Mit dem gemeinsamen europäischen Asylsystem werden einheitliche hohe Rechtsstandards gewährleistet. Durch die Evaluierung desselben wird nachkontrolliert, dass Flücht
lingsschutz effektiv gewährleistet ist und die Verfahren unter menschenwürdigen Bedingungen stattfinden.
Die europäische Grenzschutzagentur Frontex ist geschaffen worden, um eine wichtige Aufgabe im Zusammenhang mit der europäischen Asylpolitik zu leisten: die Koordinierung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Grenzschutzes zu gewährleisten. Sie verfolgt einen dem Grunde nach richtigen Ansatz. Ihre Arbeit hat sich auch bewährt. Eine aggressive Abschottungspolitik verfolgt Frontex nicht.
Bei der notwendigen Weiterentwicklung der europäischen Asylpolitik wäre auch Frontex nicht von einer Evaluierung und gegebenenfalls Verbesserung der Arbeitsweise ausgenommen. Bereits jetzt hat der Innenausschuss des Europäischen Parlaments neue Einsatzregeln für Frontex gebilligt. Die geforderte Abschaffung von Frontex wird daher abgelehnt.
Die Mitgliedstaaten der EU haben übrigens im Oktober 2013 kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Seenotrettung eingeleitet. Dieses effektive Seenotrettungssystem bedeutet jedoch nicht, dass die Überquerung des Mittelmeers mit völlig ungeeigneten, erheblich überladenen Booten, von skrupellosen Menschenhändlern vermittelt, sicherer wird. Die zunächst zuständigen nationalen Behörden der südeuropäischen Staaten haben die Möglichkeit, über die EU-Grenzschutzagentur Frontex Unterstützung durch andere EU-Mitgliedstaaten anzufordern. So konnten durch Frontex koordinierte Aktionen in den beiden vergangenen Jahren über 40.000 Menschen aus Seenot gerettet werden.
Europa zeigt sich also auch in dieser Hinsicht mit seinen südlichen Mitgliedstaaten sehr solidarisch. Pauschalvorwürfe, wie sie hier von den LINKEN getätigt worden sind, helfen nicht weiter.
Die Bundesrepublik und Hessen haben über die originäre Aufnahme von Asylbewerbern weitgehende Aufnahmeprogramme für syrische Bürger verabschiedet – um das noch einmal anzusprechen –, die sich derzeit in der Umsetzung befinden. Die Bundesregierung hat auf die Personalengpässe in den Botschaften der Anrainerländer von Syrien reagiert und diese verstärkt. Dadurch kommt es zu einer schnelleren Bearbeitung.
Von überzogenen Anforderungen insbesondere in der Hessischen Landesaufnahmeanordnung kann überhaupt nicht die Rede sein. Hessen hat beispielsweise für 365 Personen die Krankenversicherungskosten übernommen und sie von der Liste der Verpflichtungserklärungen der aufnahmebereiten Personen herausgenommen. Hessen kommt seinem humanitären Auftrag sehr vielfach nach.
Trotz unserer humanitären Verpflichtung können wir eine geordnete und abgestimmte Aufnahme von Flüchtlingen allerdings auch nicht außer Acht lassen. Die Dublin-II- und ihr nachfolgend die Dublin-III-Verordnung legen Kriterien fest, welcher Staat für die Prüfung eines Asylbegehrens zuständig ist.
Dies soll nur ein einziger Staat sein. Ziel ist es, der Sekundärbewegung – also der Weiterwanderung – vorzubeugen. Im Prinzip gilt die Regel, dass derjenige Staat zuständig ist, dessen Territorium ein Antragsteller zunächst betreten hat. Allen Personen, die internationalen Schutz benötigen, soll damit unionsweit effektiver Zugang zum Asylverfahren gewährleistet werden.
Die Dublin-III-Verordnung führt nicht dazu, dass insbesondere die europäischen Mittelmeerstaaten überfordert sind. Wie sich aus der Europastatistik – Frau Kollegin Wallmann war so freundlich und hat schon mit Zahlen darauf hingewiesen – ergibt, nehmen die Mittelmeeranrainer Griechenland, Italien und Spanien viel weniger Asylbewerber als Deutschland auf, wenn man es auf die Einwohnerzahl bezieht: Griechenland 745 Personen auf 1 Million Einwohner, Italien 470, Spanien 95. Und in Deutschland sind es fast 1.600 Asylbewerber pro 1 Million Einwohner.
Diese drei Länder haben zusammen noch nicht einmal so viel Asylbewerber wie Deutschland. Deutschland verzeichnete im Jahr 2013 die höchste Zahl an Asylbewerbungen – 127.000 Bewerber. Das sind 29 % aller Bewerber, die in der EU-28 um Asyl nachgesucht haben.
Dieser deutliche Anstieg führt heute schon zu spürbaren Belastungen. Herr Kollege Rock war so freundlich, es anzumerken. – Ich finde, so wie er eben aufgetreten ist, sollte er der Debatte auch bis zum Ende hier folgen, ehrlich gesagt.
(Günter Rudolph (SPD): Da müssen Sie schon richtig schauen! – Abg. René Rock (FDP) steht bei Abg. Frank Lortz (CDU).)
Dieser deutliche Anstieg führt auch heute schon zu spürbaren Belastungen der Länder- und Kommunalhaushalte, von der Unterbringungssituation ganz zu schweigen. Eine Umverteilung nach einem wie auch immer gearteten Schlüssel darf nicht zu einer Mehrbelastung führen.
Daher ist die Einstufung unter anderem der Westbalkanstaaten als sichere Drittstaaten meines Erachtens sehr folgerichtig. Dort besteht keine politische Verfolgung, wie sich aus den Lageberichten des Auswärtigen Amtes ergibt. Die meisten der Asylanträge von Personen aus diesen Staaten sind daher aussichtslos.
Die damit bezweckte schnellere Bearbeitung führt zur Rechtssicherheit für Asylsuchende. Sie werden nicht über längere Zeit im Ungewissen gelassen.
Meine Damen und Herren, wir engagieren uns hier in Hessen, in Deutschland und in Europa für den Schutz von Menschen vor Verfolgung. Wir engagieren uns für Humanität. Aber wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass dies auch in Zukunft so ist.
Und das heißt, dass wir auch die Akzeptanz der Bevölkerung für alle unsere Maßnahmen im Bereich der Flüchtlinge und des Schutzes der Flüchtlinge beachten müssen. In diesem Sinn arbeiten wir – nach meiner Erkenntnis – auch erfolgreich. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Beuth. – Es ist vereinbart, dass die Anträge der LINKEN und der FDP an den Innenaus
schuss überwiesen werden. Ich nehme an, dass das auch für den Dringlichen Entschließungsantrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gilt. Wird signalisiert, dass ja, dann überweisen wir alle drei Anträge zur weiteren Beratung an den Innenausschuss.
Bevor ich Sie in die Mittagspause entlasse, begrüße ich noch auf der Tribüne den ehemaligen Landtagskollegen, Herrn Schnell. Schön, dass Sie uns wieder einmal besuchen.
Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Es ist vereinbart eine Stunde, also bis 14:25 Uhr. Um 14:25 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.
Meine Damen und Herren, wir setzen die durch die Mittagspause unterbrochene Sitzung fort und kommen – das ist der Setzpunkt der FDP-Fraktion – zu Tagesordnungspunkt 14:
Antrag der Fraktion der FDP betreffend Aufhebung der Liquiditätssperre für den Landesstraßenbau – Drucks. 19/322 –
Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Beibehaltung der Haushaltssperre im Landesstraßenbau – Drucks. 19/443 –
Mir liegt von der antragstellenden Fraktion noch keine Wortmeldung vor. – Ich sehe, Herr Rentsch meldet sich zu Wort. Herr Rentsch, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Themen Straßenbau und Infrastruktur sind wahrscheinlich zentrale landespolitische Themen, die in den Ländern eine Rolle spielen, wenn es darum geht, gute Rahmenbedingungen für die Infrastruktur, für die Menschen, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die Ballungsgebiete, aber auch für den ländlichen Raum zu realisieren.
Deshalb haben wir als Liberale in der Zeit, in der wir Regierungsverantwortung getragen haben, in diesen Bereich investiert. Hauptsächlich war das Dieter Posch. Davor 1987 bis 1991 trug Alfred Schmidt diese Verantwortung. Ich will da auch Kollegen Rhiel nennen, der in den Zweitausenderjahren lange Verantwortung getragen hat. Denn wir wussten und wir wissen, dass eine ausreichende Finanzierung des Landesstraßenbaus absolut notwendig ist und Priorität hat.
Herr Finanzminister, ich will nicht bestreiten, dass wir immer wieder in Diskursen und Diskussionen waren, um diesen Bereich natürlich nach dem Motto zu verteidigen: Wir wollen Straßenbau nicht aus ideologischen Gründen.
Ich werde noch etwas zum neuen Verkehrsminister sagen, der es immer als Ideologie bezeichnet hat, wenn man in Beton und Steine investiert. Mittlerweile weiß er wahrscheinlich, dass die Straßen nicht aus Beton und Steinen gebaut werden, sondern hauptsächlich aus Asphalt und Bitumen. Das sind Lernprozesse, die sich einstellen müssen.
Wir haben es nicht nur deshalb gemacht, weil wir in den letzten Jahren die vielen Forderungen der Kollegen der Union und der Wahlkreisabgeordneten erfüllen wollten. Ich will da ausdrücklich Christean Wagner nennen, der mit mir gemeinsam als Fraktionsvorsitzender immer für die 100 Millionen € für den Landesstraßenbau gekämpft hat.
Wir haben dafür gekämpft, weil wir damit die Infrastruktur in die Fläche bringen wollten. Zweitens wollten wir unsere Infrastruktur nicht nur aufrechterhalten, sondern auch Neues schaffen. Denn eines ist klar: Viele Ortsumgehungen, die wir realisiert haben, sind der beste Umweltschutz, den wir machen konnten. Denn wir ziehen den Verkehr aus den Orten.
Herr Finanzminister, ich will feststellen, dass wir im letzten Jahr aufgrund Ihrer Liquiditätssperre in Höhe von 10 % in der Summe 13 Millionen € für den Landesstraßenbau nicht zur Verfügung hatten. Als ehemaliger Kabinettskollege habe ich jedenfalls ein vermeintliches Verständnis dafür, dass ein Finanzminister am Anfang eines Jahres den Haushalt in einem guten Zustand halten will und mit einer Liquiditätssperre versucht, Ausgaben zu verhindern. Ich habe aber kein Verständnis mehr dafür, die Liquiditätssperre auch dann noch aufrechtzuerhalten, wenn der Haushaltsabschluss eine Verbesserung in Höhe von 973 Millionen € vorsieht.
Es gibt einen zweiten Punkt. Das gebe ich unumwunden zu. Dieter Posch, Roland Koch, Volker Bouffier, aber auch ich hatten in den letzten Jahren Erfolg, Mittel beim Bund einzuwerben. Kollege Boddenberg war immer vorne dabei. Dafür sage ich im Nachhinein danke. Das war der richtige Weg. Wir haben uns für Hessen stark gemacht. Wir haben Geld vom Bund eingeworben. Wir haben dieses Geld nach Hessen geholt.
Leider müssen wir dieses Geld mit Landesmitteln unterstützen, wenn es um die Planung geht. Denn ein Großteil der Planungskosten bleibt bei uns, bei den Ländern, hängen. Das ist übrigens einer der Gründe, weswegen ich das in den Bericht der Bodewig-Kommission mit hineinverhandelt habe. Der Bund soll sich stärker an diesen Planungskosten beteiligen.
Die Alternative ist doch die grüne Politik in Baden-Württemberg. Da hat der dortige Verkehrsminister, Herr Hermann, 100 Millionen € an den Bund zurückgegeben, weil er sie nicht verbauen will.
Lieber Thomas Schäfer, zu dieser Situation gehört auch, dass uns diese 13 Millionen € fehlen. Im Doppelhaushalt sind es 26 Millionen €. Diese Mittel sind jetzt nicht da.
Der neue Verkehrsminister sagt jetzt mit Tränen in den Augen, dass er dieses Geld gerne gehabt hätte, er hätte damit gerne gebaut. Lieber Kollege Al-Wazir, das schlägt dem Fass wirklich den Boden aus.