Ich bin auf Seite 36 über einen Punkt gestolpert, den man negativ oder positiv interpretieren kann. Ich will es Ihnen einmal vorlesen, nur damit man ein Gefühl dafür bekommt, was damit passiert. Dort steht:
Beseitigung des Vollzugsdefizits bei der Energieeinsparverordnung: Bei der Umsetzung der Energieeinsparverordnung ist ein Umsetzungsdefizit zu beobachten. Das Land entwickelt daher gemeinsam mit
den Kommunen ein kosteneffizientes Verfahren, wie die Einhaltung der EnEV in Zukunft auf örtlicher Ebene
Frau Dorn, nun muss ich Sie fragen: Ist das jetzt die grüne Klimapolizei, die den Menschen vor Ort erklärt, was geht und was nicht geht?
Wenn ich die Worte „Kontrolle“ und „grün“ lese – es mag sein, dass ich an dieser Stelle ein Siebziger bin; ich bin schließlich in den Siebzigern geboren –, habe ich kein gutes Gefühl. Ich habe kein gutes Gefühl dabei, Ihnen ein solches Instrument in die Hände zu legen. Ich weiß, Frau Kollegin Hinz ist sehr ambitioniert dabei, das auch umzusetzen. Ich habe aber zu wenig Vertrauen in Ihre Politik, dass das letztlich so ausgeht, wie wir uns das vorstellen. Das wird zum Schluss die Klimapolizei sein, die den Leuten den grünen Finger vor das Gesicht hält und sagt: Das dürft ihr, und das dürft ihr nicht.
Herr Präsident, vielen Dank. – Abschließend möchte ich noch einmal für unseren Antrag werben, den wir früh genug eingebracht haben. Ich glaube, jeder, der nichts zu verbergen hat – das ist ein Satz, der vom Innenminister kommt –, kann sich dem Votum für eine Anhörung anschließen. Das Verfahren haben Sie ja selbst gelobt. Insofern sollten wir den Klimaschutz-Aktionsplan auch der Öffentlichkeit zugänglich machen. Wenn wir das gemeinsam hinbekämen, wäre dies eine Stärkung des Parlaments. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Regierungserklärung ist besprochen.
Hierzu liegen uns zwei Anträge vor, zunächst einmal der Dringliche Antrag der Fraktionen der SPD und der FDP betreffend parlamentarische Anhörung zum Klimaschutzplan, Drucks. 19/4699. Über diesen Antrag soll direkt abgestimmt werden.
Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Antrag zustimmen. – Das sind die Fraktionen der Freien Demokraten, der Sozialdemokraten und DIE LINKE. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Das sind die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Außerdem liegt uns vor der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 – konsequent für den Klimaschutz und im Einklang zwischen Ökologie und Ökonomie, Drucks. 19/4701. Auch über diesen soll hier abgestimmt werden.
Ich bitte um Handzeichen für Zustimmung. – Das sind die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die anderen Fraktionen des Hauses. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit angenommen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes – Drucks. 19/4656 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hiermit möchte ich für die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf einbringen, der darauf abzielt, den Kommunen mehr Handlungsspielraum und mehr Möglichkeiten zu geben bei der Frage der Sicherstellung von Wohnraum.
Der Bundesgesetzgeber hat in der Novelle hinsichtlich des Bauplanungsrechts die Möglichkeit eröffnet, in vielen Gebieten – ich nenne die reinen Wohngebiete, die allgemeinen Wohngebiete, die Mischgebiete und die Gewerbegebiete – Wohnungen als Ferienwohnungen zu nutzen. Das ist für viele Regionen in Deutschland und auch für viele Regionen in Hessen ein gutes Instrument, damit Eigentümer von Wohnraum, die nicht den normalen Wohnungsmieter finden, auch Alternativen haben. Dies betrifft beispielsweise die Vermietung von leer stehendem Wohnraum auch für Ferienwohnungszwecke. In vielen Regionen Deutschlands, aber auch in Hessen ist diese Initiative des Bundesgesetzgebers sehr zu begrüßen. Diese Initiative halten wir auch für richtig.
Gleichwohl muss man sagen, dass in bestimmten Regionen in Hessen, insbesondere in den Ballungszentren, derzeit zu wenig Mietwohnraum insbesondere für Normalverdienende zur Verfügung steht. Deswegen können wir nicht akzeptieren, dass es zu einem Geschäftsmodell wird, dass normale Mietwohnungen dem Wohnungsmarkt entzogen, möbliert und als Ferienwohnungen vermietet werden.
Wo das der Fall ist und ob das problematisch ist, das müssen die Kommunen vor Ort selbst entscheiden. Das heißt, wir bringen einen Gesetzentwurf ein, mit dem wir den Kommunen, aber nur den Kommunen, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist, die Möglichkeit eröffnen, die Umwidmung einer bisherigen Mietwohnung zu einer Ferienwohnung unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Ferner legt die Kommune fest, unter welchen Bedingungen sie bereit ist, dies zu akzeptieren.
In den letzten Tagen wurde in den Medien darüber diskutiert, ob man es den Kommunen überhaupt zumuten könne, in einer Satzung festzulegen, wann sie eine solche Genehmigung erteilen. Zunächst einmal muss man das tun, weil man den Bürgern Rechtssicherheit geben muss hinsichtlich
Ich nenne ein Beispiel. In einer Pension, in der Zimmer vermietet werden, gibt es in der obersten Etage eine Betreiberwohnung, die bisher als Wohnung vom Betreiber der Pension genutzt wurde. Nun wechselt der Betreiber, und der neue Betreiber zieht in diese Wohnung nicht ein und fragt sich, was er mit dieser leer stehenden Wohnung dort oben machen soll. In diesem Fall, wenn also das ganze Gebäude schon so genutzt wird, macht es trotz eines angespannten Wohnungsmarktes natürlich wenig Sinn, einen normalen Wohnungsmieter zu suchen; denn ein solcher Wohnungsmieter wäre natürlich dem Trubel des Betriebs einer Pension ausgeliefert.
Insofern wäre es in diesem Fall sinnvoll, diese Wohnung als Ferienwohnung zu nutzen. Diese Option wollen wir den Kommunen geben. Auch wenn sie keine grundsätzliche Umwandlung zur Ferienwohnung ermöglichen wollen, sollen die Kommunen im Einzelfall über eine Satzung so etwas bestimmen können. Das ist aber nicht Sache des Gesetzgebers, sondern des Satzungsgebers.
Ich glaube, das Gesetz nimmt das auf, was wir als Lücke bei der Bundesgesetzgebung sehen. Wir nutzen dabei unseren gesetzgeberischen Spielraum. Wir wollen das Ganze schnell umsetzen. Wir bringen diesen Gesetzentwurf heute ein und werden im Ausschuss darüber beraten. Wir hoffen, über diesen in einer zweiten Lesung schnell beschließen zu können, damit die Kommunen bald handlungsfähig sind. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Caspar. – Als Nächster spricht für die Fraktion der SPD Herr Kollege Siebel. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hält diesen Vorstoß für durchaus sinnvoll. Ich will das ausdrücklich bemerken. Daran anknüpfend, sagen wir allerdings: Ein Gesetz, das im Jahr 1974 erstmals verabschiedet worden ist und bisher nur eine einzige Novelle erfahren hat, nämlich im Jahr 2001, gehört eigentlich etwas genauer angeschaut, als dies jetzt von den Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemacht worden ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es handelt sich um das Wohnungsaufsichtsgesetz. In anderen Ländern ist dieses Gesetz anders akzentuiert. Dieses Gesetz heißt in Hamburg „Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum“. Ich glaube, dass es des Schweißes der Edlen wert ist, im Rahmen einer Anhörung durchaus auch noch andere Aspekte, die hier geregelt werden, sich anzuschauen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen eine umfassende Überarbeitung des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes in Angriff nehmen. Im Kontext der bundesgesetzlichen Änderungen gehören dazu die Ferienwohnungen, wie von Ihnen, Herr Caspar, ausgeführt worden ist. Darüber hinaus halte ich die Zielrichtung des Bundeslan
des Hamburg aber für viel sympathischer, weil es dort um den Schutz und den Erhalt von Wohnungen geht, und ich möchte gern Wohnraum schützen und erhalten.
Deshalb könnte eine Änderung des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes einer der möglichen Hebel sein – wir werden nachher in einem anderen Kontext noch einmal darüber sprechen –, sich der Frage der Zweckentfremdung insgesamt zu nähern. Deshalb möchte ich an der Stelle sagen: Wir haben – das ist nachgewiesen – in bestimmten Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten das Problem der Wohnraumzweckentfremdung. Ich kann nicht nachvollziehen, dass im Jahre 2004 das Verbot der Wohnraumzweckentfremdung aufgehoben worden ist – mit der Begründung, in Hessen sei die Wohnungssituation nicht mehr angespannt. Das mag damals die Einschätzung gewesen sein; heute ist das aber ganz gewiss nicht mehr so. Deshalb wäre das ein probates Mittel. Ich denke, es wäre richtig, wenn wir uns daran orientierten, was in anderen Bundesländern zum Thema „Verbot der Wohnraumzweckentfremdung“ entwickelt worden ist. Wir werden auch das zum Gegenstand einer Anhörung machen.
Zweite Bemerkung. In den Gesetzgebungskonstrukten anderer Länder sind andere Regelungen zum Thema Instandsetzungsgebot „eingebaut“ worden. Meiner Ansicht nach müssen wir die schwarzen Schafe unter den Vermietern ermutigen, Wohnraum so herzustellen, dass er vom Mieter gut genutzt werden kann. In erster Linie darf von einer Wohnung keine Gefahr ausgehen. Eine solche Regelung muss den Kommunen die rechtlichen Möglichkeiten geben, im Interesse der Allgemeinheit und zum Schutze der Mieterinnen und Mieter Eigentümer in die Situation zu versetzen, dass sie Mängel beheben müssen. Herr Caspar, ich weiß nicht, wie es bei Ihnen in Frankfurt ist, aber zumindest bei mir in Darmstadt gibt es Objekte, die die jeweiligen Eigentümer bewusst verwahrlosen lassen, um mit diesen Objekten möglicherweise Spekulationen zu betreiben. An diesem Punkt ist es geboten, dass wir im Rahmen des Wohnungsaufsichtsgesetzes Regelungen finden, die dazu führen, dass Wohnraum, mit dem so umgegangen wird, ordentlich wiederhergestellt werden kann.
Dritte Bemerkung. Wir schließen auch nicht aus, die Möglichkeit, die das entsprechende hamburgische Gesetz eröffnet, mit aufzunehmen, dass nämlich in dem Fall, dass sich ein Vermieter fortgesetzt weigert, leer stehenden Wohnraum zur Vermietung freizugeben, nach entsprechender Prüfung durch die Kommune ein Treuhänder eingesetzt werden kann, der dies für den Vermieter ersatzweise tut. Das ist eine Regelung, die die Wohnungsprobleme insgesamt zwar nicht löst, aber wir sind momentan auch mit Ihrer Initiative – Stichwort: Ferienwohnungen – in der Feinsteuerung. Die Einsetzung eines Treuhänders oder einer Treuhänderin wäre eine Möglichkeit, Wohnungen, die man bewusst leer stehen lässt, zu „aktivieren“.
Vierte und letzte Bemerkung. Ein solches Gesetz regelt unter anderem – das ist jetzt ein bisschen fachlich, das macht aber nichts – die Bestimmungen darüber, wie die Wohnfläche berechnet wird.
Noch einen Satz. – Ich halte es für eine sehr gute Idee, die Notwendigkeit der Berechnung von Wohnflächen im Rahmen einer Landesverordnung zu regeln. Dort könnte das klargestellt werden. Die bisherige Praxis führt regelmäßig zu Ärger bei den Vermietern und beim hessischen bzw. Deutschen Mieterbund. Das wäre ein Punkt für eine umfassendere Novelle des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes – umfassender als das, was von den beiden Regierungsfraktionen bis zum heutigen Tag vorgelegt wurde.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die uns vorliegende Änderung des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes zeigt das Dilemma der Wohnungspolitik dieser Landesregierung auf. Sie setzen keine wohnungspolitischen Akzente, sondern reagieren nur noch mit Vorlagen, die als halbherzig bezeichnet werden müssen.
Dieser Gesetzentwurf beweist leider erneut Ihre Mutlosigkeit, die dramatische Lage auf dem Wohnungsmarkt im Ballungszentrum Rhein-Main sowie in den hessischen Hochschulstädten ernsthaft anzugehen.
Bereits 2012 haben wir in der Debatte um das Wohnraumförderungsgesetz in unserem Änderungsantrag gefordert, den Druck auf die Städte und Gemeinden zur Steigerung des sozialen Wohnungsbaus zu erhöhen, indem wir diese dazu verpflichten, jedem registrierten anspruchsberechtigten Haushalt einmal pro Jahr eine entsprechende Wohnung anzubieten.