Protocol of the Session on January 31, 2018

Wir haben uns dem zweiten Kritikpunkt zugewandt. Die Kommunen haben uns deutlich gemacht – nachzulesen in dem Bericht –, dass sie vor allem die bürokratische Regelung abstößt. Sie haben in dem Bericht verdeutlicht, dass eine pauschale Lösung der bessere Weg wäre. Wir wissen, dass die Kommunen nur dann die Möglichkeit haben, das Elternwahlrecht zu unterlaufen, wenn den Kommunen unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. Dann kann sich eine Kommune querstellen.

Wir haben die Situation in unserem Land, dass Familien versuchen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Das ist eine echte Herausforderung. Die Familien müssen deshalb maximal unterstützt werden.

Momentan ist es so, dass wir das als Land Hessen nicht ausreichend tun. Darum wollen wir die Situation verbessern. Wir wollen, dass die Kommunen nicht mehr davon abhängig sind, ob sich Kommunen einigen. Wir wollen, dass Familien, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind gesucht und gefunden haben, diesen auch wahrnehmen können.

(Beifall bei der FDP)

Der Sozialbericht liegt vor. Wir haben auch schon darüber diskutiert, wo Kinderarmut verortet ist. Natürlich spielt auch die Betreuung an fremden Orten eine besondere Rolle. Auch deshalb ist es wichtig, dass wir das tun.

Die Überlegung, die hinter dem Gesetzentwurf steht, ist: Lasst uns doch die Eltern befreien von dem Klein-Klein der Bürgermeister. Es gibt Bürgermeister, die fortschrittlich denken, flexibel sind und die Familien unterstützen. Es gibt aber auch andere. Herr Grüttner ist heute leider nicht da. So können wir uns jetzt leider nicht austauschen. Ich begleite die Debatte um § 28 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs schon lange. Ich habe mit den Kommunalvertretern gesprochen. Ich habe mir die Kritik angehört: Wir können nicht planen. Das ist teuer. Wir wollen das nicht. Am besten schafft ihr den gesamten Paragrafen ab.

Wir haben uns an dieser Stelle oft und dauerhaft mit den Kommunen gestritten. Fragen Sie doch einmal die Träger nach der Zusammenarbeit mit den städtischen Verwaltungen hierzu.

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen.

Dann erfahren Sie, dass diese Zusammenarbeit leider sehr schlecht ist.

Lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf gemeinsam beschließen. Dann ist für die Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser gesichert. Außerdem sichern wir so das Elternwahlrecht. Ich freue mich auf die Anhörung und hoffe, dass ich viel Unterstützung bei Ihnen finde. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Kollege Rock. – Als nächste Rednerin hat sich Frau Kollegin Ravensburg von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den heute vorgelegten Gesetzentwurf der FDPFraktion finde ich schon erstaunlich. Ich finde ihn vor allen Dingen deshalb erstaunlich, weil Sie vorhin angesprochen haben, dass Sie damals gemeinsam mit uns die nun von Ihnen kritisierte Kostenausgleichsregelung beschlossen haben. Nun vollziehen Sie eine 180-Grad-Wende. Jetzt wollen Sie nämlich nicht nur feste Pauschalen für den Kostenausgleich einführen, sondern Sie wollen die Kosten dann auch noch aus dem Landeshaushalt bezahlen. Jetzt geht es schließlich um Wählerstimmen.

(Günter Rudolph (SPD): Unerhört!)

Doch erreichen Sie auch – das muss man hier im Landtag einmal fragen, wenn es um Landesgeld geht –, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf wollen? Ich melde da erhebliche Zweifel an.

In Ihrer Pressemeldung haben Sie darauf hingewiesen, dass Sie durch die Zahlung von Pauschalen durch das Land bewirken wollen, dass Eltern einen Kitaplatz auch in einer Stadt oder Gemeinde bekommen, die nicht ihr Wohnort ist. Doch warum ausgerechnet die Einführung von Pauschalen, die das Land bezahlen soll, die Lösung bringen soll, dazu haben Sie aus meiner Sicht auch heute keine ausreichende Erklärung geliefert.

Durch den Kostenausgleich zwischen den Kommunen haben wir dafür gesorgt, dass Eltern ihre Kinder mitnehmen können, dass sie ihre Berufstätigkeit nicht einschränken müssen, wenn sie keinen Kitaplatz mit ausreichenden Öffnungszeiten in ihrer Nähe finden oder wenn sie ihre Kinder in der Nähe ihres Arbeitsplatzes betreuen lassen wollen.

Ich erinnere mich an einen Fall, der unter anderem zu dieser Regelung in § 28 geführt hat. Eine Mutter, die bei der Universität Gießen beschäftigt war, wollte ihr Kind mitnehmen. Gießen hatte aber mit dem Verweis auf einen fehlenden Kostenausgleich entschieden, dass das Kind nicht kommen kann. Solche Fälle haben uns dazu bewogen, einen Kostenausgleich in § 28 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs zu verankern. Daran waren Sie auch beteiligt, Herr Rock.

Natürlich gab es Diskussionen über die Höhe des Ausgleichs. Aber auch dazu ist eine Regelung getroffen worden. Das Land hat gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden darum gerungen. Schließlich ist ein Kompromiss gefunden worden, nämlich eine einheitliche Berechnungsformel, die wir auch gesetzlich verankert haben.

Das Argument, die Berechnung sei zu kompliziert, kann so nicht stehen bleiben; denn solch eine Formel lässt sich einfach über Excel programmieren. Somit kann man das auch für jedes Kind leicht berechnen.

Das ist aber nur ein Weg der Berechnung. Es gibt in Hessen auch Kommunen, die vereinbart haben, sich gegenseitig keine Kosten in Rechnung zu stellen. Im Landkreis Waldeck-Frankenberg z. B. funktioniert das in vielen Kommunen problemlos. Die Kommunen können auch andere Regelungen untereinander treffen. Solche Diskussionen gab es im Main-Taunus-Kreis. Komischerweise hat der FDP-Bürgermeister aus Eschborn da nicht mitmachen wollen. Schade.

Zudem lassen Sie in Ihrer Argumentation unbeachtet, dass die Kommunen zunächst einmal den Rechtsanspruch ihrer eigenen Bürgerinnen und Bürger auf einen Betreuungsplatz erfüllen müssen. Wenn also die Zahl der Kinder steigt, wenn neue Kitaplätze geschaffen werden müssen, wenn beispielsweise die Wunschkommune ein Platzproblem hat, weil sie beim Ausbau nicht nachkommt, dann nutzen auch die von Ihnen vorgeschlagenen Pauschalen wenig.

(Holger Bellino (CDU): So ist es!)

Sie sprechen davon, dass nur eine begrenzte Zahl von Kindern betroffen sei. Da denken Sie aus meiner Sicht viel zu kurz. Aus unserer Sicht würde die Zahl der Betroffenen deutlich steigen. Schließlich haben wir in Hessen sehr pfiffige Bürgermeister – glücklicherweise, möchte ich hinzufügen –, die immer zusehen, ihren Kommunen bei neuen Regelungen Vorteile zu verschaffen. Herr Rock, wäre die Einführung einer neuen Regelung nicht geradezu fahrlässig, weil die Kommunen, die bisher keine Kosten in Rechnung gestellt haben, sofort auf eine Verrechnung umstellen würden, wenn das Land zahlt? Es würde sich für die Kommunen dann sogar lohnen, ihre Kinder in einer anderen Kommune betreuen zu lassen. Das fände ich eine sehr merkwürdige Regelung.

(Zuruf des Abg. René Rock (FDP))

Haben Sie das überhaupt bedacht? Es gibt zudem eine große Zahl von Kommunen, bei denen die Zahl der zu betreuenden einpendelnden Kinder und der zu betreuenden Kinder aus der Kommune fast gleich hoch ist. Das zeigt der Evaluationsbericht, den Sie hier immer wieder anführen. Warum müssen wir hier Landesgeld einsetzen? Wozu brauchen diese Kommunen einen Ausgleich?

Meine Damen und Herren, wir halten diesen Gesetzentwurf für nicht zielführend. Er könnte unerwünschte Entwicklungen verursachen und damit für das Land viel teurer werden, als Sie von der FDP das einschätzen.

Wir stehen bei unseren politischen Entscheidungen in Sachen Kinderbetreuung für die Familien in Hessen. Wir stellen sie ins Zentrum unserer Politik. Wir richten unsere Politik danach aus, dass das Wahlrecht der Eltern für eine räumlich und inhaltlich passende Kinderbetreuung erfüllt werden kann, und das werden wir auch in den Ausschusssitzungen zum Ausdruck bringen.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb geben wir im Rahmen des heute beschlossenen Haushalts Anreize für eine bessere Qualität in den Kindertagesstätten.

(René Rock (FDP): Das stimmt auch nicht!)

Wir halten aber auch daran fest, dass die Kinderbetreuung eine Aufgabe der Kommunen ist und bleiben muss. Bei dem, der eine Aufgabe zu erfüllen hat, muss aus unserer Sicht auch die Kostenverantwortung liegen, sonst ist ein effizienter Umgang mit Steuermitteln nicht umsetzbar. Wir werden die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben aber weiterhin unterstützen. Wir unterstützen auch die Eltern hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, damit sie auch künftig wählen können, an welchem Ort und bei welchem Träger ihre Kinder die Kita besuchen.

Liebe Kollegen von der FDP-Fraktion, Ihr Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht ungeeignet, diese Ziele zu erreichen. Wir befürchten, dass noch weitere Probleme entstehen werden. Deshalb werden wir die weiteren Beratungen sehr kritisch begleiten.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Ravensburg. – Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Frau Kollegin Schott. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herrn! Es gibt eine Menge drängender Probleme in diesem Land. Das, womit wir uns zurzeit beschäftigten, gehört definitiv nicht dazu. Es ist das gute Recht des Parlaments, sich auch einmal mit einem randständigen Thema zu beschäftigen. Ob das angesichts der vielen notwendigen Dinge, die wir machen müssten, wirklich angesagt ist, muss sich die FDP-Fraktion überlegen. Sie hat es sich überlegt und ist zu dem Ergebnis gekommen, diesen Gesetzentwurf vorzulegen. Warum wir den so dringend brauchen, entzieht sich allerdings meiner Erkenntnis.

Es gibt etwa 3.000 Kinder in diesem Land, die nicht in ihrer Gemeinde betreut werden. Vor ein paar Jahren waren es noch ein paar Kinder mehr. Die überwiegende Zahl der Kommunen hat sich aus dem Portfolio an Lösungen die ausgesucht, die ihnen am besten zusagt. Die einen gleichen aus, die anderen nicht, die einen schließen Vereinbarungen, die anderen halten sich an die Regelung, die Elternbeiträge zu einem Drittel der Kosten und eine Förderung durch das Land bei den Betriebskosten vorsieht. Es gibt also eine Menge Möglichkeiten, das Problem zu lösen. Das Problem ist weitestgehend gelöst.

Es gibt ein paar Kommunen, in denen es anscheinend Schwierigkeiten gibt. Das liegt aber vielleicht an den handelnden Personen, vielleicht an anderen Schwierigkeiten, sodass man einmal prüfen müsste, ob man die Probleme vielleicht anders lösen könnte. Ob man aber mit einem Gesetzentwurf um die Ecke kommen muss, wage ich zu bezweifeln.

Man könnte meinen, DIE LINKE sei begeistert, wenn jemand sagt, das Land möge alles bezahlen.

(Günter Rudolph (SPD): Auf die Idee wäre ich fast gekommen!)

Wir sind der Meinung, das Land sollte endlich anerkennen, dass die Betreuung der Kinder in Kitas ein Bildungsauftrag ist, und die Kosten dafür übernehmen. Wenn das Land das

täte, dann bräuchten wir diesen Gesetzentwurf nicht, dann bräuchten wir diese Debatte nicht zu führen, denn dann wären die Kommunen entlastet, die Eltern wären entlastet, und auch die 3.000 betroffenen Familien würden von dem Hickhack, ob nun ihr Kind in diese oder jene Gemeinde geht, nichts mitbekommen. Aus unserer Sicht ist natürlich unsere Vorstellung davon, wie das zu regeln ist, die deutlich bessere.

Dass wir hier aber eine minimalistische Regelung treffen sollen, um ein Problem, das es nicht wirklich gibt, auf das ganze große Tableau zu heben, das erschließt sich mir nicht wirklich. Ich bin gespannt, was wir in der gegebenenfalls zu beschließenden Anhörung hören werden. Ich glaube aber nicht, dass wir es mit einem Problem zu tun haben, das wir dringlich lösen müssen. Liebe Kollegen von der FDP, es gibt eine Menge Probleme in diesem Land, denen wir uns zuwenden sollten, die wirklich gelöst werden müssen, wo es Not gibt, wo es dringenden Handlungsbedarf gibt. Es wäre mir lieber gewesen, Sie hätten eines dieser Themen aufgegriffen, statt ein Thema aufzugreifen, das wirklich keinen solchen Druck erzeugt. Ich kann die Dringlichkeit nicht erkennen. Mir ist das in keinem Gespräch mit Kommunen, mit Kitaeltern oder Kitaleitungen so sehr ans Herz gelegt worden, dass man sich damit ganz hochnotdringlich befassen müsste.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Frau Kollegin Schott. – Als nächster Redner spricht nun Herr Kollege Merz von der SPD-Fraktion. Bitte, Herr Kollege, Sie haben jetzt das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin nicht der Auffassung, dass wir es hier nicht mit einem Problem zu tun haben. Jedenfalls ist das Problem deutlich umfangreicher als das, über das wir in der vorhergehenden Debatte gesprochen haben, wo wir ja feststellen mussten, dass es gar kein Kind gibt, das von dem Problem betroffen wäre. Hier haben wir es mit immerhin 2.947 Kindern zu tun. Das ist schon ein Unterschied.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LIN- KEN)

Ich will aber ohne Weiteres zugeben, dass es bei den vielen Problemen, die wir im Bereich der Kinderbetreuung haben, in der Tat umfangreichere und drängendere gibt. Allerdings gibt es, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, kaum ein unleidlicheres Thema. Wer jemals z. B. mit Bürgermeistern von Gemeinden im Umland von Frankfurt, Hanau oder Wiesbaden diskutiert hat, deren Gemeindekinder, in welcher Zahl auch immer, in Frankfurt, Hanau oder Wiesbaden – es gibt auch noch ein paar andere Hotspots im Hessenland, was das angeht – betreut werden, der hat eine Ahnung davon, welchen Spaß man in solchen Debatten haben kann. Ich habe solche Debatten in ziemlich reichlicher Zahl geführt.

Der Grundsachverhalt ist, dass es ein von Gerichten bestätigtes Recht der Eltern gibt, ihre Kinder in einer Kindertagesstätte einer Art und an einem Ort ihrer Wahl betreuen zu lassen. Es ist also so, dass man nicht nur aus dem Grund, dass es vor Ort keinen Betreuungsplatz gibt oder

man woanders seinen Arbeitsplatz hat, sein Kind woanders betreuen lassen kann, sondern man kann sein Kind beispielsweise in den Waldkindergarten in Lich – einen anderen Kindergarten dieser Art gibt es im Landkreis nicht – oder in einen Montessori-Kindergarten schicken. Das ist der Grundsachverhalt. An diesem Recht der Eltern kann und soll nicht gerüttelt werden.

(Beifall bei der SPD)