Protocol of the Session on December 14, 2017

Für die FDP hat der Kollege Rock das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon viel Richtiges zu diesem Gesetzentwurf gesagt worden. Ich möchte noch für uns ergänzen und Ausführungen zum Abstimmungsverhalten machen.

Natürlich ist die Frage der Zusammensetzung des Gremiums eine schwierig zu beantwortende Frage, weil es gute Gründe für die eine und für die andere Veränderung gibt. Deshalb haben wir es uns an dieser Stelle etwas einfach gemacht und gesagt: Wir überlassen dem Ministerium den Vorschlag, weil das Ministerium seit Jahren die Zusammenarbeit kennt. Das Vertrauen der Opposition in die Regierung ist zwar nicht grenzenlos, aber das Ministerium kann sicher darüber entscheiden, welches die beste Zusammensetzung ist. – Wir wollten uns jetzt aber auch keiner Diskussion nach dem Motto hingeben: Ich mag die mehr als die anderen, die aber auch nicht.

Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen und keine Veränderung unterstützen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat der Abg. Bocklet, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, das Thema der Einrichtung eines Gemeinsamen Landesgremiums ist sicher ein wichtiges Thema. Es gibt aber sicherlich eine Fülle von bedeutenderen Themen.

Der Kollege Rock hat gesagt, er vertraue dem Sozialministerium, wenn es darum geht, einen Vorschlag zu machen. Wir können dem folgen.

Ein Landesgremium kann sicherlich immer noch den einen oder anderen mehr vertragen, egal ob man beratendes oder abstimmungsberechtigtes Mitglied ist. Halten wir es noch einmal fest: Es geht darum, dass dieses Gremium Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen abgibt. Ich glaube, in diesem Land sind alle Organisationen und Interessenvertretungen so gut aufgestellt, dass sie auch ungefragt Empfehlungen an die Landespolitik abgeben.

(René Rock (FDP): Auch das noch!)

Auch das darf man hier vielleicht noch erwähnen. Niemand wird seine Stimme verlieren, auch wenn er diesem Gremium vielleicht nicht angehört. Einige konnten jetzt nicht daran teilnehmen. Das ist keine ideologische Entscheidung, sondern das ist manchmal auch eine pragmatische Entscheidung. Ein Gremium muss auch noch arbeitsfähig bleiben.

Ich finde, es ist eine sehr ausgewogene Entscheidung, so bezüglich der Mitglieder zu verfahren. Ich freue mich darauf, dass dieses Landesgremium weiter arbeitet und kluge Empfehlungen gibt. Wir versuchen in der Politik, uns an diese Empfehlungen zu halten. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Herr Staatsminister Grüttner hat das Wort für die Regierung.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will auf drei Aspekte eingehen, die in der Diskussion eine Rolle gespielt haben.

Zur Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V. Bereits heute werden alle Beschlüsse dieses Gremiums auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter: https://soziales.hessen.de/gesundheit/gesundheitsshyversorgung/gemeinsames-landesgremium veröffentlicht. Dort sind die Beschlüsse zu sehen.

Nun zur Frage der Herleitung dieser Beschlüsse. Die Beschlüsse sind in den Arbeitsgruppen dieses Gremiums erarbeitet worden. Zu diesen Arbeitsgruppensitzungen können beispielsweise Vertreter der Pflegeberufe eingeladen werden. Diese können ihre Expertise dort einbringen.

Ich sage an dieser Stelle sehr deutlich: Es macht manchmal Sinn, die Vertraulichkeit solcher Arbeitsgruppensitzungen zu wahren, weil dort zum Teil Themen angesprochen werden, die auf Widersprüchlichkeit stoßen, weil die Interessenlagen unterschiedlich sind, beispielsweise zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern. Solange das in einer offenen und konstruktiven Atmosphäre eines Arbeits

ausschusses offen diskutiert werden kann, kommt man schneller zu guten Beschlüssen, als wenn jedes Wort, das an dieser Stelle gesagt wird, öffentlich nachvollziehbar ist.

Der Landespflegerat hat in seiner vergangenen Sitzung die Frage mitgenommen, ob er nach § 8a SGB XI einen sektorenübergreifenden Landespflegeausschuss gründet. Sollte er zu einer solchen Beschlussfassung kommen, ist die Mitarbeit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenhausgesellschaft und der Kostenträger verpflichtend.

Insofern wird an dieser Stelle auch verpflichtend zu regeln sein, die Beschlüsse in Übereinstimmung mit dem Gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V zu bringen. Da ist zunächst einmal der Landespflegerat am Zuge, zu entscheiden, ob er diesen sektorenübergreifenden Landespflegeausschuss einrichten will. Insofern sind an dieser Stelle all diejenigen, die eine entsprechende Expertise haben, verbunden.

Der bpa beispielsweise hat in seiner Stellungnahme aufgeführt:

Die gemeinsame medizinische und pflegerische Versorgung der älteren Bevölkerung im ländlichen Raum wird eine der wesentlichen Zukunftsaufgaben sein, welche ohne die aktive Einbindung der pflegerischen Infrastruktur nicht gelingen kann.

Dem stimme ich zu. Es gibt allerdings unglaublich viele Pflegeverbände, die auf diesem Feld tätig sind. Wieso man jetzt ausgerechnet eine Gewerkschaft heranzieht, mag der Entscheidung der Antragsteller vorbehalten bleiben.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Weil das die einzige im Pflegebereich ist!)

Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg, die Interessen der Pflegeberufe, aber auch der anderen Gesundheitsberufe einzubinden und das Landesgremium nach § 90a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch zu einem schlagkräftigen Organ weiterzuentwickeln, das wichtige Beschlüsse für die Versorgungsstrukturen in Hessen trifft.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann können wir in zweiter Lesung zur Abstimmung kommen.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – SPD und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – Die übrigen Fraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zur Schlussabstimmung in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der SPD und bei Gegenstimmen der LINKEN sowie Zustimmung der anderen Fraktionen ist dieser Gesetzentwurf beschlossen und wird zum Gesetz erhoben.

Ich unterbreche die Sitzung und berufe den Ältestenrat ein.

(Unterbrechung von 17:21 bis 17:56 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 34 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes und zur Aufhebung der Verordnung zur Bestimmung des Hessischen Kindervorsorgezentrums – Drucks. 19/5619 zu Drucks. 19/5142 –

Mit aufgerufen ist der

Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucks. 19/5726 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Tipi.

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Wir waren im Ältestenrat der Auffassung, Sie seien alle schweigsame Abgeordnete; das stimmt nicht so ganz, aber ein bisschen könnte man das noch üben. – Danke schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN und FDP bei Stimmenthaltung von SPD und LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abg. Tipi. – Ich eröffne die Debatte. Das Wort hat Herr Dr. Bartelt für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz läuft aus und wird in seinen wesentlichen Zügen erneuert. Es sollte aber Anlass sein, in diesem Zusammenhang auf ein paar Punkte hinzuweisen. An erster Stelle möchten wir die Wertschätzung für die Arbeit zum Ausdruck bringen, die das Kindervorsorgezentrum unter der Leitung von Herrn Prof. Kieslich an der Universität Frankfurt am Main leistet. Hier wird für die Kinder wirklich sehr gute Arbeit geleistet.

Die Überwachung der Vorsorgeuntersuchungen ist der wichtigste Punkt, der hier organisiert wird. An dieser Stelle sei vielleicht der kleine Hinweis erlaubt, dass in der Anhörung darauf hingewiesen wurde, dass es manchmal das Problem gibt, für den vorgesehenen Zeitraum einen Termin bei einem Pädiater zu bekommen. Da wir mit der Kassenärztlichen Vereinigung immer in sehr freundschaftlicher Diskussion über den richtigen Weg im Gesundheitswesen stehen, sei an dieser Stelle einmal freundlich auf den Sicherstellungsauftrag in Bezug auf die Vorsorgeuntersuchungen hingewiesen.

In diesem Gesetz wird die Uniklinik Frankfurt per Gesetz zum Sitz des Kindervorsorgezentrums erhoben. Bisher war das auf dem Verordnungsweg geregelt. Das mag man als symbolische Stärkung werten. Das kann aber auch ein Hinweis darauf sein, dass wir dies als eine gute Institution ansehen, die auch am richtigen Ort ihren Sitz hat.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass das Kindervorsorgezentrum auch inhaltlich und fachlich das Aufgabenspektrum erweitert hat. Hierbei möchten wir besonders auf das Neugeborenen-Stoffwechselscreening hinweisen, bei dem durch relativ einfache Labormethoden in der Frühzeit Störungen erkannt werden können. Auch die Sprachstandserhebung, also die Analyse der Sprachfähigkeit in der entsprechenden Altersstufe, findet dort statt. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Frau Dr. Sommer für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen in der vorherigen Lesung schon gesagt, wir hätten Ihnen gerne mehr Änderungsanträge präsentiert, aber aufgrund der kurzfristigen Einbringung vieler Gesetze war es uns leider nicht möglich. Wir haben trotzdem einen Änderungsantrag eingebracht. Die größte Kontroverse in der Anhörung war die Befürchtung des UKGM, dass die bislang gelebte Kooperation im Hessischen Kindervorsorgezentrum gegebenenfalls nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Das Uniklinikum Frankfurt hat diese Kooperation zugesagt. Diese Zusage möchten wir gern im Gesetz verankern. So kann die Arbeit, wie bisher, in Kooperation gemanagt werden. Die Befürchtungen, die entstanden sind, können damit ausgeräumt werden.

(Beifall bei der SPD – Vizepräsidentin Heike Haber- mann übernimmt den Vorsitz.)

Weitere Verbesserungsvorschläge, die wir nicht in einen Gesetzestext gefasst haben, betreffen die Erweiterung des Beirats. Sie haben schon die Hebammen und die Landesärztin oder den Landesarzt für Hör- und Sprachbehinderte eingeführt. Das ist sehr zu begrüßen. Vorgeschlagen wurde aber auch, dass Vertreter der Kostenträger, also der Krankenkassen, und auch eine Vertretung der Eltern oder der Selbsthilfegruppen berücksichtigt werden, wie z. B. Kindernetzwerk oder Kinderschutzbund. Das wäre sicherlich sinnvoll gewesen, weil sie dann direkter Vertreter der Kinder hätten sein können.