Protocol of the Session on September 24, 2014

Das wissen Sie ganz genau, aber Sie stellen es so dar. Herr van Ooyen, Haushaltspolitik scheint ohnehin nicht Ihre Stärke zu sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Noch ein Letztes zum Punkt Sport. Die beiden Minister, Herr Beuth und Herr Schäfer, haben ganz klar gesagt: Das Land wird an seiner Sportförderung im bisherigen Umfang festhalten.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das war nicht der Punkt der Frage! – Timon Gremmels (SPD): Sie mogeln sich durch die Antwort! – Weitere Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, das Wort hat die Frau Kollegin.

Danke schön. – Das Land ist sich seiner Verpflichtung zum Schutz und zur Förderung des Sports voll bewusst. Auch die beiden Regierungsfraktionen sind das. Wir werden den Sport weiterhin unterstützen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Dass Sport ein Verfassungsziel ist, haben wir auch nie angezweifelt.

(Widerspruch bei der SPD)

Allerdings muss man dazu auch sagen: Zeigen Sie mir einmal, wo früher stand, bevor wir mit der Neuordnung des KFA begonnen haben, dass Sport eine Pflichtaufgabe ist.

(Timon Gremmels (SPD): In der Verfassung!)

Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ich komme zum Ende und sage: Liebe Kolleginnen und Kollegen aller Parteien, von SPD, von der LINKEN und von der FDP, lassen Sie uns gemeinsam in einem konstruktiven Dialog zukunftsorientiert an der Neuordnung des KFA für unsere hessischen Kommunen arbeiten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zurufe von der SPD)

Vielen Dank. – Das Wort hat Staatsminister Dr. Schäfer.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist für einen Landtag immer gut, richtig und angemessen, in Abständen über die Frage der Finanzierung der Kommunen in dem jeweiligen Bundesland zu debattie

ren, auch streitig zu debattieren und unterschiedliche Auffassungen auszutauschen; überhaupt keine Frage.

Wenn ich mir jedoch die Plenarplanung dieses Monats bzw. der nächsten Wochen anschaue, stelle ich fest, dass wir in wenigen Wochen eine weitere Plenarrunde haben werden und es dann möglich gewesen wäre, einen sehr großen Teil der heute geführten Debatte auf etwas gesicherterer und validerer Grundlage, nämlich den ersten vorliegenden Modellberechnungen, wie der Kommunale Finanzausgleich in Zukunft aussehen könnte, zu führen. So hätten wir uns möglicherweise sehr zeitökonomisch verhalten und uns einen sehr großen Teil der Vorwürfe ersparen können, die hier vonseiten der Opposition vorgetragen wurden.

(Horst Klee (CDU): Das ist doch gewollt!)

Für diesen Zwischenruf bin ich ausgesprochen dankbar, Herr Kollege Klee: Möglicherweise war auch gerade das die Absicht hinter der Anmeldung dieses Setzpunktes für den heutigen Tag.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich zwei getrennte Hinweise geben: Das Redemanuskript des Kollegen Schmitt hat sich in den letzten drei bis vier Jahren nur rudimentär verändert. Unter zeitökonomischen Gesichtspunkten der Redevorbereitung ist das sicherlich gut.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Die Lage hat sich schließlich auch nicht substanziell verändert!)

Doch, Herr Kollege Schäfer-Gümbel, genau das ist der Punkt: Als ich in meiner Funktion als Finanzminister erstmalig die Reden des Kollegen Schmitt zu diesem Thema hier habe genießen dürfen, betrug das Jahresdefizit der hessischen Kommunen in den Kernhaushalten 2,5 Milliarden € im Jahr 2010. Im Jahr 2011 betrug das jahresbezogene Defizit der Kernhaushalte noch 2,1 Milliarden €. Im Jahr 2012 waren es noch 1,4 Milliarden €. Im Jahr 2013 waren es 754 Millionen €. Im Jahr 2014 waren es im ersten und zweiten Quartal noch etwa 200 Millionen €; der Kollege Schork hat darauf hingewiesen. Wenn man weiß, dass sich die Defizite im Vorjahr im zweiten Teil des Jahres reduziert und nicht erhöht haben, lässt das hoffen, dass dieser Betrag am Jahresende nicht signifikant überschritten werden wird.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das heißt, die hessischen Kommunen haben ihr Defizit auf 10 % des Wertes von 2010 reduziert, ohne dass sich dies im Tremolo der Rede des Kollegen Schmitt signifikant niedergeschlagen hätte.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Das wiederum mache ich nicht zum Vorwurf; ich möchte nur schildern, dass sich die kommunale Finanzierungswirklichkeit in den letzten Jahren dramatisch verändert hat – zum Besseren, wenngleich ich nicht bestreite, dass es nach wie vor große Probleme gibt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die hessischen Kommunen entwickeln sich sehr viel schneller besser als andere. Dass sie so abgerutscht sind – 2007/2008 hatten die hessischen Kommunen noch Milliardenüberschüsse –, liegt unter anderem daran, dass sie in besonderer Weise

von der Gewerbesteuer abhängig sind, die Gewerbesteuer insbesondere konjunkturreagibel ist und damit in der großen Krise 2008/2009 bzw. den Nachläufern von den Auswirkungen besonders betroffen war, jedenfalls im Verhältnis zu den Kommunen in anderen Ländern, die sehr viel ausgewogenere Finanzierungstableaus in den Kommunalsteuern hatten.

Deshalb bin ich froh und dankbar, dass auf die Erfolge des Kommunalen Schutzschirms hingewiesen worden ist. Wir haben es geschafft, einer Vielzahl von Kommunen, die auf dem Weg waren, sich in die sogenannte Vergeblichkeitsfalle zu bewegen und zu glauben, dass sie diese Altschulden nie wieder in den Griff bekommen könnten, weder mithilfe von anderen noch aus eigener Kraft, indem wir ihnen die Hälfte der Schulden abgenommen haben, in einer Kombination aus Verbesserungen durch Einsparungen auf der Zinsseite und eigenen Anstrengungen eine Perspektive zum Ausgleich des eigenen Haushalts zu eröffnen. Wie ist hier im Hause geunkt worden: „Das schaffen die nie, das werden die nie erreichen, die Annahmen sind zu optimistisch.“ Die Fakten sind: Die Kommunen sind signifikant besser auf dem Weg, als sie es vorher erwartet hätten. Insofern gibt uns dieses Konzept recht. Es war richtig und notwendig. Es reicht allein nicht aus, da bin ich völlig bei Ihnen. Aber es war ein wesentlicher Baustein zur Gesundung der Kommunalfinanzen in Hessen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Kommunen haben dabei ein sehr buntes Potpourri von Maßnahmen ergriffen, um diese Konsolidierung zu erreichen. Dazu zählen natürlich auch Steuererhöhungen und Einnahmeverbesserungen. Selbst Kommunen, die nicht unter den Schutzschirm gefallen sind, haben in kommunaler Selbstverwaltung nachdrücklich eine Entwicklung der Kommunalsteuern nach oben beschlossen. Ich freue mich, dass die Stadt Bad Vilbel unter Beteiligung des Fraktionsvorsitzenden der FDP, Jörg-Uwe Hahn, im Jahr 2012 die Grundsteuer B von 300 auf 450 Punkte angehoben hat. Das war eine in der Sache richtige und gebotene Entscheidung und reduziert ein bisschen das Tremolo des Beklagens von kommunalen Steuererhöhungen, aber es war eine notwendige Entscheidung in kommunaler Eigenverantwortung, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))

Auch hier lohnt es sich wieder, auf die Fakten zu schauen, bevor der Adrenalinspiegel derartig steigt.

(Gerhard Merz (SPD): Gut, wenn man im Reichstag sitzt und nichts damit zu tun hat! – Weitere Zurufe – Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Wenn Sie sich die Hebesätze in der Grundsteuer B hessischer Kommunen im Vergleich zu den Flächenländern im Westen anschauen: Trotz einer erkennbaren Aufholbewegung im Jahr 2013 lagen sie bei den kreisangehörigen Kommunen in Hessen im Durchschnitt bei 336 Punkten, in den Flächenländern im Westen bei 380 Punkten. Das heißt, die hessischen Kommunen haben in der Vergangenheit viel stärker als heute auf Einnahmepotenziale verzichtet, was eine weitere Reduzierung der Defizite in der Vergangenheit ermöglicht hätte. Das ist statistisch bequem ablesbar.

(Widerspruch des Abg. René Rock (FDP))

Lassen Sie mich noch auf einen zweiten Teilaspekt eingehen, nämlich die Frage der Neustrukturierung des Kommunalen Finanzausgleichs. Ich weiß nicht mehr, ob Sie am Ende der Sitzung des Haushaltsausschusses noch dabei waren, Herr Kollege Hahn: Ich habe relativ präzise vorgetragen, wie die weiteren Zeitplanungen aussehen. Ich werde in der kommenden Woche der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Kommunalen Spitzenverbänden und Land die ersten Modellberechnungsparameter für eine an der Entscheidung des Staatsgerichtshofs orientierte Neubemessung des Kommunalen Finanzausgleichs vorlegen. Am Tag bevor ich in die Arbeitsgruppe gehe, werde ich die Fraktionen des Hessischen Landtags über dieses Ergebnis unterrichten. – Eine größere Beteiligung aller Fraktionen fällt mir nicht ein, als in jeder Haushaltsausschusssitzung – übrigens auf Initiative der Landesregierung hin – zu berichten und Sie nun vor den Kommunalen Spitzenverbänden über die Inhalte zu informieren, meine Damen und Herren. Aber lassen Sie uns gern im bilateralen Austausch besprechen, was Ihnen noch einfällt, wie wir das noch intensivieren können.

Am 30. September werde ich diese Modellberechnung vorlegen. Auf dieser Basis werden dann die Erörterungen in der Arbeitsgruppe mit den Kommunalen, öffentlich, in diesem Landtag oder wo auch immer geführt werden können. Dann werde ich Anfang November, nachdem diese Diskussion der vertikalen Strukturierung – also wie viel in Summe in diesem Topf sein wird – in einem ersten Moment geführt ist, eine Modellrechnung vorlegen, wie das, was dort vertikal aufgrund der Entscheidung des Staatsgerichtshofs verändert worden ist, zu Veränderungen in der horizontalen Verteilung führen wird. Wir werden ausreichend Zeit haben, darüber zu diskutieren. Aus unserer Sicht wäre es dann eine mögliche Variante, die wir anstreben, eine Kabinettsbefassung so zu ermöglichen, dass sich der Hessische Landtag in der ersten März-Sitzung des kommenden Jahres in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf beschäftigen kann. Dann hat der Landtag vier Monate Zeit, wenn er diesem Ziel noch gerecht werden will, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden.

Ich hoffe, dass vier Monate Beratungszeit für den Hessischen Landtag ausreichend sein werden, die notwendigen Anhörungen auch in eigener Verantwortung durchzuführen. Wir glauben, dass dies vor dem Hintergrund des insgesamt zur Verfügung stehenden Zeitbudgets und dem Punkt, dass wir Sie auch laufend weiterhin in die Diskussion mit einbeziehen, sicherlich ausreichend bemessen ist. Deshalb gibt es keine Veranlassung zu der Befürchtung, es drohe eine Verschiebung zu irgendeinem Zeitpunkt. Das Land Hessen wird sich verfassungsgemäß verhalten und einen neuen Kommunalen Finanzausgleich in Marsch setzen.

Ich glaube, wir werden manch spannende Diskussion über die Erkenntnisse dessen führen, was sich dort, abgeleitet aus empirischen Zahlen, an Bedarf ergibt und welche politischen Konsequenzen das hat. Ich mache mir keine Illusionen, dass es am Ende vielleicht zu ganz großem Einvernehmen aller Beteiligten führen wird, weil die Begehrlichkeiten und Interessenlagen natürlich mindestens so unterschiedlich sind wie diejenigen zwischen dem Bundesfinanzminister und mir in der Frage der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die ab dem heutigen Abend wieder verhandeln zu dürfen ich das Vergnügen haben werde.

Insofern glaube ich, dass man die realistische Erwartung haben muss – dafür stehen wir ein –, dass eine an der Ent

scheidung des Staatsgerichtshofs buchstabengetreu orientierte Neuordnung vorgelegt wird, um sicherzustellen, dass es eine verfassungsfeste Regelung sein wird, mit der wir am Ende partnerschaftlich – Land und Kommunen Hand in Hand, nicht ohne Interessengegensätze; das gehört dazu – in eine gute Zukunft gehen werden. Die Zahlen, die wir bisher vorlegen können, sprechen sehr dafür, dass wir gemeinsam in eine für Kommunen wie auch Land finanziell etwas bessere Zukunft gehen können. Lassen Sie uns zusammen daran arbeiten. – Herzlichen Dank.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Finanzminister, herzlichen Dank. – Das Wort hat Herr Abg. Decker, SPD-Fraktion.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Jetzt reden wir einmal über Fakten!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind im Wesentlichen zwei Punkte, die mich noch einmal ans Rednerpult getrieben haben. Ich fange mit dem letzten an, mit der Rede der ansonsten geschätzten Kollegin Goldbach. Ich weiß nicht, ob Sie bei solchen Themen immer bei anderen Veranstaltungen sind oder über einen ganz anderen Bereich reden. Sie sprechen immer davon, wir machten schlechte Stimmung, und bei Ihnen sei alles wunderbar. – Ich weiß jetzt, welche Aufgabe Sie haben. Sie sind die haushaltspolitische Wellnessbeauftragte der Regierungsfraktionen.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der LIN- KEN)

Frau Kollegin, möglicherweise brauchen Sie das auch; denn ich bin mir sehr sicher, dass die aktuelle Faktenlage Ihnen sehr bald die Sorgenfalten ins Gesicht treiben wird. Insofern ist Wellness vielleicht gar nicht so schlecht für die Zukunft.

Der erste Punkt betraf etwas anderes. Während der Rede des Kollegen Schmitt kamen just in dem Moment, als es um die Kosten für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen ging, Zwischenrufe, die aus meiner Sicht sehr polemisch waren. Es kann nicht sein, dass bei dieser wichtigen humanitären Aufgabe – es gibt eine Reihe von anderen –, wo die Kommunen sich wirklich bemühen, die Flüchtlinge nach allen Regeln der Kunst menschenwürdig unterzubringen, Polemik hineingestreut wird.