Sie können sehr wohl sagen, dass Sie da etwas gesichert haben. Aber perspektivisch, was den Bestand von Sozialwohnungen angeht, ist das nicht förderlich. Das ist letztlich der Tatsache geschuldet, dass Sie in den letzten Jahren immer wieder die Bindungsfristen reduziert haben. Wenn die Sozialbindung nach zehn Jahren ausläuft, kommt das Problem mit der Förderung nochmals auf uns zu.
Dann wird dieselbe Wohnung zweimal gefördert. Das ist nicht Sache der öffentlichen Hand. Deshalb sagen wir auch: Schauen Sie nach Wien.
Schauen Sie nach Österreich. Einmal Sozialwohnung, immer Sozialwohnung – das ist der richtige Weg. Ihn müssen wir gehen.
Danke, Herr Kollege Schaus. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Wagner von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Auch er hat fünf Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Schaus, ich bin einigermaßen überrascht. Der erste Redebeitrag, den man in einer Debatte hält, sollte zum zweiten Redebeitrag passen.
In Ihrem ersten Redebeitrag haben Sie sich zu Recht darüber beschwert, dass so viele Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen seien. In Ihrem zweiten Redebeitrag sagen Sie, es mache eigentlich keinen Sinn, Wohnungen in der Sozialbindung zu halten, weil dadurch keine neuen Wohnungen geschaffen würden. Was denn jetzt, Herr Kollege Schaus?
Ich will Ihnen an einem zweiten Punkt widersprechen. Sie sagen, die Aufgabe der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften, sei es in Verantwortung des Landes oder der Kommunen, solle sich nur noch darauf beschränken, sozial geförderte Wohnungen zu bauen. Ich halte das ausdrücklich für falsch.
Gerade durch die Mischung aus frei finanziertem Wohnungsbau und gefördertem Wohnungsbau schaffen es die städtischen Gesellschaften und die landeseigene Gesellschaft, mehr geförderten Wohnungsbau zu realisieren.
Herr Kollege Schaus, es wundert mich, dass Sie als Politiker der LINKEN fordern, die öffentlichen Aufgaben zu sozialisieren und die gewinnbringenden Aufgaben zu privatisieren. Seit wann ist das die Politik der LINKEN, Herr Kollege Schaus?
Herr Kollege Schaus, keine öffentliche Wohnungsbaugesellschaft macht Gewinne, ohne diese wieder in den Wohnungsbau zu reinvestieren. Es ist doch Quatsch, was Sie hier erzählen.
Herr Schäfer-Gümbel hat den Wohnungsbedarf angesprochen: 37.000 Wohnungen jährlich. Darüber müssen wir nicht streiten. Das ist die Zahl, die wir dank des Gutachtens der Ministerin haben. Dieser Zahl stellen Sie die Zahl des geförderten Wohnungsbaus gegenüber. Herr SchäferGümbel, Sie wissen, dass das nicht redlich ist. Niemand hier im Haus ist der Meinung, dass der gesamte Wohnungsbedarf von 37.000 Wohnungen allein durch geförderten Wohnungsbau sichergestellt werden kann.
Sie sprechen vom Flächenverbrauchsziel null im Landesentwicklungsplan. Das gibt es schlicht und ergreifend
nicht. Der neue Landesentwicklungsplan sieht 2,5 ha als Ziel vor. Das ist auch ein maßvolles Ziel. Vor allem ist die zusätzlich zu versiegelnde Fläche überhaupt nicht unser Problem, wenn wir über zusätzlichen Wohnungsbau reden. Auch das wissen wir aus den einschlägigen Studien. Wir haben heute schon genug ausgewiesenes Bauland. Wir müssen dieses ausgewiesene Bauland erschließen. Wir müssen aber nicht immer neue Flächen ausweisen, Herr Kollege Schäfer-Gümbel. Also auch hier geht Ihr Hinweis völlig ins Leere und an den tatsächlichen Problemen vorbei.
Altes Polizeipräsidium Frankfurt. Die Geschichtsklitterung, die da betrieben wird, ist wirklich atemberaubend. Jetzt sagen Sie, es gebe keine Verpflichtung für den privaten Investor, der das Grundstück gekauft hat, dieses auch zu bebauen. Herr Schäfer-Gümbel, nach dem, was Ihr SPD-Planungsdezernent zu verantworten hat, darf er zurzeit überhaupt nicht bauen. Ist Ihnen das überhaupt bewusst? Die Stadt Frankfurt hat auf diesem Gebiet eine Veränderungssperre erlassen, die bis heute nicht zurückgenommen worden ist. Der erste Schritt, um auf diesem Grundstück bauen zu können, wäre es, dass der SPD-Planungsdezernent die Veränderungssperre von diesem Grundstück nimmt.
Das ist der Unterschied zwischen realer Politik und einem einfachen Dahergerede über dieses Thema, Herr Kollege Schäfer-Gümbel.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Netter Versuch! – Gegenruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU): Stimmt das jetzt, oder nicht?)
Es liegt eine Veränderungssperre auf diesem Grundstück. Außerdem will ich einmal feststellen, dass über 15 Jahre lang auf diesem Grundstück gar nichts passiert ist.
Nein. Ich beschreibe das doch nur. – Jetzt haben wir eine Möglichkeit, das Gebiet zu entwickeln. Sie kommen nicht darum herum, dass es die Sozialdemokraten in diesem Haus waren, die 100 Millionen € Verkaufserlöse zur allgemeinen Haushaltskonsolidierung verwenden wollten. Wir hingegen verwenden diese Mittel aus dem Verkauf für Wohnungsbau. Wer tut eigentlich mehr für den Wohnungsbau, meine Damen und Herren?
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Wenn man nicht im Thema ist, sollte man schweigen!)
Vielen Dank, Herr Kollege Wagner. – Herr Kollege Caspar von der CDU-Fraktion hat noch einmal das Wort. Fünf Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Mär vom alten Polizeipräsidium geht hier immer weiter.
Die erste Aussage war, das Land hätte das verkauft mit einer Bebauungsmöglichkeit, die die Stadt überhaupt nicht haben wollte. Herr Schäfer-Gümbel ist nun zurückgerudert und hat gesagt: Erst nachdem der Planungsdezernent – –
Erst nachdem der Planungsdezernent mit dem Bauordnungsrecht gedroht hätte, wäre darauf eingeschwenkt worden. Das bedeutet, dass dieses Einschwenken heißt, dass genau das gebaut worden ist, was die Stadt Frankfurt wollte.
Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder man einigt sich und setzt das so um. Das war hier der Fall. Wenn man sich nicht geeinigt hätte, dann hätte es aus der Sicht der Stadt Frankfurt über das Baurecht ohnehin dazu kommen müssen. Im Endeffekt ist damit klar: Nicht das Land Hessen hat darüber zu entscheiden, was auf dem Grundstück passiert, sondern das Baurecht der Stadt Frankfurt am Main. Genau das ist das, was umgesetzt werden kann.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Boddenberg (CDU): Das ist auch keine Drohung! Das ist so!)
Die zweite Mär ist, es würde am Land Hessen liegen, dass dort noch nicht gebaut worden ist. Richtig ist doch, dass es eine U-Bahn-Planung unter dem Areal gibt. Aufgrund der U-Bahn-Planung war es jahrelang nicht möglich, dort ein Baurecht zu schaffen für ein entsprechendes Gebäude, weil man noch gar nicht wusste, wo das Fundament eines solchen Gebäudes hinkommen kann, weil das Planfeststellungsverfahren der Stadt Frankfurt für die U-Bahn-Linie ins Europaviertel lief. Auch das ist eine Tatsache, die man zur Kenntnis nehmen muss. Dem kann man ebenfalls entnehmen, dass das nichts mit dem Land zu tun hat, sondern dass es nun einmal die kommunale Planungshoheit ist, die über dieses Grundstück verfügt hat.