Genau das ist schon in den Modellregionen inklusive Bildung umgesetzt worden. Dort haben nämlich die Kreise und Schulämter eng zusammengearbeitet, um beste Bedingungen für Wahlmöglichkeiten der Schüler zu schaffen und diese zu verbessern. Deswegen sage ich auch hier ganz klar: Förderschulen waren auch in den Modellregionen immer ein wichtiger Bestandteil.
Auf diesen Erfahrungen bauen wir jetzt mit dem Aktionsplan für die inklusiven Schulbündnisse auf, mit regionalen Schulnetzen, in die wir alle Beteiligten einbinden. Weil es eben so wichtig ist, möchte ich noch auf zwei, drei Merkmale der Schulbündnisse eingehen.
Wir sorgen in den Schulbündnissen dafür, dass die Kinder, die einen festgestellten Förderbedarf haben, auch mit den notwendigen Ressourcen versorgt werden. Diese fließen dann mit dem Kind an den jeweiligen Förderort – ob Förderschule oder inklusive Beschulung. Dadurch wollen wir natürlich auch Fehlanreize verhindern.
Außerdem ermöglichen wir, dass die Lehrkräfte möglichst nur an einem Schulstandort eingesetzt werden. Damit müssen die Lehrkräfte nicht mehr – ich habe großes Verständnis für die damals geäußerte Kritik – von einer Schule zur anderen springen und viel Zeit auf der Straße verbringen. Das entlastet künftig die Förderschullehrer, das stärkt ihre Zugehörigkeit zu den Kollegien und erhöht die Arbeitszufriedenheit.
Die iSB arbeiten in den regionalen Bündnissen so, dass sie sich jedes Jahr über die jeweiligen Standorte der inklusiven Beschulung verständigen, und zwar entsprechend der Bedarfslage. Sie haben dann die nötige Flexibilität, um für die
Kinder den bestmöglichen Förderweg zu finden; und – auch noch einmal in Ihre Richtung, Frau Faulhaber – Schwerpunktschulen, wie sie die SPD erfragt hat, gibt es deshalb aus gutem Grund eben nicht.
Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden im Schuljahr 2015/2016 über das Beratungssystem der Beratungs- und Förderzentren bzw. Förderschulen in das sonderpädagogische System
Was meinen Sie denn damit, Herr Degen? – Eine Einweisung in die Psychiatrie kenne ich. Die Beratung von Eltern bei ihrer Entscheidung, ob eine Förderschule gewählt werden soll, einer Einweisung in eine Anstalt gleichzusetzen, finde ich schon mehr als unverschämt.
Das zeigt auch, welche Ideologie hinter Ihren Fragen steht. Ihnen geht es nicht um Wahlfreiheit, Ihnen geht es um die Verordnung und die Vorstellung einer Gemeinschaftsschule, bei der Förderschulen eben nicht mehr vorkommen. Eltern, die Beratung suchen und dann sehr bewusst die Förderschule für ihr Kind wählen, sollten dies nach meiner Meinung auch unbedingt wissen.
Noch einmal zu den Förderschullehrern. Mit 2.170 Stellen in den allgemeinbildenden Schulen haben wir jetzt mehr Lehrkräfte in der inklusiven Beschulung als jemals zuvor, und es sind mittlerweile auch mehr Stellen als in den Förderschulen. Hinzu kommen weitere 200 Stellen für die Schulbündnisse im aktuellen Doppelhaushalt.
Ich möchte noch auf eine letzte Frage der SPD hinweisen. Sie fragen, ob der Förderschulbedarf an einem Förderschulstandort – also dort, wo in einem Wohnort auch eine Förderschule ist – höher ist als dort, wo es keine Förderschule gibt. – Ja, das ist so. Nur warne ich ausdrücklich vor der falschen Schlussfolgerung,
wenn es keine Förderschule mehr gäbe, dass es auch keine Förderschüler mehr gäbe. Das hat NRW gedacht, genau diesen Fehler haben sie gemacht. Sie haben ihre Inklusionsquote schlagartig verbessert, aber Eltern und Lehrer schlicht zur Verzweiflung gebracht. Das machen wir in Hessen nicht mit.
Wir arbeiten daran, durch vorbeugende Maßnahmen – beginnend mit einer hoch qualifizierten Frühförderung im Kindergartenalter – Förderbedarf gar nicht erst entstehen zu lassen. Wir verzichten aber aus gutem Grund auf die Medaillenränge in den verschiedenen Rankings; denn uns geht es nicht um die höchste Quote oder die Geschwindigkeit wie im sportlichen Wettbewerb, sondern uns geht es um die Qualität der Bildung und das Wohl der Kinder in unserem Schulsystem. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Inklusion ist eine der zentralen Aufgaben im Schulsystem. Seit 30 Jahren wird in Hessen experimentiert, und das nicht immer mit gutem Erfolg. Gute Ansätze wurden wieder eingestampft – ich erinnere an den gemeinsamen Unterricht –, und ein flächendeckendes verbindliches Inklusionskonzept steht noch immer aus.
Erstens. Die Investitionen in ein inklusives Schulsystem werden immer weiter zurückgefahren, und der Trend ist ungebrochen. Deutlich wird dies z. B. in der Antwort auf Frage 91. Dort sind die für den Bereich Fachberatung Sonderpädagogische Förderung zur Verfügung gestellten Stellen pro Schulamtsbezirk aufgezeigt. Und was sehen wir? – Zum Schuljahr 2016/2017 wurden die Stellen pro Schulamtsbezirk mehr als halbiert.
Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, ist die sonderpädagogische Förderung neben der individuellen Förderung der allgemeinen Schule eine ergänzende, zusätzliche Unterstützung. Sie erfolgt nicht pauschal, sondern im Einzelfall bemessen anhand
Meine Damen und Herren, das zeigt genau das, was wir immer sagen: Sie betreiben Inklusion als Sparprogramm. Wissen Sie, wie die Antwort lauten müsste, wenn das Kultusministerium es mit der Umsetzung der Inklusion ernst meinen würde? – Dann müsste es heißen „Die Unterstützung erfolgt nicht pauschal, sondern im Einzelfall bemessen anhand des ermittelten Bedarfs.“
Zweitens. Inklusion ist nach wie vor nicht für alle Schulen ein Thema. Beispielsweise bleiben die Gymnasien außen vor. Das sieht man etwa in der Lehrerbildung, in der das Modul „Diversität in Lehr- und Lernprozessen nutzen“ für alle Schulformen, nur nicht für das Gymnasium angeboten wird. Man sieht es aber vor allem an den Zahlen zum Übergang an ein berufliches Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe aus einer Förderschule heraus – und diese Zahlen sind alarmierend. Im Schuljahr 2013/2014 gab es 24.419 Förderschülerinnen und Förderschüler, und es gab sechs Übergänge in die Sekundarstufe II.
Es wird noch schlimmer. Im Schuljahr 2014/2015 gab es 24.015 Förderschülerinnen und Förderschüler in Hessen, die Anzahl der Übergänge in eine gymnasiale Oberstufe oder ein berufliches Gymnasium betrug null.
Letztes Schuljahr gaben Sie die Anzahl der Förderschülerinnen und Förderschüler in Hessen mit 22.160 an, die An
Die Ermittlung von Gelingensbedingungen für inklusive Beschulung an Gymnasien ist kein Ziel oder Teilziel des hessischen Aktionsplans.
Meine Damen und Herren, da kann doch grundsätzlich irgendetwas überhaupt nicht stimmen. Erzählen Sie mir anhand dieser Zahlen doch bitte nicht noch einmal etwas von gelungener Inklusion und vorhandener Durchlässigkeit des Schulsystems. Das ist geradezu atemberaubend.
Drittens. Die inklusiven Schulbündnisse sind weitere Mogelpackungen aus dem Kultusministerium. Das wird sehr schön in der Antwort auf die Frage 215 deutlich:
Der flächendeckende inklusive Unterricht wird hessenweit organisatorisch über die Einführung der inklusiven Schulbündnisse erreicht.
Die inklusiven Schulbündnisse sind erst einmal nicht viel mehr als eine Bündelung von Ressourcen an einem Ort und eben nicht wohnortnahe inklusive Beschulung. Diese Schulbündnisse sorgen für flächendeckende Inklusion? Meinen Sie das ernst?
Diesen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf oder mit einem Förderschwerpunkt zugewiesen, und die Kinder müssen wie eh und je zu dieser Schule fahren, genau wie früher bei den Förderschulen, und werden eben nicht zusammen mit ihren Freunden und Nachbarkindern unterrichtet. Das übertünchen Sie immer, und das ist Augenwischerei.
Frau Ravensburg, was ist es anderes als eine Schwerpunktschule, wenn es eine Schule ist, zu der alle Schüler hinfahren, um dort in einer Schule, die sich auf bestimmte Förderschwerpunkte spezialisiert hat – das stellen Sie sich ja so vor –, unterrichtet zu werden? Das ist eine Schwerpunktschule. Sie benutzen ein anderes Wort, aber es nicht Inklusion drin, wo Inklusion draufsteht. Es ist Schwerpunktschule drin, wo Inklusion draufsteht.