Protocol of the Session on July 16, 2014

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, was Sie hier im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt vorgetragen haben, ist eher frei von Verantwortungsethik. Es mag hier und da gesinnungspolitische Akzente haben, aber wir sagen – und das geht auch in Richtung der LINKEN –: Wer nach dem Motto „Schuldenbremse nein, Schulden machen ja“ sagt, wie Sie es bei Ihren Deckungsvorschlägen tun, ist im Zusammenhang mit einer Haushaltsdebatte 2014 wohl kein ernst zu nehmender Diskussionspartner.

Wir, die schwarz-grüne Koalition, haben einen klaren, verlässlichen und transparenten Kurs eingeschlagen. Die Leitlinien in Form des Nachtrags haben wir hier vorgelegt und

diskutiert, Sie kennen Ihn schon. Darin sind die quantitativen Notwendigkeiten genau beschrieben. Wir nennen auch die geschützten Bereiche, damit sich jeder darauf einstellen kann. Ich wiederhole sie gern noch einmal: Bildungs- und Betreuungsgarantie, die Lehrerstellen bleiben unangetastet, das Ehrenamt im Sport, im Brand- und Katastrophenschutz. Zudem kommt das Sozialbudget, wie Sie wissen. Alle anderen Bereiche werden und müssen an unserer Konsolidierung mitwirken. Das werden wir genau so tun. Deswegen ist der Nachtragshaushaltsentwurf ein Paradigmenwechsel und in Wahrheit ein stiller Star.

Ein letzter Hinweis für den Kollegen Rudolph sei mir noch gestattet: Der Antrag von SPD und LINKEN enthält exakt die Summe, die auch der Antrag von CDU und GRÜNEN zum Thema Personalausstattung für den Untersuchungsausschuss enthält. Es ist exakt die gleiche Summe. Damit ist diese Behauptung „Aufklärung nach Kassenlage“ völlig falsch. Sie richtet sich selbst.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Mit derselben Zahl kann das nicht stimmen. Darüber hinaus kommen die Baumaßnahmen aus dem laufenden Geschäft. Die sind auch noch nicht so exakt definiert, dass man die Zahl schon hineinschreiben könnte. Das heißt, wir haben gar keinen Streit, Sie versuchen mühsam, einen aufzuplustern. Wenn dies Ihr Stil ist, tun Sie das weiterhin.

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Sie müssen zum Ende Ihrer Rede kommen.

Ich komme zum Schluss. – Um mich noch einmal darüber aufzuregen: Wer behauptet, wir als Koalition würden Aufklärung nach Kassenlage betreiben,

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Der hat recht!)

der sagt bewusst und vorsätzlich die Unwahrheit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kaufmann. – Für eine Kurzintervention hat sich Herr Kollege Schmitt von der SPDFraktion gemeldet. Herr Kollege, Sie haben zwei Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will zu dem Vorwurf in Richtung der SPD zur Frage der Deckungsvorschläge mit Globalansätzen Stellung nehmen. Herr Kollege Kaufmann, ich würde es verstehen, wenn wir das ins Blaue hinein täten. Aber ich habe doch verhältnismäßig breit unterlegt, worum es geht, dass nämlich der Finanzminister eine Haushaltssperre erlassen und mehrmals gesagt hat, auch verhältnismäßig früh, dass über diese Haushaltssperre mindestens 50 Millionen € bis 80 Millionen € zu erbringen seien. Zur Auseinandersetzung auch im Haushaltsausschuss, warum das nicht in den Nachtrags

haushalt eingepreist werde, sagte der Minister, das sei eine typische Vollzugsfrage.

Wir aber sehen das anders. Es ist sozusagen zum jetzigen Zeitpunkt bekannt, dass über eine Haushaltsperre diese Summe einzusparen ist. Deswegen ist es vertretbar, es als Globalansatz – weil es in dem Sinne kein Globalansatz mehr ist, sondern durch eine Haushaltssperre konkretisiert worden ist – auch einzusetzen. Ich bin kein Freund von Globalansätzen, aber deswegen verstehe ich den Vorwurf an dieser Stelle nicht, Herr Kaufmann, weil es sozusagen mit konkretem Handeln bzw. einer Aussage der Landesregierung unterlegt ist – nicht der Opposition, nicht der SPD, sondern des Finanzministers. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Schmitt. – Herr Kollege Kaufmann, Sie haben zwei Minuten Zeit zur Erwiderung.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Schmitt, wir alle wissen: Erstens ist eine Haushaltssperre ein administratives Instrument. Zweitens ist sie sozusagen die Notmaßnahme, vielleicht sogar die Verpflichtung des Finanzministers, wenn er sieht, dass das Budget aus dem Ruder läuft – meistens, weil Einnahmen nicht kommen. Das ist dann der Grund, zu sagen: Ich muss bei den geplanten Ausgaben auch entsprechend sparen.

Aber dass ein Parlament, ein Abgeordneter und dazu noch von der Opposition gewissermaßen der Haushaltssperre das Wort redet, ist ein extremes Armutszeugnis; denn Haushaltssperre bedeutet nichts anderes, als dass wir hier als Haushaltsgesetzgeber nichts mehr zu sagen haben, wofür etwas ausgegeben wird, sondern dass es der Finanzminister alleine macht. Wer als Parlament etwas auf sich hält und sagt, er wolle einsparen, muss auch Ross und Reiter nennen und sagen, wo er es für richtig hält, statt zu sagen: Macht doch eine globale Minderausgabe, sprich: Haushaltssperre.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Norbert Schmitt (SPD): Wir haben als Parlament im Vollzug sowieso nichts zu sagen! So etwas Ahnungsloses! Das ist wirklich schwach, unglaublich! – Gegenruf des Abg. Manfred Pentz (CDU): Ruhig Blut da drüben!)

Vielen Dank, Herr Kollege Kaufmann. – Als nächster Redner spricht Kollege Schork von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte zum Nachtragshaushalt in dritter Lesung fördert schon das eine oder andere Überraschende zutage. Ich werde mich bemühen, bei dem einen oder anderen Punkt deutlich zu machen, was ich damit meine.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Ja, das wäre gut!)

Jedenfalls wird mit dem Nachtragshaushalt 2014 die Nettoneuverschuldung auf 960 Millionen € reduziert. Damit liegt sie erstmals seit 2008 unter 1 Milliarde €. Es sind 124 Millionen € weniger, als im Haushaltsentwurf 2014 geplant waren. Es waren 1,084 Milliarden €. Dass wir dies reduzieren – da hat der Kollege Hahn völlig unrecht – hat überhaupt nichts mit der Frage der Verfassungsgemäßheit des Haushalts zu tun. Auch ein Haushalt mit einer Nettoneuverschuldung von 1,084 Milliarden € wäre nach den gültigen Regeln verfassungsgemäß und würde nicht als verfassungswidrig eingestuft werden können.

(Beifall bei der CDU)

Wenn der Kollege Hahn im Zusammenhang mit den Straßenbaumitteln der CDU vorwirft, wir hätten ein zentrales Wahlversprechen gebrochen, dann ist auch dies schlicht und einfach nicht korrekt.

Die CDU hatte im Wahlkampf 2013 zur Landtagswahl 2014 ein zentrales Wahlversprechen. Es lautete: Die große Herausforderung für die kommende Legislaturperiode ist die Einhaltung der Schuldenbremse. Die CDU im Hessischen Landtag wird alles tun, damit der Wählerauftrag, eine Schuldenbremse bis zum Jahr 2019 einzuhalten, erfüllt wird.

(Beifall bei der CDU)

Das war die zentrale Aussage der CDU im Landtagswahlkampf 2013. Alle meine Kolleginnen und Kollegen, die im Landtag sind und vorher im Landtag waren, können Ihnen das anhand ihrer Reden im Wahlkampf und ihrer Veranstaltungen auch klar und eindeutig nachweisen. Wir waren die Partei, die das im Landtagswahlkampf zum zentralen Thema gemacht hat. Damit haben wir alle anderen Parteien weit überholt. Das ist die Tatsache.

Jetzt kommen wir zu einigen Dingen, bei denen es in der Tat skurril wird, Herr Kollege Schmitt. Es gibt eine Haushaltssperre. Der Minister veranschlagt das Volumen in der Größenordnung von 50 bis 80 Millionen €. Sie sagen: Das, was der Minister über die Haushaltssperre einsparen will, ist in meinem Haushaltsantrag die globale Minderausgabe. – Na klar.

Sie haben dabei aber übersehen – und dann wird es skurril –, dass einer Ihrer Haushaltsanträge für die Ausgabe dieser 50 Millionen € gerade einmal 15 Millionen € im laufenden Haushaltsjahr und 27 Millionen € im nächsten Haushaltsjahr wieder wegnimmt,

(Norbert Schmitt (SPD): Na klar!)

weil Sie nämlich die Mittel für den Straßenbau erhöhen wollen, die exactement unter die Haushaltssperre fallen, die der Finanzminister verhängt hat. Wie Sie das zustande bringen wollen, müssen Sie uns dann noch einmal erklären.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Eva Goldbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Es fehlen schlicht und einfach 15 Millionen €. Dann ist das schlicht und einfach nicht seriös finanziert.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Aber so kennen wir sie!)

Insgesamt belaufen sich Ihre haushaltswirksamen Anträge auf Mehrausgaben von 100 Millionen €.

Lassen Sie uns jetzt bei allem Disput wenigstens noch einmal über die Frage der Mittel für die Asylbewerber reden. Wir haben 60 Millionen € eingestellt. Jetzt gibt es zwei Diskussionsebenen.

Ein Teil der Oppositionsfraktionen sagt: Wir brauchen 60 Millionen € mehr.

(Zuruf von der SPD: Sagen die Kommunen!)

Seien Sie einfach einmal zwei Minuten ruhig, und hören Sie zu; denn Sie wissen gar nicht, was ich sagen will. – Ein Teil der Oppositionsfraktionen sagt, dass wir 60 Millionen € mehr brauchen, weil die Kommunen erklären, dass das in den vergangenen Jahren unterfinanziert war und die Unterfinanzierung sich auf 60 Millionen € belaufen hat. Dafür wollen die Oppositionsfraktionen Geld einstellen. – Das ist die erste Diskussionsebene.

Die zweite Diskussionsebene ist: Was haben wir denn im laufenden Haushaltsjahr 2014 gegebenenfalls über die 60 Millionen €, also insgesamt 120 Millionen € im Haushalt, hinaus noch zu erwarten? Dabei kommen dann Zahlen wie 60 Millionen € heraus. Der Kollege Hahn sagt, vielleicht seien es auch nur 40 Millionen €. Eine Zahl, was wir 2014 wegen Neuaufnahmen von Asylbewerbern über das Veranschlagte hinaus brauchen, ist verlässlich nicht zu kalkulieren.

Wir wissen alle in diesem Haus – da brauchen wir uns nicht zu streiten –, dass das eine gesetzliche Verpflichtung des Landes ist und dass im Haushaltsvollzug selbstverständlich die notwendigen Mittel für Neuaufnahmen entsprechend den Pauschalierungssätzen zu zahlen sind.

(Norbert Schmitt (SPD): Dann müssen Sie aber vorher 280 Millionen € einstellen!)

Sie sind zu zahlen. Über diesen Punkt brauchen wir uns nicht zu streiten.

(Norbert Schmitt (SPD): Doch!)

Jetzt stellt sich die Frage: Wie gehen wir mit den Forderungen der Kommunen um? Dann sage ich Ihnen – ob das 2014 auskömmlich ist, ist ja der weitere Gesichtspunkt –: Die Kommunen führen ihre Berechnungen auf Basis der Zahlen von 2011 durch. 2013 wurden die Pauschalsätze erhöht. In Bezug darauf, inwieweit sie 2014 auskömmlich sind oder nicht, fehlt noch jeglicher Nachweis. Das ist zu diskutieren.

(Norbert Schmitt (SPD): Das haben sie eingepreist!)

Sie wissen alle, dass die zuständigen Minister in sehr intensivem Kontakt mit den Kommunalen Spitzenverbänden sind, weil wir alle sehen – alle; da schließe ich die Opposition und auch die Kommunen ausdrücklich mit ein –, dass das ein humanitäres Problem ist, dass wir da vor großen Herausforderungen stehen und dass wir uns der Lösung dieser Aufgabenstellung auch nicht verschließen können. Darauf sollten wir uns verständigen und nicht hier haushälterisch die Frage diskutieren, ob es 5 Millionen €, 10 Millionen € oder 60 Millionen € sein müssen. Deswegen glaube ich, dass das so, wie wir es haushaltsmäßig veranschlagt haben, richtig ist.