Es ist also hautnah zu spüren, dass sich etwas verändert in diesem Land. Die Voraussetzungen sind geschaffen. Gerade bei den jungen Menschen haben wir die Chance, das Mobilitätsverhalten zu ändern, und wir haben auch die Chance, beim Klimaschutz und bei den Grenzwerten viel
zu erreichen – ohne irgendwelche Verbote, sondern nur mit Angeboten, die die Menschen auch gern nutzen werden.
Es gibt einen weiteren Bereich, um den sich diese Landesregierung kümmert: das betriebliche Mobilitätsmanagement. Im Moment ist es so: Ein Auto hat fünf Sitze, aber meistens wird nur einer genutzt. Wenn Sie sich einmal umschauen, sehen Sie, dass meistens nur ein Mensch im Auto sitzt.
Aber immer mehr Unternehmen und die ivm im Auftrag der Landesregierung erarbeiten Konzepte für ein betriebliches Mobilitätsmanagement, sodass das Auto effektiv genutzt werden kann. Zum einen sparen die Beschäftigten dadurch Geld, zum anderen haben sie z. B. auch keine Parkplatzsuche mehr. Darin liegt ein enormes Potenzial. Das merkt man daran, dass sich in diesem Bereich viele Unternehmen gründen, um die ökonomischen Potenziale zu nutzen und um die Menschen ökologischer, bequemer und günstiger an ihren Arbeitsplatz zu bringen.
Der Verkehrsminister hat die Vision für die kommenden Jahre skizziert. Hessen ist mit seiner Mobilitätspolitik gut aufgestellt, um auf die kommenden Herausforderungen zu reagieren. In diesem Sinne lassen Sie uns gemeinsam an der Mobilität der Zukunft arbeiten. Lassen Sie uns für gute Rahmenbedingungen für alle Verkehrsteilnehmer sorgen.
Danke schön, Frau Müller. – Wir sind am Ende der Debatte angelangt. Die Regierungserklärung ist abgegeben, entgegengenommen und besprochen worden.
Nachwahl eines ordentlichen Mitglieds und eines weiteren stellvertretenden Mitglieds im Hauptausschuss
Der Abg. Uwe Frankenberger hat mit Schreiben vom 28. Juni 2017 mitgeteilt, dass er mit sofortiger Wirkung auf sein Amt als ordentliches Mitglied im Hauptausschuss verzichtet. Ferner legt der Abg. Dieter Franz mit Ablauf des 28. Juni 2017 sein Amt als weiteres stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss nieder.
Nach § 6 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung werden die ordentlichen sowie alle stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses durch den Hessischen Landtag gewählt. Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 19/5124 schlägt die Fraktion der SPD den Abg. Dieter Franz als ordentliches Mitglied sowie die Abg. Regine Müller aus Schwalmstadt als weiteres stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss vor. Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 19/5124 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Damit erübrigt sich die Gegenprobe. Ich stelle fest, dass somit der Abg. Dieter Franz als ordentliches Mitglied sowie die Abg. Regine Müller aus Schwalmstadt als weiteres stellvertretendes Mitglied in den Hauptausschuss gewählt wurden.
Mit Schreiben vom 12. Juli 2017 teilt der Abg. Heiko Kasseckert mit, dass er mit Wirkung vom 28. August 2017 auf seine ordentliche Mitgliedschaft im Hauptausschuss verzichtet.
Nach § 6 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung werden die ordentlichen sowie alle stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses durch den Hessischen Landtag gewählt. Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 19/5125 schlägt die Fraktion der CDU die Abg. Birgit Heitland als ordentliches Mitglied im Hauptausschuss vor. Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 19/5125 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist wiederum das gesamte Haus. Damit stelle ich fest, dass die Abg. Birgit Heitland als ordentliches Mitglied in den Hauptausschuss gewählt wurde. Ich wünsche mit allen gute Zusammenarbeit.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub – Drucks. 19/5140 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bildungsurlaubsgesetz gibt jedem in Hessen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die Möglichkeit der Teilnahme an einer fünftägigen Bildungsurlaubsveranstaltung zur politischen Bildung, zur beruflichen Weiterbildung oder zur Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamts. Der Bildungsurlaub wird gut angenommen. Durchschnittlich mehr als 10.000 Beschäftigte nehmen jedes Jahr die entsprechenden Angebote wahr. Übrigens kommt der überwiegende Teil von ihnen aus der Privatwirtschaft und hier aus Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten.
Was die politische Bildung betrifft, wählen die Teilnehmenden vor allen Dingen Veranstaltungen zu dem Thema Arbeitswelt und Arbeitsrecht. In der beruflichen Weiterbildung werden neben EDV- und Sprachkursen zunehmend Veranstaltungen besucht, die der Vermittlung von persönlichen Kompetenzen dienen: Stressbewältigung, Gesundheitsprävention oder Kommunikationsfähigkeit. Die anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltungen prägen seit Jahren die hessische Weiterbildungslandschaft. Sie greifen gezielt die Weiterbildungsansprüche der hessischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf und vermitteln Handlungskompetenzen.
Der Bildungsurlaub ist ein spezifisches Bildungsangebot, das es den Teilnehmenden letztendlich ermöglichen soll, eigenständig in ihre Persönlichkeitsentwicklung zu investieren. Er leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zum lebenslangen Lernen der Menschen in Hessen.
Das Hessische Bildungsurlaubsgesetz ist bis zum Ende des Jahres befristet. Damit weiterhin von diesen Angeboten Gebrauch gemacht werden kann, ist es notwendig, das Gesetz in seiner Geltungsdauer zu verlängern und auch an aktuelle Erfordernisse anzupassen.
Erstens. Die Verkürzungsmöglichkeiten für Veranstaltungszeiten. Damit wird eine bessere Vereinbarkeit der Durchführung von Bildungsurlaubsveranstaltungen mit familiären und beruflichen Belangen ermöglicht.
Zweitens. Eine Experimentierklausel. Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung und der bedeutenden Rolle des Internets ist die Berücksichtigung neuer Lern- und Lehrformate unumgänglich. Die eingeführte Experimentierklausel bietet hierfür die Möglichkeit, neue Wege zu beschreiten und Bildungsurlaubsveranstaltungen im Sinne des digitalen Wandels und der Nutzung der Vorteile der Digitalisierung auszugestalten.
Drittens. Wir fördern die Teilnahme von Beschäftigten von Kleinst- und Kleinunternehmen. Sie haben gerade gehört: Die meisten Teilnehmenden kommen aus der Privatwirtschaft, und dort aus Betrieben von mehr als 500 Personen. Da ist es mit der Vereinbarkeit und für den Arbeitgeber besser. Deswegen ist hier von unserer Seite vorgesehen, dass wir, wenn der Gesetzgeber dem zustimmt, bei Arbeitnehmerfreistellung und gleichzeitiger Lohnfortzahlung, die insbesondere kleinere Arbeitgeber beschäftigt, einen Teil der Kosten übernehmen, um die Teilnahme von Beschäftigten von Kleinst- und Kleinunternehmen gezielt zu unterstützen. Dafür ist ein Lohnkostenzuschuss von 50 % der jeweiligen Lohnkosten vorgesehen.
Ich denke, dass das vorgelegte Bildungsurlaubsgesetz den modernen Anforderungen entspricht. Ich weiß, dass es immer wieder die Frage gibt, ob die ehrenamtlich kommunalpolitisch Tätigen auch an den Bildungsurlaubsveranstaltungen teilnehmen sollen. Das ist ein Punkt, den wir noch einmal genau betrachten müssen.
Natürlich sind diejenigen, die in Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen ihr Ehrenamt auch als Kommunalpolitiker ausüben, eine besondere Stütze dieser Gesellschaft. Ich denke allerdings, dass die Angebote der den politischen Parteien nahestehenden Bildungsinstitute durchaus auch offen sind und genügend Ansatzpunkte für die kommunalpolitisch Tätigen bieten. Bei dem Mandatssicherungsgesetz und vielen anderen Bereichen muss man sehen, ob man das noch mit dem Bildungsurlaubsgesetz verknüpfen kann. Diese Debatte werden wir führen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das nicht vorgesehen.
Trotzdem denke ich, dass das ein Gesetz ist, das den modernen Ansprüchen Genüge tut. Ich freue mich auf eine interessante Debatte dazu.
Danke, Herr Grüttner, für die Einbringung. – Ich eröffne die Debatte über den Gesetzentwurf. Die vereinbarte Rede
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs ein paar grundsätzliche Anmerkungen zur Inanspruchnahme von Bildungsurlaub in Hessen machen. Ich beziehe mich dabei im Wesentlichen auf den Ende des letzten Jahres von der Landesregierung vorgelegten Bildungsurlaubsbericht.
Die SPD-Fraktion hatte dazu auch einen Berichtsantrag gestellt, weil wir festgestellt haben, dass die Weiterbildung im Berichtszeitraum sowohl auf der Anbieterseite als auch auf der Nachfragerseite zum Teil deutlichen Schwankungen unterlegen ist. Zum Beispiel stieg die Zahl der anerkannten Träger, aber der Anteil der Träger, die tatsächlich Veranstaltungen durchgeführt haben, ist gesunken. Die Gründe für eine Inaktivität sind der Landesregierung nicht näher bekannt. So zumindest die Antwort auf den Berichtsantrag. Offen bleibt für uns auch die Frage, welche Möglichkeiten die Landesregierung sieht, die erschreckend niedrige Quote von Veranstaltungen von Jugendbildungsträgern zu erhöhen. Es scheint, als wolle die Landesregierung in dem neuen Gesetzentwurf darauf reagieren. Ich komme darauf noch an anderer Stelle zu sprechen.
Es gab nach unserer Auffassung weitere Auffälligkeiten. Viele an Bildungsveranstaltungen Teilnehmende machen nicht von ihrem Recht auf Bildungsurlaub Gebrauch. Wie kann man das ändern? Die Bildungsurlaubsquote beträgt im öffentlichen Dienst gerade einmal 2,7 % und in der Privatwirtschaft ganze 0,29 %. Sie sagen in Ihrer Antwort, dass Sie als nicht am Bildungsmarkt Beteiligte keine Informationen über Resonanz und Gründe für Teilnahme oder Nichtteilnahme haben. Ich will das an dieser Stelle auch gar nicht bestreiten. Das dürfte wahrscheinlich auch objektiv der Fall sein.
Die höchste Quote der Inanspruchnahme von Bildungsurlaub liegt in der Altersgruppe von 50- bis 60-Jährigen, während die jüngeren Altersgruppen wesentlich weniger teilhaben. Sie sagen, dass Ihnen hierzu keine weiteren Erkenntnisse vorliegen. Insofern können Sie nur Vermutungen über die unterschiedlichen Gründe anstellen. Auch das will ich Ihnen an dieser Stelle gern glauben.
Auf unsere Frage, wie die Landesregierung gedenkt, dem bedrückenden Absinken der Teilnehmerzahlen zu begegnen, hat sie geantwortet: „Die Landesregierung sieht kein bedrückendes Absinken“. Da haben Sie sicherlich recht: Wenn man sich auf einem Niveau befindet, das ohnehin nicht so hoch ist, kann man auch in der Tat nicht von bedrückendem Absinken sprechen.
Ich führe diese Punkte hier aber nicht an, um unserer Oppositionsrolle gerecht zu werden. Ich führe sie an, weil wir uns Sorgen über den allgemeinen Zustand der Bildung, in diesem Fall der Weiterbildung, machen. Wir alle müssen uns Sorgen über das zunehmende Desinteresse am Geschehen im öffentlichen Leben und an gesellschaftlichen Entwicklungen machen, wie ich das auch schon in der Ausschussdebatte deutlich gemacht habe.
Dies verzeichnen wir bei Weitem übrigens nicht nur bei Jugendlichen. Das reicht inzwischen weit hinein in die nachfolgenden Altersgruppen. Die Tatsache, dass immer weniger Menschen eine Tageszeitung lesen und sich viele
nur noch – in manchen Fällen sogar nur ganz partiell – über das Internet informieren, muss uns allen zu denken geben.
Deshalb sagen wir: Gezielte und attraktive Weiterbildung ist zumindest ein Baustein, um dieser Entwicklung entgegenzutreten.
Wir sagen an dieser Stelle auch sehr deutlich, dass es nach unserer Auffassung Aufgabe des Staates sein muss, in diesem Fall des Landes Hessen, künftig noch verstärkter mit dafür Sorge zu tragen, dass dieser Teil der Bevölkerung wieder mehr an das öffentliche Leben und Geschehen herangeführt wird und daran teilnimmt.
Das betrifft nach unserer Auffassung nicht nur das berufliche Umfeld, sondern gerade auch die politische und gesellschaftspolitische Bildung, das Gemeinwohl und natürlich auch das ehrenamtliche Engagement. Deshalb halten wir es für sinnvoll und notwendig, ungeachtet der uns jetzt vorliegenden Gesetzesnovelle eine tiefer gehende Studie durchzuführen, um Antworten zu finden und die Gründe zu beleuchten, zu denen die Landesregierung bisher keine ausreichende Stellung beziehen konnte.
Dies wäre aus unserer Sicht dann auch die geeignete Grundlage für eine weitere und verstärkte Kampagne, die natürlich von Landesseite in Zusammenarbeit mit der Trägerseite ins Leben gerufen werden sollte – gerade um die eben beschriebenen Tendenzen zu stoppen und möglichst auch umzukehren. Das ist also eine gesellschaftspolitische Aufgabe.
Diese Kampagne sollte auch deutlich machen, dass die Regierung und die Politik insgesamt – und dazu sind wir als Fraktionen im Landtag natürlich auch aufgefordert – ausdrücklich für die Inanspruchnahme von Weiterbildung und Bildungsurlaub werben. Nach unserer Auffassung gibt es nämlich immer noch zu viele Betriebe und Arbeitgeber, die das gar nicht so gern sehen, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bildungsurlaub beantragen. Das hält natürlich auch viele davon ab, einen solchen Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen, was sich sicherlich auch negativ auf die Zahlen auswirkt.