Protocol of the Session on November 22, 2017

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Erfurth. – Das Wort hat der Abg. René Rock, FDP, Seligenstadt.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit der heutigen Debatte über den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wird erneut über das Landesblindengeld und die besondere Gruppe der Taubblinden gesprochen, die durch ihre Behinderung sehr belastet sind. Wir haben uns nach der Anhörung schon einmal darüber ausgetauscht, was wir tun können, um den Taubblinden zu helfen.

In der Debatte ist bereits deutlich geworden – das habe ich heute zwar noch nicht so sehr herausgehört, aber ich denke, der Minister wird das gleich noch genauer aufarbeiten –, dass wir aufgrund unseres Sozialstaatsverständnisses davon ausgehen, dass wir den Einzelnen in den Blick nehmen und für den Einzelnen optimierte Unterstützungsmaßnahmen entwickeln. Das halten wir auch für richtig. Darum sind zusätzliche Maßnahmen, die der Landeswohlfahrtsverband zur Verfügung stellen kann, richtig und gut. Man kann sich heute auf den Standpunkt stellen, dass das reicht bzw. dass das richtig ist, um die Taubblinden zu unterstützen.

Sie müssen sich aber der Logik stellen, warum Sie das bei den Blinden als allgemeine Unterstützung für richtig halten, Sie das für die besonders hoch belastete Gruppe der Taubblinden aber nicht tun.

Wir haben in der FDP-Fraktion sehr lange darüber diskutiert. Warum ist das bisher noch nicht passiert? Warum ist die hoch belastete Gruppe der Taubblinden, die wirklich super klein ist, bisher übersehen worden? Warum ist diese Gruppe in der Politik bisher nicht ausreichend bedacht worden? Warum kommt diese Gruppe wieder einmal nicht vor?

Ich bin sehr froh, dass die Koalition signalisiert hat, dass sie sich der Frage widmen will, wie man das Unterstützungssystem für Taubblinde verbessern kann. Das ist eine große Herausforderung für pflegende Angehörige. Wie kann man taubblinde Menschen unterstützen, damit sie mit dieser schlimmen Behinderung umgehen können? Es geht aber auch darum, die psychische Belastung für die Angehörigen ein Stück weit aufzufangen. Nun ist geplant, ein Unterstützungssystem zu entwickeln, das es in anderen Bundesländern bereits gibt. Das finde ich wirklich gut.

Ich finde es aber schade, dass wir für diese besonders kleine Gruppe keine Lösung gefunden haben. Schließlich geht es um eine sehr überschaubare Geldsumme. Diese Gruppe muss eine hohe Schwelle überwinden, um ihre Interessen vertreten zu können.

(Gerhard Merz (SPD): So ist es!)

Ich habe mir gewünscht, dass wir eine Lösung finden. Ich habe mir gewünscht, dass wir eine finanzielle Lösung finden, und zwar unabhängig davon, ob wir diese in unserem Einzelplan oder in einem anderen Einzelplan organisieren. Wir hätten gemeinsam überlegen können, an welcher Stelle wir etwas wegnehmen, und das hätten wir auch gemeinsam vertreten können. Ich glaube, da hätten wir über alle Fraktionsgrenzen hinweg eine Lösung gefunden. Es bleibt für uns auf der Agenda, dass wir etwas für die taubblinden Menschen tun möchten.

Ich finde es insbesondere interessant, wie wir über die Befristung diskutiert haben. Ich glaube nicht, dass man den Menschen, die diese Leistung erhalten, durch eine Entfristung des Gesetzes mehr Sicherheit gibt. Was hindert im Falle einer Entfristung des Gesetzes den Hessischen Landtag daran, das Gesetz zu ändern oder aufzuheben? Das ist eine Sicherheit, die es in dieser Form nicht gibt. Bisher stand der Hessische Landtag immer geschlossen hinter dem Landesblindengeld. Das ist auch niemals angezweifelt worden.

Der Minister ist sehr früh auf uns Obleute zugegangen und hat gesagt: Hier gibt es ein Problem. Wir müssen dieses Gesetz anpassen. – Wir haben sofort signalisiert, dass es auch jetzt keine Anträge von Fraktionen gibt, die sagen: Das muss schneller, höher oder weiter sein. – Vielmehr wollen wir diese Leistung als Hessischer Landtag gemeinsam weiter mittragen, weil wir diese Leistung für richtig und gut halten. Ich glaube, wenn ein Gesetz befristet ist und es deshalb wieder auf die Tagesordnung des Hessischen Landtags kommt, hat man eher die Möglichkeit, zu prüfen, ob diese Leistung noch angemessen hoch ist oder ob es vielleicht noch Gruppen gibt, die wir mit aufnehmen sollten.

Ich glaube nicht, dass die Entfristung die Sicherheit gibt, die erwartet wird. Ich finde es gut, dass hier regelmäßig solche Gesetze aufgerufen werden, um zu überprüfen, ob die Höhe der Förderung noch angemessen ist.

Deswegen können wir uns an dieser Stelle nicht den Forderungen der SPD und der Betroffenen anschließen. Für meine Fraktion ist es so: Hätten wir die Chance, es alleine zu entscheiden, dann hätten wir für die Taubblinden diese Förderung in Gang gesetzt, wie die SPD sie in den Raum gestellt hat. Deswegen werden wir diesen Teil des Gesetzentwurfs unterstützen. Das ist jetzt keine neue Äußerung. Das habe ich bereits erläutert.

Herr Kollege Rock, Sie müssen zum Schluss kommen.

Darum sage ich noch einmal: Wir stehen nicht hinter dem Änderungsantrag, der auf eine Entfristung abzielt. Wir stehen aber hinter der grundsätzlichen Unterstützung der Taubblinden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Kollege Rock. – Das Wort hat der Abg. Reul, CDU-Faktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im Ausschuss schon eine ausführliche Debatte darüber geführt. Wir waren alle von der Anhörung und von den Dingen, die dort vorgetragen worden sind, sehr beeindruckt. Das haben meine Vorredner bereits erwähnt. Ich glaube, da kann ich für alle sprechen, die im Ausschuss mit dabei gewesen sind. Wir nehmen die Dinge, die dort vorgetragen worden sind, sehr ernst. Herr Kollege Merz hat es

bereits angesprochen. Herr Meyer hat sich im Vorfeld der heutigen Debatte an uns gewandt und um Unterstützung gebeten.

Ich glaube, das ist der Punkt, auf den wir uns verständigen können. Wir werden heute die Gesetzesinitiative der SPD ablehnen. Außerdem werden wir den Änderungsantrag ablehnen, der auf eine Entfristung abzielt. Zum Thema der möglichen Entfristung ist schon einiges gesagt worden. Ich glaube, das ist der entscheidende Punkt. Kollege Rock hat es vorhin auch angedeutet. Ich glaube, es besteht eine große Chance, einen Konsens über verschiedene Maßnahmen zu finden. Kollegin Erfurth hat es vorhin angedeutet. Die Koalition macht sich intensiv Gedanken darüber, auch im Rahmen des Haushalts und darüber hinaus, um verschiedene Fördermöglichkeiten zu entwickeln.

Wir wissen, dass der Zugang zum System sehr erschwert ist. Wir wollen das aber nicht nur mit Geld lösen. Ich glaube, ein wichtiger Punkt ist, dass wir die Taubblindenassistenzen stärken. Insbesondere im Bereich der Ausbildung kann etwas gemacht werden. Das ist bereits angesprochen worden. Ich glaube, wenn man das eine tut, ohne das andere zu unterlassen, könnte an dieser Stelle ein gemeinsamer Weg entstehen. Es gibt ja auch die Initiative zum Landesblindengeld, die wir bereits gemeinsam beschlossen haben. Es gibt aber auch noch die Initiative der Regierungsfraktionen, die noch im Ausschuss zu beraten ist. Wir haben die Landesregierung gebeten, noch einmal Erkundigungen einzuholen. Im Zweifelsfall werden wir auch eine gemeinsame Lösung finden.

Ich glaube, dies ist dem Thema angemessen. Ich glaube, das entspricht auch dem Petitum aller Fraktionen dieses Hauses. Das Thema ist uns wichtig. Das Thema ist ein Thema, auch wenn es nur eine kleine Gruppe von Menschen betrifft. Dies kann für uns aber nicht die Maßgabe sein. Vielmehr ist das ein wichtiges Thema, dem wir uns angemessen widmen wollen. Da sind wir noch gemeinsam in der Diskussion. Ich glaube, wenn wir weiterhin versuchen, das partnerschaftlich zu lösen, sind wir auf einem guten Weg und können für die betroffenen Menschen etwas erreichen.

Das ist das Ziel, das uns vereint. Deshalb bitte ich um Verständnis: Wir werden heute die Gesetzesinitiative der SPD inklusive des Änderungsantrags in Bezug auf die Entfristung ablehnen. Aber das bedeutet nicht, dass wir uns mit dem Thema nicht auseinandersetzen, sondern das Thema bleibt weiterhin auf der politischen Agenda.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Debatte, die sehr sachlich und sehr angenehm geführt worden ist – im Vergleich zu anderen Debatten heute hier im Haus. Sie war den betroffenen Gruppen gegenüber auch angemessen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Reul. – Das Wort hat der Sozialminister, Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, dass in den Debatten sowohl über den Gesetz

entwurf der SPD-Landtagsfraktion als auch über den der Landesregierung deutlich geworden ist, dass nicht nur das Landesblindengeldgesetz, sondern im Zuge der Anhörung auch die besonderen Bedürfnisse der Taubblinden durchaus Gehör gefunden haben. Über alle Fraktionsgrenzen hinweg wird anerkannt – dem schließt sich die Landesregierung auch uneingeschränkt an –, dass taubblinde Menschen besondere Bedürfnisse haben.

An dieser Stelle war ja eine Frage, die wirklich spannend gewesen ist und an deren Beantwortung man möglicherweise auch noch arbeiten muss, was an Unterstützungsbedarfen da ist. Wenn wir uns selbst vergewissern, wie wir die Diskussion um das Landesblindengeld bisher geführt haben, und uns die Frage stellen, warum die besonderen Bedürfnisse von taubblinden Menschen uns nicht vorher in den Fokus kamen als jetzt ausgerechnet in dieser Anhörung, dann muss ich sagen, möglicherweise hängt dies auch damit zusammen, dass taubblinden Menschen genau der Zugang zu solchen Fragestellungen, zu Beratungsangeboten, aber auch zur Interessenartikulierung schwer gemacht wurde oder fehlte. Ich finde, das ist der Ansatz, an dem wir uns verständigen können, möglicherweise Hilfestellungen zu geben.

Ich bin genauso unsicher wie die Regierungsfraktionen und sage das dann auch aus Sicht der Landesregierung, ob dieser Bedarf tatsächlich mit einer Verdopplung des Landesblindengeldes erreicht werden kann. Ich meine, hier müssen wir an anderen Punkten ansetzen. Wir müssen zum einen bei der Frage ansetzen: Wie können wir Assistenzleistungen so ausbauen, dass taubblinden Menschen nicht nur der Zugang zu Hilfesystemen, sondern auch zu allgemeingesellschaftlichen Systemen erleichtert wird?

Frau Kollegin Erfurth und auch Herr Reul haben angekündigt, dass an dieser Stelle die Regierungsfraktionen in Diskussionen sind, was auch den Haushalt 2018/2019 anbelangt.

Das Nächste ist, dass wir natürlich schauen müssen beim Bundesteilhabegesetz, in dem insbesondere die Möglichkeiten der Stärkung von individuellen und persönlichen Wünschen in der Lebensplanung einen besonderen Raum eingenommen haben, wie wir den zielgerichtet umsetzen können mit den Partnern, die das Bundesteilhabegesetz umsetzen müssen. Last, but not least müssen wir an dieser Stelle auch fragen: Wo können wir gemeinsam auch mit Institutionen außerhalb des Landes und den Verantwortungsträgern ins Gespräch kommen – wie wir uns als Sozialministerium beispielsweise beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales dafür eingesetzt haben –, dass im Rahmen des Aufbaus einer ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung die besonderen Belange taubblinder Menschen berücksichtigt werden?

Also, wir werden an einer Lösung arbeiten, um den Zugang zu Hilfesystemen für Taubblinde zu erleichtern. Ich glaube, an diesem Punkt können wir durchaus eine Einigkeit innerhalb des Landtags und auch mit der Landesregierung herstellen.

Lassen Sie mich noch einen Satz zu den Formalismen sagen, damit Folgendes klar ist: Selbstverständlich ist der Gesetzgeber frei, jedes Gesetz zu entfristen. Allerdings tut man gut daran, wenn man ein Leitfadencontrolling hat. An dieser Stelle ist es so: Das Landesblindengeldgesetz ist bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Nach dem Leitfadencontrolling wird die Evaluation im Juli 2018 beginnen. Es ist

eigentlich eine gute Angelegenheit, dass sich die Regierung und auch die Regierungsfraktionen sowohl bei eigenen Gesetzentwürfen als auch bei Gesetzentwürfen der Opposition dieser Fragestellung durchaus bewusst sind, weil Controlling natürlich etwas damit zu tun hat, Normen auf ihre Wirksamkeit, auf ihre Veränderungsnotwendigkeit und anderes zu überprüfen. Ich finde, dass insoweit die Diskussion über eine solche Befristung durchaus Sinn macht, um neue Erkenntnisse dann in ein Gesetzgebungsverfahren mit einfließen zu lassen und an dieser Stelle Rechtsicherheit zu erzeugen. Nur, ich denke, es wird keine Mehrheit innerhalb des Hessischen Landtags jemals geben, die ein Landesblindengeldgesetz abschaffen wird.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Das Wort hat der Kollege Gerhard Merz, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, dass es angemessen ist, dass wir uns mit der Frage gründlich beschäftigen. Ich habe nicht die Absicht, jetzt in der zweiten Runde den Ton zu verlassen, der hier bisher erfreulicherweise überwiegend geherrscht hat. Aber ich möchte schon auf ein paar Argumente eingehen, die im Laufe der Debatte vorgetragen worden sind.

Ich fange einmal hinten mit Ihnen an, Herr Minister, und zwar bei der Frage der Befristung. Das hat auch Kollege Rock angesprochen.

Ich habe in diesem Zusammenhang nicht von Rechtssicherheit gesprochen. Ich habe von einem Signal gesprochen. Und, mit Verlaub, das Argument, dass jeder Landtag, wenn er völlig von Sinnen wäre, das Landesblindengeldgesetz aufheben könnte – wenn er von Sinnen wäre, das Argument gilt für das Sozialbudget übrigens auch. Da wird immer so getan, als sei das sozusagen für alle Tage in Sicherheit. Das ist es natürlich nicht, weil jeder Landtag in jeder Verfahrenslage Herr seiner Beschlüsse und Gesetze ist. Insofern sind wir da nicht auseinander.

Ich habe davon gesprochen, dass es ein Signal ist, und ich glaube in der Tat, Herr Minister, dass fachlich eine Evaluation des Landesblindengeldgesetzes in seiner hoffentlich irgendwann einmal geänderten Fassung mit der Verdopplung des Landesblindengeldes, bei der ich bleibe, nicht erforderlich ist. Denn die Lage von blinden Menschen wird auch in zehn Jahren noch so sein, wie sie heute ist. Es werden dann vielleicht weniger oder mehr blinde Menschen sein – das weiß ich nicht –, aber ihre Lage wird überwiegend noch so sein wie zu den Zeiten, als das Landesblindengeldgesetz geschaffen wurde, das in der Tat in der Reihe der Sozialleistungsgesetze aus der Reihe fällt – ja, das stimmt –, weil es einen pauschalierten Betrag für eine bestimmte Lebenslage vorsieht. Das kennen wir ja so für andere Arten von Behinderung nicht. Das ist richtig. Aber das ist damals für richtig befunden worden. Und wenn wir der Auffassung sind, dass ein Landtag – wie gesagt – nicht bei Sinnen sein müsste, wenn er das ändern wollte, dann spricht das Argument schon auch für eine Entfristung.

Ich will das jetzt nicht weiter vertiefen. Ich sehe, dass an dieser Stelle keine Übereinkunft zu erzielen ist.

Zweitens – ähnlicher Argumentationszusammenhang –: Frau Kollegin Erfurth, Sie haben gesagt, die Bedarfe müssten geprüft werden. Ich sage, wir haben in der Anhörung von den Betroffenen und von ihren Vertretern gehört, dass sie die Verdopplung des Landesblindengeldes nicht nur für nützlich, sondern für erforderlich halten. Ich mache mich nicht anheischig, diese Expertise von behinderten Menschen in ihrer eigenen Lebenslage hier infrage zu stellen. Ich glaube auch nicht, dass das angemessen wäre. Es hat keiner getan, aber ein beliebter Einwand wäre ja, zu sagen: Na ja, da kommen die Verbände und fordern immer alles Mögliche. – Ich glaube nicht, dass das hier ohne Not und ohne sehr genaue Prüfung des Grundsachverhalts der Grundbedarfe und -bedürfnisse geschehen ist. Und dem schließen wir uns an.

Ich wiederhole es: Wir reden von 30 bis 100 Menschen. Wir reden von einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf – je nachdem, wie viele Betroffene man zugrunde legt – zwischen 210.000 € und 600.000 €.

Es ist in diesem Land schon für weniger Sinnvolles Geld ausgegeben worden und mehr Geld ausgegeben worden als dafür.

(Norbert Schmitt (SPD): In der Tat! Da hat er recht!)

Das will ich Ihnen hier einfach noch einmal vor die Haustür legen.

Zuletzt gesagt: Es ist zu begrüßen, dass wir alle der Auffassung sind, dass es jenseits der Frage der Verdopplung des Landesblindengeldes und der Ausgestaltung des Landesblindengeldgesetzes weitere Bedarfe gibt, die insbesondere in der Frage der Qualifizierung von Taubblindenassistenz liegen, und dass eine Reihe von parlamentarischen Initiativen entweder schon vorhanden oder auf dem Weg ist.

Ich habe darauf hingewiesen, dass wir in dieser Sache einen Haushaltsantrag stellen werden. Ich wiederhole, dass wir bereit sind, gemeinsame Haushaltsanträge in dieser Sache mitzutragen. Ich fände es mehr als erfreulich, wenn wir das an diesem Punkt schaffen würden. Ich nehme zur Kenntnis, dass es den ernsthaften Willen gibt, eine Debatte darüber zu führen, wie wir uns gemeinsam auf den Weg machen können. Ich habe es so verstanden, Herr Reul, dass dann auch die Verdopplung des Landesblindengeldes eine Option ist. Sie werden uns in dieser Frage nicht nur an Ihrer Seite, sondern auch vor Ihnen und hinter Ihnen haben.

(Beifall bei der SPD)