Protocol of the Session on September 11, 2018

(Beifall bei der LINKEN)

Auch wir sind sehr froh darüber, dass es bezüglich des LWV grundsätzlich so bleiben wird, wie es war, sodass wir auf die Sicherstellung einigermaßen gleicher Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen in allen Regionen Hessens hoffen können. Daran müssen auch wir arbeiten und immer wieder hinschauen, ob das so ist, dass nicht in den Kommunen, in denen viel Geld vorhanden ist, es den Menschen mit Behinderungen gut geht und in den Kommunen, in denen kein Geld da ist, das nicht der Fall ist.

Genau deshalb macht auch ich mir Gedanken darüber, ob man ohne besondere Begründung und ohne Anlass wirtschaftlich prüfen dürfen sollte, ob eine solche Maßnahme sinnvoll ist. Das unterstellt ja, dass da Menschen agieren, die mit dem Geld, das ihnen zur Verfügung steht, verantwortungslos umgehen. Das kann man an keiner Stelle aus der Vergangenheit ableiten. Deshalb ist dieser Teil des Entwurfs auf jeden Fall aufs Schärfste abzulehnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir sehen, dass mit dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen einige Verbesserungen vorgeschlagen werden. Wir sind vor allen Dingen sehr froh, dass die bisherige Vierwochenfrist auf drei Monate verlängert werden soll, da auch alle Anzuhörenden deutlich gemacht haben, dass allein schon die bürokratischen Hürden ein entsprechendes Verstehen und Handeln in nur vier Wochen manchmal gar nicht möglich machen. Von daher sind wir sehr froh, dass sich hier etwas tut. Das ist von großem Vorteil, und dem stimmen wir zu.

Insgesamt gesehen, werden wir uns diesem Änderungsantrag gegenüber neutral verhalten, da er eine gewisse Besserung bringt. Aus unserer Sicht ist allerdings der Ände

rungsantrag der SPD sehr viel weitgehender und sinnvoller, weil insbesondere die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen und nicht nur die Landesbeauftragte deutlich gestärkt werden. Es wird beantragt, dass der Inklusionsbeirat zwei Vertretungen in die Arbeitsgemeinschaft entsenden kann.

An der Stelle, wo es darum geht, betroffene Menschen tatsächlich zu beteiligen, finde ich beide Anträge jedoch problematisch. Mir wäre es noch lieber gewesen, wir hätten die Lösung gefunden, dass die betroffenen Menschen ihre Vertreter entsenden und ihre Entsendung einfach akzeptiert wird. Man hätte dann immer noch die Situation, dass die Landesregierung letztendlich entscheidet. Nach dem Vorschlag im SPD-Änderungsantrag ist das so.

Mir wäre es aber doch lieber gewesen, man hätte – wie in anderen Gremien – gesagt: Diese und jene Organisation entsendet Vertreter. – Dann kann man turnusmäßig überprüfen, ob das die richtigen Vertreter sind, ob noch andere dazukommen sollten, wie groß der Beirat sein muss. Aber die Entsendungen als solche akzeptiert man. Es hat ja Forderungen von Behindertenvertretungen gegeben, die so weit gingen, die Vertreterinnen und Vertreter zu wählen. Ob man das so machen muss, weiß ich nicht, aber in der Tat wäre es aus meiner Sicht notwendig, zu sagen: Hier herrscht ein bestimmtes Maß an Selbstbestimmung und Freiheit, ohne dass jemand von außen, sei es das Ministerium oder ein anderer, seinen Segen dazu geben muss, weil das ein Eingriff in die Selbstbestimmung ist. – Das könnte man sich, glaube ich, ersparen.

Wir sind froh, wenn gestartet werden kann, wenn die Menschen, die die Organisationsarbeit leisten müssen, diese aufnehmen können. All das kommt aber deutlich zu spät, der unsäglichen Debatte, die im Vorfeld geführt worden ist, und anderen Dingen geschuldet, z. B. der Tatsache, dass man das von der Regierungsseite her nicht in Angriff genommen hat. Dann hätte man einen längeren Beratungsprozess haben können. Das wäre an dieser Stelle gut gewesen, aber es ist auch gut, wenn es am Ende endlich zu einer Gesetzesänderung kommt.

Wir werden sehen, was heute Abend im Ausschuss bei der Beratung herauskommt, und unser Abstimmungsverhalten in der dritten Lesung entsprechend kommentieren.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schott. – Das Wort hat Frau Abg. Erfurth, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute in der zweiten Lesung die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beraten, haben wir einen großen Schritt gemacht, um die Phase der Unsicherheit, die sich bei vielen betroffenen Menschen und auch Leistungserbringern ergeben hat, zu beenden und zum Handeln zu kommen, um den betroffenen Menschen die Sicherheit zu geben, wie künftig die Trägerschaft der Eingliederungshilfe aussehen soll.

Ich habe die Äußerungen der Kolleginnen und Kollegen so interpretiert, dass es grundsätzlich eine große Übereinstimmung mit der einen Schnittstelle gibt, dass nach Vollen

dung des Schulbesuchs die Trägerschaft zum Landeswohlfahrtsverband wechselt. Das war auch in der Anhörung so zu spüren. Wir haben eine sehr ausführliche Anhörung hier im Plenarsaal gemacht. Ich fand es eine sehr arbeitsreiche und zugewandte Atmosphäre, in der wir hier diskutiert haben. Diese Anhörung war von hoher Fachlichkeit und hoher Dichte geprägt. Sie hat auch wertvolle Anregungen gegeben, die wir teilweise in einen Änderungsantrag gegossen haben. Von daher bin ich froh und dankbar, dass wir hier einen Grundkonsens haben, der den behinderten Menschen eine Perspektive gibt, wie in Zukunft mit ihren Sorgen und Nöten umgegangen wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Klaus Dietz (CDU))

Sie haben es mehrheitlich angesprochen: Mit dem Gesetzentwurf haben wir das sogenannte Lebensabschnittsmodell aufgegriffen, das die Verbände der Selbsthilfe und auch die Spitzenverbände als Lösungsmöglichkeit diskutiert haben. Es gab hier in der Anhörung die Anregung, die Schnittstelle mit dem Ende des Schulbesuchs zu machen. Der Kollege Reul hat es ausgeführt, und auch Sie, Herr Merz. Wir hielten es für sehr sinnvoll, das dann auch so zu administrieren, weil es tatsächlich eine Umbruchsituation ist, wenn ein junger Mensch die Schule verlässt. Dann ist es egal, ob er 17 Jahre und neun Monate oder 18 Jahre und zwei Monate alt ist, sondern es ist der Lebensabschnitt, der sich dann ändert. Das haben wir als Lösung übernommen und einen sehr praktikablen Vorschlag gemacht. Das ist auch vonseiten der SPD genauso vorgeschlagen worden.

Ich finde es auch den richtigen Weg – wir haben auch im Ausschuss schon darüber gesprochen –, dass wir bestimmte Cluster gebildet haben, in welchen Bereichen wir den Gesetzentwurf ändern wollen. Da hatten wir eine große Übereinstimmung, dass wir an dem Punkt tatsächlich aufeinander zugehen müssen.

Herr Merz, Sie haben es angesprochen: Wir haben eine Reihe von Änderungen, die sich ausschließlich im juristischen Bereich bewegen. Ich will einmal sagen, es sind juristische Feinheiten, die sich vor allem damit beschäftigen, wann welche Vorschrift in Kraft tritt. Das sind für den Gesetzentwurf recht wichtige Details, die hier bearbeitet worden sind. Da möchte ich mich ausdrücklich bei all den Menschen bedanken, die mit großer Akribie daran gearbeitet haben, dass wir tatsächlich die richtigen Zeitpunkte erwischen, wann welcher Teil des Gesetzentwurfs in Kraft tritt. Wir haben uns intensiv darüber ausgetauscht, was der richtige Zeitpunkt für welchen Teil ist. Da geht mein herzlicher Dank an das Sozialministerium, das uns sehr unterstützt hat, damit wir eine juristisch saubere Lösung finden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Klaus Dietz (CDU))

Ein besonders wichtiges Kapitel – das ist hier auch angeklungen – ist die Interessenvertretung der behinderten Menschen. Ja, es ist zu Recht aufgenommen worden, dass die Landesbeauftragte für die Belange der behinderten Menschen nicht die ausschließliche Interessenvertretung für die behinderten Menschen sein kann. Da habe ich auch sehr intensiv nachgefragt. Wir haben gefragt: Was könnte denn eine adäquate Lösung sein, damit die Verbände und die behinderten Menschen sich sehr gut wiederfinden und abgebildet werden? – Ich habe sie trotz mehrfachen Nachfragens nicht gehört. Es gab diverse Vorschläge, die sich aber nicht gedeckt haben. Dann muss man schauen: Was

ist ein Weg, den wir gehen können? Wir haben sehr lange und sehr intensiv darüber nachgedacht: Was kann ein Weg sein, die Verbände der behinderten Menschen so einzubinden, dass sich genau ihre Ansicht wiederfindet?

Herr Kollege Merz, Sie haben vorgeschlagen, und so steht es in dem Änderungsantrag der SPD, den Inklusionsbeirat in Gänze als Interessenvertretung der behinderten Menschen zu bevollmächtigen oder zu benennen. Das kann man so machen. Allerdings muss man dann auch konstatieren, dass z. B. in § 7 des Umsetzungsgesetzes steht, dass eine Arbeitsgemeinschaft gegründet wird, an der unter anderem die Interessenvertretung der behinderten Menschen teilnimmt – und dann noch die Liga, die Kommunalen Spitzenverbände und andere Verbände. Wenn Sie jetzt den Inklusionsbeirat mit einer Stärke von 30 Menschen dahin schicken, wird dieses Gremium nicht mehr handhabbar.

Von daher ist unser Vorschlag, dass der Inklusionsbeirat aus seiner Mitte, aus der Gruppe der Selbsthilfeverbände, bestimmt, wer diese Vertretung wahrnimmt. Das wären dann drei Menschen, genauso viele wie von den anderen Verbänden auch. Ich glaube, dann haben wir ein adäquates, handhabbares Gremium, das dafür sorgen kann, dass die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in den Gremien wahrgenommen wird, die erforderlich sind.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Von daher halten wir es für einen dankbaren Weg, einmal zu probieren, ob sich die Interessenverbände darauf einigen können. Ich habe im Nachgang zur Anhörung mit einigen Menschen gesprochen, und die haben mir gesagt, das sei aus ihrer Sicht der einzig gangbare Weg, um eine gewisse Widerspiegelung der Interessenvertretungen zu bekommen. Ich glaube, dass das ein vernünftiger Vorschlag ist. Vielleicht haben wir nachher im Ausschuss Gelegenheit, noch einmal darüber zu reden.

Ich kann nur darum werben, dass Sie sich auf diesen Weg einlassen; denn ich habe in der Anhörung nichts Besseres gehört. Von daher wäre meine Bitte, zu schauen, dass wir da möglicherweise zueinanderkommen. Ich glaube nicht, dass wir da weit auseinanderliegen.

Herr Merz, Sie haben die anlasslose Prüfung angesprochen. Das haben Sie auch in Ihrem Vorschlag drin, den Sie uns gestern nachgereicht haben. Ich halte die anlasslose Prüfung tatsächlich für ein Instrument, das man nicht aus der Hand geben sollte. Das wird nicht jeden Tag passieren. Aber spätestens dann, wenn es wieder Aufschreie gibt: „Betrug“, und: „Da wird nicht ordentlich gepflegt“, wird wieder gefragt: Warum schaut das Land da nicht genauer hin? – Von daher sollten wir das Mittel nicht aus der Hand geben und sollten tatsächlich die Möglichkeit der anlasslosen Prüfung belassen. Ich kann verstehen, dass einige Leistungserbringer das nicht so toll finden. Aber ich glaube, dass wir als Gesetzgeber diese Möglichkeit weiterhin aufrechterhalten sollten. Das hat nichts mit wirtschaftlichem Misstrauen oder Sonstigem zu tun, sondern einfach mit einer Möglichkeit, genauer hinzuschauen, wenn wieder einmal Unstimmigkeiten auftreten.

Ich möchte noch einen Punkt erwähnen, den wir Ihnen in diesem Änderungsantrag vorgeschlagen haben, und zwar geht es darum, dass der Landeswohlfahrtsverband angeregt hat, dass er die Menschen mit besonders schweren Beeinträchtigungen, für die er jetzt schon zuständig ist, auch weiterhin versorgt. Das sind Menschen in der sogenannten

Phase F, Beatmungspatienten usw., also Menschen, die sehr stark beeinträchtigt sind. Da haben wir noch eine Sonderregelung in den Änderungsantrag aufgenommen, dass diese Menschen weiterhin vom LWV versorgt werden können.

Ich glaube, wir haben Ihnen nicht nur mit dem Gesetzentwurf an sich, sondern auch mit dem Änderungsantrag ein rundes Paket vorgelegt. Ich hoffe sehr, dass wir heute Abend noch dazu kommen, dass wir das in großer Eintracht verabschieden können.

(Jürgen Lenders (FDP): Dritte Lesung ist schon beantragt!)

Denn ich glaube, wir sind in der Grundausrichtung sehr nah beieinander. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Erfurth. – Das Wort hat Sozialminister Grüttner. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie schon anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs von den Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gesagt wurde, ist die Landesregierung sehr dankbar für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs, auch für die Präzisierung durch den Änderungsantrag im Nachgang zu der Anhörung, die im Ausschuss stattgefunden hat. Insofern kann ich mich für die Landesregierung den Ausführungen der Kollegin Erfurth und des Kollegen Reul vollinhaltlich anschließen.

Ich denke, dass wir weitere Möglichkeiten zur Diskussion haben werden, da eine dritte Lesung beantragt worden ist, gehe aber davon aus, dass im Sinne der Menschen mit Behinderungen mit dem Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz ein Weg beschritten worden ist, der eine Gleichartigkeit der Leistungsgewährung unter gleichzeitiger Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen vorsieht, aber unter Berücksichtigung dessen, dass Leistungen sachgerecht oder auch finanzgerecht gewährt werden können. Ich denke, insofern ist dieser Gesetzentwurf ein gutes Zeichen für die Menschen mit Behinderungen, um ihnen den Weg aus der Fürsorge zur Teilhabe zu ermöglichen, so, wie es im Gesetzentwurf steht.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Grüttner. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Die dritte Lesung ist beantragt worden. Daher werden wir den Gesetzentwurf und auch die Änderungsanträge zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Fachausschuss überweisen. – Ich sehe allgemeine Zustimmung. Dann wird das so gemacht.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes – Drucks. 19/6739 zu Drucks. 19/6547 –

Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucks. 19/6752 –

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucks. 19/6764 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Pfaff-Greiffenhagen. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD, der LINKEN und der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Kollege Pfaff-Greiffenhagen hat auch das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bevor ich in zweiter Lesung über den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes spreche, möchte ich den Bediensteten und den Rettungsdienstkräften bei uns in Hessen danken, die ohne Ansehen der Person zu jeder Tages- und Nachtzeit und an jedem Ort erstklassige Hilfe leisten und permanent einen umfassenden Schutz der Bevölkerung gewährleisten.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Rettungsdienstgesetz ist bis Ende des Jahres befristet und muss novelliert werden. Hierzu haben CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Rettungsdienstgesetz und der Rettungsdienst unterliegen einer Dynamik sich permanent ändernder Anforderungen. Die Novellierung des Gesetzes muss dem Rechnung tragen.