Wir stimmen zuerst über die Anträge ab. Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 19/5724: Wer stimmt zu? – SPD, FDP und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – Die Koalitionsfraktionen. Damit ist er mit Mehrheit abgelehnt.
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/5761: Wer stimmt zu? – Alle. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf in der jetzt geänderten Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind GRÜNE, FDP und CDU. Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE ist der Gesetzentwurf mehrheitlich beschlossen und wird zum Gesetz erhoben.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften – Drucks. 19/5770 zu Drucks. 19/5509 zu Drucks. 19/5248 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Dringlichen Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Scheitern des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrags – Drucks. 19/5771 zu Drucks. 19/5769 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und FDP, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/5750 in dritter Lesung anzunehmen.
Alles klar. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich mache es kurz. Wir haben einen Änderungsantrag vorgelegt, der auf die aktuelle politische Entwicklung Rücksicht
nimmt. Wir mussten feststellen, dass der Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht ratifiziert wird. Daraufhin mussten wir den eingebrachten Gesetzentwurf an vielen Stellen ändern.
Wir können nur das regeln, was in unserer Zuständigkeit liegt. Wir halten aber nach wie vor die Regelungen für sinnvoll, Testspiele einzuführen und eine Neuordnung der Zuständigkeiten vorzunehmen. Beispielsweise wollen wir die Erteilung von Konzessionen für Sportwetten, die nach wie vor in Hessen erfolgt, in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums überführen. Das sind wichtige Änderungen, die wir durchführen.
Ich habe schon in der zweiten Lesung deutlich gemacht, dass wir mit dem momentanen Zustand sehr unzufrieden sind; denn die Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrags ist gescheitert, und wir brauchen trotzdem eine umfangreiche Neuausrichtung. Wir müssen nämlich sicherstellen, dass der Glücksspielmarkt umfassend reguliert wird, wir müssen einen vernünftigen Spielerschutz gewährleisten; und wir müssen illegales Spielen verbieten sowie den Schwarzmarkt ausdünnen und bekämpfen.
Die Realität sieht leider ganz anders aus. Derzeit sind 98 % der Spieleinsätze im Onlineglücksspielmarkt illegal – ein Zustand, den wir so nicht hinnehmen können. Wir können jedoch von Hessen aus nichts daran ändern.
Aber ich denke, dass wir das Gesetz auf jeden Fall so verabschieden sollten; denn es beinhaltet auch das, was der Kollege Rudolph in der letzten Debatte angesprochen hat. Es beinhaltet nämlich ein Stück weit das Verbot von Zweitlotterien. Das ist deutlich geworden. Sie sind nach unserem Glücksspielrecht nicht erlaubt, und das ist auch gut so. – Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Reif, ich hoffe, das Essen heute Mittag hat Ihnen geschmeckt.
Wir haben die Argumente in zwei Lesungen ausgetauscht. Die heutige Verabschiedung des Gesetzes, die Sie mit ihrer Mehrheit durchsetzen werden, ist das Ende eines – man kann es fast sagen – Dramas: dass die Länder nicht in der Lage waren, die glücksspielrechtlichen Bestimmungen so zu ändern, dass es von Nutzen ist.
Es ist natürlich auch ein Scheitern der Hessischen Landesregierung; denn es ist schon erstaunlich, was Sie alles angekündigt und dann nicht hinbekommen haben. Deswegen mussten Sie einen Gesetzentwurf, von dem schon bei der Einbringung klar war, er wird nie das Licht der Welt erblicken, im Grunde ziemlich reduzieren. Genau so ist es gekommen. Das haben Sie damals ignoriert. Insofern bleiben viele Fragen offen.
Herr Kollege Bauer, Sie sagen, Zweitlotterien seien verboten. – Ja, aber sie finden trotzdem statt. Der Minister hat dazu im Plenum bei der Aussprache schon etwas gesagt; im Ausschuss ist er ein bisschen zurückgerudert. Wir werden dann auch abfragen, wie man vorgeht; denn 50 Verfahren seien ja anhängig. Wie ist der Verfahrensstand? Welche Konsequenzen gibt es? Welche Sanktionen gibt es? Wir wollen schon, dass die staatliche Toto-Lotto GmbH gestärkt wird, weil die Einnahmen, die die Destinatäre bekommen, dringend notwendig sind. Über diesen Aspekt werden wir im nächsten Jahr sicherlich noch zu reden haben.
Deswegen gilt: Was verboten ist, muss kontrolliert werden. Wenn es Verstöße gibt, dann muss das geahndet werden.
Insoweit werden wir das Verhalten der Behörden überprüfen und abfragen sowie kontrollieren, was der Minister gesagt hat. Im Übrigen werden wir diesem Gesetzestext natürlich nicht zustimmen können. Es ist ein unbefriedigendes Gesetzeswerk, das viele Dinge eben nicht regelt. Es ist klar die Aufgabe von 16 Bundesländern, endlich etwas Vernünftiges hinzukriegen. Es ist eher ein Trauerspiel des Föderalismus, in dem Hessen ein Partner dieser 16 Bundesländer ist. Es ist nicht Schleswig-Holstein allein, die vielleicht ein bisschen mehr; aber die anderen 15 Bundesländer glänzen an der Stelle auch nicht mit besonderen Leistungen, illegale Sportwetten zu untersagen oder den Markt zu kanalisieren.
Von daher ist dies kein guter Tag für Hessen, sondern Sie machen eine Minimallösung, aber die Grundproblematik bleibt ungelöst. Deswegen stimmen wir gegen diesen Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was wir uns als Koalitionsfraktionen wünschen – wir haben das hier schon hoch und runter diskutiert –, ist, endlich einen kohärenten und vernünftig regulierten Markt im Glücksspielbereich zu erhalten. Wir hoffen, dass durch das Scheitern des Glücksspielstaatsvertrags, wie jetzt durch Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, ein neues Verfahren aufgesetzt wird und wir endlich zu einem Staatsvertrag kommen, der dann auch von den 16 Bundesländern ratifiziert werden kann.
Ich glaube wirklich, dass dies eine Frage ist, die uns alle umtreiben muss. Dadurch, dass wir das nicht reguliert haben, findet ein illegaler Markt, ein Schwarzmarkt, statt. Zweistellige Milliardenbeträge werden im Internet verspielt. Der deutsche Steuerzahler und die karitativen Organisationen, die wir mit Toto- und Lotto-Mitteln unterstützen, kriegen davon keinen Cent. Ich glaube, das muss unsere Aufgabe sein. Es gilt in der Tat – ich habe das in der zweiten Lesung gesagt; Herr Kollege Rudolph hat das gerade auch noch einmal betont –: Es wäre wirklich ein Ar
mutszeugnis für den Föderalismus, wenn man es in einer solch wichtigen Angelegenheit nicht schaffte, dass sich 16 Bundesländer auf einen Staatsvertrag einigen. Es ist eigentlich ganz einfach. Man muss sich nur die Urteile des Europäischen Gerichtshofs in dieser Sache durchlesen, dann weiß man, wie das zu geschehen hat.
Der Einzige, von dem ich sagen kann, dass ich ihn bedauere, ist der Hessische Ministerpräsident, weil er jetzt wieder anfangen muss, mit den 15 anderen Bundesländern einen neuen Staatsvertrag zu verhandeln. Wir sollten alle, auch in unserer eigenen Partei sowie in unseren Fraktionen in anderen Bundesländern, darauf einwirken – Herr Kollege Rudolph hat es gerade auf das Land Hessen bezogen –, dass dieses Thema endlich ernst genommen wird. Ich will einmal daran erinnern, dass die „Stimmführerin“ der SPDLänder in diesem Staatsvertragswirrwarr Frau Kollegin Kraft in Nordrhein-Westfalen war. Gerade die nordrheinwestfälische Toto-Lotto-Gesellschaft war eine von denen, die diesen Staatsvertrag in diese Richtung gedrängt hat. Von daher, finde ich, sollte man vielleicht auch einmal fragen, welchen Anteil eigentlich die eigenen Leute daran gehabt haben. Gleichwohl ist das Scheitern dieses Staatsvertrags keine Ruhmesleistung für den Föderalismus. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon einiges zu dem Thema Glücksspieländerungsstaatsvertrag gesagt worden. Ich darf nur einmal darauf hinweisen, dass das gar nicht mehr Gegenstand der Debatte ist. Nach dem, was Sie hier als Änderungsantrag beschlossen haben, ist nur noch ein Torso des ursprünglichen Gesetzentwurfs übrig geblieben, noch dazu ein aus sich heraus völlig unverständlicher Torso.
Denn Dinge wie Problembeschreibung, Lösungsansatz und Begründung haben alle mit dem zu tun, was Herr Kollege Frömmrich hier vorgetragen hat. Nur ist vom Inhalt des Gesetzentwurfs nichts mehr übrig; Sie verabschieden sich von dem Thema Ratifikation dieses Staatsvertrags. Weil dieser Gesetzentwurf aus sich heraus schon nicht mehr verständlich ist, kann man eigentlich nur sagen: So etwas kann man nicht beschließen. Das ist Stückwerk.
Das ist nicht das, was man von einem seriösen Parlament erwarten kann. Deswegen bleibt unsere Aufforderung: Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück. Wenn Sie ihn durchpeitschen wollen, werden wir ihn ablehnen.
Ich will trotzdem die Gelegenheit nutzen, noch kurz etwas dazu zu sagen, wie es denn jetzt weitergeht. Herr Kollege Frömmrich hat völlig zutreffend beschrieben, dass wir ein Problem haben. Wir haben das Problem, dass der Glücksspielmarkt in der Tat nicht reguliert ist; er ist nicht so reguliert, wie wir uns das, zumindest bei uns in der Koalition,
Nur habe ich den Eindruck, es ist wieder so, wie es in der Vergangenheit war: Im Land Hessen wird viel diskutiert. Man übt sich darin, den Mund zu spitzen. Der Ministerpräsident tut das immer wieder, auch mit der Unterstützung der Koalition. Man droht damit, man arbeite große Dinge aus. Man droht mit einem Hessischen Glücksspielgesetz, in dem genau die Fragen, die der Staatsvertrag nicht vernünftig und kohärent regelt, geregelt würden; aber dann kommen Sie nicht zum Pfeifen. Sie kriegen die Luft nicht zusammen, um einen Ton zu erzeugen, der irgendetwas bewirken kann.
Der entscheidende Punkt ist: Es gibt Länder, in denen etwas bewegt wird. Ich darf einmal daran erinnern, dass die letzte Änderung des Staatsvertrags nur deshalb möglich wurde, weil ein Land mutig vorangegangen ist, nämlich Schleswig-Holstein, und gesagt hat: Okay, dann steigen wir aus. Dann machen wir unser eigenes Gesetz. – Das wurde später von Rot-Grün zurückgedreht. Aber mittlerweile gibt es in Schleswig-Holstein wieder eine Landesregierung und eine Koalition, die bereit sind, diesen Weg zu gehen und damit auch klargemacht haben: Dieser Änderungsstaatsvertrag wird nicht ratifiziert.