Frau Faeser, bevor Sie sich weiterhin moralinsauer empören, hören Sie mir doch einfach zu, dann kriegen wir das schon einigermaßen in Ordnung.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Günter Rudolph (SPD): Nicht so überheblich! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bleiben Sie doch ruhig und gelassen. Hören Sie einfach zu. Anschließend haben Sie wieder die Gelegenheit, hier zu reden.
Herr Kollege Klose hat darüber hinaus die Frage gestellt, wie denn die Abläufe waren, als Herr Westerfeld dort beteiligt war. Herr Präsident, mit Ihrer Genehmigung darf ich mich selbst zitieren. Wir haben auch diesen Sachverhalt in der Ausschusssitzung am 02.12.2010 abschließend erörtert. Ich darf zitieren:
Ich kann das nur insoweit wiedergeben, wir mir das Herr Staatssekretär Westerfeld berichtet hat. Herr Bußer hat ihn auf einen qualifizierten Fachmann aus diesem Bereich hingewiesen. Herr Staatssekretär Westerfeld hat dann gesagt, er soll eine Bewerbung schicken.
Dr. Georgi hat dann eine Bewerbung an ihn gerichtet, die Herr Staatssekretär Westerfeld an den zuständigen Referatsleiter des Innenministeriums – der Bedarfsstelle – weitergeleitet hat.
Das habe ich Ihnen am 02.12.2010 vorgetragen. Insofern ist das nichts Neues. Damals haben wir über all das beraten.
Frau Faeser hat dann vorgetragen, weit über 50 Verfahren seien als rechtswidrig identifiziert worden.
Spricht das für die These, dass Herr Georgi in einem einzigartigen Verfahren auf einzigartige Art und Weise bevorzugt worden ist, oder ist die Beauftragung von Herrn Georgi durch einen Systemfehler bei den Vergabeverfahren ermöglicht worden?
Denn es ist nicht nur in diesem Verfahren, sondern auch in einer ganzen Reihe anderer Verfahren nicht zu dem vorgeschriebenen Wettbewerb gekommen, wie ich seinerzeit einräumen musste.
Sie müssen sich, was den Vorwurf betrifft, schon entscheiden: War das eine einzigartige Bevorzugung, oder haben wir das Phänomen, dass mehrere Vergaben rechtswidrig waren? Da Letzteres stimmt, spricht das gegen die These von der einzigartigen Bevorzugung.
Ebenfalls in der Sitzung am 02.12.2010 habe ich Folgendes gesagt – diesmal an Herrn Klose gerichtet, vielleicht hat Frau Faeser deshalb nicht zugehört; es ist im Protokoll auf Seite 25 unten nachlesbar –:
Herr Abg. Klose, ich habe in der letzten Ausschusssitzung deutlich gemacht, dass die Landesregierung selbstverständlich die politische Verantwortung für die Fehler, die in ihrem Zuständigkeitsbereich passiert sind, übernimmt.
Deshalb haben wir die politische Verantwortung ja übernommen. Frau Faeser, ich kann doch nichts dafür, dass Ihnen die damals politisch Verantwortlichen in der Zwischenzeit abhandengekommen sind und Sie ihren Rücktritt nicht mehr fordern können. Das ist doch letztlich Ihr Problem, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der FDP – Günter Rudolph (SPD): Hinter Ihnen sitzt jemand! – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Kennen Sie den? – Günter Rudolph (SPD): Bouffier heißt er!)
Ruhe. – Wir kommen zu der Frage, die bei Frau Faeser im Mittelpunkt gestanden hat: Durften das Innenministerium als Bedarfsstelle und die HZD miteinander kommu
nizieren? Wir haben im Ausschuss ein Einvernehmen dahin gehend hergestellt, dass sie denklogisch miteinander kommunizieren müssen; denn wenn sie nicht kommunizierten, würde eine Vergabe nicht stattfinden.
Hören Sie erst einmal zu, und dann können wir in Ruhe über die Einzelheiten debattieren. – Ich habe Ihnen auch vorgetragen, dass die Vergabestelle – in dem Fall die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung – eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen muss. Sie darf nicht einfach eine Entscheidung anderer übernehmen und sagen: Da die das so entschieden haben, machen wir das. – Aber sie dürfen kommunizieren, und in diesem Fall mussten sie sogar kommunizieren.
Ich habe Ihnen im Ausschuss auch die Fundstelle im Vergabeerlass vorgetragen. Da ich mir nicht zutraue, rechtlich auf Augenhöhe mit Ihnen zu argumentieren, habe ich darum gebeten, diesen Sachverhalt noch einmal durch unsere Gutachter prüfen zu lassen.
Ich darf aus der gutachterlichen Stellungnahme zitieren. Darin wird uns, was die Beurteilung des Sachverhalts betrifft, Folgendes mitgeteilt:
immer im Einvernehmen mit der Bedarfsstelle zu treffen. Eine Alleinentscheidung der zentralen Beschaffungsstelle ist bei der Beschaffung von Spezialbedarf, also nach den Beschaffungserlassen, nicht vorgesehen.
Die vorgesehenen Verfahren über die Beschaffung von Spezialbedarf bedingen damit in der Praxis eine vielfältige Kommunikation und Entscheidungsabstimmung zwischen Bedarfs- und Beschaffungsstelle, insbesondere bei Einholung des notwendigen Einvernehmens der Bedarfsstelle.
Aha: Nachdem die Vergabeentscheidung getroffen ist und bevor der Vertrag abgeschlossen werden muss, ist es nach der Erlasslage sogar zwingend erforderlich, dass Bedarfsstelle und Vergabestelle miteinander kommunizieren. Das ist der Fakt.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Das ist der Versuch, ein Thema, das in all seinen Facetten weitestgehend abgehandelt und erörtert worden ist, erneut einer parlamentarischen Beratung zuzuführen. Das ist Ihr gutes Recht. Aber, meine Damen und Herren, es ist genauso gut unser Recht, darauf hinzuweisen, dass es verdammt viel kalter Kaffee ist, den Sie uns hier eingegossen haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schäfer, Sie machen sich hier gerade Ihre Reputation kaputt.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Bei uns nicht!)
Es kann doch nicht Ihr Ernst sein, hier so lange hin und her zu schwurbeln. Ich stelle Ihnen eine einfache Frage: Wenn es völlig normal ist, dass sich die Vergabestelle am Ende bei der Bedarfsstelle rückversichert, ist es auch normal, dass es im Ministerium beim Pressesprecher landet? Wollen Sie uns das erzählen?
Wollen Sie uns erzählen, dass der Bedarf sozusagen bei demjenigen nachgefragt wird, der am Anfang die Empfehlung ausgesprochen hat? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Insofern sage ich Ihnen: Sie machen sich hier Ihre Reputation kaputt, wenn Sie anfangen, so herumzufilibustern.
Das Grundproblem ist doch ein ganz anderes. Ganz nebenbei gefragt: Was macht eigentlich der Pressesprecher in der Digitalfunk-Arbeitsgruppe?