Protocol of the Session on May 23, 2018

Vielen Dank, Kollege Schaus. – Das Wort hat Herr Kollege Jürgen Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Debatte ist im Prinzip alles gesagt worden. Ein paar von den Sachen, über die in der Debatte gesprochen worden ist, haben mich doch ein bisschen erstaunt, und darauf will ich eingehen.

Bei dem ersten Punkt, auf den ich eingehen will, geht es um die Frage, wie lange es gedauert hat, bis dieser Gesetzentwurf vorgelegt worden ist. Auch wir hätten uns vorstellen können, dass das schneller geht. Es hat eben seine Zeit gedauert. Manchmal sind Abstimmungsprozesse relativ schwierig.

Aber ich glaube, dass wir jetzt einen Gesetzentwurf vorliegen haben, mit dem wir gut arbeiten können. Herr Kollege Greilich, das Vorlegen dieses Gesetzentwurfs wird nicht dazu führen – selbst dann nicht, wenn er beschlossen ist –, dass wir auf einmal alles digital und modern haben, sondern die Umsetzungsschritte werden uns noch eine Weile beschäftigen. Das ist der erste Schritt.

(Zuruf des Abg. Wolfgang Greilich (FDP))

Ich glaube, dass das, was wir von den Regelungen auf der Bundesebene umsetzen, richtig gedacht ist. Wir haben hier zwei Argumentationsstränge: Auf der einen Seite wird gesagt, es kommt zu spät. Auf der anderen Seite wird gesagt: Ihr setzt nur das um, was von der Bundesebene kommt. Warum macht ihr nichts Eigenes?

Dazu muss man deutlich sagen, dass eine der Zielsetzungen, die im Gesetzentwurf beschrieben sind und die man im Vorblatt nachlesen kann, darin besteht, dass wir ein einheitliches Verwaltungshandeln haben. Das ist wichtig. Es geht also darum, dass wir keine unterschiedlichen Handlungen der Verwaltungsebenen haben, nämlich Bund, Land und Kommunen. Sonst haben wir nämlich, je nachdem, ob die Verwaltung in Bundessachen oder in Landessachen tätig ist, unter Umständen in ein und derselben Verwaltung zwei unterschiedliche Verwaltungsebenen und unterschiedliches Verwaltungshandeln. Wir müssen dafür sorgen, dass das einheitlich wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen wird mit der Übernahme in vielen Bereichen durchaus der richtige Weg gegangen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Ich will aber in der Debatte noch auf ein paar Punkte eingehen, die in den Raum gestellt worden sind.

Erster Punkt. Herr Kollege Greilich hat sich darüber beklagt, dass es so lange gedauert hat, bis seine Initiative, Drucks. 19/5165, auf die Tagesordnung gesetzt worden ist. Das hat mich schon ein bisschen verwundert; denn es ist eigentlich die Aufgabe der Fraktionen, ihre eigenen Entwürfe, so sie denn schon lange vorliegen, auf die Tagesordnung zu bringen. Ihr Antrag war Ihnen aber offensichtlich nicht so wichtig, dass Sie ihn im Plenum zum Setzpunkt gemacht haben. Dann wäre er nämlich schneller behandelt worden. Dann hätten wir auch darüber diskutieren können. Wenn Sie den Mehrheitsfraktionen also den Vorwurf machen, dass Ihr Antrag nicht frühzeitig behandelt worden ist, sollten Sie einmal darüber nachdenken, was Sie selbst damit zu tun haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Der zweite Punkt, den Kollege Greilich hier angesprochen hat, bezieht sich auf das, was die digitale Infrastruktur ansonsten angeht, und darauf, wie weit wir im Vergleich zu anderen Bundesländern sind. Hier werden immer BadenWürttemberg und Bayern angeführt. Wenn Sie sich die anderen Bundesländer anschauen, stellen Sie fest, die sind auch nicht viel weiter.

Aber, Herr Kollege Greilich, ich muss Ihnen sagen: Es wundert mich immer, wenn Sie hier vorne Reden halten und sich darüber beklagen, dass dieses oder jenes noch nicht in Anwendung ist und dass dieses und jenes noch nicht in Angriff genommen wurde. Wenn wir uns aber anschauen, was wir in diesem Bereich an „Hinterlassenschaften“ aus Ihrer Regierungszeit gefunden haben, müssen wir feststellen, das war nicht sehr viel. Wenn Sie uns mehr hinterlassen hätten, wären wir in diesem Bereich wahrscheinlich schon weiter und hätten mehr machen können. Dann wären wir bei der Digitalisierung schon einen Schritt weiter.

Lieber Herr Kollege Greilich, daran sollten Sie immer denken, wenn Sie von hier vorne aus über andere reden. Sie haben vorhin selbst das Datum 2013 erwähnt. 2013 waren Sie meines Wissens noch an der Landesregierung beteiligt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zu- ruf des Abg. Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Ich habe gerade noch einmal darauf hingewiesen: Bayern und Baden-Württemberg können Sie immer gut als Beispiele bringen. Wenn man aber bei den anderen schaut, dann stellt man fest, dass sie auch nicht viel weiter sind.

(Wolfgang Greilich (FDP): Ihr Beispiel mit BadenWürttemberg ist falsch!)

Gleichwohl glaube ich, dass wir in diesem Bereich durchstarten müssen,

(Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsiden- ten)

weil die Digitalisierung auch für uns ein wichtiger Punkt ist und gerade das E-Government und die digitale Abwicklung von Verwaltungsakten mit den Bürgern eine wichtige Angelegenheit sind.

Es ist also eine komplexe Thematik, mit der wir uns zu beschäftigen haben. Das haben wir auch in der Anhörung, die wir zum Thema Digitalisierung gemacht haben, gemerkt. Wir werden jetzt auch zu diesem Gesetzentwurf anhören. Hierzu werden wir auch Expertinnen und Experten hören. Darauf bin ich sehr gespannt.

Ein Punkt, auf den ich noch eingehen wollte – das hat auch der verehrte Kollege Tobias Eckert angesprochen –, ist die Digitalisierung, wie wir uns damit beschäftigen, was hier so los ist und wie weit wir da selbst sind. Ich kann mich an viele Diskussionen, sowohl hier im Hause als auch seitens der Fraktionen insgesamt, erinnern. Immer, wenn es theoretisch ist, wird gesagt: „Wir müssen hier und dort mehr machen, weil uns das gut zu Gesichte stehen würde.“ Wenn es dann aber in die Praxis geht und gefragt wird: „Was machen wir denn dort?“, werden immer Bedenken vorgetragen – zumeist von denen, die hier vorne immer theoretisch erzählen, wie leicht und wie einfach das alles sei. – So viel zum Bereich der Digitalisierung hier im Hause. Das wollte ich doch einmal ansprechen.

Ich will auch daran erinnern, dass wir es jetzt geschafft haben, in diesem Haus einen digitalen „Pressespiegel“ zu be

kommen. Diesen haben wir jetzt; und das finden wir alle gut. Es gab Widerstände von Fraktionen, die, wenn sie hier vorne stehen, immer sagen: „Das ist ganz einfach.“ Wenn es aber um die Umsetzung geht, dann machen sie es eben nicht.

Ich kann mich an eine Debatte erinnern; damals wollten wir die Einladungen und Protokolle digitalisieren. Damals gab es große Einwände von einer Fraktion, die, wenn sie hier vorne steht, immer sagt: „Das ist alles ganz einfach; und das geht alles ganz schnell.“ Ich könnte mir da viele Sachen vorstellen; und wir sollten vielleicht auch den einen oder anderen Punkt aufnehmen, der vonseiten der Verwaltung vorgeschlagen worden ist. Herr Kollege Eckert, ich kann Ihnen dann ganz genau sagen, von welcher Fraktion hier Bedenken vorgetragen werden. Von daher sollten wir die Diskrepanz, die bei Ihnen zwischen Theorie und Praxis immer vorliegt, einmal in Einklang bringen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Widerspruch bei der SPD)

Strich drunter. Wir haben hier einen Gesetzentwurf vorliegen, von dem ich glaube, dass er in die richtige Richtung geht. Ich glaube, dass man jetzt durchaus in eine interessante Anhörung geht. Wir werden die Anhörung auswerten und schauen, welche Veränderungen wir noch vornehmen müssen. Es gibt mit Sicherheit das eine oder andere, was an Vorschlägen gemacht wird. Darauf freue ich mich und hoffe auf eine tolle Debatte im Innenausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Damit überweisen wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss. Den Antrag überweisen wir auch dem Innenausschuss, Kollege Greilich?

(Wolfgang Greilich (FDP): Ja!)

Also kommt alles in den Innenausschuss, und Schluss. Dort wird dies beraten.

Dann sind wir jetzt am Ende der Vormittagssitzung angelangt. Wann machen wir weiter, um 15:15 Uhr? – Dann unterbreche ich die Sitzung bis 15:15 Uhr. Alles Gute.

(Unterbrechung von 13:14 bis 15:16 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hebe die Sitzungsunterbrechung auf.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Hinweis auf den bereits geleisteten Eid zweier richterlicher Mitglieder des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen durch den Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen nach § 9 Abs. 3 und 2 StGHG

Ich darf Sie zunächst begrüßen: Herrn Prof. Dr. Poseck, den Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Frau Prof. Dr. Ute

Sacksofsky, Vizepräsidentin, Dr. Wilhelm Wolf, Dirk Liebermann, Michaela Kilian-Bock, Prof. Dr. Lothar Fischer und Jürgen Gasper als richterliche Mitglieder des Staatsgerichtshofs, Prof. Dr. Steffen Detterbeck, Dr. Georg Falk, Paul Leo Giani und Rupert von Plottnitz als nicht richterliche Mitglieder.

Nachdem am 25. April 2018 der Wahlausschuss zur Wahl der richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs getagt und Herrn Dr. Wilhelm Wolf sowie Herrn Dirk Liebermann zu richterlichen Mitgliedern wiedergewählt hat, findet nun der erforderliche Hinweis auf den bereits geleisteten Eid statt.

Ich darf Sie bitten, sehr geehrter Herr Prof. Poseck, vorzutreten, um als Präsident des Staatsgerichtshofs die gewählten richterlichen Mitglieder nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Staatsgerichtshofsgesetz auf den bereits geleisteten Eid hinzuweisen. – Ich habe gehört, Sie wollen noch einige Worte an uns richten.

Prof. Dr. Roman Poseck, Präsident des Staatsgerichtshofs:

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben jedenfalls den Tag für die Vereidigung der beiden richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs hervorragend gewählt. Heute ist der Tag des Grundgesetzes. Das ist auch ein Tag, an dem man sich bewusst darüber sein kann, dass wir hervorragende verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland durch das Grundgesetz und in Hessen durch die Hessische Verfassung haben.

(Allgemeiner Beifall)

Ich möchte mich im Namen des hessischen Staatsgerichtshofs ganz herzlich für die Wahl der beiden Mitglieder bedanken. Das ist zunächst einmal eine Freude für die beiden. Ihnen gilt unser aller Glückwunsch. Es ist aber auch eine Freude für den Staatsgerichtshof insgesamt. Wir können nämlich so kontinuierlich mit zwei Richtern weiter zusammenarbeiten, die sich bereits als hervorragende Verfassungsrichter bewährt haben.

Ich sage auch Danke dafür, dass diese Wahl so frühzeitig und unkompliziert möglich war, weil das auch für die Arbeitsfähigkeit des Staatsgerichtshofs ausgesprochen wichtig ist.

Der Wahlakt für die Mitglieder des Staatsgerichtshofs durch Sie ist keine Formalie oder gar eine Lappalie, sondern er hat große Bedeutung. Nach Art. 70 der Hessischen Verfassung liegt die Staatsgewalt unveräußerlich beim Volk. Sie als gewählte Vertreterinnen und Vertreter repräsentieren den Willen der Bürgerinnen und Bürger. Von daher ist Ihr Wahlakt für uns im Staatsgerichtshof ausgesprochen wichtig. Er verschafft uns auch Legitimation in unserer täglichen Arbeit.

Da das möglicherweise im Rahmen der zu Ende gehenden Legislaturperiode dieses Hessischen Landtags der letzte Termin ist, den wir hier als Mitglieder des Staatsgerichtshofs mit Ihnen gemeinsam haben, möchte ich auch ganz herzlich meinen Dank dafür aussprechen, dass Sie dem hessischen Verfassungsgericht mit großem Respekt entgegengetreten sind und entgegentreten. Das ist ein Dank, den ich ganz ausdrücklich an alle Fraktionen dieses Hohen Hauses richte.

Ich glaube, es ist keine Selbstverständlichkeit, dass man so respektvoll miteinander umgeht. Wer ins Ausland schaut, auch in befreundete Staaten, sieht, wie dort rechtliche Rahmenbedingungen mit Füßen getreten werden. Der Umgang, den wir in Hessen zwischen den Verfassungsorganen pflegen, ist ein ausgesprochen wichtiger, ein positiver und ein Lebenselixier für unsere Demokratie.

(Allgemeiner Beifall)

In diesem Zusammenhang sehe ich auch die Wahl der beiden richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs und diesen würdevollen Akt der Vereidigung, den wir nun gemeinsam durchführen können.