sind sie schon ihrem Wesen nach kostendeckend anzusetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle tragen gemeinsam die Verantwortung für eine zukunftsfähige Haushaltsführung auf Landesebene wie auf kommunaler Ebene. Unser Ziel muss immer sein, das Geld unserer Bürger – und damit Steuerzahler – effektiv einzusetzen und sparsam damit umzugehen.
Das ist unser gemeinsames, übergeordnetes Ziel, und da haben irrwitzige Forderungen von irgendeiner Seite, sei es
nun von der SPD oder von der LINKEN – ich rede ausdrücklich von den Oppositionsfraktionen – keinen Platz.
Ich fordere Sie auf, mit uns zusammen in einer offenen Kommunikation die Reform des KFA erfolgreich fortzuführen.
Herr Vorsitzender, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der FDP-Fraktion war schon vor 14 Tagen klar – wir haben darauf sogar gewettet –, dass die Union das Thema KFA zu ihrem Setzpunkt machen würde; denn wir kennen ein bisschen die Rituale aus der vergangenen Legislaturperiode. Bereits vor 14 Tagen hat ein Kollege der FDP-Fraktion gesagt: Ich würde der Union raten, dieses Thema nicht zum Setzpunkt zu machen. – Der Kollege hatte vollkommen recht. Dieser Setzpunkt ist nämlich erkennbar danebengegangen.
Es ist erkennbar, dass ein ganz aufgeregter Generalsekretär der CDU von hier vorne dauernd dazwischenruft, weil er genau weiß, dass der Kollege der CDU-Fraktion, der hier vorgetragen hat, mit den Papieren an sich nichts zu tun hat.
Es ist darüber hinaus klar, dass die Regierungsfraktion der GRÜNEN inhaltlich fast überhaupt nichts zu dem Thema sagen kann, da sie in der vergangenen Legislaturperiode an vielen Punkten, die Kommunalfinanzen betreffend, eine andere Auffassung hatte. Ich sage nur: Kommunaler Schutzschirm.
Ich erinnere nur an die ewige Polemik der GRÜNEN, dass die schwarz-gelbe Landesregierung den Kommunen Geld weggenommen habe.
Das war Ihr zweiter Fehler, als Sie das zum Setzpunkt gemacht haben. Der erkennbar wichtigste Fehler ist aber, dass derjenige, der diese Arbeit bisher geleistet hat, bis jetzt noch gar nicht sprechen durfte, nämlich Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.
Eine Diskussion so quer anzulegen, macht es für die Opposition natürlich relativ einfach, sich damit zu beschäftigen. Ich will aber nicht in die Rituale verfallen, in die eine Opposition verfallen kann.
Frau Goldbach, ich lese Ihre Presseerklärungen mit großer Freude. Ich höre Ihnen bei Ihren Reden immer sehr intensiv zu, wie Sie wissen. Der zentrale Satz in der Presseerklärung der GRÜNEN zu diesem Thema lautet: „Die Kommunen erhalten künftig erstmals eine Summe, die sich an ihrem tatsächlichen Bedarf orientiert“. Das ist super, das ist eine echt klasse Formulierung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist meinem Bürgermeister in Bad Vilbel, meinem Landrat im Wetteraukreis vollkommen egal. Beide sehen das ein bisschen anders.
Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass es die Aufgabe der Kommunalen Spitzenverbände ist, darauf hinzuweisen, dass die Kommunen nicht – ich zitiere wieder – „eine Summe, die sich an ihrem tatsächlichen Bedarf orientiert“, sondern mehr Geld bekommen wollen.