Jetzt gehen wir den nächsten Schritt und ermöglichen das auch den laufenden 5. bis 7. Klassen. Das ist eine gerade Linie, bei der Wahlfreiheit und Elternwille, soweit es möglich ist, berücksichtigt werden.
Herr Gremmels, weil Sie so freundlich dazwischenrufen: Bei allen kritischen Stimmen ist eines doch wahr: In keinem anderen Bundesland gibt es mehr Wahlfreiheit als in Hessen, und in keinem anderen Bundesland sind mehr Schulen zu G 9 zurückgekehrt als in Hessen.
Meine Fraktion und auch ich haben im Wahlkampf sehr großen Wert auf die Feststellung gelegt: Ja, wir wollen den laufenden Klassen eine Rückkehr zu G 9 ermöglichen
und jetzt kommt der wichtige Satz, den wir vor der Wahl gesagt haben, den wir nach der Wahl gesagt haben und der heute noch immer richtig ist –, sofern es schulorganisatorisch möglich ist.
Meine Damen und Herren, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist nun einmal so, dass der Bestandsschutz für die Eltern, die für ihre Kinder G 8 wollen, zu wahren ist. Daran müssen wir uns halten. In der Opposition
kann man das leicht kritisieren, aber wenn man Gesetze machen muss, muss man sich daran halten. Es bringt niemandem etwas, wenn wir hier ein Gesetz beschließen, von dem wir eigentlich alle wissen, dass es vor Gerichten keinen Bestand hätte.
Die Kolleginnen und Kollegen der SPD wussten es schon einmal besser. In ihrem Antrag vom 5. Dezember 2013, Landtagsdrucksache 18/7796, heißt es wörtlich:
Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend die schulgesetzlichen Regelungen dafür zu schaffen, dass die bestehenden 5. und 6. Klassen an Gymnasien und Gymnasialzweigen der kooperativen Gesamtschulen, die zu G 9 zurückgekehrt sind oder zurückkehren werden, unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes ebenfalls die sechsjährige Mittelstufe durchlaufen können.
Wir haben Verständnis für die Eltern, die sich mehr versprochen haben. Wir haben Verständnis für die Eltern, die sagen: „Könnt ihr nicht noch mehr machen? Gibt es nicht einen Weg, wie auch unsere Kinder, auch wenn Eltern weiter G 8 haben wollen, G 9 durchlaufen können?“ Ich verstehe alle diese Eltern. Diese Eltern kämpfen für ihre Kinder – diese Kinder haben nur eine Schulzeit –, sie wollen für ihr Kind das Beste, und sie wollen G 9. Ich verstehe das.
Deshalb haben wir uns die Entscheidung: „Wie gestalten wir dieses Gesetz aus?“, und die Auswertung der Anhörung alles andere als einfach gemacht. Wir haben uns jeden Vorschlag angeschaut, und wir haben jeden Vorschlag anhand von zwei Kriterien geprüft. Das eine Kriterium: Ist es in der Kürze der Zeit an den Schulen pädagogisch noch umsetzbar? Das zweite Kriterium: Können wir hinreichend sicher sagen, dass eine solche Regelung nicht gegen den Bestandsschutz verstoßen würde?
Bei all diesen Prüfungen von all diesen Vorschlägen kam heraus: Nein, das können wir hinreichend sicher nicht gewährleisten. Deshalb tun wir es nicht; denn ein Gesetz, das am Ende scheitert, hätte niemandem etwas gebracht, weder den G-9-Befürwortern noch den G-8-Befürwortern.
Ich will noch einmal betonen, dass wir sehr genau zugehört haben, was Eltern uns sagen. Denn im Koalitionsvertrag stand noch, dass wir nur den 5. und 6. Klassen die Rückkehrmöglichkeit einräumen. Eltern haben uns gesagt, es geht auch für die 7. Klassen, und Schulleiter haben uns gesagt: „Wir haben Konzepte, wie das geht“. Da haben wir zugehört, und wir haben das berücksichtigt und es deshalb über den Koalitionsvertrag hinaus auch den 7. Klassen ermöglicht. Also sagen Sie bitte nicht, wir hätten nicht genau zugehört, und wir würden nicht das möglich machen, was tatsächlich auch rechtlich geht, meine Damen und Herren.
Was sind die beiden Vorschläge, die vor allem von Eltern verständlicherweise jetzt noch in die Debatte gebracht werden? Der eine Vorschlag ist: Die Abstimmung darüber, ob zu G 9 zurückgekehrt wird oder nicht, soll vor einer Entscheidung der Gesamtkonferenz fallen. – Diese Meinung kann man haben. Nur, meine Damen und Herren: Zum einen. Wissen die Schulen, wie die Stimmung unter den Eltern ist? Zum Zweiten löst die Frage: „Wann wird die Entscheidung durchgeführt?“, in keiner Weise die Frage des Bestandsschutzes. An dem Problem kommt man mit der Frage: „Wann ist die Entscheidung?“, auch nicht vorbei. Ich finde es auch ausdrücklich richtig, dass Eltern wissen, worüber sie entscheiden. Deshalb haben wir gesagt, zuerst steht die Konzeption der Gesamtkonferenz und dann die Entscheidung der Eltern.
Dann wird vertreten: Gibt es nicht einen Weg, für diejenigen, die bei G 8 bleiben wollen, das über eine wie auch immer geartete Form von Binnendifferenzierung möglich zu machen? – Auch das haben wir uns sehr genau angeschaut, und auch hier ist zum einen das Problem, das innerhalb von drei Monaten an den Schulen umzusetzen. Denn das muss für die Schulen auch funktionieren; eine Schulpolitik nach dem Motto: „Wir beschließen es mal, dann schauen wir schon“, machen wir nicht. Zum Zweiten gibt es größte Fragezeichen, ob das tatsächlich mit dem Bestandsschutz zu vereinbaren wäre.
Jetzt sagen die Kolleginnen und Kollegen der SPD: Schaut doch nach Niedersachsen, wie die es machen. – Niedersachsen macht gar nichts zum nächsten Schuljahr in dieser Frage, gar nichts. Sie haben eine Gesetzesänderung für das Schuljahr 2015/2016 angekündigt. Warum machen die das unter anderem? – Weil sie um das Problem des Bestandsschutzes wissen und sich ein Jahr Zeit nehmen, um zu überlegen: Wie können wir dieses Problem des Bestandsschutzes bearbeiten? – Also erwecken Sie nicht den Eindruck, es gäbe hier leichte und rechtssicher umsetzbare Lösungen, meine Damen und Herren.
Wir haben uns die Beratung dieses Gesetzes nicht leicht gemacht. Wir haben den politischen Willen, die Wahlfreiheit weiter zu stärken, auch für die laufenden 5. und 7. Klassen. Wir wollen noch mehr Rückkehrmöglichkeiten zu G 9 schaffen. Das, was rechtlich geht, haben wir gemacht. Rechtliche Abenteuer, Zwangsbeglückungen wird es mit uns nicht geben. Das ist richtig, und ich glaube, das ist auch im Interesse der Schülerinnen und Schüler. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich sage Ihnen nichts Neues: DIE LINKE war gegen G 8, sie ist gegen G 8, und sie wird immer gegen G 8 sein.
Deshalb: Als die neue Landesregierung den Gesetzentwurf zur Rückkehr laufender Klassen nach G 9 einbrachte, haben wir dies als einen ersten notwendigen Schritt begrüßt und gleich die Erweiterung um die 7. Klassen beantragt, getreu dem Motto: Jedes Kind, jede und jeder Jugendlicher, dem man G 8 ersparen kann, ist ein Kind, ein Jugendlicher mit mehr Zeit, weniger Stress, mehr Lebensqualität in diesen so wichtigen Lebensjahren.
Dann zeigte sich mehr und mehr, welche Tücken das Gesetz hat. Die Anhörung, die zum Gesetz durchgeführt wurde, bewies, dass es ein Gesetz mit Webfehlern ist – mit so vielen und so entscheidenden Webfehlern, dass das Ziel, auch laufenden Klassen die Rückkehr zu ermöglichen, inzwischen als kaum mehr erreichbar gelten muss.
Ich werde Mathias Wagners teils flehenden, teils amüsierten Ausdruck im Gesicht während der Anhörung nicht vergessen: die angehobenen Arme mit nach oben offenen Handflächen, ein Eingeständnis der Hilflosigkeit und des Scheiterns, und damit verbunden die mehrfach geäußerte Bitte: Macht uns doch bitte einen Vorschlag, der rechtlich Bestand hat. Wir werden ihn sicher aufgreifen.
Ich habe ihm das sogar in gewisser Weise abgenommen. Ich glaubte ihm und auch dem Kultusminister Lorz, dass sie es am liebsten allen recht machen würden: ein bisschen den Interessen der Eltern entgegenkommen, die sich verraten fühlen, weil ihre Kinder von der Rückkehr zu G 9 nicht profitieren konnten, und ein bisschen das verteufelte G 8 retten. Ein bisschen Hü und ein bisschen Hott, und allen ist gedient, und der Schulfrieden ist wieder ein bisschen mehr gerettet. – Aber das Gegenteil ist der Fall, und das wollen wir hier nicht hinnehmen.
Glauben Sie mir, wir haben ebenfalls über dem Gesetz gesessen und gegrübelt und hin und her überlegt, was rechtlich noch möglich wäre, auch noch nach unserer Enthaltung im Kulturpolitischen Ausschuss, auch noch an diesem Wochenende. Wir sind letztendlich zu der Einschätzung gekommen, dass es keine wirkliche Lösung gibt. Es sind aber Verbesserungen möglich, die das Dilemma abmildern können, welches heißt: Bestandsschutz. Damit können die Eltern eines Kindes den Wunsch der überwiegenden Mehrheit der Eltern aushebeln, zu G 9 zurückzukehren.
Meine Damen und Herren, wir haben uns gefragt: Gibt es noch Stellschrauben, an denen sinnvoll gedreht werden könnte, ohne den Bestandsschutz als solchen zu gefährden? Wir haben drei gefunden und sind uns da zum Teil einig mit den Elterninitiativen, die auch den offenen Brief von heute verfasst haben:
Das Erste ist der Zeitpunkt, an dem die Eltern in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Dies ist zurzeit erst am Schluss der Fall. Die Eltern befürchten aber, dass ihre Interessen in der Schulkonferenz nicht richtig vertreten sein könnten und man dort behauptet, niemand wolle zu G 9 zurück. Deshalb möchten sie gern am Anfang des Prozesses befragt werden. Bei einem deutlichen Votum für G 9 könnten sich Gesamt- und Schulkonferenz dann nicht so leicht aus der Verantwortung stehlen. Auf der anderen Seite müssten sich die Konferenzen gar nicht erst warmlaufen, wenn es keinen Wunsch aus der Elternschaft gibt.
Das sind unseres Erachtens zwei gewichtige Argumente. Ich halte diesen Vorschlag dennoch nicht für zielführend, und dazu später etwas mehr.
Sie kennen das Sprichwort: „Wo ein Wille, da ein Weg“. Damit will ich sagen: Seitdem der Gesetzentwurf auf dem Tisch ist, formieren sich die Gegner und die Befürworter von G 8 unter den Eltern mit Kindern in den laufenden Klassen. Alle Eltern wissen, es müssen 16 Schülerinnen und Schüler sein, um eine Klasse zu bilden. Wenn keine G-8-Klasse zustande kommt und auch nur einer für G 8 ist, müssen alle bei G 8 bleiben.
Inzwischen ist klar – das dürfte Ihnen auf der rechten Seite und in der Mitte des Hauses klar sein –, dass taktisch gewählt werden wird. Beispielsweise könnten sich die G-8-Verfechter absprechen und mehrheitlich für G 9 stimmen, sodass nicht genügend Stimmen für eine G-8-Klasse zusammenkommen – eben nur eine Stimme oder zwei Stimmen, damit das Ergebnis nicht einstimmig ist, denn sonst wäre man ja bei G 9. So bliebe alles beim Alten, alle würden bei G 8 bleiben. Die G-8-Kinder müssten sich nicht in einer neu zusammengesetzten Turboklasse mit den dann gleich fitten Kindern messen.
Das Gleiche gilt natürlich für die G-9-Befürworter. Sie könnten bei der anonymen Abstimmung teilweise für G 8 stimmen – am besten so viele, dass eine G-8-Klasse sicher zustande käme. Dann wären die „Störer“, die „Überflieger“, die „Ehrgeizlinge“ aus der Klasse raus.
Diese taktischen Überlegungen werden auf beiden Seiten bereits angestellt. Es gibt bereits Verhandlungen, es gibt Absprachen, es gibt Versprechungen und dergleichen mehr. Das wissen Sie. Sie kennen doch das Sprichwort: „Gelegenheit macht Diebe“. Sie haben die Gelegenheit geschaffen, meine Damen und Herren von der CDU und den GRÜNEN, indem Sie eine anonyme vorläufige Abstimmung in den Gesetzentwurf geschrieben haben. Für diese Entwicklungen sind alleine Sie verantwortlich.
Eine anonyme Abstimmung wird aller Voraussicht nach aus den oben genannten Gründen nicht der Wirklichkeit in den späteren Anmeldungen entsprechen. Auch fehlen noch die Stimmen der Eltern, die sich enthalten haben, die sich aber am Ende des Prozesses für G 8 oder G 9 entscheiden müssen. Eine Planung wird daher mit Ihrem Modell in der Regel nicht möglich sein, auch wenn es wünschenswert wäre.
Eine anonyme Abstimmung verführt zu taktischem Wahlverhalten. Sie kann kein realistisches und verlässliches Bild der wahren Stimmverhältnisse ergeben und ist daher für auf den Ergebnissen aufbauende Planungen nicht geeignet. Eine anonyme Abstimmung ist also kontraproduktiv, und wir sollten unbedingt darauf verzichten.
Die dritte Stellschraube sind die Entscheidungsmöglichkeiten in den Abstimmungen. Ja, Nein, Enthaltung – das sind bisher die Abstimmungsmöglichkeiten. Wir wissen: Es darf keine einzige Stimme für G 8 geben, um zu G 9 zurückkehren zu können. Die Enthaltungen werden allerdings nicht mitgezählt. Hier hat die Elterninitiative pro G 9 einen unseres Erachtens so einfachen wie genialen Vorschlag parat; er ist Ihnen allen heute zugegangen. Sie sagt: Es muss die Möglichkeit geben, bei der Abstimmung anzugeben, dass man sich für sein Kind beide Wege – G 8 und G 9 – vorstellen kann, also keine Präferenz angeben will. Bisher
wäre das die Enthaltung, die nicht mitzählt, die also keine Wirkung entfalten kann. Wenn man diesen Eltern aber erlauben würde, dass mit ihrer Hilfe gewissermaßen die Kuh vom Eis geholt werden kann, indem ihre Kinder je nach Bedarf einer G-8- oder G-9-Klasse zugeordnet werden können, wird einer taktischen Abstimmung weitgehend die Grundlage entzogen. Verlässlichkeit ist aber immer noch nicht gegeben. Alles kann sich bei den Anmeldungen ja noch ändern.
Unser Vorschlag wäre eine Kombination der drei Stellschrauben. Es sollte möglichst früh ein Anmeldungsverfahren für G 8 oder G 9 geben, das für die Eltern bindend wäre und „Ja“, „Nein“ und „Sowohl-als-auch“ statt „Enthaltung“ als Entscheidungsalternativen anbieten würde. Dafür ist es noch nicht zu spät. Die Schulleitungen und Schulkonferenzen würden im nächsten Schritt versuchen, dem Votum der Eltern zu entsprechen und gegebenenfalls mit Hilfe der G-8- und der Sowohl-als-auch-Voten mindestens eine G-8-Klasse zu bilden. Reicht es nicht, bleibt es für den Jahrgang bei G 8. Gibt es keine G-8-Voten, sondern nur G-9- und Sowohl-als-auch-Voten, wechselt der gesamte Jahrgang zu G 9. Damit ist der Bestandsschutz gewahrt, und es gibt nur eine – allerdings bindende – Entscheidung der Eltern.