Protocol of the Session on April 3, 2014

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe es schon angedeutet: Die Verteilnetze, die bisher dem strengen Subsidiaritätsprinzip unterlegen haben, werden wir hier anders beurteilen. Aber ich will Ihnen sagen – und das tue ich auch in Richtung des Kollegen Rudolph –: Die Betätigung der Kommunen muss in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit stehen, auch das ist wichtig.

Bei der Frage der Risiken und Chancen muss klug abgewogen werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich Gemeinden am Ende in finanztechnische oder unternehmerische Risiken stürzen, die sie nicht bewältigen können. Sie hiervor zu bewahren ist am Ende unsere Aufgabe.

Ich finde es auch richtig, dass wir in § 121 HGO den regionalen Bezug weiter festgeschrieben haben. Es ist natürlich schon wichtig, dass wir es Kommunen nicht völlig uferlos und weitreichend ermöglichen, sich an allen Stellen dieses Planeten an irgendwelchen energiepolitischen Geschichten zu beteiligen.

(Beifall bei der CDU – Günter Rudolph (SPD): Das hat auch niemand gefordert!)

Wir dürfen nicht zulassen, dass am Ende finanzpolitische Abenteuer mit dem Geld des Steuerzahlers stattfinden.

Deshalb ist der regionale Bezug ein ganz wichtiger Faktor in § 121 der Hessischen Gemeindeordnung.

Ein letzter Punkt. Es ist schon in den Reden der Kollegen Bauer und Wagner deutlich geworden: Natürlich ist es auch uns wichtig, dass wir Mittelstand und Handwerk mit solchen Veränderungen in der Gemeindeordnung und der Ermöglichung der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden nicht unnötig das Leben schwer machen. Auch das müssen wir in unserem Gesetz berücksichtigen.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich noch ein paar wenige Sätze zu dem Punkt Breitband sagen. Die Zukunftsfähigkeit unseres Landes hängt natürlich auch davon ab, wie wir Kommunikation ermöglichen, auch in ländlichen Räumen. Datenautobahnen und schnelles Internet sind mittlerweile auch für Familien und Gewerbetreibende im Rahmen ihrer Standortentscheidungen ohnehin ein ganz wichtiger Aspekt. Deswegen ist es entscheidend, dass wir den Kommunen dort, wo die Marktkräfte es nicht hundertprozentig ermöglichen, die Möglichkeit eröffnen, mitzuhelfen.

Wir sind bei der Breitbandversorgung in Hessen bereits auf einem sehr ordentlichen und guten Weg. Das haben der Wirtschaftsminister und der Finanzminister unlängst noch einmal mit der Aufstockung des Darlehensprogramms für die Breitbandversorgung deutlich gemacht. Aber wir sind der Überzeugung, dass wir die Kommunen an dieser Stelle brauchen werden, zumindest an einigen Stellen im Land, um die Breitbandversorgung für alle Regionen des Landes ordentlich auszubauen.

Einen letzten Punkt will ich nicht unerwähnt lassen. Wir ermöglichen die Erweiterung der Prüfungsbefugnisse auch bei kommunalen Gesellschaften. Wir haben gemeinsam in der vergangenen Wahlperiode im Innenausschuss festgestellt, dass wir das zu erledigen haben. Auch das leisten wir in diesem Entwurf der Veränderung der Hessischen Gemeindeordnung mit.

Ich glaube, dass es nicht angezeigt ist, hier den Untergang des Abendlandes zu beschwören. Ich glaube, dass uns ansonsten mit der Rechtfertigung, die wir hier für das Ziel liefern, dass wir eine gute und ordentliche Energieversorgung im Lande mithilfe der Kommunen erreichen wollen, ein guter Entwurf gelungen ist. Wir werden in der weiteren Beratung mit denen, die sich dazu noch öffentlich äußern werden, schauen, ob es einen Veränderungsbedarf gibt. Ich glaube, dass das, was wir hier vorgelegt haben, ein guter Schritt auf dem Weg zur Erreichung unseres Energiegipfels ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Beuth. – Mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache beendet.

Der Gesetzentwurf Drucks. 19/250 ist damit eingebracht und wird zusammen mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 19/291, dem Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Damit ist die für den Vormittag vereinbarte Tagesordnung abgearbeitet. Wir treten in die Mittagspause ein und setzen die Sitzung wie vereinbart um 14 Uhr fort. – Vielen Dank.

(Unterbrechung von 12:52 bis 14:02 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung nach der Mittagspause, heiße Sie erst einmal allgemein willkommen.

Ich will zunächst einige geschäftsleitende Dinge regeln. Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Freihandelsabkommen gewissenhaft aushandeln – Schutzstandards beibehalten, Drucks. 19/300. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird das Tagesordnungspunkt 65, und wir können ihn mit Tagesordnungspunkt 22 aufrufen. – Es widerspricht auch niemand; dann ist das so beschlossen.

Außerdem ist eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Schutz vor Bahnlärm im Mittelrheintal, Drucks. 19/301. Wird hier die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird das Punkt 66, und wir rufen ihn mit Punkt 28 auf. – Auch dem Verfahrensvorschlag wird nicht widersprochen, sodass das hiermit beschlossen ist.

Ich komme nun zu Tagesordnungspunkt 6:

Vereidigung des Präsidenten sowie der Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen durch den Präsidenten des Hessischen Landtags bzw. bei Wiederwahl Hinweis auf den bereits geleisteten Eid

und Tagesordnungspunkt 7:

Vereidigung der nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen durch den Präsidenten des Staatsgerichtshofs bzw. bei Wiederwahl Hinweis auf den bereits geleisteten Eid

Ich begrüße in unserer Mitte ganz herzlich das Kollegium des Staatsgerichtshofs. Ganz herzlich willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Inmitten des Landtags ist ein geradezu adäquater Platz für Sie. Aber nachher müssen Sie wieder gehen, da hilft nichts.

Ganz besonders begrüße ich den Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Herrn Dr. Paul. Sie sind gestern gewählt worden. Ich darf Ihnen namens des Hauses meine herzlichen Glückwünsche aussprechen.

(Allgemeiner Beifall)

Ich begrüße mit gleicher Herzlichkeit Frau Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs, Prof. Dr. Sacksofsky. Sie sind gestern auch gewählt worden. Auch Ihnen meinen herzlichen Glückwunsch.

(Allgemeiner Beifall)

Ich begrüße außerdem herzlich Frau Landesanwältin Prof. Dr. Böhm in unserer Mitte. Herzlich willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Da ich die Kollegen schon begrüßt habe, ist der nächste Satz in meinem Manuskript überflüssig.

Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, dass entsprechend der Tagesordnung im Anschluss die unter Punkt 7 vorzunehmende Vereidigung bzw. der Hinweis auf den bereits geleisteten Eid der nicht richterlichen Mitglieder durch den Präsidenten des Staatsgerichtshofs durchgeführt wird. Das machen wir, nachdem Sie und Frau Vizepräsidentin von mir vereidigt worden sind. Die Glückwünsche können dann in der einen Stunde danach stattfinden.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, nun zur Vereidigung vorzutreten, Herr Präsident.

(Die Anwesenden erheben sich von den Plätzen.)

Herr Dr. Paul, nachdem der Hessische Landtag Sie als Präsidenten des Staatsgerichtshofs wiedergewählt hat, wird die Vereidigung durch den Hinweis ersetzt, dass für Sie der früher geleistete Eid auch für die neue Amtszeit bindend ist. Ich gratuliere Ihnen nochmals ganz herzlich und wünsche Ihnen für Ihre verantwortungsvolle Arbeit alles Gute.

(Allgemeiner Beifall)

Frau Prof. Dr. Sacksofsky, Sie wurden durch den Hessischen Landtag zur Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs gewählt. Der Eid, dem Sie eine religiöse Beteuerung hinzufügen können, lautet:

Ich schwöre, dass ich gerecht richten und die Verfassung getreulich wahren will.

Prof. Dr. Ute Sacksofsky, Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen:

Ich schwöre, dass ich gerecht richten und die Verfassung getreulich wahren will, so wahr mir Gott helfe.

Herzlichen Glückwunsch, alles Gute.

(Allgemeiner Beifall)

Dr. Günter Paul, Präsident des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen:

Ich bitte Platz zu nehmen. Ich würde gerne ein paar Worte sagen, wenn ich das darf.

(Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.)

Im Namen aller neu gewählten Richter des Staatsgerichtshofs möchte ich ein herzliches Dankeschön an das erste Organ unseres Landes, den Hessischen Landtag, und alle Abgeordneten sagen. Wir bedanken uns für das Vertrauen, das Sie uns mit dieser Wahl aussprechen. Wir wollen uns alle Mühe geben, um dieses Vertrauen mit unserer Arbeit zu rechtfertigen.

Dabei ist uns wichtig, dass wir den respektvollen Abstand zu den anderen Landesorganen wahren und nicht als Besserwisser glauben, wir müssten alle Details selbst entscheiden. Das ist mir jedenfalls ein wichtiges Anliegen. Ich denke, es geht allen meinen Kollegen in gleicher Weise so.