Protocol of the Session on August 22, 2018

(Beifall bei der FDP – Sigrid Erfurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Quatsch!)

Es mag sein, dass Sie sich erlauben können, zu sagen: Egal, was die Energiewende kostet, wir stellen komplett auf Elektroautos um. – Aber wer soll sich das denn leisten können? Ihre Energiewende richtet sich nur noch an eine Gruppe Menschen, die es sich leisten kann. Sie müssen verstehen, dass die meisten Menschen natürlich versuchen, beim Klimawandel dagegenzuhalten. Aber sie verlangen von uns, dass wir das verantwortungsvoll und mit effizientem Mitteleinsatz machen und nicht mit Ideologie – egal, was es kostet, egal, wer es zahlt –, sodass am besten noch die eigene Klientel davon profitiert.

(Zuruf von der CDU: Quatsch!)

Das ist keine Energiewende.

(Beifall bei der FDP)

Sie können doch gar nicht widersprechen. Sie kennen die Lastkurven. Sie wissen, dass alle Gaskraftwerke aus dem Netz gedrängt worden sind, die energieeffizient sind, sodass dafür die Braunkohlekraftwerke auf Grundlast laufen.

(Zuruf der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie wissen ganz genau, dass das Ihre EEG-gesteuerte Politik zu verantworten hat.

(Clemens Reif (CDU): Das hat doch damit nichts zu tun!)

Herr Al-Wazir, können Sie garantieren, dass in Hessen der Strom nicht ausgeht, wenn wir heute die Kohlekraftwerke ausschalten? – Wenn Sie das nicht garantieren können, dann hören Sie doch bitte auf mit den Jubelmeldungen darüber, dass es an irgendeinem Tag regenerativen Strom gegeben hat.

Es gibt rund 30.000 Windräder in Deutschland. Wenn der Wind weht, wissen wir nicht, wohin mit dem Strom. Wenn der Wind nicht weht, brauchen wir den kompletten Fuhrpark, den wir zur Erzeugung konventioneller Energie haben. Sie haben den Speicher nicht gebaut. Sie haben die Leitungen nicht gebaut. Deshalb brauchen Sie auch kein einziges weiteres Windrad zu bauen. Wenn der Wind weht, haben wir so viel Strom, dass wir damit nichts anfangen können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Rock. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Es wurde vereinbart, dass der Antrag der Faktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/6676, und der Dringliche Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 19/6697, dem Umweltausschuss überwiesen werden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) – Drucks. 19/6398 zu Drucks. 19/5959 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucks. 19/6497 –

Ich erteile dem Berichterstatter das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Sozialund Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE gegen die Stimme der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Merz.

Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten pro Fraktion. Herr Kollege Rock hat sich zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, jetzt sind wir bei einem Thema, bei dem es im Plenum eine größere Geschlossenheit gibt. Ich glaube, es gibt auch größere Übereinstimmung, vor allem auch grundsätzlicher Art und Weise.

Wir Freie Demokraten haben drei Gesetzentwürfe in den Hessischen Landtag eingebracht, die sich mit der Kinderbetreuung, der Qualität der Kinderbetreuung und der Unterstützung der Eltern befassen. Im ersten Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben, ging es darum, eine landesweite legitimierte Elternvertretung in Kitas in Hessen zu installieren. Ich war sehr froh, dass alle Fraktionen dafür waren, dass wir analog zu einer Elternvertretung in Schulen auch eine landesweite Elternvertretung in Kitas brauchen. Alle haben erkannt, dass die Kita-Eltern eine starke Stimme auch auf Landesebene brauchen.

Die Regierungsmehrheit hat dies als etwas verfrüht angesehen, aber grundsätzlich ist die Regierungsmehrheit auch dafür. Das ist natürlich auch der einen oder anderen Wahltaktik geschuldet. Ich hoffe, dass wir in der neuen Legislaturperiode gemeinsam mit allen Fraktionen einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, mit dem die Elternvertretung in Hessen etabliert wird. Es wäre zumindest mein Bestreben, das dann auch so umzusetzen. Ich glaube, bei der Kinderbetreuung ist es wichtig, dass grundsätzliche Themen auch von uns gemeinsam getragen werden.

Bei dem Gesetzentwurf, um den es heute geht, müsste sich meiner Meinung nach auch eine so einheitliche Linie zeigen. Dieses Mal geht es nicht um die Mitspracherechte der Eltern auf Landesebene, sondern es geht darum, dass die Eltern die Wahlfreiheit haben, ihr Kind in der Einrichtung betreuen zu lassen, in der sie einen Platz bekommen und in der sie ihr Kind betreuen lassen möchten. Es geht also um den freien Elternwillen bei der Wahl des Platzes in einer Einrichtung. Das ist bundes- und landespolitisch garantiert. Ich hoffe, hier gibt es auch keinen Dissens, dass das ein Elternrecht ist, das wir wahren und durchsetzen wollen; denn das ist für die Eltern wichtig.

Ich will noch einmal deutlich machen, worum es im Kern geht. Wir debattieren hier oft über soziale Verwerfungen und über die Frage der Armut. Es ist sehr schade, dass es in unserem Land zwei Armutsrisiken gibt, und zwar Kinder und der Verlust des Arbeitsplatzes. Das Altersarmutsrisiko kommt erst viel später. Kinder und keinen Arbeitsplatz zu haben ist ein ganz reales Armutsrisiko auch in Hessen.

Wir wissen, dass der Großteil der Hessen, die arbeiten, pendelt. Sie haben ihren Arbeitsplatz nicht vor der Haustür, sondern sie fahren in Metropolen oder in andere Orte, wo es Industrie oder Dienstleistungsunternehmen gibt. Sie müssen pendeln. Ganz viele Hessen müssen pendeln.

(Minister Stefan Grüttner: Haben aber Arbeit!)

Darum ist es für diejenigen, die einen Arbeitsplatz haben, gar nicht so selten, dass der Arbeitsplatz nicht in der eigenen Kommune ist, sondern dass er in einer anderen Kommune ist.

Um einen Arbeitsplatz aufnehmen und somit seinen Lebensunterhalt selbst verdienen zu können, um die Freiheit zu haben, nicht vom Sozialstaat abhängig zu sein, ist es wichtig, dass man einen Betreuungsplatz für sein Kind hat.

(Beifall bei der FDP)

Wir wissen, dass man dann, wenn man einen Arbeitsplatz aufnehmen will oder muss, wenn das Kind noch sehr klein, also im Krippenalter, ist, eher dazu neigt, nicht zu weit weg vom Kind sein zu wollen. Wenn das Kind etwas älter und fast schon im Grundschulalter ist, dann gibt man das Kind lieber in eine Kita. Wenn das Kind aber noch ganz klein ist, dann besteht eher die Tendenz, dass man während der Arbeit von seinem Kind nicht so weit weg sein will.

Wenn es darum geht, ausreichend Geld zu verdienen, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können, wenn es darum geht, kein Kind in Armut abgleiten zu lassen, dann greift dieses Arbeitsplatzargument natürlich sehr stark. Das ist ja nicht die erste Debatte, die wir hier führen. Ich habe auch E-Mails von Betroffenen erhalten. Wir haben auch Anhörungen zu diesem Thema durchgeführt.

Ich fasse das noch einmal zusammen: Es ist für viele Eltern, auch für Ein-Eltern-Familien, wichtig, einen Arbeitsplatz oder auch einen zusätzlichen Arbeitsplatz zu haben, um Geld zu verdienen. Aus der Anhörung wissen wir, dass es Landkreise in Hessen gibt, in deren Satzungen steht, dass keine fremden Kinder betreut werden. Wir wissen von Kommunen, dass sie das grundsätzlich nicht machen. Sie nehmen solche Kinder nicht auf. Wir wissen das aus Frankfurt und aus Offenbach. Wir wissen von Eltern, die ihr Kind in einer Krippe betreut haben wollen, dass die Einrichtung darauf hinweist, dass die Kommune das nicht ersetzt und das Kind deshalb nicht aufnimmt. Oder aber man sagt, man will grundsätzlich nicht aufnehmen.

Darum haben wir uns entschieden, dass wir eine Lösung finden wollen. Wir wollen eine Lösung finden, die Eltern nicht alleinlässt angesichts der Streitigkeiten zwischen Kommunen, die sich nicht einigen können, ob, wann und wie ein Platz zwischen den Kommunen finanziell ausgeglichen wird. Wir hatten eine Regelung im Gesetz und dachten, dass im Gesetz doch steht, wie man es berechnen soll. Das funktioniert aber nicht. Und warum funktioniert das nicht? Wie komme ich darauf? – Wir haben das Gesetz evaluiert und dabei festgestellt, dass in diesem Bereich die Zahl der Kinder, die betreut werden, zurückgegangen ist. Gegen alle Trends ist die Zahl der Kinder, die in anderen Städten sozusagen fremdbetreut werden, zurückgegangen. Das ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass das nicht funktioniert. Die Bedarfe sind doch gigantisch. Wir wissen, es fehlen 20.000 Krippenplätze und 10.000 Betreuungsplätze für den Ganztag.

Wahrscheinlich geht es um einen einstelligen Millionenbetrag. Wir wollen eine Lösung für die Familien, für die das existenziell ist. Außerdem wollen wir einen Grad der Freiheit, sich aus der Alimentierung des Sozialstaats herausnehmen zu können. In unserem Gesetzentwurf ist angelegt, dass uns das einen einstelligen Millionenbetrag wert ist.

Ich hoffe, dass man, wenn man sich differenziert damit auseinandersetzt und sich dauerhaft mit dem Thema beschäftigt, zumindest anerkennt, dass es dieses Problem gibt und dass wir es lösen müssen. Wenn jemand klügere Lösungsvorschläge hat, die funktionieren, bin ich immer offen, darüber zu diskutieren. Mir, der das jetzt schon ein paar Jahre verfolgt und dem es am Herzen liegt, dass die

Eltern ihr Wahlrecht behalten und durchsetzen können, fällt aber keine bessere Lösung ein, als dass das Land einspringt und die Finanzierung übernimmt – was relativ untypisch und auch nicht systematisch ist. Das ist mir zwar klar, aber dieser kleinen Gruppe von Menschen die Möglichkeit zu geben, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, ist es mir wert, hier über meinen Schatten zu springen und diesen Weg zu gehen. Ich bin froh, dass meine Fraktion das mitgetragen hat.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Kollege Rock. – Als Nächster spricht nun Herr Kollege Merz von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich nur einen Satz sagen.

(Zuruf von der FDP)

Den sage ich auch noch.

(Heiterkeit – Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Aber nur den einen Satz!)

Nein, ich sage noch ein paar andere Sätze vorher; dann komme ich zu dem einen Satz, der alles zusammenfasst. Der Kollege Rock hat sehr weit ausgeholt, und es wäre ein wenig lapidar, darauf nicht geantwortet zu haben.

Erstens. Es ist unstreitig, dass es ein Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gibt, ihre Kinder auch in einer Einrichtung außerhalb des Wohnorts betreuen zu lassen. Das ist ausgeurteilt, das ist die geltende Rechtslage, und jeder Träger, der dagegen verstößt, jede Kommune, die dagegen verstößt, macht sich eines Rechtsbruchs schuldig.

Zweitens. In der Realität, das wissen wir, ist die Sache nicht so einfach, und das hat zwei Gründe. Das eine ist die Frage der Kosten und das andere die Frage der Zahl der Plätze.

Drittens. Das jetzt von der Frage der Erstattung nach § 28 HKJGB her aufzuzäumen, der in der Vergangenheit bewiesen hat, dass er keinen Beitrag zur Lösung des Problems ist, sondern eher dazu beiträgt, die Probleme zu vergrößern, nämlich die interkommunalen Probleme zu verschärfen, halten wir aber in der Tat für nicht zielführend. Ich glaube nicht, dass das, was bisher in § 28 HKJGB steht, und das, was Sie in den § 28 HKJGB schreiben wollen – ob es zur Systematik passt oder nicht; es passt natürlich nicht, aber das ist eine andere Frage –, dazu beiträgt, das Problem, das an diesen beiden Ecken besteht, nämlich die Kostensituation der Kommunen einerseits und die Platzsituation andererseits, zu lösen.

Deshalb haben wir beschlossen, dass wir einen ganz anderen Ansatz wählen, nämlich den über eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen im Bereich der Betriebskosten. Deshalb habe ich schon mehrfach gesagt und sage es erneut – das ist der eine Satz –: Wir sind der Auffassung, dass § 28 HKJGB abgeschafft gehört.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Kollege Merz. – Als Nächste spricht nun Frau Kollegin Ravensburg von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.