Jetzt kann man immer noch sagen, dass das alles nicht ausreichend ist. Aber zu sagen, dass es ausschließlich zulasten des kleinen Mannes und der Frau ginge, ist mit diesen Zahlen widerlegt. Insofern sind die Anstrengungen, die die Griechen allen voran geleistet haben, aller Ehren wert. Ich finde, sie gehören von uns hin und wieder mit Applaus bedacht. Sie müssen nicht enden, sie müssen weitergehen. Aber so kommt man in dieser europäischen Idee eines gemeinsamen Euro als Teil dieser großen europäischen Geschichte einen großen Schritt weiter, indem man auch einmal sagt, wenn etwas vernünftig und gut läuft.
Zum Schluss will ich natürlich das Thema der Krimkrise und der Krise in der Ukraine nicht auslassen. Ich habe eben dazwischengerufen: Herr van Ooyen, hatten Sie schon über Russland gesprochen? – Ich kann mich nicht erinnern. Jedenfalls sind Sie nicht auf diese aktuellen Ereignisse eingegangen. Das macht mich betroffen.
Ich lese es noch einmal nach und schaue, ob es eine ausreichende Würdigung – in negativem Sinne – der dortigen Ereignisse war.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, wir stehen vor einer wirklich großen Herausforderung. Wir stehen vor der Herausforderung, dass der Westen – die NATO und selbstverständlich auch die Europäische Union – für sich entscheidet, dass nie wieder Krieg sein darf. Wir stehen auf der anderen Seite in Russland vor einer Situation, die sicherlich dem geschuldet ist, dass bei näherem Hinsehen dieses Land in großen Schwierigkeiten ist.
Die Russische Föderation ist, wenn man die berühmten BRIC-Staaten nimmt – das sind die Brasilianer, die Russen, die Inder, die Chinesen, die allesamt für sich reklamieren, dass sie erhebliche und große Wachstumspotenziale haben –, mit Abstand Schlusslicht bei jeder einzelnen Betrachtung.
Es gibt kaum noch Menschen, die sich in Russland selbstständig machen, weil insgesamt das Unternehmertum in einer Art und Weise in einem Wettbewerb steht, wie ich ihn an keiner Stelle in dieser Welt sonst sehe: dort einige große Staatsmonopole und oligarchische Strukturen oder erst recht Staatsbetriebe und auf der anderen Seite naturgemäß in einer solchen Welt kein unternehmerisches Engagement, wie wir das kennen. Damit geht die enorme einseitige Ausrichtung auf Energiepolitik, Gas und Öl, einher. Die Preise und die Preisentwicklung kennen wir. Aufgrund aktueller Entwicklungen in den Vereinigten Staaten ist das keine Bank mehr, auf die man eine gesamte Volkswirtschaft aufbauen darf: völlig veraltete Infrastrukturen. Das sehen Sie schon im Großraum Moskau. Wenn Sie ein bisschen weiter herausfahren, wird es langsam dunkel: dramatische Mängel im Gesundheitssystem mit Sterblichkeitsraten, die weit weg von dem sind, was wir Mitteleuropäer kennen, kein Geld für die Bildung, marode und pleite Pensionskassen.
Meine Damen und Herren, wo Sie dort hinschauen, ist dieser Staat heruntergewirtschaftet – ausdrücklich sage ich: nicht weil die Menschen dort weniger fleißig sind als bei uns, sondern weil sie in einem politischen Umfeld groß werden und sich nicht entwickeln können, sodass es genau zu diesem Ergebnis kommt.
Ich finde, wir müssen auch in der Debatte über Russland zwischen Herrn Präsidenten Putin und der russischen Gesellschaft unterscheiden. Das eine hat mit dem anderen aufgrund der miserablen Informations- und Medienpolitik überhaupt nichts zu tun. Das werde ich auch bei jeder Gelegenheit sagen.
Wenn man solche innenpolitischen Schwierigkeiten hat, sucht man sich Ablenkungen. Die erste hat damit stattgefunden, dass man gesellschaftliche Minderheiten innerhalb Russlands in einer Art und Weise geächtet hat, wie ich es nach wie vor unerträglich finde. Das sind nicht nur die Homosexuellen, die häufig als Beispiel genannt werden.
Wenn das nicht reicht, dann sucht man außenpolitische Spielfelder. Das ist die Krim, und das ist die Ukraine. Ich befürchte, Herr Putin und seine Regierung werden vor Weiterem nicht haltmachen. Ich will ausdrücklich sagen – Herr van Ooyen, Sie schütteln wieder einmal den Kopf –: „Was nicht sein darf, das nicht sein kann“, ist ein altes Denken bei Linken.
Wie erklären Sie sich denn bitte die Aussage von Herrn Putin? Ich habe noch nicht gehört, dass er sich davon distanziert hat. Er hat seinerzeit in seiner Verantwortung in St. Petersburg, wo er einmal Vizebürgermeister war, wortwörtlich gesagt und nie widerrufen, dass nach seiner Auffassung 25 Millionen Russen auf der falschen Seite der Grenze leben und dass diese Frage für Russland eine Frage von Krieg und Frieden sei.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer sich so zitieren lässt, darf sich nicht wundern, dass der Westen, dass
wir in Deutschland und in Mitteleuropa und dass die Europäische Union höchstes Misstrauen gegenüber der Außenpolitik dieses russischen Präsidenten haben.
Herr Präsident, auch das will ich nicht aussparen: Wir haben da nicht nur Misstrauen, sondern wir haben bei etwas anderem auch völliges Unverständnis. Herr Schäfer-Gümbel, Sie fordern eine klare Ansage an die AfD. Deshalb fordere ich Sie als Vorsitzenden der hessischen SPD auf, eine klare Ansage in Richtung des früheren Bundeskanzlers Schröder zu machen. Wir dürfen überhaupt kein Verständnis für jedweden Rechtfertigungsversuch des damaligen Bundeskanzlers haben, der seinem eigenen Außenminister in den Rücken fällt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Kollegin Puttrich hatte davon gesprochen, dass es auch Begeisterung für Europa geben muss. Ich finde, wir sollten darüber häufiger als über das andere und den vielen Kleinkram reden.
Herr Kollege Rentsch hat darüber gesprochen, dass wir eine Idee dazu entwickeln müssen, wie diese Europäische Union zukünftig aussehen soll. Das wird eine schwierige Debatte werden. Wir haben einen Föderalismus mit einer hohen Kompetenz und Legitimation der Länder. In Malta gibt es keine Länder. In Frankreich gibt es sie pro forma. Da gibt es eine Zentralregierung.
In diesem Umfeld über föderale Strukturen in der Europäischen Union zu diskutieren, ist nicht so ganz einfach. Aber es ist aller Mühen wert, und zwar nicht, um ein Ergebnis zu produzieren, sondern damit wir tagtäglich über dieses Europa reden und uns darüber freuen, dass wir in diesem Europa in Frieden und Freiheit leben dürfen. – Vielen Dank fürs Zuhören.
Herr Kollege Boddenberg, vielen Dank. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache zur Regierungserklärung abgeschlossen.
Es ist vorgeschlagen, den Dringlichen Antrag und die beiden Dringlichen Entschließungsanträge, Drucks. 19/431, Drucks. 19/432 und Drucks. 19/433, dem zuständigen Ausschuss zu überweisen. – Ich sehe, dass das allgemeine Freude hervorruft. Dann wird das so gemacht.
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs wählt der Landtag drei in der Jugendhilfe erfahrene Personen auf Vorschlag der obersten Landesjugendbehörde. Nach § 8 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch ist für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied vorzusehen. Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 19/312 wurden von der obersten Landesjugendbehörde die dort genannten Personen zur Wahl vorgeschlagen.
Wenn sich kein Widerspruch erhebt, schlage ich vor, über diesen Wahlvorschlag abzustimmen. Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 19/312 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das war einstimmig.
Damit sind die in dem Wahlvorschlag genannten Personen zu ordentlichen sowie stellvertretenden Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch gewählt.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes – Drucks. 19/411 –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich trage Ihnen die Beschlussempfehlung und den Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes vor. Die Beschlussempfehlung lautet:
Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Herr Berichterstatter, vielen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion. Das Wort erhält Frau Kollegin Ravensburg für die CDUFraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Schulgesetzes werden wir unserem Ziel einen großen Schritt näher kommen, die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit auch die laufenden Jahrgänge 5, 6 und 7 ihre Organisationsform von G 8 zu G 9 ändern können. Das soll zum kommenden Schuljahr möglich sein.
Wir wollen die größtmögliche Wahlfreiheit, mit der die unterschiedlichen Interessenlagen der betroffenen Eltern und Schüler wie auch die der Schulgemeinden berücksichtigt wird. Das ist mir sehr wichtig: Gleichzeitig haben wir die Pflicht, dem verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Vertrauensschutz gerecht zu werden.
Genau das hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel im Fall der Klage der G-8-Eltern ausdrücklich bestätigt. Das können und dürfen wir nicht ignorieren.
Aufgrund der Redezeit will ich mich auf die Bewertung der Anhörung und den aktuellen Stand der Verfahren an
den Schulen beschränken. Ja, es hat in Schreiben der Eltern an die Abgeordneten und mit Äußerungen in der Anhörung Kritik an dem Gesetzentwurf gegeben.
Es gab eine ganze Bandbreite unterschiedlicher Motive, die zur Ablehnung geführt haben, die den unterschiedlichen Interessenlagen der Anzuhörenden Rechnung trugen. So gab es sie von den Unternehmen, die kritisierten, dass wir neben G 8 überhaupt auch G 9 zulassen wollen. Die Elterninitiative beklagte, dass wir nicht zuerst die Eltern befragen. Verbände und Eltern beklagten, dass keine Mehrheitsentscheidung möglich sein soll. Vielmehr soll die Einstimmigkeit in dem jeweiligen Jahrgang erforderlich sein.
Auf einige Punkte will ich hier eingehen. Wir haben von Eltern Vorschläge zugemailt bekommen. Ich möchte mich ausdrücklich bei den Eltern bedanken, die sich viel Zeit genommen und Mühe gemacht haben, Vorschläge zu finden. Sie sind zu Podiumsdiskussionen gegangen und haben Fragen gestellt. Sie haben diskutiert.
Wir haben aber keine rechtssicheren und in einem kurzen Zeitraum, nämlich bis zum Beginn des kommenden Schuljahrs, umsetzbaren Alternativen zu unserem Gesetzentwurf gehört. Es gab keine Alternativen, die gleichermaßen dem Balanceakt größtmöglicher Wahlfreiheit, dem Vertrauensschutz wie auch der Rechtssicherheit Genüge getan haben.
Über neue Konzepte kann man durchaus nachdenken. Schließlich wollen wir den zu G 9 zurückkehrenden Schulen auch zukünftig die Chance geben, neben G 9 beschleunigte Bildungsgänge anzubieten. Wir haben zunehmend Zuschriften von Eltern, die sich für ihre Kinder weiterhin G 8 wünschen.