Protocol of the Session on April 24, 2018

Hieran und an die in unseren Hochschulen vorhandene fachliche und wissenschaftliche Expertise knüpft die Projektförderung an. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst fördert in einer ersten Runde von 2016 bis 2018 insgesamt 17 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 5,9 Millionen €. Dazu kommt die Eigenbeteiligung an zehn hessischen Hochschulen mit 4,2 Millionen € aus dem Innovations- und Strukturentwicklungsbudget. Die Hochschulen beteiligen sich beim Innovations- und

Strukturentwicklungsbudget in der Regel mit 25 % eigener Mittel an den Projektkosten.

Die Förderung aus den Mitteln des Hessischen Hochschulpakts – dazu gehört das Innovations- und Strukturentwicklungsbudget – ist damit, so muss man es sagen, ein wesentlicher finanzieller Beitrag des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst für den Klimaschutz an den hessischen Hochschulen. Darüber hinaus gibt es noch viele unmittelbare und vielfältige Engagements der Hochschulen. Ich will Ihnen einmal ein paar der Projekte nennen.

An der Universität Kassel sind es rund 1,1 Millionen €. Da geht es um die Implementierung eines Integrierten Nachhaltigkeitsmanagements.

Es geht um den CO2-optimierten Campus an der PhilippsUniversität in Marburg. Da geht es um 600.000 € für Energiecontrolling, Betriebsoptimierung und Energieeinsparung durch Anreizsysteme sowie ein Klimaschutzkonzept. In Gießen gibt es an der Justus-Liebig-Universität das Projekt „Energetischer Masterplan“.

Die Johann Wolfgang Goethe-Universität ist mit 620.000 € beteiligt. Da geht es vor allem um die Erstellung eines Energieeinsparkonzeptes und um die Einführung eines Energiemanagementsystems. Die Technische Universität Darmstadt ist mit ein bisschen mehr als 500.000 € an der Entwicklung eines nachhaltigen Campus beteiligt.

Auch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind intensiv beteiligt. Die Frankfurt University of Applied Sciences ist es beispielsweise mit einem nachhaltigen Mobilitätsmanagement. Die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst, eine unserer kleinsten Hochschulen, ist mit 191.000 € dabei. Sie erstellt ein Energiekonzept. Die Hochschule RheinMain nutzt beispielsweise die Abgaswärme und hat ein Brennstoffzellenheizsystem in Verbindung mit einer unterbrechungsfreien Stromversorgung gefördert. Die Hochschule Geisenheim ist vielfältig mit entsprechenden Initiativen und Maßnahmen dabei. An der Technischen Hochschule Mittelhessen wird das Projekt „Energiekonzept für eine CO2-neutrale Hochschule“ mit 187.000 € gefördert.

Vielen Dank. – Wir kommen damit zu den neuen Fragen.

Wir beginnen mit Frage 1005 der Frau Abg. Hartmann.

Ich frage die Landesregierung:

Ist derzeit eine Anpassung des Erlasses zu Schulwanderungen und Schulfahrten des Hessischen Kultusministeriums vom 7. Dezember 2009 hinsichtlich zwischenzeitlich eingetretener Preissteigerungen bei Ausflügen von Schulklassen geplant?

Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Frau Abg. Hartmann, ja, eine Anpassung des Erlasses vom 7. Dezember 2009 ist vorgesehen. Das wurde zuletzt im

Rahmen der Beantwortung der mündlichen Frage 987 erläutert.

Frau Kollegin Hartmann stellt eine Zusatzfrage.

Weshalb wurde einer Lehrkraft, die diesbezüglich im Ministerium nachgefragt hatte, mitgeteilt, dass keine Erhöhung geplant ist?

Herr Kultusminister.

Frau Abg. Hartmann, es tut mir leid, diese Mitteilung ist mir nicht bekannt. Wenn Sie mir die Korrespondenz übermitteln, stellen wir das gerne richtig.

Frau Kollegin, eine Zusatzfrage.

Wie ist geplant, mit den Kostenobergrenzen umzugehen, wenn Klassen durch eigenes Engagement Einnahmen erzielen, die für Klassenfahrten verwendet werden sollen?

Herr Kultusminister.

Frau Abg. Hartmann, das wird mit dem Erlass nicht geregelt. Ich sehe auf den ersten Blick aber kein Problem, wenn die Kosten auf diese Art und Weise gedeckt werden.

Herr Kollege Schmitt stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, möglicherweise liegt ein Missverständnis vor. Sie haben mit der Beantwortung in der letzten Fragestunde dargestellt, dass die Obergrenze für die Lehrer erhöht werden soll. Die Frage der Frau Hartmann richtet sich nach der Obergrenze für die Klassenfahrten. Wird an eine Änderung bei den Klassenfahrten gedacht?

Herr Minister.

Herr Abg. Schmitt, dann versuche ich auch meinerseits, ein Missverständnis aufzuklären. Bei der Frage der Entschädigung der Lehrkräfte geht es nicht um eine Kostenobergrenze, sondern es geht um die Frage der Kostenerstattung für die Bediensteten des Landes.

(Norbert Schmitt (SPD): Okay!)

Bei den Schülerinnen und Schülern geht es in der Tat um die Kostenobergrenze von dem, was die Eltern zu leisten haben.

Wir planen eine Anpassung des Erlasses, was die Kostenerstattung für die Lehrerinnen und Lehrer anbetrifft. Wir planen derzeit keine Anhebung der Kostenobergrenze für das, was die Eltern für entsprechende Klassenfahrten aufzubringen haben. Jedenfalls nach meinem Wissen gibt es aber auch keine Obergrenze für das, was beispielsweise durch Aktionen generiert wird, wie sie Frau Hartmann eben beschrieben hat.

(Norbert Schmitt (SPD): Das war der Hintergrund der Frage!)

Herr Degen stellt eine Zusatzfrage.

Herr Kultusminister, wann ist mit dem neuen Erlass zu rechnen?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Degen, das wird geschehen, sobald, was ich doch hoffe, der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer seine Zustimmung gegeben hat, bzw. sobald er personalvertretungsrechtlich korrekt beteiligt wurde.

Es folgt die Frage 1006 des Herrn Abg. Franz.

Ich frage die Landesregierung:

Warum kann angesichts der konstant hohen Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer keine erhöhte Förderung für die freiwilligen Feuerwehren entlang der A 44 gewährt werden?

Herr Innenminister.

Herr Abgeordneter, das Land fördert die freiwilligen Feuerwehren in Hessen in einer bisher noch nie erreichten Hö

he. Sie waren ja am vergangenen Samstag mit bei der Landesverbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes. Dort haben Sie auch die entsprechenden Hinweise durch den Landesfeuerwehrverband vernommen. So wurden im Jahr 2017 300 Förderungen für Fahrzeuge und bauliche Maßnahmen mit einer Gesamtsumme von 21 Millionen € bewilligt. Damit wurde eine Bewilligungsquote von 95,8 % erreicht. Der Beitrag des Landes zur Förderung der Feuerwehren konnte damit gegenüber 2016 mit insgesamt 170 Förderungen und einer Gesamtsumme von 12 Millionen € deutlich erhöht werden. Dies war nur dadurch möglich, dass zu den Mitteln aus der Feuerschutzsteuer zusätzliche Mittel aus dem allgemeinen Landeshaushalt zur Verfügung gestellt wurden. Dieses Niveau – auch das haben wir am Samstag miteinander besprochen – wollen wir auch in diesem Jahr halten bzw. noch einmal übertreffen. Wir gehen davon aus, dass wir dort 27 Millionen € zur Verfügung haben.

Feuerwehren mit einem zugewiesenen Einsatzbereich auf Autobahnen erhalten bei Beschaffungen eine erhöhte Förderung. Für die Besonderheit der Tunnel erfolgt die Anschaffung der Sonderausstattung Tunnelfeuerwehr im Rahmen einer Projektförderung sogar durch Übernahme der Kosten zu 100 %. Zum Vergleich: Der in der Brandschutzförderrichtlinie enthaltene Regelfördersatz beträgt 30 %.

Weiterhin erhielt beispielsweise Hessisch Lichtenau im letzten Jahr für die Beschaffung von zwei Feuerwehrfahrzeugen aufgrund der erhöhten Förderung jeweils eine Zuwendung, die 50 % der zuwendungsfähigen Kosten deckte. Die Zuwendung hatte eine Gesamtsumme von 171.500 €. Im Jahr 2016 wurde ein Fahrgestell für den Ortsteil Retterode kostenlos zur Verfügung gestellt. An dem in den nächsten Tagen in Dienst gehenden Löschgruppenfahrzeug 20 hat sich das Land Hessen mit 90.000 € beteiligt. Auch das war mit einer erhöhten Förderung von 40 % der zuwendungsfähigen Kosten verbunden.

Herr Franz, noch eine Frage?

Herr Minister, nach einer Prognose von Hessen Mobil werden nach Fertigstellung der Autobahn mit den 13 genannten Tunneln ca. 676 Unfälle pro Jahr prognostiziert. Halten Sie die Aussage Ihres Pressesprechers Marcus Gerngroß und des Pressesprechers des Wirtschaftsministeriums Wolfgang Harms in der „Werra-Rundschau“ vom 22. März 2018, dass für die Gerätschaften der Feuerwehren nur überschaubare Unterhaltungskosten anfallen, diese zudem noch in kommunalen Einsätzen eingesetzt werden können, für gerechtfertigt und plausibel?

Herr Innenminister.

Herr Abg. Franz, Sie als feuerwehrpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion wissen doch sicherlich sehr gut, dass wir seitens des Landes ausschließlich Investitionen und gerade bewusst nicht die Unterhaltung von Feuerweh

ren fördern. Wie Sie selbstverständlich wissen, ist das eine Aufgabe, die die Kommunen als Aufgabenträger in diesem Land zu bewältigen haben. Wir reden ja nicht nur von acht Feuerwehren im Bereich der A 44 und der dortigen Autobahnen. Wenn wir die Feuerwehren insgesamt betrachten, die für Autobahnen zuständig sind, dann reden wir von rund 100 Feuerwehren. Das heißt, das ist nicht nur eine Einzelfrage, die sich in Hessisch Lichtenau an der A 44 stellt, sondern das ist eine Frage, die sich für das ganze Land stellt. Deshalb ist es richtig, dass wir bei der bisherigen Systematik bleiben. Der Aufgabenträger ist die Kommune. Sie hat sich natürlich um die Unterhaltung der Feuerwehren zu kümmern. Wir seitens des Landes fördern im Rahmen der Förderrichtlinie – so, wie ich das gerade eben erläutert habe – so gut, dass das Land Hessen auf Verbandsversammlungen des Landesfeuerwehrverbandes sogar ausdrücklich für den Umfang der Förderung gelobt wird.

Herr Kollege, ich will noch eines hinzufügen. Wenn wir insbesondere von Kfz-Unfällen auf Autobahnen sprechen, dann haben wir auch einen Kostenträger, weil wir in dieser Situation natürlich Rückgriff nehmen können auf denjenigen, der den Feuerwehreinsatz ausgelöst hat. Insofern stellen sich für die kommunalen Haushalte keine oder keine nennenswerten zusätzlichen Belastungen, weil die entsprechenden Mittel über die Versicherungen abgerufen werden können.

Weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Franz.

Warum erhält die Gemeinde Wehretal, die ja ebenfalls eine Zuständigkeit für die A 44 zugewiesen bekommen hat, nach dem derzeitigen Bescheid nicht die höchstmögliche Förderung für den Neubau des Feuerwehrhauses in Wehretal-Reichensachsen?

Herr Minister.