Das zeigt wieder einmal die Ignoranz dieser Landesregierung, die sich außerstande gesehen hat, sich in einer Anhörung mit dieser Materie qualifiziert auseinanderzusetzen. Diese Chance ist mithin vertan worden.
Ich will auf die zentralen Kritikpunkte eingehen, die wir als SPD an diesem Sammelgesetzentwurf sehen. Mit diesem Gesetzentwurf wird zum einen die Chance vertan, im Hessischen Richtergesetz endlich die Mitbestimmungsrechte der Richterinnen und Richter zu stärken. Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass die Personalvertretungsrechte unter dieser Landesregierung herunterge
Das wollen wir wieder umkehren. Hier wäre die Chance gewesen, das in dem Hessischen Richtergesetz zu ändern.
Der Gesetzentwurf enthält auch das Thema Ladenöffnung. Sie wissen ganz genau, dass wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Bedenken der Gewerkschaften, aber auch der Kirchen hinsichtlich der Sonntagsruhe sehr, sehr ernst nehmen. Die Sonntagsruhe ist uns wichtig. Die Ausnahmen sollen sehr restriktiv gehandhabt werden. Deswegen finden wir es auch problematisch, dass die Berichtsfrist des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes von drei auf fünf Jahre verlängert werden soll. Meine Damen und Herren, das ist zu lang.
Sie wollen auch das Transplantationsgesetz nur verlängern. Sie sehen keinen Reformbedarf. Irritierend ist aber, dass der Sozialminister selbst mit der sogenannten Widerspruchslösung einen Vorstoß gemacht hat. Er hat aber gemerkt, dass er auf Bundesebene keine Befürworter findet, dass er sich mit dieser Idee nicht durchsetzen kann. Auch hier: Stillstand, keine Weiterentwicklung.
Auch bei der Ersatzschulfinanzierung ist Fehlanzeige zu vermelden. Sie wissen, dass hier großer Reformbedarf besteht. Die Ersatzschulen wollen wissen, wie es mit der Finanzierung weitergeht. Dieses Gesetz soll nochmals um fünf Jahre verlängert werden. Meine Damen und Herren, auch hier ist Stillstand zu vermelden. Sie glauben, dass Sie die Legislaturperiode aussitzen können, und wollen notwendige Veränderungen nicht mehr vornehmen. Das findet nicht unsere Unterstützung.
Sie sehen also: Hinter diesem Sammelgesetz sind einige Fachgesetze versteckt, die es in sich haben. An zentralen Punkten haben wir wirklich fundierte Kritik. Ich kann es jetzt schon ankündigen: Aus diesem Grund werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich habe bereits in der ersten Lesung kritisiert, dass hier 19 Gesetze aus völlig unterschiedlichen Fachrichtungen in einem Gesetzentwurf zusammengepackt sind. Wir haben genau das erlebt, was zu befürchten war: dass nämlich eine fundierte inhaltliche Diskussion in den Ausschüssen kaum möglich war. Zwar waren die Fachausschüsse Sozialpolitischer Ausschuss und Kulturpolitischer Ausschuss beteiligt, aber – Frau Hofmann hat es schon gesagt – eine Anhörung zu den unterschiedlichen Materien, die die Fachausschüsse interessiert hätten, wurde uns von der Mehrheit verweigert.
Dabei wäre es ohne Weiteres möglich gewesen, jeweils eine kurze schriftliche Anhörung zu den einzelnen Artikeln, zu denen eine Anhörung durchgeführt werden sollte, tatsächlich zu gestalten – umso mehr, als wir inzwischen die Vorschläge der Landesregierung kennen, welche Gesetze künftig überhaupt nicht mehr befristet werden sollen.
Schaut man sich das einmal an, so soll künftig etwa ein Drittel der Gesetze, die wir jetzt befristen sollen, künftig völlig unbefristet sein. Man hätte also die Zeit sehr gut nutzen können, um zum einen die Entfristung durch einen Änderungsantrag vorzusehen – das hätten wir im Oktober- oder spätestens im November-Plenum beschließen können –, und in der Zwischenzeit hätten wir ohne Zeitverzögerung eine entsprechende schriftliche Anhörung durchführen können. Das hätten wir ganz normal in den Ausschüssen beraten können, dann wäre dieser Gesetzentwurf seinen ganz normalen Weg gegangen.
Das haben Sie verweigert, weil bei Ihnen nach wie vor Mehrheit Wahrheit ist und Sie gar nicht wissen wollen, ob das, was Sie hier tun, von den Fachleuten geteilt und für richtig gehalten wird.
Wir haben jetzt die etwas absurde Situation, dass wir zunächst einmal eine ganze Reihe von Gesetzen verlängern, befristet verlängern – obwohl sie irgendwann entfristet werden sollen. Das heißt, wir müssen dann wieder Arbeitszeit und -kraft für die Entfristung einsetzen, wann auch immer die kommen wird,
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das machen wir gern! – Gegenruf der Abg. Heike Hofmann (SPD): Da sind Sie doch gar nicht mehr in der Regierung vertreten!)
mit einem neuen Änderungsverfahren, mit erster Lesung, Ausschussberatung, zweiter Lesung. Das alles hätte man sich sparen können, indem man das in diesem Verfahren mit erledigt.
Das kommt darauf an. Es gibt einige Gesetze, die sollen kürzer befristet werden, die müssen wir möglicherweise schon vorher entfristen. Außerdem weiß ich nicht, wann die das machen wollen; man kann auch während der laufenden Befristungszeit eine Entfristung vornehmen.
Darauf wollte ich gerade kommen. – Eine blanke Unverschämtheit nämlich ist Ihr Umgang mit dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz. Dabei ist an sich völlig unstreitig – jedenfalls wird das immer behauptet, auch von der Kultusministerin –, dass bei diesem Gesetz erheblicher Änderungsbedarf besteht. Deswegen war den Ersatzschulen vom Ministerium ausdrücklich in Aussicht gestellt worden, dass dieses Gesetz zunächst nur um ein Jahr verlängert und innerhalb dieses einen Jahres geändert wird. So wird es in einem anderen Fall – beim ÖPNV-Gesetz – auch gemacht.
Es ist aber doch klar: Wenn Sie bei einem änderungsbedürftigen Gesetz, dem ÖPNV-Gesetz, eine Verlängerung für nur ein Jahr vorsehen, bei einem anderen änderungsbedürftigen Gesetz, dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz, aber eine Verlängerung um fünf Jahre vorsehen, dann
muss es da einen gewichtigen Unterschied geben. Dieser Unterschied liegt schlicht und ergreifend darin, dass das Versprechen, das den Ersatzschulen gegeben wurde, offensichtlich gebrochen werden soll.
Denn sonst hätten Sie ohne Weiteres unserem Änderungsantrag, den wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion eingebracht haben, zustimmen und das Ersatzschulfinanzierungsgesetz nur um ein Jahr verlängern können wie das ÖPNV-Gesetz auch, und wir hätten in Ruhe ein neues Verfahren durchführen können.
Offensichtlich will sich die Kultusministerin über den Ablauf dieser Wahlperiode hinwegretten, ohne etwas zu tun. Das ist und bleibt aus unserer Sicht ein Skandal. Deswegen werden wir auch gegen diesen Gesetzentwurf stimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Hofmann, Sie haben recht: Es ist wohltuend, wenn etwas im Rechtsausschuss behandelt wird, unter Rechtspolitikern, dann gibt es nicht diese so ganz stark gespielte Empörung wie vorhin, beim vorigen Punkt, bei dem man sich hin und her ereifert hat.
Worum geht es in diesem Sammelgesetz? Das kann man ganz nüchtern sagen: Die Gültigkeit von 19 Gesetzen wird verlängert. Der Justizminister hat es bei der Einbringung so nett gesagt: Er fungiert hier als Notar. – Das fand ich eine schöne Umschreibung.
Zum Verfahren, zu dem es die eine oder andere Beschwerde gab. Auf Wunsch der Opposition wurde dieser Gesetzentwurf inzwischen bereits in drei Ausschüssen beraten. Nach all dem, was wir wissen, wird es heute Abend erneut beraten, weil die dritte Lesung beantragt wurde. Also besteht hier kein Grund zu einer künstlichen Empörung, sondern schon heute ist dieser Beratung ein breites parlamentarisches Verfahren vorausgegangen, und das Parlament wird weiter beraten und am Donnerstag abschließend über diesen Gesetzentwurf entscheiden.
Sie haben sich jetzt noch darüber beschwert, dass in diesem Fall zu den Einzelgesetzen keine Anhörung stattfinden soll. Aber bei einer reinen Verlängerung der Gültigkeit oder bei nur kleinen Korrekturen müssen wir aus unserer Sicht nicht zu jedem Gesetz vollumfänglich anhören. Das würde das Parlament vom Umfang her kaum bewältigen können, und es besteht dazu auch überhaupt kein Anlass. Wenn es keine Änderungen geben soll, was wollen Sie dann besprechen?
Bei den unbefristet geltenden Gesetzen führen Sie auch nicht zwischendurch eine Anhörung durch. Es wird nichts am Inhalt geändert – also gibt es auch nichts zum Anhören. Im Umkehrschluss heißt das: Wer einen dringenden Änderungsbedarf sieht, der soll selbst einen Gesetzentwurf vorlegen – dann wird der auch parlamentarisch beraten.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Haben Sie die Schreiben der Kirchen zur Sonntagsarbeit nicht bekommen?)
Habe ich Sie eben richtig verstanden, dass Sie der Meinung sind, wenn die Regierungsfraktionen glauben, es sei nichts zu verändern, dass man dann niemanden in diesem Land fragen muss, ob es nicht vielleicht doch einen Änderungsbedarf bei diesem Gesetz gibt?
(Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Dafür gibt es doch die Anhörung! – Gegenruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE): Dafür gab es aber keine Anhörung!)
Frau Kollegin Schott, wir sind permanent im Gespräch mit den Menschen im Land und greifen ihre Anregungen auch auf. Das ist doch völlig unbestritten.