Protocol of the Session on June 19, 2018

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Maßnahmen sind zweifelsohne schwere Grundrechtseingriffe. Deshalb gab es auch die ausführliche und lange Befassung mit diesem Thema. Wir haben das sehr intensiv besprochen. Ich glaube, wir haben eine gute Lösung gefunden.

Ich sage es noch einmal: Es geht um die Verhinderung schwerster Straftaten gegen Leib, Leben und die Freiheit. Es geht um die Bedrohung unseres Landes und seiner kritischen Infrastruktur. Es geht nicht um die Massenüberwachung und die Ausspähung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger. Um das zu verhindern, haben wir buchstäblich alles, was es an gesetzlichen Sicherungsmöglichkeiten gibt, in diesen Gesetzentwurf eingebaut. Wer jetzt das Gegenteil behauptet, verunsichert die Menschen in einer Zeit, in der es schon genügend Verunsicherungen in diesem Land gibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das nützt nicht den Demokraten in diesem Land. Es nützt nicht den Demokraten.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich will auch noch auf die anderen Änderungen im Gesetzentwurf eingehen. Die §§ 8 und 9 des Entwurfs des Verfassungsschutzgesetzes wurden nach der Kritik in der Anhörung bezüglich der Normenklarheit neu gefasst. Das Gleiche gilt auch für die §§ 11 und 14 des Gesetzentwurfs. Auch da wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtsgesetz eingearbeitet. Der Kernbereichsschutz sowie die Schutzgüter der Berufsgeheimnisträger sollen besser berücksichtigt werden.

In der Anhörung gab es ausdrücklich die Kritik, dass die Berufsgeheimnisträger nicht ausreichend geschützt seien. Das machen wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf. Ich frage noch einmal, was es daran zu kritisieren gibt, dass wir jetzt einen besseren Schutz für Berufsgeheimnisträger haben werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt keinen Grund.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der CDU)

Bei der Zuverlässigkeitsprüfung – das war auch ein Kritikpunkt in der Anhörung – haben wir Änderungen vorgenommen. Das soll nur noch im begründeten Einzelfall bei der erstmaligen Förderung mit Einwilligung der Betroffenen gelten. Sie sollen eine Stellungnahme abgeben können, damit das auch nachher noch gerichtlich überprüft werden kann. Das ist eine Stärkung. Das ist eine gute Lösung. Sie ist eng mit denen abgestimmt, die davon betroffen sein werden.

Ansonsten fordern Sie von hier vorne aus immer etwas. Sie sagen, man würde nicht auf das eingehen, was in den Anhörungen vorgetragen würde, was es für Vorschläge in der Anhörung gegeben hat. Genau das haben wir gemacht. Wir haben mit den Betroffenen geredet. Wir haben uns die Vorschläge angeschaut. Wir haben diesen Gesetzentwurf nachgebessert. Ich finde, dieser Gesetzentwurf lässt sich durchaus sehen. Es ist ein guter Gesetzentwurf. Frau Kollegin Faeser, ich verstehe nicht, wie Sie so eine Rede hier halten konnten.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der CDU)

Wir haben auch die parlamentarische Kontrolle verbessert.

(Zuruf)

Natürlich haben wir die parlamentarische Kontrolle verbessert. – Sie müssen die parlamentarische Kontrolle, so wie wir sie jetzt regeln wollen, mit dem alten Gesetz vergleichen. Da werden wir natürlich Verbesserungen vornehmen. Wir haben uns, was die Besetzung und die Auswahl der Mitglieder dieser Kontrollkommission angeht, an dem orientiert, was es dazu im Deutschen Bundestag geschrieben gibt. Das ist der Regelung im Deutschen Bundestag wortgleich. So haben wir es in unseren Gesetzentwurf aufgenommen.

Ich frage mich wirklich, was es daran zu kritisieren gibt. Im Vergleich zur jetzigen Rechtslage wird die parlamentarische Kontrolle deutlich verstärkt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, das muss man nicht kritisieren, auch wenn man in der Opposition ist.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der CDU)

Das wird übrigens bei der parlamentarischen Kontrolle auch die Unterrichtungspflichten betreffen. Auch dazu wurde in der Anhörung vorgetragen. Wir haben in den Gesetzentwurf jetzt Folgendes hineingeschrieben: Die Landesregierung hat

insbesondere über wesentliche Änderungen im Lagebild der inneren Sicherheit, behördeninterne Vorgänge mit erheblichen Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung und Einzelvorkommnisse, die Gegenstand politischer Diskussionen oder öffentlicher Berichterstattung sind,

zu berichten. Das ist auch eine Neuerung, die sich aus dem ergeben hat, was in der Anhörung vorgetragen wurde.

Ein weiterer Kritikpunkt war, dass sich die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission nicht mit anderen Mitgliedern ihrer Fraktion austauschen dürften. Das betrifft z. B. die Fraktionsspitze. Wir haben jetzt in dem Gesetzentwurf normiert, dass man sich mit den Kolleginnen und Kollegen der Fraktionsspitze, hier mit der parlamentarischen Geschäftsführung, austauschen kann. Ich weiß wirklich nicht, was es daran zu kritisieren gibt. Ich glaube, dass wir die guten Anregungen aus dieser Anhörung übernommen haben.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Herr Kollege Schaus, Sie sehen: Wir haben einen Entwurf des Verfassungsschutzgesetzes vorgelegt, das eine gute Grundlage für die Arbeit der Sicherheitsbehörden sein wird. Wir werden die parlamentarische Kontrolle im Vergleich zum jetzigen Gesetz verbessern. Ich könnte mir da auch mehr vorstellen. Das ist überhaupt keine Frage. Aber bei komplexen Gesetzgebungsverfahren sind Kompromisse gefragt. Ich glaube, wir, die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, haben gute Kompromisse gefunden. Diese Kompromisse enden in einem guten und tragfähigen Gesetzentwurf. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der CDU)

Herr Frömmrich, danke. – Zu einer Kurzintervention hat sich Frau Faeser zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Frömmrich, ich habe mich deshalb gemeldet, weil Sie immer wieder sagen, dass Sie die parlamentarische Kontrolle ähnlich wie im Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes geregelt haben. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass das so nicht stimmt.

(Günter Rudolph (SPD): Das ist einfach falsch!)

Ja, das kann man auch sagen, Herr Kollege Rudolph. Es ist schlicht falsch.

Sie haben nämlich nicht geregelt, wie die Zusammensetzung des Gremiums ist. Sie wollen das allein mit Mehrheit des Parlaments bestimmen.

(Günter Rudolph (SPD): So ist es!)

Sie haben keinerlei Rechte für Minderheiten in der parlamentarischen Kontrolle geregelt.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)

Das ist aus unserer Sicht demokratisch schwierig. Deswegen haben wir auch mit unserem Änderungsantrag darauf verwiesen, dass man zumindest die Oppositionsrechte verankern muss, Herr Kollege Bellino; und dann kann man sich auch gemeinsam darauf einigen, wie man Rechtspopulisten da raushalten kann.

(Alexander Bauer (CDU): Ach so, und Linkspopulisten dann nicht, ja? – Gegenrufe von der SPD: Oh!)

Herr Kollege Bauer, fragen Sie einmal Ihre CDU-Kollegen im Deutschen Bundestag, warum sie zugelassen haben, dass die Linkspartei im PKGr auf Bundesebene mit drin ist, wo es sehr viele geheimhaltungsbedürftige Sachverhalte gibt.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LIN- KEN – Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Ich will noch einmal auf die Unterschiede zum PKGr-Gesetz hinweisen, Herr Kollege Frömmrich, und sagen, was eben nicht da ist. Das jederzeitige Zutrittsrecht zu den Dienststellen der Verfassungsschutzbehörden fehlt in Ihrem Gesetzentwurf. Dann fehlt weiterhin die Eingabenregelung, die wir ausdrücklich mit beantragt haben, nämlich eine Whistleblower-Regelung, die besagt, dass man sich jederzeit auch an das parlamentarische Gremium wenden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sollen das machen können. Diese Whistleblower-Regelung ist eine ganz wichtige Regelung. Diese nehmen Sie leider nicht vor.

Weiterhin haben wir keinerlei öffentliche Beratungsmöglichkeiten. Das haben wir auch beantragt. Im Deutschen Bundestag gibt es einmal im Jahr eine öffentliche Anhörung mit den Präsidentinnen und Präsidenten.

Ihre Zeit ist abgelaufen.

Sie sehen: Es gibt eine Menge Regelungen im PKGr-Gesetz, die Sie nicht übernommen haben. Also erzählen Sie nicht immer, dass das 1 : 1 dasselbe wäre, was dort geregelt ist.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Ab- geordneten der FDP)

Danke, Frau Faeser. – Herr Frömmrich, Sie haben Gelegenheit zur Antwort.

Lesen Sie es nachher im Protokoll nach, Frau Kollegin Faeser, wer hier die Unwahrheit gesagt hat. Das will ich Ihnen nur einmal sagen.

(Günter Rudolph (SPD): Ja, ja!)

Ich habe von hier vorne gesagt, dass die Wahl und die Zusammensetzung des Kontrollgremiums regelungsgleich mit der des Deutschen Bundestages sind. Jetzt lese ich Ihnen § 1 vor, weil vertiefte Sachkenntnis die muntere Debatte verhindert.

(Zuruf von der FDP)

In Abs. 2 unseres Entwurfs steht: „Der Landtag wählt zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission aus seiner Mitte.“

Im PKGr-Gesetz steht: „Der Deutsche Bundestag wählt zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus seiner Mitte.“

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja ganz was anderes!)

Bei uns lautet Abs. 3: „Er bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Parlamentarischen Kontrollkommission.“

Jetzt die Regelung aus dem PKGrG: „Er bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Parlamentarischen Kontrollgremiums.“

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aha!)

Abs. 4 lautet: „Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich vereinigt.“