Protocol of the Session on September 28, 2017

Ich bin vor gar nicht so langer Zeit mit den Präsidenten der Universitäten und den Präsidenten der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in San Francisco auf der sogenannten GAIN Conference gewesen. Das ist eine Konferenz, bei der es auch darum geht, junge deutsche Wissenschaftler wieder für den Wissenschaftsstandort Deutsch

land zu begeistern. Hessen hat dieses Mal die Gelegenheit gehabt, sich dort in besonderer Weise zu präsentieren.

Was ich dort erlebt habe, ist ein ganz starkes Interesse am hessischen Hochschulsystem gewesen. Dort wird sehr wohl wahrgenommen, welche massiven Veränderungen sich in der hessischen Hochschullandschaft in den vergangenen Jahren vollzogen haben. Ich muss ganz ehrlich gestehen, das hat natürlich auch mit den vielen Punkten zu tun, die in dieser ersten Novellierung eine Rolle gespielt haben, die wir miteinander beschlossen haben. Insofern war das ein erster wichtiger Schritt, der auch eine erhebliche Sichtbarkeit außerhalb Hessens hat.

(Beifall des Abg. Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Janine Wissler (DIE LINKE): Ein einsamer Klatscher!)

Das ist kein einsamer Klatscher gewesen, das waren die Kollegen Daniel May, Armin Schwarz und mein Freund Holger Bellino. Frau Wissler, er hat aber nicht aus Freundschaft geklatscht, sondern weil es einfach richtig ist.

(Beifall bei der CDU)

In Wirklichkeit haben Sie innerlich mitgeklatscht, weil Sie wissen, dass alles richtig ist, was wir gemacht haben.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Ich wollte es nur nicht zeigen!)

Jetzt legen wir einen Gesetzentwurf vor, der einen anderen Bezug hat und sich auf Bereiche beschränkt, deren Regelung aus zeitlichen Gründen noch in dieser Legislaturperiode notwendig ist. Er bezweckt im Wesentlichen die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Akkreditierungswesen in Deutschland, den Statuswechsel der Hochschule für Bildende Künste in Frankfurt am Main – Städelschule –, die Umsetzung des Orientierungsstudiums, die Verbesserung der Bedingungen im Rahmen einer Qualifikationsprofessur, aber natürlich auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Berücksichtigung des novellierten Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes.

Dabei geht es im Einzelnen um Folgendes, ich mache das nur in ganz kurzen Schritten

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Strichen! – Heiterkeit bei der SPD)

und Strichen. Wir haben noch sehr viele Möglichkeiten, im Ausschuss miteinander zu beraten.

(Heiterkeit und Zurufe von der SPD)

Keine Sorge, es wachsen Ihnen keine elf Minuten Redezeit zu.

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das war Kritik am Ministerpräsidenten!)

Ich würde es nie wagen, Kritik am Ministerpräsidenten zu üben, weil es keine Kritik am Ministerpräsidenten zu üben gibt, Herr Abg. Hahn.

(Beifall bei der CDU)

Ich will nur darauf verweisen, dass im Juni dieses Jahres durch unseren Ministerpräsidenten der Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen – so heißt er – unterzeichnet worden ist. Zur Ratifizierung dieses Staatsvertrags, der unmittelbar

im Zusammenhang mit den Regelungen zur Qualitätssicherung im Hessischen Hochschulgesetz steht, dient Art. 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs. Mit Art. 2 werden einige auf bestimmte Regelungsbereiche fokussierte Änderungen vorgeschlagen. Das betrifft zum einen die Qualitätssicherung und zum anderen die Regelungen zum Berufsakademiegesetz.

Ein weiterer zeitgebundener Aspekt der Novellierung ist, dass wir zum 1. Januar 2019 – ich werde das heute nicht ausbreiten, das werde ich in den nächsten Beratungen intensiv tun – nicht nur 13 Hochschulen des Landes Hessen haben werden, sondern 14 Hochschulen. Die Hochschule für Bildende Künste in Frankfurt am Main, wir reden von der Städelschule, wird zu uns stoßen.

Ich glaube, man kann wirklich ohne jegliche Übertreibung sagen: Das ist eine weltweit berühmte Einrichtung, die wir damit in den Kreis der hessischen Hochschulen aufnehmen. Obwohl der Stichtag des Übergangs noch ein Jahr entfernt ist, müssen wir trotzdem jetzt die gesetzliche Regelung treffen, weil der ebenfalls in dieser Plenarwoche beratene Doppelhaushalt 2018/19 zwangsläufig für das Jahr 2019 bereits ein eigenes Kapitel für die Städelschule enthält.

Wie gesagt, wäre die Versuchung jetzt enorm groß, hier noch mal ein bisschen ausführlicher über die Städelschule, ihre Besonderheiten und natürlich auch die herausragenden Erfolge zu sprechen.

(Beifall bei der FDP – Zuruf von der FDP)

Jeder, der in der Welt der Kunst und Kultur etwas auf sich hält, war irgendwann einmal in seinem Leben entweder als Lehrender oder als Studierender an dieser herausragenden Einrichtung, die wir jetzt in den Schoß des Landes Hessen aufnehmen. Es würde jetzt die Redezeit sprengen. Deswegen werde ich die Versuchung dann wieder aufrufen, wenn wir hier länger zu dem Thema beraten, oder auch im Ausschuss. Mal schauen, wie wir es dann miteinander halten wollen.

Die weiteren Änderungen – das ist das Letzte, was ich dazu sagen will – im Hessischen Hochschulgesetz betreffen die Anpassung der Regelungen für die Qualifikationsprofessur an die zwischenzeitlich beschlossenen bundesweiten Förderrichtlinien. Weiterhin hat es seit der letzten Novellierung des Hochschulgesetzes ebenfalls – ich sagte es anfangs schon – eine Novellierung des Gleichberechtigungsgesetzes gegeben. Auch hier muss die eine oder andere Anpassung erfolgen.

So weit vielleicht heute zu den Inhalten des Gesetzentwurfs der Landesregierung, den ich, Herr Präsident, hiermit einbringe und auf dessen weitere Beratung mit Ihnen ich mich sehr freue. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Das Gesetz ist eingebracht. Die Aussprache eröffnet Herr Kollege Grumbach für die SPD-Fraktion.

(Zuruf von der SPD: Das wird länger!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei mir ohne Werbeblock. Ehe wir unsere Lebenszeit hier weiter verschwenden, bitte ich, den Entwurf des Gesetzes in den Ausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung zu schicken. – Vielen Dank.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der LIN- KEN)

Sehr geehrter Herr Kollege Grumbach, zur Verteidigung des Plenums muss ich sagen: Man muss nicht Abgeordneter sein, um Lebenszeit zu verschwenden.

(Gernot Grumbach (SPD): Ich weiß! – Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Insofern habe ich das als humoristische Einlage betrachtet. – Herr Kollege May, Sie sind für die Fraktion DIE GRÜNEN jetzt dran. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Vortrag des Ministers überhaupt nicht als Verschwendung von Lebenszeit empfunden, sondern ich fand, das Plenum hat an Heiterkeit und Fröhlichkeit gewonnen angesichts der Rede des Ministers.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Oh, die Schleimspur ist ja echt ekelhaft!)

Ich glaube, dass das, was wir jetzt auf den Weg gebracht haben, auch durchaus wenigstens eine kurze Besprechung wert ist. Immerhin ist das Hochschulwesen und das Bildungswesen der Kernbereich, in dem wir als Land Hessen neben dem Polizeibereich eigene Regelungskompetenzen haben. Von daher glaube ich, dass wir die gesetzlichen Regelungen, die wir im Bildungsbereich auf den Weg bringen, schon hier im Plenum öffentlich beraten sollten, wenngleich ich, lieber Kollege Grumbach, anmerken möchte, dass es im Vorfeld der Plenarwoche durchaus auch von meiner Seite den Hinweis an meine parlamentarische Geschäftsführerin gab, man könnte auf die Aussprache verzichten. Es gab dann allerdings, so glaube ich, keine Bereitschaft von anderen Seiten, auf den Punkt zu verzichten.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Stimmt! Haben wir auch nicht!)

Von daher ist das jetzt so. Dazu muss man sich vielleicht auch für die Zukunft noch ein paar Gedanken machen.

Im Wesentlichen hat der Minister schon ganz gut in die Materie eingeführt. Dazu bleibt für mich nicht mehr viel zu sagen. Es geht um die Akkreditierung, die neu zu regeln ist, weil das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, dass die Akkreditierung an sich nicht mit der Verfassung unvereinbar ist, aber dass sie besser begründet werden muss und dass es dazu eine bundeseinheitliche Regelung braucht. Da das aus dem Bereich der Bildung kommt, bedarf es daher eines Staatsvertrages, den wir jetzt abschließen wollen.

Die Akkreditierung an sich finden wir GRÜNE im Grundsatz auch eine sinnvolle Angelegenheit. Es gibt zwar immer wieder das eine oder andere daran zu kritisieren. Aber im Wesentlichen ist das in Ordnung. Es sorgt auch dafür,

dass die Belange der Studierenden mehr in den Vordergrund gerückt werden. Etwas Licht von außen auf eingefahrene Prozesse – so möchte ich es einmal nennen – ist auch an den Hochschulen, so glaube ich, ganz gut.

Das nächste Thema ist das Städel. Die Städelschule wird in den Bereich des Hochschulgesetzes überführt. Ich glaube, dass das eine richtige Entscheidung ist. Wir haben das ja mit den Hochschulen auch schon im Hochschulpakt vereinbart. Auch an dieser Stelle wird noch einmal deutlich, dass der Bereich der Kunsthochschulen für diese Koalition und diese Regierung ein ganz wichtiger Bereich ist. Von daher ist es nur konsequent, dass wir diese Kunsthochschule in den Bereich des Hochschulgesetzes überführen.

Ein Punkt, den ich auch noch einmal besonders hervorheben möchte, ist das Thema Orientierungsstudium. Diejenigen, die sich schon einmal mit dem Koalitionsvertrag von CDU und GRÜNEN auseinandergesetzt haben, haben vielleicht bemerkt, dass das ein Projekt ist, das die schwarzgrüne Koalition auf den Weg bringen möchte, dass es am Anfang des Studiums ein Orientierungsstudium geben kann. Das wird mit dem Hochschulgesetz jetzt ermöglicht.

Das bedeutet, dass diese für viele Studierenden schwierige Phase eine alternative Eingangsmöglichkeit ist, die eben andere Orientierungsmöglichkeiten erlaubt. Von daher glauben wir, dass das eine gute Möglichkeit sein kann, um die Studienabbrecherzahlen zu reduzieren und insgesamt eine höhere Studienerfolgsquote zu erreichen. Von daher ist das auch noch ein ganz wichtiger Bestandteil für das Hochschulgesetz, der jetzt eingeführt wird.

Es gibt noch einiges anderes zu sagen. Aber insgesamt war natürlich das Hochschulgesetz durch die letzte Novelle schon sehr gut und hat uns sehr viel Anerkennung – national, aber auch international – eingebracht. Von daher glaube ich, dass wir auf einem guten Weg sind. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Die nächste Wortmeldung stammt von Herrn Kollegen Bauer für die Fraktion der CDU.

(Günter Rudolph (SPD): Nein, das war der nächste Tagesordnungspunkt!)

Ich wollte den Tag ein bisschen verkürzen. Entschuldigung, Herr Kollege. – Herr Lenders, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege May, wenn Herr Staatsminister Rhein jetzt noch länger versucht hätte, diesen Gesetzentwurf hier bei uns einzubringen, dann wäre ich geneigt gewesen, ihn doch noch abzulehnen. So haben Sie es geschafft. Ich gehe jetzt einmal mit einem guten Beispiel voran und gebe meine Rede zu Protokoll.