Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind die Bereiche, in denen sich insbesondere, wenn nicht sogar ausschließlich Mitarbeiter aufhalten. Auch darauf wurde in der Anhörung hingewiesen: Für die Überwachung von Angestellten besteht ein erheblich höheres Rechtfertigungsbedürfnis, da die Mitarbeiter anders als die Gäste nicht entscheiden können, ob sie die Videoüberwachung hinnehmen wollen oder nicht; denn sie müssen dort zur Arbeit erscheinen.
Der wesentliche Gesichtspunkt ist: Aufgrund dieser hohen Eingriffsintensität durch die permanente Überwachung ist eben eine gesetzliche Regelung erforderlich. Das haben Sie unterlassen. Sie greifen damit in die Persönlichkeitsrechte sowohl der Gäste als auch der Mitarbeiter über Gebühr ein. Wir lehnen deshalb den Gesetzentwurf ebenso wie den unzureichenden Änderungsantrag ab. Die Freiheitsrechte der Gäste wie auch die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter werden schlicht in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann nahtlos an den Kollegen Greilich anknüpfen. Kollege Bellino sagte ja, Sie würden auf das hören, was in der Anhörung gesagt wird.
In ein Grundrecht einzugreifen verlangt jedenfalls hohe Hürden. Das muss man tatsächlich im Gesetz regeln und nicht nach dem Motto: „Das Nähere regelt irgendwer anders“. Das ist rechtsstaatlich schon ziemlich bedenklich, was Sie an dieser Stelle machen.
Sie sollten die Bedenken der Sachverständigen ernst nehmen. Das ist der eine Grund, warum wir den Gesetzentwurf ablehnen.
Der zweite Grund ist, dass Sie zu wenig an die Mitarbeiter denken, die auch von den Tronc-Einnahmen leben. Da geht es darum, dass eben die zu entrichtende Umsatzsteuer zukünftig nicht mehr auf die Spielbankabgabe angerechnet werden kann. Damit werden den Mitarbeitern über 200.000 € entzogen. Das ist ein Betrag, der durchaus erheblich ist, wenn man auf das Wohlgefallen der Spieler angewiesen ist. Deswegen, so glaube ich, haben Sie dazu auch keine vernünftige Antwort gegeben. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Der dritte Grund ist: An den Standorten, die bisher eine Spielbank betreiben, fallen erhebliche Zahlungen weg. Herr Kollege Bellino, Sie kommen aus dem Hochtaunus
kreis. Was sagen Sie eigentlich der Stadt Bad Homburg und dem Magistrat, wenn die Stadt Bad Homburg 932.800 € weniger hat? – Da hilft auch nicht der Hinweis, dass das eine Zahlung aus dem Landesausgleichsstock war,
sondern die Kommunen haben ohnehin jetzt schon zurückgehende Einnahmen zu verzeichnen. Aber der Kollege Bellino vertritt eben nicht konsequent die Interessen der Stadt Bad Homburg. Das macht dann die Kollegin Barth. An dieser Stelle sind wir ihr dafür auch dankbar.
Oder was sagt der Kollege Klee dem Magistrat der Stadt Wiesbaden? – Wiesbaden muss auf über 1 Million € verzichten. Die Stadt Kassel muss immerhin noch auf über 530.000 € verzichten. Die flapsigen Bemerkungen, die in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Kollegin Barth kamen, das seien lächerliche Beträge im Null-Prozent-Bereich, kann ich nicht nachvollziehen. 1.900.000 € sind für solche Städte kein lächerlicher Betrag. Auch das ist durchaus nicht kommunalfreundlich, um es vorsichtig zu thematisieren.
Wir fanden es übrigens auch bemerkenswert, in der Anhörung zu erfahren, dass es Auswüchse gibt, wo man auch von der Aufsicht reagieren muss, wenn z. B. die Spielbank in Bad Homburg einen Tag der offenen Tür macht, zu dem auch Kinder Zugang haben. Ich finde, das ist unter dem Aspekt Spielsucht und Heranführen von Kindern durchaus problematisch. Da erwarte ich auch ein hartes Eingreifen der Aufsicht. So etwas geht gar nicht, und das muss auch deutlich unterbunden werden.
Ebenso wurde in der Anhörung, auf die Sie angeblich Rücksicht nehmen, bemängelt, dass der Kinder- und Jugendschutz nicht konkreter abgefasst wurde als das, was Sie im Gesetzentwurf gemacht haben. Ich finde, auch das sollte man ernst nehmen.
Wir haben sicherlich höhere Kontrollen als etwa bei Spielhallen. Aber das Thema Spielerschutz hat insbesondere die Funktion, auch Gefährdete zu schützen, weil es gerade in Spielbanken auch um deutlich höhere Beträge geht, die deutlich problematischer sind. Das ist also alles andere als ein gelungener Gesetzentwurf zur Spielbank.
Das Einzige, dem wir zustimmen könnten, wäre, den Standort Frankfurt zu streichen. Aber das ändert leider nichts an dem mangelnden inhaltlichen Gehalt des restlichen Gesetzes. Deswegen gilt: Was schlecht ist, lehnen wir auch ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wundert mich eigentlich schon. Ich glaube, wir waren wirklich in unterschiedlichen Anhörungen, die sich mit diesem Themenkomplex befasst haben. Ich will einmal auf zwei Dinge eingehen, die hier vorgetragen worden sind. Ich will dann auch einmal die Frage stellen: Wie hätten Sie es denn gern geregelt?
Kollege Greilich trägt hier im Brustton der Überzeugung vor, dass das mit der Videoüberwachung schlecht geregelt ist und dass wir da nicht auf das eingehen, was die Anzuhörenden vertreten haben.
Vielleicht sollten Sie zur Kenntnis nehmen, was auch in der Einbringungsrede des Innenministers gesagt wurde, warum diese Videoüberwachung überhaupt notwendig ist. Es ist hier ja keiner unterwegs, der Videoüberwachung will, damit man einfach einmal Menschen anlasslos kontrolliert, sondern das hat etwas mit Geldwäschebekämpfung zu tun. Das ist hier auch sehr deutlich vom Innenminister bei der Einbringung gesagt worden. Und es hat auch etwas damit zu tun, dass geschaut wird, ob die Beträge, die sozusagen am Spieltisch den Croupiers für den Tronc überreicht werden, nachher auch wirklich im Tronc landen. Das ist der Sinn und Zweck dieser Videoüberwachung. Deswegen war diese Regelung hier vorgesehen.
Herr Kollege Greilich, wenn Sie dann sagen, es würde nicht auf die Vorschläge der Anzuhörenden eingegangen, muss ich mich schon wirklich sehr wundern. Denn wenn Sie vielleicht einmal den schriftlichen – –
Das ist vielleicht der Datenschutzbeauftragte, der Herrn Greilich noch einmal erklären will, wie er es gemeint hat.
Wenn Sie sich die Anhörungsunterlagen durchschauen, sehen Sie, dass es da einen Brief des Datenschutzbeauftragten gibt, in dem er folgenden Vorschlag macht – ich zitiere:
Der Umstand der Beobachtung sowie der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
Herr Kollege Greilich, wenn Sie sich dann vielleicht einmal den Änderungsantrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU anschauen, finden Sie folgenden Satz:
Der Umstand der Beobachtung sowie der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
Wenn Sie jetzt vielleicht zugehört haben, haben Sie festgestellt, dass das genau der Satz ist, den der Datenschutzbeauftragte für diesen Regelungskomplex vorgeschlagen hat.
Sich dann hierhin zu stellen und zu sagen, dass nicht auf die Vorschläge der Anzuhörenden eingegangen wird, finde ich geradezu absurd, Herr Kollege Greilich.
Es ist ja auch immer wieder dasselbe Spiel. Ich weiß nicht, wie oft ich das hier schon gesagt habe: Wenn man auf die Vorschläge der Anzuhörenden eingeht, stellen Sie sich hier vorne hin, schauen den Innenminister an und sagen, es müsste immer alles nachgebessert werden.
Wenn man die Gesetzentwürfe in ungeänderter Form annimmt, dann stellen Sie sich hier vorne hin und sagen, wir seien beratungsresistent und würden die Vorschläge der Anzuhörenden nicht annehmen.
Vielleicht sollten Sie sich wirklich in der verbleibenden Zeit noch einmal damit beschäftigen, welchem Argument Sie nun eigentlich beitreten. Beide zusammen geht nicht, Herr Kollege Greilich.
Der zweite Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist der Vortrag des Kollegen Rudolph. Herr Kollege Rudolph, auch in dieser Frage kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Man kann natürlich, wie Sie vorgetragen haben, sagen, irgendjemand muss den Einnahmeausfall der Städte Bad Homburg und Wiesbaden ersetzen. Aber vielleicht machen Sie einmal einen Vorschlag, wer das ersetzen soll.
Sind Sie allen Ernstes der Meinung, dass durch diese Veränderung, was die Sätze angeht, das Land Hessen jetzt diese Einnahmeausfälle – in Wiesbaden sind es, wie wir gerade gehört haben, rund 1 Million €, in Bad Homburg sind es, wenn ich das richtig im Kopf habe, rund 900.000 € – ersetzen soll? – Ist das wirklich Ihr Vorschlag?
Wenn Sie es tatsächlich wollen, diese Einnahmeausfälle zu ersetzen, Herr Kollege Rudolph, dann hätten Sie hier einen Änderungsantrag in das Gesetzgebungsverfahren einbringen können. Auch das haben Sie nicht gemacht. Daran sieht man, wie ernst gemeint das ist, was Sie hier vortragen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zurufe der Abg. Günter Rudolph und Nancy Faeser (SPD))
Das schließt sich auch nahtlos an die Haushaltsdebatte an. Da haben Ihnen, so glaube ich, mehrere Redner hier vorne vorgerechnet, wie viele Vorschläge Sie hier in Milliardenhöhe gemacht haben, ohne auch nur ein einziges Mal zu sagen, wo Sie das Geld hernehmen.