Protocol of the Session on March 21, 2018

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister, vielen Dank. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Es ist vereinbart, dass der Entschließungsantrag, Drucks. 19/6165, und der Dringliche Antrag, Drucks. 19/6191, dem zuständigen Fachausschuss überwiesen werden. Der Wirtschaftsausschuss ist beteiligt. Ist das so? – Jawohl, dann machen wir das so.

Ich rufe dann Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main – Drucks. 19/6164 –

Der Gesetzentwurf wird von Herrn Kollegen Kasseckert eingebracht. Bitte sehr.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main läuft am 31. März 2019 aus. Deshalb ist es notwendig, dass wir uns über die Fortschreibung der rechtlichen Rahmenbedingungen als Grundlage für den Regionalverband für die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main rechtzeitig austauschen.

Wir wollen das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für weitere zehn Jahre tun. Wir wollen mit den Akteuren der Metropolregion ins Gespräch kommen.

Ich will Folgendes vorwegschicken: Die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main als eine der elf Metropolregionen in Deutschland gehört nicht nur zu den wirtschaftsstärksten und prosperierendsten Metropolregionen in Deutschland und Europa. Vielmehr ist sie von ihrer Aufstellung her eine der stärksten Metropolregionen. Ich glaube, dass das auch ein Grund für das inzwischen etwa 20 Jahre andauernde Gesetz ist. Die Struktur, die wir in der Metropolregion geschaffen haben, ist das Ergebnis aller, die bisher daran mitgewirkt haben.

Die Basis dieses Gesetzes und der Zusammenarbeit in der Metropolregion ist die Freiwilligkeit. Wir haben hier und an vielen Stellen in der Region schon oft darüber diskutiert, ob eine freiwillige oder verfasste Zusammenarbeit die bessere Form wäre und ob die Kommunen ihre Interessen mit einem direkt gewählten Parlament besser vertreten müssten. Wir glauben am Ende, dass die freiwillige Zusammenarbeit die bessere und bisher bewährte Grundlage ist. Deshalb schlagen wir vor, das Gesetz in der vorliegenden Fassung mit ein paar kleineren Änderungen fortzuschreiben. Seinen Ausdruck findet das beispielsweise im Rhein-Main-Verkehrsverbund, aber auch in der Kulturregion FrankfurtRheinMain und in der FrankfurtRheinMain GmbH, also der Wirtschaftsförderung des Landes.

Immer dann, wenn die Kommunen sehen, dass es sinnvoll ist, sich zu beteiligen, haben sie aufgrund der Freiwilligkeit, oft über Lösungen mit einer GmbH, die Möglichkeit, sich in die Metropolregion einzubringen, sich zu beteiligen und davon zu profitieren. An anderen Stellen können sie

sich heraushalten. Denn bei der einen oder anderen Thematik ist die Kommune vielleicht nicht beteiligt oder betroffen.

Deshalb ist für uns der Weg der Freiwilligkeit auch für die Zukunft das Maß der Dinge. Es wird sie nicht überraschen, dass wir das mit diesem Gesetzentwurf so fortschreiben werden.

In der engeren Metropolregion, im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main, leben 2,2 Millionen Menschen. Diese enge Abgrenzung hat oft zu der Diskussion geführt, ob man es größer fassen sollte. Wir haben im Jahr 2011 schon einmal mit einer Änderung des Gesetzes die Möglichkeit geschaffen, freiwillig dem Gebiet des Regionalverbandes beizutreten. Damit haben wir die regionale Flächennutzungsplanung für weitere Kommunen eröffnet. Denkbar wären Wiesbaden und Darmstadt, also all die Regionen, die an den jetzt bestehenden Regionalverband anschließen.

Leider hat bisher niemand davon Gebrauch gemacht. Ich glaube, dass die Evaluierung sicherlich hervorbringen wird, dass auch hier die Freiwilligkeit das Maß der Dinge ist, wenn die Kommunen darüber entscheiden sollen, sich dort anzuschließen. Sie könnten dann den Regionalen Flächennutzungsplan, der jetzt in der Neuaufstellung ist, über den Regionalverband abwickeln lassen. Sie können das aber auch, wie bisher Wiesbaden und Darmstadt, in eigener Regie machen.

Sie wissen, dass ich vier Jahre lang im Vorstand des Regionalverbandes Frankfurt/Rhein-Main tätig war. Meiner Meinung nach gibt es überhaupt keinen Grund zu der Annahme, dass es ein Abbruch wäre, dass Wiesbaden, Darmstadt oder andere Kommunen nicht Teil des Regionalen Flächennutzungsplans sind. Das Gegenteil ist sogar der Fall. Ich glaube, wir haben es geschafft, für die Planung in der Region eine vernünftige Grundlage zu schaffen, die aber nicht an den Grenzen dieses Ballungsraums endet, sondern auch diese Kommune mit einbindet.

Was das Thema Verkehr betrifft, beinhaltet es überörtliche Planungen. Das betrifft auch die Ausweisung anderer wichtiger Kernräume bzw. Siedlungs- und Entwicklungsflächen. Da kommt in den nächsten Jahren eine große Verantwortung auf den Regionalverband zu.

Wir werden heute Nachmittag die Diskussion zum Landesentwicklungsplan haben. Der Landesentwicklungsplan wird Leitplanken schaffen. Der Regionalverband und die Regionalversammlung können dann wirklich in kommunaler Selbstverwaltung die Chancen nutzen. Der Landesentwicklungsplan gibt ihnen Chancen und Möglichkeiten. Auf der anderen Seite kann er im Rahmen der kommunalen Abstimmung Restriktionen vornehmen. Er muss es, wenn sie angezeigt sind.

Mit dem Gesetzentwurf haben wir uns gleichwohl mit der Frage möglicher neuer Aufgaben beschäftigt. Wir haben vier neue Aufgabenfelder für den Regionalverband vorgesehen. Das ist das Thema Wohnungsbau. Das wurde in den vergangenen Plenartagen auch schon oft diskutiert.

Der Wohnungsbau ist gerade für den Ballungsraum eines der drängendsten Probleme. Der Regionalverband hat mit dem Instrument des Regionalen Flächennutzungsplans genau das Instrument in der Hand, um die entsprechenden Potenziale für die Kommunen bereitzustellen.

Er hat das in der Vergangenheit getan. Wir haben mit dem bisher bestehenden Plan rund 2.500 ha Wohnsiedlungsflä

che zur Verfügung gestellt. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wurden bisher davon etwa 60 % angepackt. Das wurde nicht in eine Wohnentwicklung umgesetzt, sondern es wurde mit Bauplänen der Kommunen angepackt.

Auf der anderen Seite zeigt das, dass wir sehr genau hinschauen müssen, weil da nach oben noch viel Luft ist. Das kann nicht das Land. Deshalb ist der Landesentwicklungsplan nur die Darstellung der Leitplanken. Das können nur die Kommunen. Denn dort weiß man, wo am besten die Entwicklung der Wohn- und Siedlungsflächen möglich ist.

Ich glaube, dass die Grundlage, die wir mit dem Regionalverband geschaffen haben, ein gutes Instrument sein wird, um dem Bedarf an Wohnflächen auch in Zukunft etwas entgegensetzen zu können. Deshalb wird der Wohnungsbau als neue Aufgabe des Regionalverbandes hinzukommen.

Ähnlich ist es hinsichtlich des Themas Trinkwasser. Auch das spielt in einem engen Ballungsraum eine Rolle. Wenn mehr Siedlungs- und Wohnflächen entstehen, muss auch der Ressourcenschutz Platz greifen.

Trinkwasser ist eines dieser wesentlichen Themen, genauso aber auch die Digitalisierung, die Energie und das Klima. Hier weiten sich die Aufgaben des Regionalverbandes um einiges, was bisher schon oft diskutiert wurde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Wir werden in der Evaluierung sicher einiges an Informationen von den Beteiligten erfahren. Meine Erfahrung aus den Gesprächen mit vielen Vertretern der Region – ob in den Kommunen, den Landkreisen oder den regionalen Gesellschaften – ist, dass wir eine gut aufgestellte Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main haben. Meine Hoffnung ist, dass der Regionalverband hier noch stärker in die Führungsrolle kommt und dass er eine stärkere Rolle als Spinne im Netz einnehmen kann. Das war schon unsere Zielsetzung mit dem Gesetzesentwurf 2011. Im Prinzip soll der Regionalverband eine Art Dachgesellschaft über den regionalen Aktivitäten bilden. Das wünsche ich dem neu gewählten Vorstand. Meine Hoffnung ist da sehr gut begründet. Ich habe gesehen, dass Kollege Rouven Kötter, der Erste Beigeordnete des Regionalverbandes, heute hier ist.

(Günter Rudolph (SPD): Guter Mann!)

Guter Mann. Dem habe ich überhaupt nichts hinzuzufügen. Ich bin sehr davon überzeugt, dass er mit dem ebenfalls guten Mann Thomas Horn an der Spitze des Regionalverbandes diesen Verband in eine neue, in eine erfolgreiche Ära führt. Dafür wünsche ich euch beiden viel Erfolg. Das Gesetz wird die Grundlage dafür schaffen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Kasseckert. – Das Wort hat Abg. Marius Weiß, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebes Geburtstagskind Heiko Kasseckert! Es gibt zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eine ganze Menge zu sagen. Vielleicht fange ich mit dem formellen Teil an.

Bei der letzten Fortschreibung des Metropolregiongesetzes 2010 gab es überhaupt keine Evaluierung. 2017 – im letzten Jahr – gab es eine. Mit Schreiben vom 16. März wurden die Kommunen und Verbände aufgefordert, innerhalb einer gerade einmal vier Wochen langen Frist Stellung zu nehmen. Dazwischen lagen noch zwei Wochen Osterferien.

Die Ergebnisse dieser Evaluierung bekommen wir als Parlament aber nicht, weil es jetzt einen Fraktionsentwurf gibt und keinen Entwurf der Landesregierung, obwohl die Stellungnahmen bereits seit einem Jahr dem Ministerium vorliegen.

(Günter Rudolph (SPD): Hört, hört!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die parlamentarischen Sitten sind inzwischen auf einem schlicht unterirdischen Niveau angelangt.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Zweiter formeller Punkt. Das Gesetz soll mit dem Entwurf wieder befristet werden – na, klar –, allerdings auf fast elf Jahre. Ich bin durch die Begründung in dem Gesetzentwurf auf einen Leitfaden im „Staatsanzeiger“ vom 1. Januar gestoßen, wonach Gesetzentwürfe der Landesregierung nunmehr grundsätzlich auf sieben Jahre zu befristen sind, sogar auf zehn Jahre, wenn nichts oder nur wenig geändert wird. Außerdem werden jetzt alle Gesetze immer bis zum 31. Dezember befristet.

Dazu zwei kleine Anmerkungen. Erstens. Offensichtlich hat die Landesregierung bei den ganzen Befristungen ihrer Gesetze die Übersicht verloren. Wenn zukünftig alle Gesetze zum Jahresende auslaufen, dann können wir demnächst eine Plenarrunde zwischen den Jahren einplanen. Eine Befristung auf fast elf Jahre, wie es vorliegend der Fall ist, ist nun wirklich Quatsch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann kann man es auch gleich ganz sein lassen.

(Beifall bei der SPD)

Zweite Anmerkung dazu. Herr Kollege Kasseckert, ich schenke Ihnen zum Geburtstag eine Information.

(Holger Bellino (CDU): Ach du lieber Gott!)

Dieser Leitfaden, den Sie in Ihrer Gesetzesbegründung ansprechen, gilt nur für Regierungsgesetze. Er gilt nicht für Fraktionsgesetze. Sie müssen sich gar nicht daran halten, das Gesetz auf zehn Jahre zu befristen. Ich bin mir sicher, dass das nur ein Versehen war; denn Sie als Fraktion werden sich sicher nicht von der Regierung vorschreiben lassen, wie lange Sie Ihre Gesetze zu befristen haben.

(Beifall bei der SPD)

Zum Materiellen im Gesetzentwurf. Ich habe schon gelernt, dass man die Erwartungen an die Problemlösungskompetenz von Schwarz-Grün nicht allzu hoch ansetzen darf. Auch beim Thema Metropolregion haben Sie unsere Erwartungen voll erfüllt. Die Novellierung des Metropolgesetzes wird den dramatisch gestiegenen Anforderungen an eine zukunftssichere Politik für die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main und ihr Kerngebiet, dem Regionalverband, nicht gerecht. Die Gebietsgrenzen werden nicht geändert. Schwarz-Grün scheut weiterhin die Diskussion, ob nicht die Landeshauptstadt Wiesbaden oder die Wissenschaftsstadt Darmstadt auch Teil des Regionalverbands werden sollte. Schwarz-Grün scheut es weiterhin, den Regionalverband so stark zu machen, dass er die kaum über

schaubare Zahl von Initiativen, Steuerungskreisen und GmbHs, die sich die Gestaltung der Region zur Aufgabe machen, unter einem Dach vereinen kann.

Regionalpolitik muss in Zeiten der Globalisierung auch für globale Entwicklungen fit gemacht werden. Metropolregionen sind seit vielen Jahren die Knotenpunkte der Personen-, Waren- und Datenströme der Wirtschaft. Die Infrastruktur der Region ist in vielen Bereichen bereits überlastet oder nahe daran. Da ist es doch eigentlich zwingend, dass der Regionalverband vor allem die Kompetenz braucht, innerhalb bestimmter Themenbereiche Aufgaben zu übernehmen und entscheiden zu können. Er muss auf der Höhe der Zeit sein und wissen, von welchen positiven Beispielen weltweit die Region profitieren kann. Doch dazu fehlen ihm die personellen und finanziellen Ressourcen. Metropolregionen in anderen Bundesländern erhalten beispielsweise Finanzmittel des jeweiligen Landes. Der Regionalverband bei uns finanziert sich ausschließlich durch Umlagen der 75 Kommunen im Ballungsraum, soll aber für die gesamte Metropolregion wirken. Hier müsste meines Erachtens das Land auch einen Anteil leisten, wenigstens einen symbolischen.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Umgang mit der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main ist ein Paradebeispiel dafür, dass Schwarz-Grün ein reines Zweck- und Machterhaltungsbündnis ist, von dem keinerlei Ideen oder Gestaltungskraft ausgehen. Der Motor der Weiterentwicklung der Region ist seit vielen Jahren die Wirtschaft, hier vor allem die Frankfurter IHK. Von der Landesregierung kommt dagegen nur schwarz-grünes Schweigen.

Als bestes Beispiel dafür ist das neue Strategieforum Frankfurt/Rhein-Main anzusehen, das sich in der Begründung des Gesetzes versteckt hält. Auch das war wieder eine Idee des Frankfurter IHK-Präsidenten, der schon im Frühjahr 2017 ein Strategic Board für die Region gefordert hat. Die Landesregierung hat dem doch überhaupt nur zugestimmt, weil sie dem regionalpolitisch sehr agilen Oberbürgermeister Peter Feldmann nicht gänzlich das Feld überlassen wollte.

(Zuruf von der SPD: So ist es!)