Protocol of the Session on January 31, 2018

(Beifall bei der SPD)

Die Frage ist: Was ist daraus zu schlussfolgern? Im Moment haben wir, wie ich finde, hessenweit eine relativ zersplitterte Regelung. Es gibt Kommunen, darauf hat Kollegin Ravensburg schon hingewiesen, die sich an die Vorgaben des geltenden § 28 HKJGB halten. Wir haben Kommunen, die den Weg des interkommunalen Verzichts gehen. Wir haben Kommunen, beispielsweise die Stadt Gießen, die mit ihren Umlandgemeinden eine Vereinbarung über eine Pauschale getroffen hat, die relativ niedrig ist. Darum macht man keinen großen Bohei. Das finde ich auch in Ordnung. Von daher gesehen, könnte man das so lassen, wenn die Debatte nicht mit so großer Heftigkeit geführt würde.

Ist das, was die Kollegen von der FDP-Fraktion vorschlagen, ein Beitrag zur Minderung oder zur Lösung des Problems? Da muss ich leider sagen: Ich kann das nicht erkennen; denn Sie beantragen, dass eine komplizierte Regelung durch eine andere komplizierte Regelung ersetzt werden soll.

(Beifall der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Das ist unabhängig davon – wenn ich das sagen darf, Herr Rock –, dass ich die Formulierung unter Nr. 2 Ihres Gesetzentwurfs nicht verstehe. Gemeint ist die Anlage. Warum soll – das findet sich in den Spalten 2 und 3 – die Entschädigung respektive der Ausgleich an die Landkreise und nicht an die Gemeinden in den Landkreisen gegeben werden, die eigentlich die Kostenträger sind?

Aber das ist im Grunde eine Kleinigkeit; denn die Ersetzung der derzeitigen Regelung durch ein System von Pauschalen, für deren Erstattung dann das Land verantwortlich ist, ist aus meiner Sicht eigentlich eine Verschlimmbesserung.

(Beifall bei der SPD)

Ich glaube, dass wir in unserem Entwurf für ein Gesetz zur Chancengleichheit und Qualitätsverbesserung, der in der letzten Sitzung des Landtags eingebracht worden ist, eine viel einfachere und logischere Lösung vorgeschlagen haben. Unsere Lösung besteht darin, den § 28 schlicht und einfach aufzuheben, vor dem Hintergrund, dass das Land – wie wir sagen – zwei Drittel der Kosten für den Betrieb von Kindertagesstätten übernimmt. Damit sind auch die Ansprüche abgegolten, die sich bisher aus § 28 zwischen Kommunen ergeben haben und die nach Ihrer Berechnung, lieber Kollege, noch nicht einmal 1 Million € betragen.

(Beifall bei der SPD)

Ich lege jetzt einmal die Zahlen zugrunde, die Sie vorhin genannt haben: Es sind ca. 150 Kommunen, in denen Kinder aus anderen Kommunen betreut werden. Wenn ich die Zahlen durch die von Ihnen errechneten Gesamtkosten dividiere, komme ich über das Jahr verteilt auf durchschnittlich 6.000 € pro Kommune. Dazu muss ich sagen: Wenn das Land – das wollen wir – zwei Drittel der Betriebskosten respektive 82 % der Personalkosten übernimmt, ist das

damit abgegolten, Ende der Durchsage. Man braucht dann keine komplizierte Regelung, sei es die, die wir gegenwärtig haben, sei es die, die Sie hier vorschlagen.

(Vizepräsidentin Heike Habermann übernimmt den Vorsitz.)

Auch aus diesem Grunde kann ich nur nach wie vor dafür plädieren, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Eine Gelegenheit, das Thema zu vertiefen, bietet sich bereits bei der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf. Man braucht also gar nicht so lange zu warten, bis Ihrer aufgerufen wird. Machen Sie das einfach – aus anderen Gründen, aber auch aus diesem. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Kollege Bocklet, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP versucht, ein Bild zu stellen, das ich nicht nachvollziehen kann. Sie sagen, die Wahlfreiheit der Eltern sei gefährdet, weil sich die Gemeindeverwaltungen nicht einigen können, wie sie die Pauschalen gegenseitig entgelten. Mir ist kein Fall bekannt, in dem Eltern, die z. B. von Hofheim nach Frankfurt ziehen wollten, es deshalb nicht gemacht haben, weil sich die Verwaltungen nicht einigen konnten. Es ist eher so, dass die Eltern keinen Platz gefunden haben, weil die Frankfurter Kindereinrichtungen voll sind, oder dass sie einen Waldkindergarten gesucht haben, der aber in der Stadt Frankfurt schwer zu finden ist.

Aber zu behaupten, weil die Verwaltungsabläufe und die Abrechnungsabläufe so kompliziert seien und sich die Gemeinden streiten würden, sei die Wahlfreiheit der Eltern gefährdet, ist – Entschuldigung – absoluter Unfug. Ich muss es einmal so deutlich sagen. Das ist einfach Unfug.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Die meisten Eltern werden vermutlich nicht einmal wissen, wie das hinter den Kulissen abgerechnet wird. Es wird sie auch nicht interessieren, und zwar zu Recht. Die werden sich erkundigen, ob es einen konfessionellen, einen atheistischen oder was für einen Kindergarten auch immer gibt. Die Hauptsache ist, sie finden den Platz, den sie sich wünschen.

Dann werden sich die Gemeinden einigen, und wenn sie sich nicht einigen, sollen sie sich an eine Arbeitsgruppe halten, die, unter der Leitung des Hessischen Sozialministeriums, schon seit Jahren tagt. Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe – Frau Kollegin Ravensburg hat es angedeutet – war die Empfehlung einer interkommunalen Vereinbarung zur pauschalierten Berechnung. Das ist doch ausgerechnet worden. Das kann doch nicht ernsthaft die Position der FDP sein, nach dem Motto: Wenn zwei sich streiten, bezahlt das Land.

(René Rock (FDP): Das machen Sie doch auch immer! Das haben Sie doch in Ihrem Koalitionsvertrag!)

Es kann doch nicht ernsthaft Ihr Vorschlag sein, dass man, weil es dort Schwierigkeiten gibt und sich zwei Gemeinden nicht einigen, am Ende sagt: Das Einfachste ist, wenn der Dritte – der obendrüber – zahlt. – Grüß Gott, meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann es doch nicht sein. Das ist doch absurd.

Deswegen sage ich: Die Regelung, die es jetzt gibt, ist sicherlich nicht einfach; das ist keine Frage. Es gibt sicherlich noch schlauere Lösungen; auf die sind wir gespannt. Aber zu sagen, dass das Land es bezahlen soll, weil es in einigen Gemeinden Probleme bei den Verwaltungsabläufen gibt, finde ich schräg. Vor allem finde ich es schräg, das Bild zu stellen – das ist Ihnen in einigen Zeitungsartikeln auch gelungen –, die Wahlfreiheit der Eltern sei gefährdet, und es gebe einen Kindergarten, der ein Kind ablehnt, weil vielleicht der Bürgermeister ein Problem damit hat.

Darüber würde ich gern anhand eines Einzelfalls diskutieren. Die Vertreter dieses Kindergartens werden sagen: „Wir haben keinen Platz“, oder: „Wir bevorzugen unsere eigenen Kinder, weil das wohnortnahe Umfeld zuerst zu bedienen ist“. Das alles mag es geben. Dann kann, wie es Frau Ravensburg gesagt hat, eine Gemeinde entscheiden, dass sie ihre Plätze weiter ausbaut, wenn sie wünscht, auch Kinder aufzunehmen, die weiter entfernt wohnen.

Das alles ist unstrittig. Wir wollen die Wahlfreiheit – inhaltlich, pädagogisch, quantitativ –, wo immer sich die Eltern das wünschen. Aber so zu tun, als ob das Land das regeln müsste, nur weil sich zwei Gemeinden über den pauschalierten Faktor, der ausgerechnet wurde, nicht einigen können, halten wir in der Tat für nicht sachgerecht. Wir halten das, was Sie da gerade veranstalten, eher für populistisch.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Wir werden das an die zuständigen Ausschüsse überweisen. Ich bin sehr gespannt auf die Anhörung. Dann werden Sie nämlich wissen, wie alle Beteiligten dieser Arbeitsgemeinschaften dazu stehen. Sie können die Abläufe verfolgen: wer sich wie eingebracht hat. Sie können sehen, wo der Wille da ist, zu einer Einigung zu kommen.

Ich bin sehr gespannt darauf, ob sich Vertreter von freien Trägern zu Wort melden und sagen: Ich habe ein Kind abgewiesen, weil es aus einer anderen Gemeinde kommt. – Das werden wir dann auf den Tisch legen. Ich glaube, dass die Eltern momentan immer noch Probleme haben, einen angemessenen Kinderbetreuungsplatz zu finden. Das ist richtig. Ganztagsplätze zu finden, in den Grundschulen Plätze zu finden, die Verbesserung der Qualität – dafür sollten wir weiterhin viel Geld in die Hand nehmen. Aber für so etwas sind wir heute nicht mehr zu haben. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Dippel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zum Einstieg: Ich stimme zu, dass wir alle für eine qualifizierte Kindergartenbetreuung eintreten. Ich glaube, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und vor allem die Stadtverordneten und die Gemeindevertretungen – viele von Ihnen sind auch dort noch verankert – genau wissen, was sie beschließen, wenn es um die Kindergartenplanung oder die Kostenstruktur geht. Wer verantwortlich ist, muss auch die Kosten verantworten, und es ist richtig und gut, das vor Ort zu entscheiden.

Wir flankieren das mit unseren Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Kindergartenplanung. Ich weiß als ehemaliger Bürgermeister, dass vor zehn bis 15 Jahren immer die Kostenschiene im Mittelpunkt der Betrachtung stand. Aber ich glaube, dass sich der Blickwinkel in der Diskussion dahin gehend verändert hat, zu sagen: Wir sind im Wettbewerb der Regionen, der Städte und der Gemeinden. Eine Region ist gut beraten, wenn sie gerade in diesem Bereich vorangeht und Anreize schafft.

Wir wissen doch auch – da müssen wir ehrlich miteinander sein –, dass wir Kindergartenplätze bauen ließen, die gar nicht belegt waren. Das ist jetzt gottlob anders. Die Kindergartenplätze werden nachgefragt, und da wäre es doch irrsinnig, zu sagen – ich nenne als Beispiel das Oberzentrum Fulda –: Wenn jemand aus Petersberg einen Arbeitsplatz in Fulda hat und die Arbeitszeiten nicht mit der Öffnungszeit des Kindergartens in Petersberg vereinbar sind, kann das Kind trotzdem nicht in einen städtischen Kindergarten in Fulda gehen. – Natürlich stimmen wir zu, dass das Kind in einen städtischen Kindergarten geht.

Wir schlagen dann doch – Vereinbarkeit von Familie und Beruf – zwei Fliegen mit einer Klappe. Da findet sich auch eine Rahmenvereinbarung – das ist gängige Praxis –, bei der man den Kostenausgleich insgesamt hinbekommt. Ich denke, das ist richtig und gut.

Ich kenne noch die Diskussion über den § 28. Die Hessische Landesregierung hat versucht, unterschiedliche Lösungen für einen Kostenausgleich zu finden. Es gab im Mai 2008 eine Arbeitsgruppe, die mit unterschiedlichen Damen und Herren besetzt war: mit Praktikern, mit Leuten aus dem Sozialministerium, mit Bürgermeistern und natürlich auch mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände. Die haben uns aufgezeigt, wie man das Ganze abrechnen kann, und dafür geworben.

Wenn Sie sagen, das alles sei zu bürokratisch, muss ich Ihnen widersprechen. Das gilt auch für die doppelten Kosten. Wir versuchen, das über den Kommunalen Finanzausgleich unter Beachtung der unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort hinzubekommen. Sie sagen: Nein, das ist nicht in Ordnung. – Wir sagen: Der Kommunale Finanzausgleich ist gut, er ist eingebracht, und das passt. – Ich denke, er ist auf einem guten Weg. Darüber kann man immer unterschiedlicher Meinung sein.

Zweiter Punkt. Natürlich sind diejenigen, die die öffentliche Aufgabe innehaben, im Grunde genommen auch für die Kosten zuständig, sie haben auch – ich sage dies noch einmal – die Gebührenhoheit. Was ich in diesem Hause noch nicht gehört habe, ist – ich kann hessenweit nur Beispiele nennen –: 33 % sind von der Gebührenzahlung befreit. Es sind 33 %; das habe ich hier noch nicht gehört. Ich kann das nur am Beispiel der Stadt Fulda oder anhand der

Landkreisgemeinden insgesamt sagen, also nur als Information insgesamt. Ich glaube, dass viele auf der kommunalen Ebene über den Tellerrand hinausschauen. Sie kooperieren in unterschiedlichen Bereichen und stellen gerade die weichen Faktoren in den Mittelpunkt, um Arbeitskräfte zu halten oder weiterhin zu gewinnen und natürlich qualifiziert für die Versorgung der Kinder zu sorgen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben vorgeschlagen, Pauschalen einzuführen. Wir haben natürlich mit der Änderung der Kostenausgleichsregelung versucht, das insgesamt zu verändern. Sie wissen auch: Die Spitzabrechnung ist zu den Akten gelegt, und man hat einen Rechnungsweg gefunden, wo man im Grunde genommen gesagt hat: Wir können für alle Gemeinden den Rechenweg nach dem Alter der Kinder und der Betreuungszeit aufzeigen. Wir können sogar mit einrechnen, wenn es zu tariflichen Änderungen kommt, und sofort feststellen: Das ist die Veränderung, und das kann in diesen Kostenausgleich hineinspielen.

Vielleicht müssen wir bei unterschiedlichen Gemeinden noch etwas dafür werben, dass sie diese Prozesse mit aufnehmen. Dann wird das insgesamt gelingen. Es ist nicht mehr Bürokratie, sondern es ist insgesamt weniger Bürokratie. Die Excel-Tabelle, die hier schon angesprochen wurde, steht zur Verfügung und kann für den Einzelfall berechnen, was insgesamt wichtig ist. Ich glaube, aus Sicht der Landesregierung ist die derzeitige Regelung des Kostenausgleichs eine gute Basis für die gemeindeübergreifende Betreuung.

Ich glaube, auch das muss man sagen: Wenn es vonseiten der kommunalen Familie andere Vorschläge gibt, womit man vielleicht noch ein anderes System in Bezug auf den Kostenausgleich auf den Weg bringen will, dann wollen wir uns gar nicht verschließen, in diese Diskussion einzusteigen. Aber die jetzige Regelung, so denke ich, passt. Ich glaube auch, dass die kommunale Ebene das insgesamt erkannt hat und umsetzt. Deswegen lehnen wir vonseiten der Landesregierung diesen Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Herr Kollege Rock, FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt bin ich ein bisschen über die Antwort überrascht. Bis auf Herrn Merz kann ich eigentlich nicht ernst nehmen, was ich hier gehört habe. Herr Merz, zu Ihnen. Wenn Ihr Gesetzentwurf im Landtag tatsächlich zum Gesetz erhoben wird, überlege ich, ob ich diesen Gesetzentwurf zurückziehe.

(Beifall bei der SPD)

Ich habe meine Zweifel, ob das funktioniert. Wenn einmal klar geworden ist, warum wir einen Elternbeirat der hessischen Kitas brauchen, dann war es in dieser Debatte.

(Günter Rudolph (SPD): Ja!)

Sie wissen gar nicht, was die Eltern umtreibt, so wie Sie reden. Ich bin fassungslos; es geht um eines der wichtigsten Rechte von Eltern in Hessen. Es geht um die Frage, ob sie selbst entscheiden können, wo ihr Kind betreut wird und wo nicht.

(Armin Schwarz (CDU): Warum sind Sie so empört?)

Herr Bocklet, Sie haben in der vergangenen Legislaturperiode Herrn Grüttner die Betreuungszahlen in Bezug auf U 3 vorgerechnet. Heute kriegen Sie ins Stammbuch geschrieben: In Hessen fehlen über 20.000 Plätze. – Das interessiert Sie gar nicht. Wir haben einen Haushalt beschlossen. Aber wo ist Ihr Investitionsprogramm, um das Wahlrecht der Eltern einmal sicherzustellen? Sie ignorieren einfach die Fakten und die Realität.