Liebe Kolleginnen und Kollegen, alles andere Fachliche ist gesagt worden. Das Gesetz musste in seiner Geltungsdauer verlängert werden. Im Kern war es richtig. Wir haben einen sehr guten Rettungsdienst. Und von dieser Stelle aus sei noch einmal gesagt: Alle, die dort arbeiten, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst, machen eine tolle Arbeit. Wir sind stolz darauf, dass sie es tun. Wir danken ihnen, dass sie diese unendlich wichtige Arbeit für dieses Land und für die Menschen, die dort leben, tun. – Herzlichen Dank.
Dem Dank an allen Menschen, die im Rettungsdienst tätig sind, können wir uns selbstverständlich anschließen. Dann enden die Selbstverständlichkeiten aber auch schon.
Ich habe eine Frage an den Minister. Zwar ist der Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz nicht mehr aufgeführt – vorhin ist auch schon begründet worden, warum –, aber dafür stehen jetzt andere für die Mitwirkung im Katastrophenschutz anerkannte Organisationen drin. Bei der Erklärung, die angefügt ist, habe ich keine Erklärung dafür gefunden, wer oder was damit gemeint ist. Vielleicht könnten Sie uns das noch einmal erläutern, wen Sie da meinen oder ob Sie das, was Sie oben rausgenommen haben, unter wieder eingefügt haben, nur anders formuliert, oder was immer das sein mag. Es würde mich einfach interessieren.
Wir hatten einige grundlegende Kritik an dem Gesetz, die ich hier nicht wiederholen möchte, die wir schon in der ersten Lesung mit eingebracht haben und an der sich nichts verändert hat. Die Dinge, die sich geändert haben, beziehen sich nicht darauf. Es ging um solche Dinge wie ärztliche Schweigepflicht, Datenschutz und dergleichen mehr.
Deswegen hat sich auch unsere Haltung zu dem Gesetz insgesamt nicht geändert, und wir werden – soweit ich das im Moment absehen kann, vielleicht noch ein Stück weit abhängig von Ihrer Antwort – bei unserer Enthaltung bleiben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin als Allererstes ausgesprochen dankbar, dass alle Redner aus den unterschiedlichen Fraktionen, die vor mir das Wort ergriffen haben, denjenigen, die den Dienst an der Allgemeinheit tun, Menschen Hilfestellungen leisten – häufig auch unter Einsatz ihrer eigenen körperlichen Leistungsfähigkeit – und Gefahren ausgesetzt worden sind, Dank gesagt haben.
Ich denke, das es ein gutes Zeichen ist, wenn der Hessische Landtag mit den in ihm vertretenen Fraktionen jegliche Übergriffe auf Rettungsdienstkräfte, die wir in den letzten Wochen und Monaten erleben mussten, verurteilt und sagt, wer Rettungskräfte daran hindert, anderen Menschen zu helfen, ist nicht Teil unserer Gesellschaft.
Das bis zum Ende dieses Jahres befristete Rettungsdienstgesetz ist von den Regierungsfraktionen novelliert und mit einem Änderungsantrag präzisiert worden. Hinter diesem steht die Hessische Landesregierung.
Ich möchte noch einmal auf den einen Punkt, der eben angesprochen worden ist – das Brand- und Katastrophenschutzgesetz, das ohne jegliche Diskussionen behandelt und verabschiedet worden ist –, verweisen. Wir finden, dass es einen Vorrang für diejenigen geben muss, die auch am Katastrophenschutz teilnehmen und die Gemeinnützigkeit ihrer Arbeit unter Beweis gestellt haben.
Das bedeutet aber nicht einen grundsätzlichen Ausschluss, dass, wenn Bewerbungen oder Ausschreibungen von Kommunen stattfinden, sich auch gewerblich tätige Anbieter entsprechend bewerben können. Sollte aber von der EUVorschrift, die eine Ausnahmestellung vorsieht, abgesehen werden und es eine bevorzugte Beauftragung geben, dann sollten diejenigen, die sich auch um den Katastrophenschutz verdient gemacht haben, eine entsprechende Bevorzugung erhalten. – Nichts anderes besagt dieser Änderungsantrag, der damit eine Wertschätzung gegenüber den gemeinnützig tätigen Organisationen im Katastrophenschutz ist.
Diese Präzisierung des Gesetzes zeigt meines Erachtens, dass Hessen hinsichtlich der Frage des Rettungsdienstes im Verhältnis zu anderen Ländern in der Bundesrepublik einen deutlichen Vorsprung hat. Den wollen wir auch entsprechend bewahren, im Interesse der Menschen, die dieser Hilfe bedürfen.
Damit treten wir in die Abstimmung ein. Ich rufe als Erstes den Änderungsantrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abstimmung auf, Drucks. 19/6764. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer ist dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Fraktion der LINKEN. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf, Drucks. 19/6752. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD und LINKE. Wer ist dagegen? – Das sind die übrigen Fraktionen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Somit rufe ich den Gesetzentwurf der Fraktionen zur Änderung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes auf, Drucks. 19/6739 zu 19/6547. Wer dem gerade mit dem Änderungsantrag geänderten Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die Fraktionen der FDP und der LINKEN. Damit hat dieser Gesetzentwurf eine Mehrheit gefunden und wird zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 und anderer Rechtsvorschriften – Drucks. 19/6740 zu Drucks. 19/6548 –
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum – – Einen Augenblick, das ist die falsche Berichterstattung. Ich habe zwei, die andere liegt noch an meinem Platz.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der LINKEN bei Stimmenthaltung der SPD und der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – Vielen Dank.
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 19/6756, der mit aufgerufen wird, sowie einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/6763, der ebenfalls mit aufgerufen ist.
Ich eröffne hiermit die Aussprache. Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Als Erster hat sich Herr Dr. Bartelt für die CDU-Fraktion gemeldet.
Verehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes stärkt Verbünde von Kliniken. Durch Verbünde werden wohnortnahe Notfall- und Basisversorgung gesichert und die Qualität von spezialisierter stationärer Medizin erhöht.
Im eingebrachten Gesetzentwurf werden den Kliniken, die Verbünde gebildet haben, 21 Millionen € zusätzlich im Doppelhaushalt 2018/2019 zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt durch Wegfall der Anrechnung von Einzelförderung vor 2016 auf die Pauschalförderung nach der Umstellung in diesem Jahr.
In der Anhörung und in zahlreichen Gesprächen mit Krankenhäusern haben wir nun erfahren, dass einige Einrichtungen kurz vor dem ursprünglichen Stichtag, dem 31. Dezember 1999, Verbünde gegründet haben oder einem Verbund beigetreten sind. Durch den jetzt eingebrachten Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf werden diese Häuser in die Förderung mit einbezogen.
gilt nicht für Krankenhäuser, … die sich nach dem 31. Dezember 1993 mit einem oder mehreren Krankenhäusern zu einem gemeinsamen Krankenhaus oder einem Verbund zusammengeschlossen haben oder einem bestehenden Verbund beigetreten sind …
Was sich nun hier so verwaltungsmäßig anhört, bedeutet für einige Kliniken ein Plus von mehreren Millionen Euro. Es sind beispielsweise Häuser in der Trägerschaft der Caritas oder Häuser im Main-Kinzig-Kreis.
Es ist richtig, dass auch die Häuser zusätzlich gefördert werden, die sehr frühzeitig erkannt haben, dass die Zukunft in Verbünden liegt.
Wir denken hier nicht nur an die ökonomischen Vorteile, sondern in allererster Linie an die Versorgungsqualität entsprechend den Vorgaben der medizinischen Fachgesellschaften. Natürlich ist die Festlegung eines Stichtages selten objektivierbar. Wir haben uns hier an dem Abschreibungszeitraum geförderter Krankenhausimmobilien orientiert. Von heute 25 Jahre zurückgerechnet, ist dies Ende 1993. Für den fachlichen Rat und die Formulierungshilfe bedanken sich die Regierungsfraktionen beim Sozialministerium.
Im Rahmen dieses Änderungsantrags werden Verbundbildungen über Kreisgrenzen bzw. über die Grenzen kreisfreier Städte hinaus gefördert. Die Aspekte der sektorenübergreifenden Versorgung und Gesundheitskonferenzen haben wir hier bereits in der ersten Lesung ausführlich dargelegt.