Gleichwohl haben alle Länder genauso wie Hessen die Verordnung natürlich auf der Grundlage eines Gutachtens erstellt. Die Begründung fand sich anschließend nicht nur im Entwurf, sondern es gab sie auch bei der Befassung des Kabinetts. Die eine Hälfte der Länder, die die Mietpreisbremse haben, hat die Verordnungsbegründung veröffentlicht, weil sie traditionell diese veröffentlichen. Die andere Hälfte hat sie nicht veröffentlicht, weil sie Begründungen traditionell nicht veröffentlichen.
Das Bundesgesetz gibt keine Verpflichtung zum Veröffentlichen her. Das ist der Punkt. Das Bundesgesetz sagt ausdrücklich: Die Verordnung muss begründet sein. – Das muss sie logischerweise, weil das ein Eingriff in das Eigentum ist. Deswegen haben wir das Gutachten vom Institut Wohnen und Umwelt machen lassen. Das wurde auf unserer Homepage auch veröffentlicht, aber die Begründung der Verordnung nicht. Das ist der Fakt.
Die Verbände in Hessen haben alle unisono die Vermieter aufgefordert, die Mietpreisbremsenverordnung – tatsächlich heißt sie Mietenbegrenzungsverordnung – zu beachten, weil sie keine weiteren Prozesse provozieren wollten. Das halte ich für gut. Es freut mich, dass die Verbände in Hessen so agieren.
Es gibt bereits in Hamburg, Berlin und Bayern Entscheidungen der Landgerichte bezüglich der Mietenbegrenzungsverordnungen. Berlin hat zu der Frage sogar das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Nichtsdestotrotz ist für uns klar: Es besteht natürlich die Unsicherheit, dass es zu weiteren Prozessen kommt, und unklar ist, welches Amtsgericht wie entscheidet, wenn weitere Parteien klagen.
Der Mieter in Frankfurt hat vor dem Amtsgericht erst einmal recht bekommen. Deswegen sagen wir, dass wir unsere Verordnung noch einmal neu fassen wollen. Um auf der sichereren Seite für alle zu sein, wollen wir anschließend auch die Begründung veröffentlichen. Für das IWU ist das Gutachten bereits in Auftrag gegeben. Natürlich müssen wir die Datengrundlage aktualisieren. Das ist doch logisch. Wir haben die letzte Verordnung aufgrund der Datengrundlage von 2014 gemacht. Jetzt haben wir 2018; also brauchen wir eine neue Datengrundlage.
Herr Abg. Schaus, das Schlimmste, was Sie jetzt den Mieterinnen und Mietern in Hessen antun können, ist, die Landesregierung aufzufordern, die geltende Verordnung zurückzuziehen und sie gleichlautend auf der alten Datengrundlage neu zu beschließen und zu veröffentlichen.
Nein, das ist überhaupt keine neue Chance. Dann hätten Sie das Scheunentor für Prozesse so weit aufgemacht, die dann tatsächlich in einem entsprechenden Urteil münden würden, weil die Datengrundlage veraltet ist. Deswegen werden wir jetzt das Ganze auf neue Füße stellen. Das wird auch in diesem Jahr noch der Fall sein. Wir werden noch in diesem Jahr die neue Verordnung haben.
Dann will ich noch zu einem wichtigen Punkt kommen, der hier angeklungen ist. Das, was wir mit der Mietenbegrenzungsverordnung machen, ist eine Regulierung. Die Regulierung kann nur funktionieren, wenn alle Mieter und Vermieter auf dem gleichen Informationsstand sind. Das heißt, eigentlich müssten die Mieterinnen und Mieter wissen, was der Vormieter an Miete gezahlt hat. Da ist der Bundesgesetzgeber in der Pflicht, endlich etwas zu machen. Das Ganze kann auch nicht sanktioniert werden. Aber auch das ist keine hessische, keine länderspezifische Frage. Auch das muss eigentlich der Bund regeln.
Wenn Herr Siebel immer auftritt und sagt: „Das Ganze muss geschärft werden“, dann kann ich Ihnen nur sagen: Meine Unterstützung haben Sie. Dann machen Sie das endlich im Bund.
Dann machen Sie das endlich, damit die Mietpreisbremse auch so wirken kann, dass die Mieterinnen und Mieter am Ende eine reelle Chance haben, dass die Mietpreise nicht explodieren. Aber neben der Regulierung ist das mein persönliches Hauptziel und das meines Ministeriums. Deswegen ist es ein Schwerpunkt meiner Wohnungspolitik und der meines Ministeriums, zusätzliche Wohnungen zu fördern und Sozialwohnungen im Bestand zu sichern. Das Hauptaugenmerk meiner Politik liegt auf dem Wohnungsbau.
Herr Lenders, ich kann Ihnen sagen, dass wir nicht nur die Mittel in der Höhe vervierfacht haben. Ich muss Ihnen leider auch wieder den Pokal wegnehmen, dass die FDP die meisten Wohnungen gefördert hätte.
Wenn ich Ihnen das einmal sagen darf: Wir haben von 2015 bis 2017 Mietwohnungen gefördert und Mittel bereitgestellt für 3.114 Wohnungen, für 1.555 Wohnungen im Rahmen des KIP, für 2.746 Studierendenwohnungen – das heißt, diese Personen sind schon nicht mehr auf der Warteliste für sozial geförderten Wohnraum – sowie für Belegungsrechte von 1.634 Wohnungen. Das macht zusammen 8.049 Wohnungen in drei Jahren. Ich glaube, das kann sich sehen lassen.
weil auch die Studierenden sonst in solchen Wohnungen wären und damit den Markt für sozial geförderten Wohnraum nach wie vor blockieren würden.
Entschuldigen Sie, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um etwas mehr Ruhe, auch auf der Regierungsbank. Wir sind hier in der parlamentarischen Beratung.
Letzter Satz. – Dazu kommen noch die Wohnungen, die die Nassauische Heimstätte in den letzten drei Jahren auch als bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung gestellt hat. Das, was wir noch vorhaben, habe ich Ihnen schon ausführlich dargestellt. Das mache ich jederzeit gerne wieder. Ich habe gerne in jeder Plenarrunde eine Wohnungsdebatte; denn wir von der Regierung, von der Koalition, sehen dabei immer gut aus. – Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Abg. Schmitt? – Nein. Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es liegt noch eine Wortmeldung von Herrn Kollegen Schaus, Fraktion DIE LINKE, vor.
Frau Ministerin, bei Ihrer Rede ist mir spontan eingefallen: Eigen- und Fremdwahrnehmung sind wirklich zweierlei.
Woher kommen Ihre Zahlen? Ich habe nur etwas mitbekommen von Studierendenwohnungen, Belegungsrechten, und was es sonst noch so in den drei Jahren gab. Bitte belegen Sie uns das doch einmal. Vielleicht kann man dem Protokoll anfügen, woher diese Zahlen kommen. Ich habe Ihnen gesagt, woher ich meine Zahlen habe,
nämlich aus den Geschäftsberichten der WIBank. Über die WIBank wird alles abgewickelt, was den sozialen Wohnungsbau betrifft. Das sind die Zahlen der Geschäftsberichte der WIBank von 2009 bis 2016.
So ein krasses Missverhältnis zu dem, was Sie und Ihre Koalition, und besonders Ihre Fraktion, hier seit Jahr und Tag in Sachen Wohnungspolitik darstellen, hätte ich selbst nicht erwartet. Aber mir ist das mittlerweile klar geworden.
Wenn ich den gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen lese, stelle ich natürlich auch fest: Sie können offensichtlich nicht Ihren Fehler zugeben. Die nicht beachtete Begründungspflicht nach § 556d BGB war und ist ein Fehler. Es ist ein riesengroßer Absatz, in dem drei oder vier Sätze stehen. Es ist sehr ungewöhnlich, dass im BGB so viele Details im Hinblick auf eine Verordnung gefordert werden; denn üblicherweise kennen wir in Gesetzen die Formel, das Nähere regelt eine Verordnung. Aber das BGB und der Bundesgesetzgeber sind ja viel weiter gegangen. Da hätten die Alarmglocken in Ihrem Ministerium klingeln müssen – das haben sie aber nicht.
Wenn ich Ihren Text lese, dann weiß ich auch, warum das so ist. Sie schreiben es ja selbst in Punkt 3:
Er [also der Landtag] stellt weiterhin fest, dass die in Hessen seit Jahrzehnten gängige Praxis, die jeweiligen Landesverordnungen zu begründen, diese aber nicht gemeinsam mit der Verordnung zu veröffentlichen,
Was in Hessen üblich ist, wird in mehreren Bundesländern so gehandhabt – das ist sozusagen die Verschleierung. Das verstehe ich nicht.