Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Energiegipfel unter der Leitung von Volker Bouffier kam zu einem anderen Ergebnis. Ich will es hier einfach noch einmal festhalten. Es war in der Arbeitsgruppe IV, die ich gemeinsam mit dem Kollegen Dr. Dieter zu verantworten hatte, nicht das Ergebnis, dass es die Akzeptanz erhöht, wenn die Kommunen sich daran beteiligen.
Es gab sogar eine ganz große Gruppe, die gesagt hat – Energiegipfel unter Leitung von Volker Bouffier; ich erinnere die CDU-Kollegen daran, wie schnell man doch die Vergangenheit verdrängen kann –, und es war Ergebnis in der Arbeitsgruppe, das dann vom Plenum übernommen wurde: Vorsicht, eigentlich ist die Akzeptanz nur dann da, wenn die Kommune die Rolle des Mediators übernimmt; die kann sie aber nicht übernehmen, wenn sie sich wirtschaftlich darin selbst betätigt und entsprechende eigene Interessen hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass diese These richtig ist, erleben wir gerade bei einer Reihe von Kommunen, z. B. am Taunuskamm in Hessen.
Das ist doch nicht nur theoretisch, das ist doch gerade Praxis. Es ist falsch, zu sagen, wenn man die Energiewende mit einer zusätzlichen Akzeptanz ausstatten will, muss man den § 121 HGO noch weiter von der Subsidiarität
wegtragen. Liebe Kollegen von der Union, das war das Ergebnis des Energiegipfels, der unter der Leitung Ihres Landesvorsitzenden, des Ministerpräsidenten Volker Bouffier, durchgeführt worden ist.
Liebe Kollegen von der Union, dass Sie das wissen, zeigen auch Ihre Wortmeldungen aus der letzten Legislaturperiode. 15. Dezember 2011, der Kollege Bauer im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag von CDU und FDP:
Mit dem Änderungsantrag zu § 121 Hessische Gemeindeordnung haben wir eine Empfehlung des Hessischen Energiegipfels aufgegriffen. Künftig wird die energiewirtschaftliche Betätigung der Kommunen unter Berücksichtigung klarer Kriterien erleichtert werden. …
Ich gebe zu: Die Anhörung hat gezeigt, dass sich die Kommunen mehr erhofft hatten. Was jetzt vorliegt, stellt eine moderate Öffnung dar.
Jawohl, Herr Bauer, Sie haben recht. Das, was im Dezember 2011 aus Ihrem Mund von diesem Pult aus gesagt worden ist, ist – ich muss es gestehen – heute noch richtig.
Kollege Stephan, 20. November 2012, von diesem Pult aus im Zusammenhang mit der Debatte über den Energiegipfel:
Die HGO-Änderung war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Ich warte immer noch darauf, dass mich jemand aus irgendeiner Kommune anruft und sagt, dass man mit dieser Änderung des § 121 HGO in Bezug auf Energiewende und regenerative Energien nicht klarkommt. Die Energiewende stand nämlich hinter dieser Änderung der HGO, nicht die Frage, wie man konventionelle Energien über die Kommunen abwickeln kann.
und jetzt nehmen Sie die Subsidiarität wieder ein Stück zurück. Wer hat denn hier seine Meinung geändert, Herr Kollege Stephan?
Entweder haben Sie damals schon eine andere Meinung gehabt, oder die GRÜNEN haben es Ihnen so abgetrotzt. Aber dann könnten Sie doch auch stolz sagen: Es war ein Verhandlungsergebnis.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir werden ganz im Gegensatz zu dem Schlusswort des Kollegen der LINKEN sagen: Hören Sie auf, dass Sie meinen, die Subsidiarität liege nur darin, dass man den Kommunen vermeintliche Rechte gibt. Geben Sie den Kommunen Rechte und Geld, damit sie wirklich arbeiten können, aber nicht neue hohe Risiken. – Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe FDP, Sie machen offensichtlich eine rückwärtsgewandte Politik oder vielleicht auch gar keine. Aber in dieser Koalition machen wir Zukunftspolitik.
Das ist der Grund, warum wir diese Änderung am § 121 HGO vornehmen wollen. Wir haben bei der Anhörung sehr aufmerksam sämtliche Stellungnahmen gelesen und uns die mündlichen Stellungnahmen angehört. Es hat sich gezeigt – ich möchte einmal mit Breitband beginnen –, dass wir auf dem richtigen Weg sind; denn sogar die Unternehmerverbände oder direkte Unternehmensvertreter haben uns, ohne es eigentlich zu wollen, recht gegeben. Sie haben nämlich gesagt:
Durch … Renditeziele verzerren kommunale Unternehmen den Wettbewerb und können im schlimmsten Fall zum Rückzug von marktgetriebenen Wettbewerbern führen.
Das muss man sich vorstellen. Sie behaupten, die Kommunen seien renditeorientiert daran interessiert, Breitband auszubauen. Wir haben sehr anschaulich von den kommunalen Vertretern erklärt bekommen, wie die Wirklichkeit aussieht, dass sie jahrelang versucht haben, Angebote von den Telekommunikationsunternehmen zu bekommen, aber keine bekommen haben.
Dieselben Kommunikationsunternehmen haben einen Flickenteppich an Breitbandversorgung hinterlassen, und die Kommunen stopfen jetzt die Löcher. Die Kommunen wollen wir jetzt in die Lage versetzen, flächendeckend bis in jeden Ort, bis in jedes Haus einen Breitbandanschluss zu ermöglichen. Dazu dient diese Regelung. Das ist genau der richtige Schritt.
Was die energiewirtschaftliche Betätigung angeht, haben wir in unserem Änderungsantrag eine Präzisierung vorgenommen. Wir haben ausdrücklich noch das Wort „Vertrieb“ mit hineingenommen, um den Kommunen zu ermöglichen, auch die Privilegierung nach dem EEG durch die Direktvermarktung in Anspruch zu nehmen. Das ist ein logischer und richtiger Schritt.
Den Herolden des freien Marktes möchte ich entgegenhalten, wenn immer davon geredet wird, in welche Wahnsinnsrisiken sich die Kommunen vielleicht stürzen oder stürzen könnten: Es ist doch absurd, dass sich vielleicht ein 500-Einwohner-Dorf an einer Windkraftanlage in der Nordsee beteiligt.
Es geht erst einmal darum, Fotovoltaikanlagen auf ihre kommunalen Dächer zu bauen. Wir haben dazu bei der Anhörung auch ein direktes Beispiel einer Gemeinde gehört. Der Bürgermeister hat erzählt: Wir haben das zuerst
gemacht. Unsere Bürger haben gesagt, das ist eine gute Sache, und haben gefragt, wie wir das gemacht haben. Sie haben auch Fotovoltaikanlagen gebaut, und es hat auch noch das örtliche Handwerk unterstützt.
Das ist die eine Sache. Die andere Sache ist, wir haben heute gehört, wie wichtig der Ausbau der Windkraft zur Erreichung der Energieziele ist. Es gibt Gemeinden, die haben kommunale Windparks in Hessen. Wir haben z. B. einen in Ulrichstein, 1996 gebaut, einen der ersten deutschen kommunalen Windparks. Die verdienen im Jahr 350.000 € – Gewinn. Warum sollen wir das anderen Kommunen nicht ermöglichen? – Genau das machen wir jetzt mit diesem Schritt. Auch andere Kommunen sollen solche Windparks bauen und betreiben können.
Zum Schluss noch: Warum machen wir das? Was soll das alles? – Jede Generation hat eine besondere Verantwortung. Unsere Verantwortung ist es, die Energiewende umzusetzen. Das wollen wir machen. Wir schauen nach jeder Stellschraube in jedem Gesetz, wie wir das einleiten und wo wir unterstützend tätig werden können.
Die Änderung des § 121 HGO ist ein wichtiger Schritt hin zur Energiewende in Hessen. Deswegen appelliere ich auch an die Opposition: Haben Sie doch den Mut, fassen Sie sich ein Herz, unterstützen Sie uns bei dieser guten Aufgabe; denn die kommunale Energiewende gehört unbedingt zur Energiewende dazu. Danke für Ihre Zustimmung.
Wir kommen deshalb zunächst zum Änderungsantrag, der uns vorliegt, der aus dem Ausschuss kommt. Über den lasse ich erst abstimmen. Danach überweisen wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der dritten Lesung.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/679, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Antrag bei Gegenstimmen von der FDP und Zustimmung der anderen Fraktionen angenommen und in den Gesetzentwurf eingebaut.
Nun überweisen wir diesen Entwurf nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Ausschuss. Widerspricht dem jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung beschlossen.
Zweite Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes – Drucks. 19/624 zu Drucks. 19/251 –
Redezeit zehn Minuten. Zunächst darf ich der Berichterstatterin, Frau Kollegin Feldmayer, das Wort erteilen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der SPD und der LINKEN sowie bei Nichtanwesenheit der FDP, den Dringlichen Gesetzentwurf in der durch den Änderungsantrag Drucks. 19/591 geänderten Fassung in zweiter Lesung anzunehmen.