Protocol of the Session on January 31, 2018

Herr Bocklet, Sie haben in der vergangenen Legislaturperiode Herrn Grüttner die Betreuungszahlen in Bezug auf U 3 vorgerechnet. Heute kriegen Sie ins Stammbuch geschrieben: In Hessen fehlen über 20.000 Plätze. – Das interessiert Sie gar nicht. Wir haben einen Haushalt beschlossen. Aber wo ist Ihr Investitionsprogramm, um das Wahlrecht der Eltern einmal sicherzustellen? Sie ignorieren einfach die Fakten und die Realität.

(Beifall bei der FDP)

Sie interessieren sich gar nicht. Wenn ich hier von der CDU höre: Ja, 1 Million €; daraus machen die Kommunen irgendetwas. Ach Gott, ein Elternrecht, 1 Million € ist viel zu viel Geld. – Sie haben gerade 310 Millionen € für ein Wahlgeschenk, für kostenfreie Kitas, auf den Weg gebracht.

(Beifall bei der FDP)

Hat Sie das da interessiert? – Das hat Sie doch wohl überhaupt nicht interessiert. Bitte, überlegen Sie noch einmal; es geht um eines der wichtigsten Rechte von Eltern. Es geht um die Einzelentscheidung.

Liebe Kollegin von der LINKEN, Sie haben vorhin in einer anderen Debatte gesagt: Jedes einzelne Kind ist es wert, dass wir uns um dieses kümmern. – Hier geht es um ganze Familien. Es geht um die Frage, wo das Kind optimal betreut wird. Es geht darum, dass die Mutter oder der Vater, die jeweils betroffen sind, einen Arbeitsplatz aufnehmen können. Für Familien geht es um existenzielle Fragen. Dazu können Sie doch nicht sagen: Das interessiert mich überhaupt nicht; es sind ja nur 3.000; und es ist doch geregelt.

(Zuruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Die Landesregierung sollte sich selbst ernst nehmen, da sie viel Geld dafür ausgegeben hat, um so einen Bericht zu machen. Wir haben ihn alle gelesen und stellen fest, dass die jetzige Regelung nicht funktioniert, dass nicht mehr Kommunen, sondern weniger Kommunen mitmachen. Wir haben diese Regelung hier zusammen ausgetüftelt. Wir haben uns die Formel leider Gottes von den Kommunalen Spitzenverbänden ausrechnen lassen. Wenn die Formel eben so ist, dass sie für diejenigen, die die Leistungen erbringen, nicht kostendeckend ist, dann macht es halt wieder keiner. Darum will ich, dass die Kommune, die die Kinder aufnimmt, bevorteilt wird, dass sie lieber mehr Geld hat, sodass sie ein Interesse daran hat, Plätze anzubieten.

(Marjana Schott (DIE LINKE): Das bestreitet doch niemand!)

Die Situation ist doch, wenn ich als Elternteil für mein Kind in einer Kommune, in der ich arbeite, beispielsweise in Fulda, einen Platz finden möchte, dass ich sage: „Träger, ich habe hier ein Kind“, und dieser sagt: „Okay, ich nehme es auf“. Der Träger sagt dann auch: „Ich hätte gern die Kostenerstattung von der Stadt“, und die Stadt sagt: „Oh, da muss ich erst einmal mit der Entsendestadt kom

munizieren; ich kann Ihnen nicht garantieren, dass das Kind von uns tatsächlich finanziert wird“. Was machen dann die Eltern? – Diese sagen dann ihrem Arbeitgeber: Ich kann momentan keinen Betreuungsplatz garantieren, und deshalb kann ich den Arbeitsplatz nicht aufnehmen.

Es geht um ganz wichtige Fragen für Familien. Ich würde Sie bitten, das einmal ernst zu nehmen. Das werden Sie auch in der Anhörung hören. Das werden Ihnen die Eltern sagen. Das werden Ihnen auch die Träger sagen, dass sie die Finanzierung von den Kommunen nicht sichergestellt bekommen haben und deshalb der Familie keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen konnten. Für die einzelne Familie ist das echt ein Problem. Ich bitte darum, nicht zu sagen: Es sind nur 3.000; es ist nicht schlimm; es gibt ja eine Regelung. – Bitte schauen Sie genau hin; es ist für jede betroffene Familie eine existenzielle Frage. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP – Zuruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Vielen Dank. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen.

Dann haben wir die erste Lesung des Gesetzentwurfs, Drucks. 19/5959, beendet und überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozialpolitischen Ausschuss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz – Drucks. 19/5916 zu Drucks. 19/5465 –

Berichterstatter ist Abg. Reif.

(Günter Rudolph (SPD): Was ist nun? Das gibt morgen ein Hähnchen!)

Abg. Reif ist Berichterstatter.

Frau Präsidentin, ich entschuldige mich, dass ich nicht vorbereitet gewesen bin. – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz, Drucks. 19/ 5465: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in der 122. Plenarsitzung am 12. Dezember 2017 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 18. Januar 2018 mit dem Gesetzentwurf befasst und den genannten Beschluss gefasst. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. – Es wurde vereinbart, ohne Aussprache zu beraten.

Dann lasse ich über den Gesetzentwurf und die Beschlussempfehlung abstimmen. Wer ihr seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen und zum Gesetz erhoben worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Bericht des Landesschuldenausschusses gemäß § 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 27. Juni 2012 (GVBl. S. 222); hier: 65. Bericht über die Prüfung der Schulden im Haushaltsjahr 2015 – Drucks.

19/5816 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Kaufmann. Herr Kaufmann, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Landesschuldenausschuss hat in seiner 62. Sitzung am 21. Dezember 2017 die Verwaltung der Schulden des Landes und die Führung des Landesschuldbuchs im Haushaltsjahr 2015 geprüft. Der Landesschuldenausschuss berichtet dem Landtag über dieses Ergebnis nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 27. Juni 2012 und beantragt, der Landtag möge von diesem Bericht Kenntnis nehmen. – Der Bericht als solcher liegt Ihnen unter der Drucksachennummer 19/5816 vor. Ich denke, ich muss nicht alles vorlesen. Er ist zu Ihrer Lektüre empfohlen.

(Zuruf von der SPD)

Wollen Sie es hören?

(Zurufe: Nein!)

Lesen Sie es nach. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Es wurde vereinbart, dass dazu keine Aussprache erfolgen soll.

Dann stelle ich fest, dass der Bericht des Landesschuldenausschusses vom Landtag zur Kenntnis genommen wurde.

Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 53:

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 19/5912 –

Nach Mitteilung der Fraktion DIE LINKE soll die Petition Nr. 3623/19 getrennt abgestimmt werden. Darüber lasse ich zuerst abstimmen. Wer dieser Empfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP.

Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD und DIE LINKE sowie Frau Abg. Öztürk.

Die Fraktion der SPD bittet, die Petition Nr. 3415/19 getrennt abzustimmen. Ich bitte auch hier um die Zustimmung zur Empfehlung. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD und DIE LINKE sowie Frau Abg. Öztürk.

Dann lasse ich über die Drucks. 19/5912 im Gesamten abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus.

Kommen wir jetzt zu den Beschlussempfehlungen. Ich denke, es gibt Einverständnis darüber, dass ich den Tagesordnungspunkt und die Drucksachennummer aufrufe und wir abstimmen.

Tagesordnungspunkt 38, Drucks. 19/5184. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Das ist das gesamte Haus, also einstimmig.

Tagesordnungspunkt 40, Drucks. 19/5745 zu Drucks. 19/5200. Wer stimmt zu? – Das ist ebenfalls das gesamte Haus, einstimmig.

Tagesordnungspunkt 48, Drucks. 19/5917 zu Drucks. 19/5759. Wer gibt hier seine Zustimmung? – Das sind CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE sowie Frau Abg. Öztürk. Wer ist dagegen? – Die Fraktion der FDP. Dann ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen.

Tagesordnungspunkt 49, Drucks. 19/5946 zu Drucks. 19/5147. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und Frau Abg. Öztürk. Wer ist dagegen? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen.

Tagesordnungspunkt 50, Drucks. 19/5947 zu Drucks. 19/5444. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer enthält sich? – Die Fraktion DIE LINKE und Frau Abg. Öztürk. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen.

Tagesordnungspunkt 51, Drucks. 19/5948 zu Drucks. 19/5760. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD und DIE LINKE sowie Frau Abg. Öztürk. Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen.

Wir sind am Ende der heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend, habe aber noch eine Mitteilung: Der Haushaltsausschuss kommt jetzt in Sitzungsraum 501 A zusammen.