Protocol of the Session on May 20, 2014

Unser Vorschlag wäre eine Kombination der drei Stellschrauben. Es sollte möglichst früh ein Anmeldungsverfahren für G 8 oder G 9 geben, das für die Eltern bindend wäre und „Ja“, „Nein“ und „Sowohl-als-auch“ statt „Enthaltung“ als Entscheidungsalternativen anbieten würde. Dafür ist es noch nicht zu spät. Die Schulleitungen und Schulkonferenzen würden im nächsten Schritt versuchen, dem Votum der Eltern zu entsprechen und gegebenenfalls mit Hilfe der G-8- und der Sowohl-als-auch-Voten mindestens eine G-8-Klasse zu bilden. Reicht es nicht, bleibt es für den Jahrgang bei G 8. Gibt es keine G-8-Voten, sondern nur G-9- und Sowohl-als-auch-Voten, wechselt der gesamte Jahrgang zu G 9. Damit ist der Bestandsschutz gewahrt, und es gibt nur eine – allerdings bindende – Entscheidung der Eltern.

Meine Damen und Herren, das ist unser Vorschlag, der sich zum Teil mit dem der Eltern- und Schülervertretungen deckt. Ich könnte mich aber auch mit dem Vorschlag der SPD-Fraktion, ein paralleles Angebot in einer Klasse, gut anfreunden. Ich bin sicher, dass es Ihnen bis übermorgen gelingt, unseren Vorschlag zu prüfen und in Ihre Überlegungen einzubeziehen.

Ich fordere Sie noch einmal auf, den gordischen Knoten zu durchschlagen. Für den Fall aber, dass Sie den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf in der dritten Lesung unverändert zur Abstimmung stellen, werden wir mit Nein votieren.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Cárdenas. – Das Wort hat der Abg. Greilich, FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben gehört, was uns Frau Kollegin Ravensburg zu dem Ergebnis der Anhörung gesagt hat. Wir haben gehört, was Herr Kollege Wagner hier vorgetragen hat. Man kann daraus eigentlich nur die Schlussfolgerung ziehen, dass die schwarz-grüne Koalition Unbelehrbarkeit zum Programm erhebt.

(Beifall bei der FDP)

Die Anhörung vor dem Ausschuss hat allen Zuhörern, allen, die anwesend waren, gezeigt, dass der vorliegende Gesetzentwurf schlichtweg Murks ist. Vor allem von den GRÜNEN, aber auch von dem willig folgenden Koalitionspartner wurden bei den Eltern riesige Erwartungen geweckt. Nichts davon wird in dem Gesetzentwurf umgesetzt. Entsprechend groß ist auch die Enttäuschung der Eltern, die den falschen Versprechungen einer Wahlfreiheit geglaubt haben.

Das Einzige, was Sie erreicht haben, meine Damen und Herren von der Koalition, ist eine massive Störung des Schulfriedens. Selbst Befürworter einer Öffnung auch für laufende Jahrgänge bestätigen, dass als Ergebnis Ihres Gesetzentwurfs als Einziges geblieben ist, dass an den betroffenen Schulen das Schulklima leidet, da sich eine Minderheit gegen eine Mehrheit durchsetzen kann. Die 100-prozentige Zustimmung, die nach dem vorliegenden Gesetzentwurf erforderlich ist, wird in der Praxis nie erreicht. Das wusste jeder, der sich mit den Schulen auskennt.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege Wagner hat vorgetragen, man habe Wahlfreiheit für die Eltern schaffen wollen und das so weit wie möglich auch getan. Herr Kollege Wagner, wenn Sie hier sagen, Sie verstünden die Eltern, dann mag das geeignet sein, dem einen oder anderen ein wenig Salbe ins Gesicht zu schmieren; aber es ändert nichts an der Tatsache, dass das, was Sie hier als Gesetzentwurf vorgelegt haben, schlichtweg eine Mogelpackung ist. Sie spielen allenfalls vor, dass es eine Wahlfreiheit gebe. Sie schaffen eine scheinbare Wahlfreiheit, weil Sie richtigerweise selbst darauf hinweisen, dass es einen Bestandsschutz für die Entscheidung der Eltern gibt, die sich für G 8 ausgesprochen haben. An diesem Bestandsschutz kommen Sie nicht vorbei.

(Beifall bei der FDP)

Im Rahmen der Anhörung haben die beteiligten Organisationen durchweg, wenn auch aus teilweise völlig unterschiedlichen Gründen, den vollkommen missglückten Gesetzentwurf zur Rückkehr zu G 9 kritisiert. Vor allem die betroffenen Eltern haben sich beklagt, dass sie mit der vollmundigen Ankündigung einer echten Wahlfreiheit, auch für bereits laufende G-8-Klassen, von Schwarz-Grün hinter die Fichte geführt wurden.

Andererseits hat die durch den Gesetzentwurf verursachte Diskussion zu massiven Auseinandersetzungen an vielen hessischen Schulen geführt. Der Gesetzentwurf hat sich, unserer Befürchtung entsprechend, als in Papierform gegossener Angriff auf den Schulfrieden entpuppt. Kosmetik an diesem Gesetzentwurf hilft ebenso wenig wie dessen Durchsetzung gegen das Anhörungsergebnis.

Die Anwendung von Kosmetik wurde angekündigt. Herr Kollege Wagner und Herr Kollege Irmer haben am letzten Mittwoch bei einer Veranstaltung hier in Wiesbaden erklärt, wie ich im „Wiesbadener Kurier“ lesen konnte, man sei weiterhin offen für alle Vorschläge und werde diese gerne prüfen. Nun beklagt man mit Krokodilstränen in den Augen, dass es keine Vorschläge gebe, weil es in der Tat keinen Weg gibt, um die Wahlfreiheit und einen Wechsel durchzusetzen. Das kommt nicht hin. Es bleibt bei Ihrer Ankündigung, ohne dass es zu Taten kommen kann.

Wir können feststellen, dass Sie es in weniger als 100 Tagen – so lange liegt der Gesetzentwurf mittlerweile vor – geschafft haben, die Bildungslandschaft in Hessen gänzlich auf den Kopf zu stellen. Mit der Ruhe an Hessens Schule ist es wegen des vollkommen missglückten Gesetzentwurfes endgültig vorbei.

Die Vorgänge, von denen aus Kassel, aus Frankfurt, aus Wiesbaden und aus allen anderen Schulen berichtet wurde, zeigen eindeutig, Sie haben den Schwarzen Peter den Schulen zugeschoben, in denen jetzt die Konfrontation und die Diskussion stattfinden.

Außerdem haben wir heute früh schon gehört, mit welchen Zahlen Sie sich im Kulturpolitischen Ausschuss schmücken. Danach hat etwa die Hälfte der betroffenen Schulen beschlossen, dass man den Eltern eine Abstimmung ermöglicht. Nur, die Abstimmungen, bei denen Einstimmigkeit gefordert ist, haben noch nicht stattgefunden. Ich sage Ihnen voraus: Genau dort werden Sie scheitern. Der Bestandsschutz wird dazu führen, dass es keine einstimmigen Ergebnisse geben wird. Die Katastrophe kommt.

Ich kann dazu nach dem „Wiesbadener Kurier“ ein Elternteil zitieren, das bei dieser Veranstaltung am Mittwoch anwesend war. Die Eltern machen klar, wie sehr das Schulklima darunter leiden wird, wenn sich eine G-8-Minderheit gegen die Mehrheit in der Klasse durchsetzen kann. Das ist zwingend so. Es wird so sein – auch Ihr Gesetzentwurf sieht das so vor –, wie es die Rechtsprechung aufgezwungen hat.

Deswegen hätten Sie allen Eltern und allen Schülern einen Gefallen getan, wenn Sie diesen Gesetzentwurf überhaupt nicht erst eingebracht hätten – das hätte dem Schulfrieden gedient – oder wenn Sie nach der Anhörung die Notbremse betätigt und den Gesetzentwurf zurückgezogen hätten.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege Wagner, es ist in der Tat an Peinlichkeit kaum zu überbieten, wenn Sie sich für das Chaos, das Sie in der Schulpolitik angerichtet haben, auch noch überschwänglich loben. Ihre Auswertung der Anhörung zielt völlig an den Tatsachen vorbei. Sie muss für die Eltern, die von diesem missglückten Rückkehrangebot enttäuscht sind, wie Hohn klingen. Fakt ist, dass die Vertreter sämtlicher anzuhörenden Organisationen Sie deshalb sehr deutlich kritisiert haben. Wenn es Ihnen wirklich um den Schulfrieden gehen würde, hätten Sie den Gesetzentwurf nicht eingebracht oder ihn wenigstens spätestens nach der Anhörung zurückgezogen.

(Beifall bei der FDP)

Ich wiederhole mich: Kosmetik ist bei diesem Gesetzentwurf nicht möglich. Es ist für die hessischen Schüler und ihre Eltern äußerst bedauerlich, dass eine tragfähige Lösung für die durch den Gesetzentwurf verursachten massiven Auseinandersetzungen an vielen betroffenen Schulen an der Sturheit der Koalition scheitert. Doch offenkundig ist es so: Was Sie sich einmal in den Kopf gesetzt haben, wird ohne Rücksicht auf Verluste und auf Kosten des Schulfriedens durchgesetzt. Ihr erstes Gesetzesvorhaben in der Schulpolitik hat schon gezeigt: Sie greifen den Schulfrieden an; Sie schaffen keinen Schulfrieden.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Kollege Greilich. – Das Wort hat der Herr Kultusminister, Prof. Lorz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema G 8/G 9 hat uns in diesem Haus schon viel beschäftigt. Die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen gibt uns nun noch einmal Gelegenheit, eine umfassende Bestandsaufnahme vorzunehmen und uns zu fragen, ob

es auf der Basis der Anhörung noch irgendwelche Alternativen zu dem gibt, was CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier vorgeschlagen haben.

Lassen Sie uns dazu zunächst eines festhalten: Es geht hier ausschließlich um die Frage, ob und in welchem Umfang bei dem Wechsel einer Schule zu G 9 laufende Jahrgänge mitgenommen werden können. Es geht nicht um die Grundsatzentscheidung G 8/G 9.

Das Problem des Vertrauensschutzes für die, die schon im System sind, ist immer das Gleiche, egal wie viele Schulen zu G 9 wechseln – auch wenn es alle sind – und egal ob sie aufgrund eigener Entscheidungen oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu G 9 wechseln. Herr Abg. Degen, es verändert die Abwägung nicht, wenn der Landesgesetzgeber sie trifft; denn wir reden hier von einem Problem, das im Grundgesetz wurzelt. Ich glaube, wenn wir uns darin einig wären, hätten wir schon viel gewonnen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen bleibt diese Landesregierung bei ihrer zentralen Devise: Was rechtlich und zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler möglich ist, wird gemacht. Es ist eine delikate Balance, die dieser Gesetzentwurf hält. Er gibt dem Willen der Eltern, die für einen Wechsel zu G 9 eintreten, Raum, soweit es geht. Er schützt entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben das Vertrauen derjenigen, die im System bleiben wollen, und er bindet die Profis des Schulbetriebs ein, die sagen müssen, was machbar ist und was nicht.

Was hat die Opposition dem entgegenzusetzen? Sie hat dem wohlfeile Kritik entgegenzusetzen – das ist klar –, die sich darauf konzentriert, dass sich bei diesem Balanceakt nicht alle individuellen Wünsche erfüllen lassen. Ja, das ist richtig. Das ist auch nicht möglich. Wir haben es auch nie versprochen. Aber es ist hier nichts in irgendeiner Form Konstruktives vorgebracht worden, was dazu führen würde, dass wir diesen Gesetzentwurf in sinnvoller Weise verändern könnten.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist schon in der letzten Legislaturperiode zutage getreten. Erst haben Sie sich mit dem Problem der laufenden Jahrgänge überhaupt nicht beschäftigt. Bei der Gesetzesänderung im Jahr 2012 wurde dann einfach nur die Überleitung gefordert, ganz offensichtlich ohne dass ein Bewusstsein für die dahinterliegende Problematik vorhanden war. Erst jetzt, Jahre später, ziehen Sie plötzlich nach Art eines Taschenspielers irgendwelche angeblichen Alternativen aus dem Hut, wohl weil Sie erkannt haben, dass Sie damit nicht so einfach durchkommen. Aber gut.

Es kamen auch Vorschläge in der Anhörung. Herr Abg. Wagner hat es bereits gesagt: Ja, wir haben sehr aufmerksam zugehört, und wir haben uns im Einzelnen fachlich damit auseinandergesetzt. Deswegen will ich auch noch im Detail darauf eingehen. Dabei lasse ich die Vorschläge beiseite, die einfach nur darauf hinausliefen, zu sagen: Ignoriert die Mehrheit doch einfach; vielleicht entscheidet der VGH heute anders als vor fünf Jahren. – Diese Vorschläge disqualifizieren sich meines Erachtens selbst.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weiß auch nicht, was eine obligatorische Elternbefragung vor dem Votum der Schulgremien bringen soll. Herr Wagner hat dazu schon das Notwendige gesagt. Ein vernünftiges Kollegium und die Schulleitung wissen, wie ihre Eltern ticken. Glaubt hier wirklich irgendjemand im Ernst, dass das anders ist? Das, was pädagogisch sinnvoll und schulorganisatorisch möglich ist, ist schließlich das, was Kollegium und Schulleitung beurteilen sollen. Was soll eine vorherige Befragung daran ändern? Es wird doch nicht etwas pädagogisch sinnvoll oder schulorganisatorisch möglich, nur weil eine besonders große Mehrheit dafür stimmt.

(Gerhard Merz (SPD): So viel zum Thema Wahlfreiheit! – Gegenruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU): Er hat es nicht verstanden!)

Wahlfreiheit im Rahmen des pädagogisch Sinnvollen und des schulorganisatorisch Möglichen; selbstverständlich wollen wir das. Herr Merz, wollen Sie etwas schulorganisatorisch Unmögliches wählen lassen?

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD)

Ich muss sagen, am bemerkenswertesten finde ich die Anregung vonseiten der Linkspartei. Frau Abg. Cárdenas, wir sollen also auf die anonymisierte Abstimmung verzichten. Erinnere ich mich richtig, dass wir erst letztens eine Debatte in diesem Haus geführt haben, in der man uns zum Vorwurf gemacht hat, wir würden mit diesem Gesetzentwurf Mobbingsituationen an den Schulen heraufbeschwören? Glauben Sie im Ernst, das würde besser werden, wenn man offen statt anonym darüber abstimmen würde, beispielsweise auf einem Elternabend? So lässt sich der Vertrauensschutz sicherlich nicht gewährleisten.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Konzentrieren wir uns also auf die beiden einzigen interessanten schulfachlichen Vorschläge, die gemacht worden sind, um im Rahmen eines Wechsels zu G 9 den Vertrauensschutz für die verbleibenden G-8-Schülerinnen und -Schüler – angeblich – gewährleisten zu können. Der erste Vorschlag war – das kam heute hier wieder auf –, man könne die G-8-Schülerinnen und -Schüler einfach binnendifferenziert unterrichten, wie in der Grundschule oder in der integrierten Gesamtschule.

Dazu sage ich Ihnen: Die Binnendifferenzierung ist ein tolles Konzept. Ich schaue es mir, gerade in Grundschulen und in integrierten Gesamtschulen, immer wieder gern an. Es ist faszinierend, was da gemacht wird. Aber es hat seine Grenzen, und es ist kein Wundermittel, mit dem man alles beheben kann.

(Gerhard Merz (SPD): Das hat auch keiner behauptet!)

Das zeigt ein ganz einfacher Vergleich. Schauen wir uns die Grundschule an: Da haben wir gleich viel Zeit, nämlich vier Jahre, für alle, die in der Grundschule sind, und dieselbe Stundentafel; aber es werden im Hinblick auf den Übergang auf die weiterführenden Schulen unterschiedliche Ziele angestrebt. Das heißt, wir haben die gleichen Unterrichtsinhalte auf unterschiedlichen Anspruchsniveaus.

Das Gleiche haben wir in der integrierten Gesamtschule: gleich viel Zeit und die gleiche Stundentafel für das Erreichen unterschiedlicher Ziele, nämlich unterschiedlicher

Abschlüsse. Wir haben die gleichen Unterrichtsinhalte auf unterschiedlichen Anspruchsniveaus.

Aber hier haben wir das genaue Gegenteil: Wir haben eine unterschiedliche Zeitdauer, nämlich fünf oder sechs Jahre in der Mittelstufe, und wir haben unterschiedliche Stundentafeln; aber dabei haben wir das gleiche Ziel, nämlich das Abitur. Das heißt, wir haben am Ende das gleiche Anspruchsniveau, aber unterschiedliche Unterrichtsinhalte; denn das Wesen der Schulzeitverkürzung besteht darin, dass am Ende der Sekundarstufe I die G-8-Schülerinnen und -Schüler ein Jahr voraus sind. Da funktioniert Binnendifferenzierung einfach nicht.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)