Protocol of the Session on February 27, 2018

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege, Sie müssen bitte zum Ende kommen.

Zu Punkt drei der Bewertung gehört sicherlich die Änderung zur Feststellung des Katastrophenfalls. Hier bleibt nur zu fragen: Gab es eine relevante Anzahl von fragwürdigen Feststellungen zum Katastrophenschutzfall, ja oder nein? – Sicherlich ist allen ein Fall bekannt, nämlich als der Landrat des Main-Taunus-Kreises im Rahmen der Flüchtlingskrise hier den Katastrophenfall ausgerufen hatte. Ich glaube, nur ein Fall einer Fehlleistung sollte nicht dazu dienen, dass wir jetzt eine bewährte Praxis praktisch mehr oder weniger über Bord werfen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege, bitte letzter Satz.

Mein letzter Satz. Das ist nicht nur ein Thema zwischen der Regierung und der Opposition, sondern hier haben viele Hilfsorganisationen argumentiert und auch formuliert, dass diese Regelung nicht auf ihre Zustimmung trifft. Das trifft auch auf uns als SPD-Fraktion zu. Ich freue mich auf eine Beratung in den Ausschüssen. Ich hoffe auch sehr,

dass die Anhörung in dem einen oder anderen Punkt noch erhellende Argumente liefern kann. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. Das war ein sehr langer letzter Satz, wenn ich das einmal bemerken darf. – Als Nächste spricht zu uns Frau Kollegin Goldbach für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Glück erleben wir in unserem Alltag im besten Fall nie oder zumindest sehr selten Katastrophen, Unfälle oder Brände.

(Ernst-Ewald Roth (SPD): Na, ja! – Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vorsitz.)

Wenn aber solche Katastrophen oder Notfälle eintreten, sind wir in Hessen gut gerüstet, weil mehr als 80.000 Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz gut ausgebildet und sofort einsatzfähig sind. Deshalb möchte ich mich Herrn Minister Beuth anschließen und das hervorragende Engagement dieser Menschen in diesen Ehrenämtern würdigen und mich bei ihnen herzlich bedanken.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Im Land Hessen finden die Mitglieder der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes einen verlässlichen Partner oder eine verlässliche Partnerin, nicht nur durch die Förderung und Anschaffung von Fahrzeugen und Feuerwehrhäusern, sondern vor allem durch die Schaffung von guten Rahmenbedingungen. Um solche Rahmenbedingungen geht es auch heute in dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf.

Innenminister Beuth hat die Notwendigkeit einer Änderung des HBKG bei der Einbringung schon erläutert. Es geht einmal um die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Neben geänderten Anforderungen an die Erstellung und den Inhalt externer Notfallpläne und neben geänderten Daten und Informationen, die in diese externen Pläne aufzunehmen sind, gibt es weitere inhaltliche Änderungen.

Heute wurde schon erwähnt, dass die Feststellung des Katastrophenfalls in Zukunft von der Zustimmung durch die oberste Katastrophenschutzbehörde, also das Innenministerium, abhängig zu machen ist. Ich möchte einmal betonen, was der Sinn dieser Reglungen sein soll, nämlich dass es landeseinheitliche Maßstäbe für die Feststellung des Katastrophenfalls gibt. Es sind nämlich erhebliche Eingriffe in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern mit der Feststellung des Katastrophenfalls verbunden. Deswegen sollten wir da auch auf eine landeseinheitliche Regelung hinarbeiten. Nichtsdestotrotz stelle ich fest: Das wird von den Kommunalen Spitzenverbänden kritisch gesehen. Wir werden da sicherlich noch in einen intensiven Austausch gehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Im Bereich Brandschutzerziehung, besonders in Kindergärten und Schulen, gab es eine Regelungslücke; sonstige Dienstveranstaltungen waren nämlich nicht erfasst. Das heißt konkret, dass die Referenten und Referentinnen im Bereich Brandschutzerziehung keinen Erstattungsanspruch auf Weitergewährung ihres Arbeitsentgelts bekommen. Das soll in Zukunft geregelt sein.

Weiterhin wurden die Aufgaben der Gemeinden zur Gewinnung ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger noch einmal konkretisiert. Die Städte mit einem eigenen Bauaufsichtsamt – das wurde auch heute schon erwähnt – sollen hauptamtliche Stadtbrandinspektorinnen und Stadtbrandinspektoren, analog zu den Regelungen für die Sonderstatusstädte, nur nach Anhörung durch die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen bestellen können. Das Demokratieprinzip bleibt nichtsdestotrotz gewahrt; denn die ehrenamtlichen Feuerwehrleute werden durch eine Sprecherin vertreten, die sie selbst wählen und die die Belange der Ehrenamtlichen gegenüber dem Magistrat, aber auch gegenüber der Leiterin oder dem Leiter der hauptamtlichen Kräfte der städtischen Feuerwehr vertritt. Es ist also nicht so, dass Ehrenamtliche nicht mehr gehört würden oder keinen Einfluss mehr hätten.

Weiterhin wird die Möglichkeit geschaffen – das ist auch sehr wichtig –, Warnmitteilungen nicht nur per SMS sondern auch über andere Kommunikationswege, nämlich über Apps, zu versenden. Dann soll die Hilfeleistungspflicht im Katastrophenfall, die jetzt schon für Bürgerinnen und Bürger gilt, ausgeweitet werden, einerseits auf Handel und Gewerbe und andererseits auf Beherbergungsbetriebe. Konkret geht es darum, dass im Katastrophenfall z. B. ein Baumarkt Sandsäcke zur Verfügung stellt oder dass Beherbergungsbetriebe Menschen für eine begrenzte Zeit aufnehmen müssen, wenn diese evakuiert werden. Auch das ist eine sinnvolle Regelung.

Weiterhin geht es in drei Punkten um den Bereich der Kostenerstattung und der Gebühren. Das finde ich auch unterstützenswert. Einmal wird für Landkreise und kreisfreie Städte, die Brandmeldeempfangszentralen einrichten, die Möglichkeit geschaffen, für die aufgeschalteten Einrichtungen Gebühren zu erhalten. Die Kosten entstehen den Landkreisen und Städten hier vor allem für die Kommunikationstechnik. Diese Kosten sind nicht unerheblich.

Auch für die Feuerwehren gibt es eine weitere Berechnungsmöglichkeit. Der anschauliche Fall – Minister Beuth hat ihn auch schon geschildert – ist der Transport adipöser Menschen, der oftmals durch die Feuerwehr erfolgen muss, weil die Krankentransporte das technisch nicht leisten können. Auch hier gibt es eine Kostenerstattungspflicht, die sich dann an den Rettungsdienst richtet, der diese Rettung oder diesen Transport eigentlich hätte durchführen müssen. Das sind keine originären Aufgaben auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz.

Eine weitere und dritte Möglichkeit des Kostenersatzes soll für Gemeinden eingeführt werden. Auch hier geht es wieder um die Abgrenzung der originären Aufgaben auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr oder der Rettung von Menschen aus akuten lebensbedrohlichen Lagen gegenüber den alltäglichen und originären Aufgaben des Rettungsdienstes. Auch dort sollen die Kosten von den Gemeinden an die Rettungsdienste weitergegeben werden können.

Wir haben dann noch ein paar Änderungen im HSOG, davon sind einige redaktioneller Art. Daneben gibt es aber auch die Sicherstellung im Gefahrenabwehrrecht. Diese wurde bisher nur auf Sachen beschränkt. Sie soll jetzt auch auf schuldrechtliche Forderungen erweitert werden. Diese Änderung ist notwendig.

Die Polizeibehörde erhält einen neuen Namen, nämlich das Hessische Polizeipräsidium für Technik, damit klar wird, dass es eine Landesbehörde ist.

Für den Digitalfunk – das ist ein ganz wichtiger Punkt – soll eine autorisierte Stelle eingerichtet werden, und zwar soll das die Schnittstelle sein zwischen dem beauftragten technischen Betrieb einerseits und den örtlichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben andererseits, die den Digitalfunk nutzen. Aufgrund der Tatsache, dass der Empfang von Digitalfunk in großen Gebäuden, z. B. Parkhäusern, schlechter ist als der von Analogfunk, müssen dort noch einmal Funkanlagen eingebaut werden. Wir haben hier eine Regelung, dass die Eigentümer dieser Gebäude, auch wenn es Private sind, diese Einrichtung dulden sollen.

Wie schon zu Beginn gesagt: Der Normalfall ist zum Glück, dass nichts passiert. Sollte es aber doch zum Brandoder Katastrophenfall kommen, sind die hessischen Kommunen gut gerüstet. Das Land Hessen und die Regierungskoalition werden sie dabei weiterhin gut und gerne unterstützen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Meysner für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Feuerwehren und der Katastrophenschutz in Hessen sind der Landesregierung und insbesondere der CDU ein immerwährendes und wichtiges Anliegen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das gilt nicht nur saisonal. Vielmehr haben wir den Brandund Katastrophenschutz permanent im Auge. Insofern unterliegt auch das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz einer permanenten Evaluierung. Dies bedeutet, das Gesetz im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen, Notwendigkeiten, Zweckmäßigkeiten und kostenmäßige Wirksamkeit zu prüfen und entsprechend anzupassen.

Im Grundsatz ist festzuhalten, dass sich das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz bewährt hat, es aber nun an entsprechende Vorgaben, insbesondere an die zuvor bereits erwähnte Seveso-III-Richtlinie, angepasst werden muss. Hierbei handelt es sich im Speziellen um die Anforderung in Bezug auf die Erstellung und den Inhalt externer Notfallpläne. Selbstverständlich ist es sinnvoll, in diesem Zusammenhang auch redaktionelle Änderungen vorzunehmen und die eine oder andere Aktualisierung aufgrund von Erfahrungen und Entwicklungen im Brand- und Katastrophenschutz durchzuführen.

Bevor ich verschiedene Punkte anspreche, möchte ich die Gelegenheit nutzen, den Aktiven im Brand- und Katastrophenschutz, insbesondere den aktiven Feuerwehrleuten, herzlich für ihre Arbeit zu danken.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gerade die aktuelle Diskussion in Bezug auf Angriffe gegenüber Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst möchte ich nicht unerwähnt lassen. Es war die unionsgeführte Landesregierung mit unserem Innenminister Peter Beuth, die die Diskussion und die daraus entstandene Gesetzesänderung in Gang gesetzt hat. Meine Damen und Herren, das wollen wir nicht vergessen und werden wir auch gerne immer wieder ins Bewusstsein rücken.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Hierdurch wird deutlich, dass das Thema Sicherheit für alle Einsatzkräfte ein Thema ist, das sich die CDU in Hessen vordringlich auf die Fahne geschrieben hat und auch weiter verfolgen wird. Darüber werden wir auf unsere Initiative hin am Donnerstag in diesem Haus diskutieren. Wir haben eine Aktuelle Stunde beantragt zum Thema „Wichtiges Zeichen in Frankfurt: Gewalt gegen Einsatzkräfte ist ein Tabu – wer Helfer angreift, greift uns alle an“.

Ich möchte heute schon betonen, dass die Menschen, die sich für unseren Rechtsstaat einsetzen, die rund um die Uhr für medizinische Notfälle zur Verfügung stehen oder in ihrer Freizeit für Menschen in Notsituationen rund um die Uhr ehrenamtlich bereitstehen, die CDU in Hessen immer als ihren Partner ansehen können; denn wir schützen die, die uns schützen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme auf die Neuerungen im Brand- und Katastrophenschutzgesetz zurück und beginne mit der Änderung in § 10, in der die Nachwuchsgewinnung und der notwendige Erhalt der Einsatzkräfte ausdrücklich erwähnt wurden, um deutlich zu machen, wie wichtig es ist, sich aktiv und engagiert für den Erhalt der Feuerwehr, insbesondere für die Jugendarbeit einzusetzen.

Weiterhin wird mit dem neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetz nun die Möglichkeit geschaffen, in Städten mit eigenem Bauaufsichtsamt die Stelle des Stadtbrandinspektors bzw. der Stadtbrandinspektorin hauptamtlich zu besetzen.

Ein Diskussionspunkt wird sicherlich die Regelung sein, dass bei der Feststellung eines Katastrophenfalls die Zustimmung des für den Katastrophenschutz zuständigen Ministeriums notwendig wird. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass insbesondere mit Blick auf eine landeseinheitliche Praxis und unter Einbeziehung der fachlichen Expertise des Innenministeriums eine solche Regelung sinnvoll erscheint. Bereits auf der Grundlage des geltenden HBKG kann die oberste Katastrophenschutzbehörde Entscheidungen der unteren Katastrophenschutzbehörde im Einzelfall revidieren.

Im Rahmen der Anhörung werden sicherlich die Argumente, die dafür und dagegen sprechen, dargelegt werden.

Weiterhin sei noch erwähnt, dass in Bezug auf die Hilfeleistungspflicht aller Bürgerinnen und Bürger, Hilfsmittel bereitzustellen, eine Regelung geschaffen worden ist, die

im Einzelfall die Handhabung erleichtern soll. Gleiches gilt für die Regelungen zum Kostenersatz der Einsätze, die durch neue Einfügungen insbesondere im Rettungsdienst oder auch beim Krankentransport für Klarheit und Einfachheit sorgen sollen.

Wie erwähnt, sind auch einige redaktionelle Änderungen angepackt worden sowie kleine Änderungen, die auch Einfluss auf das HSOG haben.

Es wird auch zukünftig Aufgabe der CDU-geführten Landesregierung sein, die bestehenden Gesetze und Verordnungen im Brand- und Katastrophenschutz zu evaluieren sowie im Austausch mit den Betroffenen vernünftige Formulierungen, Anpassungen und Umsetzungen zu finden.

Zum Schluss möchte ich mich auch einmal bei unserem Innenminister Peter Beuth und seinem Team ganz herzlich bedanken. Er behält mit großem Engagement die Belange der Feuerwehr, der Polizei und der Rettungskräfte im Auge. Er zollt ihnen den notwendigen Respekt und sorgt durch innovative Ideen dafür, dass Dinge eingeleitet, einführt und umgesetzt werden, die dem Erhalt und der Förderung der zuvor genannten Institutionen dienen. Lieber Peter, dir und deinem Team vielen Dank dafür.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

In Summe bestätigt dies wiederholt die von mir erwähnte notwendige Anerkennung, Unterstützung und Förderung der Menschen, die sich mit großem Engagement und mit sorgfältig angeeigneter Sach- und Fachkenntnis für andere Menschen engagieren, die sich zumeist in Notsituationen befinden. Allen, die sich in diesem Bereich aktiv einbringen, abschließend ein aufrichtiges und herzliches Dankeschön. Den Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sage ich: Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr. – Vielen Dank.