Protocol of the Session on March 22, 2018

Vielen Dank, Herr Kollege Lenders. – Erlauben Sie mir die Bemerkung, ich habe Ihnen nicht erlaubt, zu zitieren. Ich werde Ihnen auch in Zukunft niemals erlauben, zu zitieren. Sie brauchen keine Erlaubnis dafür. Das gilt auch für alle anderen.

Als Nächster hat Herr Kollege Caspar für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Und wieder wurde durch diese Landesregierung eine weitere Initiative ergriffen, um die Wohnsituation der Menschen in Hessen zu verbessern. Frau Ministerin, vielen Dank für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Wohnungsmarkt in Hessen entwickelt sich sehr unterschiedlich. Wir haben manche Regionen in Hessen, in denen die Eigentümer Probleme haben, überhaupt Mieter zu finden. Wir haben andere Regionen, insbesondere die Ballungsräume, aber auch die Universitätsstädte, in denen wir aus unterschiedlichen Gründen einen erheblichen Zuzugsdruck haben.

Einerseits haben wir dort so viele zusätzliche Arbeitsplätze entstehen lassen wie noch nie zuvor. Wir haben heute den höchsten Stand an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen in Hessen, den wir je hatten. Diese Arbeitsplätze sind vor allem in den Ballungsräumen entstanden. Deswegen gibt es den Bedarf, weil Menschen natürlich in die Nähe ihres Arbeitsplatzes ziehen wollen oder ihn in überschaubarer Zeit jeden Tag durch Einpendeln erreichen wollen.

Ein anderer Grund ist aber auch, dass die Quote der Schüler, die heute Abitur machen und studieren, so hoch ist, wie wir sie noch nie hatten. Auch das stellt einen zusätzlichen Bedarf an Wohnraum dar, gerade in Ballungsräumen oder in den Universitätsstädten.

Drittens, das ist eine sehr erfreuliche Komponente, kommt hinzu, dass die Menschen aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre mehr Bedarf an Wohnraum haben. Sie können, wenn beispielsweise Familienmitglieder ausziehen, sich diese Wohnung trotzdem weiter leisten und nehmen dann pro Person mehr Wohnraum in Anspruch, oder sie ziehen in größere Wohnungen um. Auch das trägt dazu bei, dass der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum gewachsen ist.

Das sind durchaus positive Entwicklungen. Wir müssen aber auf der anderen Seite sehen, dass der Wohnungsbau dieser Nachfrage nach mehr und zusätzlichem Wohnraum nicht so hinterhergekommen ist, wie wir uns das wünschen würden.

Darunter leiden natürlich vor allem diejenigen, die von ihrer Kaufkraft her nicht in der Lage sind, jede Wohnung zu jedem beliebigen Preis anzumieten. Deswegen ist es für uns wichtig, Programme zu machen, die sicherstellen, dass gerade die Menschen, die unter gewissen Einkommensgrenzen liegen, am Markt selbst Wohnungen anmieten können und entsprechende Förderung erhalten.

In Deutschland und Hessen haben wir zwei Förderwege. Der eine besteht darin, Sozialwohnungen zur Verfügung zu stellen, also Wohnraum, der zu einem verbilligten Mietpreis angeboten wird. Dabei haben wir allerdings immer die Situation, dass sie zu dem Zeitpunkt, wenn sie in die Wohnung einziehen, aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse sicherlich berechtigt sind, eine solche Wohnung zu beziehen, dass sie aber dann oft aus diesen Einkommen herauswachsen, die Wohnung aber nicht mehr frei machen für diejenigen, die dann vielleicht besonders berechtigt wären, die Wohnungen zu beziehen.

Daher haben wir neben diesem Förderinstrument weitere Instrumente, nämlich indem wir den Menschen, die nicht in der Lage sind, mit ihrem eigenen Geld angemessenen Wohnraum anzumieten, Wohngeld geben. Damit können sie auch mit geringen Einkommen trotzdem angemessen wohnen. Auch können wir die Menschen über die Förderung, die uns die Sozialgesetzbücher ermöglichen, unterstützen, sodass sie trotzdem angemessenen Wohnraum finden.

Es ist so, dass immerhin 85 % der Menschen, die unter diesen Einkommensgrenzen liegen, um mit eigenem Geld angemessenen Wohnraum anmieten zu können, diesen zweiten Förderweg einer Bezuschussung erhalten. Das ist auch der Grund, warum das, was Sie als SPD-Fraktion, vertreten durch Herrn Siebel, oder auch Sie, Herr Schaus, gesagt haben, zu eng ist, wenn Sie sagen, die Anzahl von Sozialwohnungen sei entscheidend dafür, wie Menschen angemessen wohnten. – Das stimmt eben nicht, wenn Sie sich fachlich mit diesen Dingen beschäftigen.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Natürlich stimmt das!)

Wenn Sie jetzt schon wieder nachfragen, dann zeigt es wieder einmal, dass Sie entweder nicht zugehört haben oder es nicht verstanden haben oder es nicht verstehen

wollen. Gleichwohl werde ich Sie immer wieder auf diese Zusammenhänge aufmerksam machen.

(Beifall des Abg. Manfred Pentz (CDU))

Meine Damen und Herren, es sieht so aus, dass wir aufgrund der bestehenden Anforderungen eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht haben. Dazu gehört eben auch dieses Gesetz. Hiermit wird ermöglicht, dass Kommunen etwas tun, um kurzfristig zusätzliche Wohnungen zur Verfügung zu stellen.

Herr Schaus, Sie haben vorhin gefragt bzw. es nicht verstanden mit den Nichtwohngebäuden, das ist aber relativ einfach: Es gibt Gebäude, die deswegen als Nichtwohngebäude bezeichnet werden, weil sie momentan eben nicht zum Wohnen bestimmt sind bzw. genutzt werden. Dieses Programm dient unter anderem dazu, solche Gebäude in der Form zu fördern, dass beispielsweise ein altes Gewerbe- oder Bürogebäude umgewandelt wird, sodass dort Wohnungen entstehen. Das ist eine Maßnahme, um vor allem kurzfristig Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Daran sehen Sie, dass dieses Programm sinnvoll ist und wirkt.

Die Diskussion vonseiten der Opposition – natürlich weiß ich, dass es in der Opposition keine Koalition gibt und dass es normal ist, sich unterschiedlich aufzustellen –, dass Herr Lenders sagt, es gehe nicht um Geld, das sei nicht das Problem, weil immer wieder neue Programme mit Geld aufgelegt würden,

(Zuruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP))

während auf der anderen Seite Herr Siebel sagt: „Eigentlich gebt ihr nur 10 Millionen € aus, das ist doch viel zu wenig“, daran sieht man, dass die Kritik an der Sache selbst doch sehr begrenzt ist, wenn sie hier so vorgenommen wird.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Richtig ist, dass diese Regierung – das tragen natürlich die regierungstragenden Fraktionen mit – genügend Mittel bereitstellt, damit diese vielen Wohnungsbauinitiativen umgesetzt werden können: 1,7 Milliarden €, eine beeindruckende Zahl.

Entscheidend ist eben auch, dass die Programme, zu denen vorhin gesagt wurde, sie würden nicht abgerufen, selbstverständlich abgerufen werden. Ich kenne kein Programm, das nicht in Anspruch genommen worden ist. Richtig ist aber auch, dass die von uns bereitgestellten Mittel deswegen so hoch sind, damit nicht, wenn ein Topf ausgeschöpft ist, eine Förderung nicht mehr stattfinden kann. Das finde ich ebenfalls einen richtigen Ansatz, dass man die Mittel bereitgestellt hat, eine Vielzahl von Förderprojekten auf den Weg gebracht hat und dass diese auch in Anspruch genommen werden.

Gleichwohl wissen wir, dass es heute gerade im Ballungsraum einen anderen Engpass als das Geld gibt, nämlich das fehlende Bauland. Das ist der zentrale Engpass, und das ist auch ein Grund, warum diese Regierung auch die BaulandOffensive auf den Weg gebracht hat. Hierzu müssen wir allerdings sagen, dass vor allem die Kommunen gefragt sind; denn seitdem der Reichsgesetzgeber in den Zwanzigerjahren des letzten Jahrhunderts den Kommunen und damit der öffentlichen Hand das Monopol gegeben hat, Bauland auszuweisen, müssen das die Kommunen eben auch tun, damit der Wohnungsmarkt funktionieren kann. So lan

ge, wie die Kommunen den Engpass aufrechterhalten und zu wenig Bauland ausweisen, hat der Markt keine Chance, die notwendigen Wohnungen zu errichten. Hier muss mehr getan werden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich stelle daher fest, dass wir in der Wohnungspolitik hervorragend aufgestellt sind. Zu der Kritik, die hier vorgetragen wurde: Herr Schaus, am Schluss haben Sie ja nur noch herumgeschrien, wozu der Volksmund sagt: „Wer schreit, hat Unrecht“. Man konnte an Ihren Ausführungen besonders gut erkennen, dass der Volksmund an dieser Stelle recht hat.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Herr Boddenberg hatte mich dauernd unterbrochen, da musste ich verständlich reagieren!)

Schreien von hier vorne ist das eine, Schreien vom Sitzplatz das andere.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Sie haben ja etwas Falsches behauptet!)

Damit können wir die Probleme nicht lösen. Wir müssen die Themen vernünftig angehen. Das haben wir mit diesem Programm, diesem Masterplan gemacht, aber wir setzen es mit vielen gesetzgeberischen Maßnahmen um, so auch mit diesem Gesetz. Wir werden alle weiteren Punkte im Ausschuss beraten können und freuen uns auf die Beratungen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Caspar. – Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit ist die Aussprache zu diesem Punkt beendet.

Sowohl der Gesetzentwurf wie auch der Dringliche Entschließungsantrag werden damit zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen. Dieser kommt jetzt zu Beginn der Mittagspause in Raum 204 M zusammen.

Vereinbart ist eine Mittagspause von einer Stunde. Wir setzen unsere Sitzung um 14 Uhr mit dem Setzpunkt der Fraktion DIE LINKE fort. Ich unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr.

(Unterbrechung von 12:58 bis 14:03 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mit der Sitzung beginnen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 45 auf:

Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend gute, flächendeckende Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Hessen – Drucks. 19/6167 –

Der Antrag wird aufgerufen mit Tagesordnungspunkt 61:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Krankenhaus Bad Schwalbach erhalten – Drucks. 19/6192 –

Ebenfalls aufgerufen werden die Punkte 63 und 64, von denen ich Sie erst in Kenntnis setzen muss.

Noch eingegangen und an Ihre Plätze verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Gesundheitsversorgung in Hessen – bedarfsgerechte und gute medizinische Versorgung wird auch weiterhin gewährleistet, Drucks. 19/6197. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann wird dies Punkt 63 und kann, wenn nicht widersprochen wird, mit den Tagesordnungspunkten 45 und 61 aufgerufen werden. – Dann machen wir das so.

Außerdem eingegangen und an Ihre Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Situation der Krankenhauslandschaft im Rheingau-Taunus-Kreis, Drucks. 19/6200. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Ich sehe, das ist auch hier der Fall. Dann wird dies Punkt 64 und kann, wenn nicht widersprochen wird, mit den Tagesordnungspunkten 45, 61 und 63 aufgerufen werden.

Dann machen wir das so, und ich rufe gleich Tagesordnungspunkt 63 auf:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Gesundheitsversorgung in Hessen – bedarfsgerechte und gute medizinische Versorgung wird auch weiterhin gewährleistet – Drucks. 19/6197 –

Dazu rufe ich Punkt 64 auf:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Situation der Krankenhauslandschaft im Rheingau-Taunus-Kreis – Drucks. 19/6200 –

Als erste Rednerin hat sich Frau Kollegin Schott von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin Schott, Sie haben das Wort. Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten.