Es ist klar, es gehört in einer solchen Debatte ein bisschen dazu, dass man schaut, was der Vorgänger gemacht hat. Ich hätte den Vorgänger jetzt gerne gelobt. Ich habe gesagt: Mensch, wer hat denn „Vorsicht! Wachsamer Nachbar“ erfunden? Das ist nämlich ein Erfolgsprojekt der hessischen Polizei; das ist völlig zweifellos. Aber das hat leider die Innenministerkonferenz in den Neunzigerjahren erfunden.
Ich hätte gerne den Kollegen Günther oder den Kollegen Bökel gelobt. Dann bin ich stutzig geworden. Ich habe gedacht, das ist eine schöne Idee; den Schutzmann vor Ort können wir den Sozialdemokraten als erfolgreiches Präventionsprojekt sozusagen rüberschieben. Aber ich muss Ihnen leider sagen: Das war im Jahr 1989, da hatten Sie hier auch nicht die Verantwortung. Insofern muss es dabei bleiben: Die guten Ideen haben in dieser Wahlperiode CDU und GRÜNE.
Diese guten Ideen werden sich am Ende für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auszahlen. Das ist unser Auftrag. Deswegen arbeiten wir auch daran.
Ich hätte mich nicht getraut, ein solches Programm vorzuschlagen, wenn wir unsere Hausaufgaben nicht schon gemacht hätten. Wir haben – Frau Kollegin Faeser, da gebe ich Ihnen recht – im Jahr 2015 den ersten Haushalt gehabt, in dem wir Polizeistellen aufbauen konnten.
Das heißt, wir erreichen diese Erfolge im Moment mit dem Bestand an Personal, das wir haben: durch gute Konzepte, durch eine ordentliche Ausstattung und durch Innovation.
Jetzt kommen zusätzliche Stellen hinzu. Wir werden die hessische Polizei am Ende dieser Wahlperiode um 11 % ausgebaut haben.
Wir werden in dieser Wahlperiode alle Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass die Zahl der Polizeistellen um 11 % erhöht werden – über 1.500 Stellen, in einer solchen Situation. Man kann nicht in den Hessischer Landtag kommen und sagen: Jetzt lasst uns einmal überlegen. – Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Welche Partner brauchen wir noch, um die Sicherheit im Land weiter zu verbessern? Da sind die Kommunen – auch weil sie einen Auftrag dazu haben – die ersten Partner, die wir ansprechen wollen.
Dass der Erfolg der Polizei nicht allein von ihr selbst abhängt, haben wir gerade gesehen: Frankfurter Hauptbahn
hof, B-Ebene, all das, was drum herum ist. Ich will auf diese Fragen gar nicht weiter eingehen, aber es war natürlich wichtig, dass die hessische Polizei in wahrscheinlich mittlerweile 400.000 Einsatzstunden dafür gesorgt hat, dass polizeilich alles gemacht wurde.
Aber dieses Umfeld haben wir nicht alleine in der Hand. Wir brauchen Partner, um dort Sicherheit herzustellen. Wir brauchen die Stadt dafür. Wenn ich sage, wir brauchen die Stadt Frankfurt dafür, meine ich nicht einfach nur die Stadt: Wir brauchen das Ordnungsamt, wir brauchen das Gesundheitsamt, wir brauchen am Ende die Stadtreinigung, wir brauchen die Deutsche Bahn, und wir brauchen die Bundespolizei. Daran kann man sehr schnell sehen, dass der Erfolg der Polizei eben nicht alleine von ihr selbst abhängt. Das war der Grund, warum wir zu der Überlegung gekommen sind: Wie können wir über die Vernetzung, über neue Partner für mehr Sicherheit in unserem Land sorgen? – Das gelingt uns in Zusammenarbeit mit den Kommunen.
Natürlich muss ich bei den Kommunen ein neues Bewusstsein dafür erreichen. Natürlich muss ich bei den Kommunen auch ein Interesse erreichen. Dafür gibt es am Ende dieses Sicherheitssiegel. Ich möchte ja, dass die Kommunen erkennbar und sichtbar etwas davon haben, dass sie sich an diesem Prozess beteiligen. Es gibt gute Beispiele. Das ist völlig unbestritten. Wir haben massenhaft gute Beispiele von Sicherheitskooperationen zwischen Städten und Gemeinden und der Landespolizei.
Aber wir brauchen eine Struktur, und die schaffen wir mit dem Programm KOMPASS. Es ist eben nicht so, dass wir von der Landespolizei zu den Kommunen gehen und sagen: „Wir machen das jetzt so“, sondern es ist umgekehrt. Wir wollen das Interesse bei den Vertretern der Kommunen wecken, die zu uns kommen, und sagen: Lasst uns gemeinsam etwas für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde, in unserer Stadt erreichen. – Ich weiß gar nicht, was man an einem solchen Programm überhaupt kritisieren kann. Es ist einfach nur gut, weil es sich aufdrängt, weil es vernünftig ist und weil es am Ende für mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sorgt.
Was haben die Kommunen gemacht? Die haben Sicherheitskonferenzen. Ja, es gibt bei uns Präventionsräte. Aber die Präventionsräte arbeiten nicht überall gleich gut. Es gibt aber Sicherheitskonferenzen, in denen eine vernünftige Analyse der Situationen vor Ort stattgefunden hat, in denen sich alle Beteiligten mit der Frage auseinandergesetzt haben, wo die Probleme sind. Es sind alleine in den vier Kommunen ganz unterschiedliche Lösungen herausgekommen. Alleine in den vier Kommunen haben wir ganz unterschiedliche Ansätze kennengelernt, die sich nach einer kritischen Auseinandersetzung mit einer Situation ergeben haben.
In Hanau z. B. ist – weil es eine größere Stadt ist – die Situation natürlich anders als in Schwalbach oder in Maintal. Aber die Stadt Hanau hat eine Stadtwache im Rathaus gegründet. Sie hat sich mit der Videoschutzanlage auseinandergesetzt. Sie hat eine Schutzfrau vor Ort. Sie hat einen eigenen Beitrag geleistet, indem sie einen neuen Stadtpolizisten eingestellt hat. Wir werden gemeinsam mit der Jus
tiz ein Haus des Jugendrechts einrichten. Das kommt jetzt zusammen. Da greifen die Initiativen ineinander.
In Maintal ist die Stelle eines Präventionsbeauftragten geschaffen worden. Herr Kollege Greilich, Frau Bürgermeisterin Böttcher hat sehr eindrucksvoll geschildert, sie hätten durch eine Befragung, die wir wissenschaftlich begleitet haben – wenn ich es richtig im Kopf habe, durch Frau Prof. Bannenberg von der Justus-Liebig-Universität Gießen –, festgestellt, dass es in einem Bereich des S-Bahnhofs eine Stelle gibt, an der sich die Leute nicht wohlfühlten. Das kann man durch einfache Maßnahmen – von der Beleuchtung bis zur Bepflanzung – lösen.
Auf solche Ideen können Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte alleine nicht kommen, aber wenn alle Partner in der Kommune zusammenarbeiten, kommt man auf eine solche Idee. Was ist der Effekt? – Der Effekt ist, dass es mehr Sicherheit – auch was das subjektive Sicherheitsgefühl betrifft – für die Bürgerinnen und Bürger gibt.
Meine Damen und Herren, es ist Schwalbach angesprochen worden. Ich schaue auf die Zeit; ich weiß nicht, ob ich die Zeit vom Kollegen Greilich mit verbrauchen darf.
Herr Minister, Sie dürfen alles, aber ich wollte Sie trotzdem auf die Zeit hinweisen. Es wird ja langsam Mittag.
Ich mag gar nicht mehr aufhören, weil wir in diesen vier Projektkommunen so viele gute Erfahrungen gemacht haben. Es sind so viele neue Ideen auf den Tisch gekommen, dass wir gesagt haben: Das müssen wir im Grunde genommen ausweiten. – Hinzu kommt, dass die Kommunen, die es angeht, im Gegensatz zu den Oppositionsfraktionen im Hessischen Landtag, bereits Schlange stehen, um mitmachen zu dürfen und sich am Ende um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu kümmern. Ein schöneres Kompliment kann man für ein Programm nicht bekommen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Es ist am Ende, nachdem wir bei der objektiven Sicherheit herausragend gute Leistungen erbracht haben, der Punkt erreicht, zu sagen: Wir müssen zusehen, auch im Bereich des subjektiven Sicherheitsgefühls noch mehr zu erreichen. Dafür brauchen wir Partner. Diese suchen wir. Diese suchen wir erfolgreich bei den Kommunen, weil sie sich nämlich gern darauf einlassen, mit uns dieses KOMPASSProjekt zu machen. – Vielen Dank.
Bevor wir zum nächsten Punkt der Tagesordnung kommen, darf ich fürs Protokoll noch festhalten: Frau Kollegin Hofmeyer ist für heute entschuldigt - damit wir das im Protokoll festhalten. Das ist heute Morgen, glaube ich, nicht gemacht worden.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung von Sondervermögen zur Sicherung der Versorgungsleistungen – Drucks. 19/6383 –
Der Gesetzentwurf wird vom hessischen Finanzminister Dr. Thomas Schäfer eingebracht. Bitte sehr, du hast das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe Ihnen diesen Gesetzentwurf namens der Landesregierung zur Beratung in den Gremien des Hessischen Landtags ein. Nach dem Einhalten der Schuldenbremse verfolgen wir mit diesem Gesetzentwurf das Ziel, zu helfen, die zweite große finanzpolitische Herausforderung zu bewältigen – die beträchtlichen Lasten, die wir in den vergangenen Jahrzehnten gemeinschaftlich in allen öffentlichen Körperschaften neben der reinen Kapitalmarktverschuldung für die künftigen Generationen entwickelt haben.
Ich habe immer gesagt: Mit der Sicherstellung, dass wir keine neuen Schulden am Kapitalmarkt mehr machen, die nach den Regeln, die wir uns gemeinsam gegeben haben, ab dem Jahr 2020 hätte erfolgen müssen, ist es uns gemeinsam gelungen, die Einhaltung der Schuldenbremse deutlich nach vorne zu ziehen. Nach allem, was wir jetzt sehen, werden wir in diesem Jahr das dritte Jahr in Folge haben, in dem wir Überschüsse erwirtschaften werden. Gleichzeitig war immer klar, dass nach dem Einhalten der Schuldenbremse nicht wieder all das beginnen kann, was die Politik jahrzehntelang geprägt hat, dass man nämlich, wenn am Ende für Ideen das Geld nicht reichte, immer auf die Bank zurückgegriffen hat.
Dies allein reicht nicht, sondern wir müssen uns mit der großen Frage beschäftigen: Wie gehen wir damit um, dass wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Beamtinnen und Beamten über Jahrzehnte hinweg Versorgungsversprechen gegeben haben, ohne die notwendige Absicherung durch Rücklagen zu bilden? Das ist über Jahrzehnte hinweg vorgenommen worden.
Wir haben erstmalig in den Neunzigerjahren, als Hans Joachim Suchan, der damalige Chef der Hessischen Staatskanzlei, einen Versorgungsbericht vorgelegt hat, zur allgemeinen Überraschung aller Beteiligten festgestellt, dass dort Lasten für die Zukunft schlummern, mit denen sich die Landespolitik vorher – ich formuliere es zurückhaltend – nicht sehr intensiv beschäftigt hat. Eine Konsequenz war, dass der nationale Gesetzgeber, als er noch die Gesetzgebungskompetenz für das Beamtenrecht hatte, den öffentlichen Körperschaften zwei große Rücklagenansammlungen vorgegeben hat, die jeweils mit den Namen Otto Schily und Manfred Kanther verbunden sind, nämlich die Vorgabe, Rücklagen zu bilden, die in diesen Jahren aufgelöst
Das Land Hessen hat als erstes Land entschieden, an der Finanzierung des Haushalts mitzuwirken und die Möglichkeit zur Auflösung dieser Rücklagen nicht in Anspruch zu nehmen, sondern das genaue Gegenteil zu tun, diese Rücklagen also weiterhin zu besparen, um für spätere Zeiten vorzusorgen.
Wir haben dann ein Zweites gemacht. Wir haben eine dritte Kategorie von Rücklagen gebildet, benannt nach meinem Vorgänger im Amt Karlheinz Weimar, die wir jeweils freiwillig, mittlerweile auch aufgestockt, zusätzlich zurücklegen, um für künftige Herausforderungen bei der Bewältigung der Pensionslast gerüstet zu sein.