Protocol of the Session on July 15, 2014

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Zum Gesetzentwurf der Koalition. Der Gesetzentwurf zur Anhebung der Grunderwerbsteuer ist ein wesentlicher Baustein unseres Konsolidierungskonzepts für den Haushalt dieses und der nächsten Jahre. Wir setzen damit unseren Verfassungsauftrag aus der Hessischen Verfassung um. Wir nehmen die Verantwortung für Einnahmen und für Ausgaben ernst, und wir sind verpflichtet, auch für Einnahmen zu sorgen. Herr Kollege Schork hat es gesagt: 60 Millionen € noch in diesem Jahr, wovon die Kommunen über die Spitzabrechnung knapp 10 Millionen € erhalten, im nächstem Jahr werden es dann rund 155 Millionen € werden.

(Norbert Schmitt (SPD): 360 Millionen € nehmen und 10 Millionen € geben – das ist typisch!)

Herr Kollege Schmitt, Sie können gern noch einmal nach vorn kommen, wenn Sie denn möchten. – Ich sage, es ist ein guter Gesetzentwurf. Damit nehmen wir unsere Verantwortung wahr. Ich denke, dass wir damit auf der guten und sicheren Seite sind, den Haushalt wieder in ein sicheres Fahrwasser zu bringen. Ich biete Ihnen an, einzusteigen, damit wir in Hessen in ein gutes Fahrwasser gelangen und den Konsolidierungskurs für den Haushalt fortsetzen können. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Erfurth. – Für die Landesregierung spricht Finanzminister Dr. Schäfer. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Manch einer in diesem Hohen Hause wird sich vielleicht noch an die Debatte vor ungefähr zwei Jahren erinnern, als wir schon einmal über die seinerzeitige Grunderwerbsteuer diskutiert haben. Damals konnten LINKE und Sozialdemokraten der Steuererhöhung nicht schnell genug zustimmen. Wir haben eine interessante Geschäftsordnungsdebatte darüber geführt, wie schnell man einer Steuererhöhung zustimmen könnte. Umso erstaunlicher waren die Bemühungen dieser beiden Fraktionen, einen oder mehrere Gründe dafür zu finden, dem heute nicht zustimmen zu müssen.

Wenn ich vor der Diskussion hätte erwarten können, mit welchem Aufwand Sie versuchen würden, nur um einer Regierungs- bzw. Mehrheitsvorlage nicht zuzustimmen, die eigenen Grundsätze am Ende zu missachten, die Sie viele Jahre wie eine Monstranz vor sich hergetragen haben – das finde ich einen durchaus beachtlichen Vorgang. Insofern ist das ein interessanter Verlauf der Debatte.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Marius Weiß (SPD) und Janine Wissler (DIE LINKE))

Genauso interessant ist der Verlauf der Debatte, mit der die FDP ihre politisch-intellektuelle Flexibilität in praktische Politik umsetzt, nämlich eine einmal getroffene Entscheidung in sehr kurzen Fristen herumzudrehen und die frühere Entscheidung zum Fehler zu erklären.

(Zurufe von der FDP)

Das ist das gute Recht eines jeden Politikers, möglicherweise ist das sogar unsere Pflicht, wenn man erkennt, einen Fehler begangen zu haben. Auf der anderen Seite wäre es dann klug und weise gewesen, diesen Wechsel der politischen Positionierung mit den notwendigen Konsequenzen zu versehen, nämlich hier klipp und klar Ross und Reiter zu nennen, an welchen anderen Stellen das Geld entweder mehr eingenommen oder dauerhaft weniger ausgegeben werden soll.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Nancy Faeser (SPD): Das haben wir doch getan!)

Das wäre Bestandteil redlicher Politik gewesen, die ich bedauerlicherweise an dieser Stelle vermisse.

Ich will klar sagen, eine solche Entscheidung, die Grunderwerbsteuer in so kurzen Fristen ein zweites Mal zu erhöhen, ist sicherlich keine einfache gewesen. Wir haben sie aber letztlich in einer Abwägung getroffen, nämlich in einem Maßnahmenpaket. Die Konsolidierung des Haushalts wird uns in den nächsten Monaten in der Vorbereitung auf den Haushalt des Jahres 2015 noch manche interessante Debatte über weniger Aufwand auf der Ausgabenseite bescheren. Dann gehört es auf der anderen Seite auch dazu, ein Element auf der Einnahmeseite, das in der Einflussmöglichkeit des Landes liegt, an dieser Stelle ebenfalls zu verändern.

Ich bin gespannt, ob es dann aus diesem Hohen Hause jenseits der wohlfeilen Sonntagsreden,

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Davon verstehen Sie ja etwas!)

dass bei den Ausgaben mehr gespart werden müsse, konkrete Vorschläge geben wird, den Haushalt mit Nachdruck zu konsolidieren. Ich habe da eine gewisse Erwartungshaltung, die eher pessimistisch ist.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das glaube ich Ihnen!)

Vielleicht werde ich aber angenehm überrascht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann ist die Aussprache zu diesen beiden Tagesordnungspunkten beendet.

Ich erläutere nur kurz zur Vermeidung von Diskussionen vorab das Abstimmungsverfahren. Es handelt sich hier um zwei getrennte Gesetzentwürfe. Wir haben zwei getrennte Tagesordnungspunkte, die wir lediglich zusammen aufgerufen und beraten haben. Da die Geschäftsordnung keine besondere Regelung für den Fall vorsieht, dass zwei sich widersprechende Gesetzentwürfe vorliegen, werden wir jetzt nacheinander über beide Gesetzentwürfe in der Sache abstimmen und dann feststellen, was das Abstimmungsergebnis ist. – Dies nur zur Erläuterung.

Wir beginnen mit der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 7 über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, Drucks. 19/399. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Enthaltungen? – Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Mehrheit beschlossen und somit zum Gesetz erhoben.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 8, Dringlicher Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Absenkung der Grunderwerbsteuer, Drucks. 19/436. Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Sämtliche weiteren Fraktionen des Hauses stimmen dagegen. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Tagesordnung, deren Abarbeitung für heute vorgesehen ist.

Wie mir signalisiert wurde, hat sich die Sitzung des Haushaltsausschusses durch die eben erfolgte Abstimmung erledigt. Der Haushaltsausschuss tritt also nicht zusammen.

Ich erinnere aber die Mitglieder des Innenausschusses daran, dass der Innenausschuss jetzt zur Vorbereitung der dritten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung der HGO tagt.

Damit ist die Sitzung für heute geschlossen. – Vielen Dank.

(Schluss: 19:54 Uhr)