Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir befassen uns hier mit dem Setzpunkt der LINKEN zu dem Thema Altenpflegeverordnung und den Veränderungen, die dort vom Ministerium vorgenommen wurden. Es liegen zwei Anträge vor, zum einen von der Fraktion DIE LINKE, zum anderen von der Fraktion der SPD.
Zum Sachverhalt ist relativ viel gesagt worden. Dennoch möchte ich ein paar Ausführungen dazu machen, wie wichtig die Beseitigung des Fachkräftemangels in diesem Bereich ist und wie sehr die Landesregierung versucht, entsprechende Kapazitäten aufzubauen. Die mit dieser Veränderung übermittelte zentrale Botschaft ist nämlich,
dass wir die Zahl der Ausbildungsplätze für Altenpflegekräfte von 3.500 auf 4.000 erhöht haben. Im Grundsatz ist das eine sehr gute Botschaft.
Auf die Probleme komme ich gern noch zu sprechen. In Hessen wird, wenn die Statistiker recht haben, die Zahl der Geburten bis zum Jahr 2050 um 28 % sinken, während die Zahl der über 65-Jährigen – das kann man deutlich besser vorhersagen – um 45 % steigen wird. Derzeit gibt es in Hessen 175.000 Pflegebedürftige.
Laut dem Hessischen Pflegemonitor für das Jahr 2008 fehlt es an etwas mehr als 500 Fachkräften. 2007 gab es hessenweit insgesamt 9.355 Altenpflegerinnen und Altenpfleger. 85 % der in diesem Bereich beschäftigten Menschen waren Frauen. Daran erkennt man die Struktur, die dort vorhanden ist und die man auch in vielen anderen sozialen Bereichen beobachten kann.
2020 – darum geht es eigentlich – werden uns rund 3.000 Altenpflegekräfte und sogar 2.300 Krankenpflegekräfte fehlen. Also müssen wir rechtzeitig gegensteuern, um die fehlenden Kapazitäten aufzubauen.
Allerdings ist es nicht so, dass man einfach Plätze zur Verfügung stellt, und dann wird sich das Problem schon lösen. Vielmehr muss man die Menschen dazu motivieren, in diesem Beruf zu arbeiten. Bis zum letzten Jahr war es nämlich so, dass wir die 3.500 zur Verfügung gestellten Plätze gar nicht alle besetzen konnten. Wenn ich mich recht erinnere, haben wir im letzten Haushalt bei den Mitteln noch einmal nachgelegt; denn wir konnten alle 3.500 Stellen besetzen und damit einen Beitrag leisten, um dieses Problem ein Stück weit zu lösen.
Auch dabei ist deutlich geworden, dass die Hessische Landesregierung sehr wohl bereit ist, in diesem Bereich zusätzliches Geld in die Hand zu nehmen. Ich gehe auch davon aus – wir werden zusammen mit dem Minister darauf achten –, dass das ausreichend finanziert wird. Sicherlich bedeutet das auch, dass für den Bereich im nächsten Haushalt zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.
Trotzdem will ich an der Stelle noch auf ein anderes Thema hinweisen. Viele Pflegekräfte steigen aus diesem Beruf sehr schnell wieder aus. Vielleicht habe ich, was die durchschnittliche Beschäftigungsdauer betrifft, eine andere Quelle. Ich habe nämlich heute schon eine andere Zahl nennen hören. Vielleicht ist das aber ein Durchschnittswert, der sich dadurch ergeben hat, dass man die Angaben zu Fachkräften und Pflegehelferinnen statistisch zusammengefasst hat. Fachpflegekräfte steigen durchschnittlich bereits nach zwölf Jahren wieder aus dem Beruf aus, die Pflegehelferinnen und -helfer sogar nach acht Jahren. Das heißt, es wird drei Jahre lang ausgebildet, und dann steigen die Leute relativ früh wieder aus dem Beruf aus.
Das ist ein Problem, dem wir uns zuwenden müssen. Im Land Hessen befassen wir uns bereits mit diesem Problem. Das Ministerium versucht, an der Stelle nachzusteuern. Aber das ist auf jeden Fall ein wichtiges Thema, dem wir uns auch weiterhin widmen müssen.
An der Stelle möchte ich für die FDP-Fraktion klar sagen: Wir haben ein sehr großes Interesse daran, dass die 41 Altenpflegeschulen weiterhin ihre gute Arbeit machen können. Wir wollen gerade bei den kleinen Schulen – ich denke vor allem an die einzügigen Schulen – darauf
schauen, dass es dort bei der Umstellung nicht zu allzu großen Schwierigkeiten kommt. Ich denke, bei vielem handelt es sich erst einmal um Irritation – das hat auch Kollegin Schulz-Asche gesagt –, die durch eine Veränderung hervorgerufen worden ist. Vieles hängt auch mit der Kommunikation zusammen: mit den Informationen, die in das System getragen werden und die sich erst einmal bewahrheiten müssen. Man muss abwarten, ob die Probleme entstehen, die man vermutet.
Am Anfang ist man immer sehr ängstlich, wenn sich etwas verändert. Aber das ist nun einmal so, und dazu stehe ich auch. Den Vertretern von Altenpflegeschulen, mit denen ich gesprochen habe, habe ich gesagt, dass ich die alte Regelung – 90 % über drei Jahre – für einen falschen Anreiz halte. Das muss man so zur Kenntnis nehmen. Aber es darf nicht die Grundlage der kompletten Refinanzierung des Systems sein, dass man dort Geld herausnimmt und sagt: „Ihr müsst die Leute mit demselben System ausbilden“, sondern da muss man zusehen, dass nächstes Jahr nachgesteuert wird.
Ganz speziell betrifft das die einzügigen Schulen. Die einzügigen Schulen haben eben nicht die Möglichkeit, Klassen zusammenzulegen, wenn es viele Abbrecher gibt. Das wäre natürlich die einfachste Lösung: Man hat eine dreizügige Schule, nach einem Jahr hören 70 bis 80 % – also fast ein ganzer Zug – auf, und dann verteilt man eben die restlichen Schüler auf die anderen Klassen. Dann kann man einen ganzen Zug einsparen und natürlich auch mit den Lehrkräften anders umgehen. Diese Möglichkeit haben einzügige Schulen nicht, und daher müssen wir aus meiner Sicht unser Augenmerk auf diesen Punkt richten.
Schließlich wollen wir die Ausbildungskapazitäten nicht reduzieren, sondern erhöhen. Wir haben auch gesehen, dass das notwendig ist. Ich bin guter Dinge, dass der Minister in der Kommunikation mit den Betroffenen in der Lage ist, ihnen die Ängste zu nehmen. Das Land Hessen wird die Altenpflegeschulen – das wird der Minister hier sicherlich noch einmal deutlich machen – keinesfalls im Stich lassen, sondern wir wollen mit ihnen gemeinsam eine Ausweitung der Kapazitäten erreichen.
Ich will auch einmal sagen, was die Landesregierung in diesem Bereich tut. Allein, dass wir so gute Zahlen haben, also die Einrichtung des Hessischen Pflegemonitors als Daten- und Prognosesystem, ist hervorragend geeignet, um eben unseren Bedarf abschätzen zu können. Ich will jetzt nicht alles aufzählen; wir sind schon fast am Ende unserer Plenarwoche angekommen. Es ist wie so oft im Sozialbereich so, dass wir im Grundsatz in vielen Bereichen einig sind und versuchen, mit konstruktiven Debatten zu einem vernünftigen Ziel zu kommen, und der Großteil dieser Debatte ist auch heute so geführt worden. Darum möchte ich mich heute auch an dem konstruktiven Teil beteiligen und da nicht zuspitzen.
Es ist z. B. eine Änderung der Altenpflegeverordnung 2010 durchgeführt worden, und wir haben hier die Bildungsgutscheine, das dritte Jahr, entsprechend mitfinanziert. Was auch viel Geld kostet, wir aber aus der Überlegung heraus gemacht haben, dass die Schließung dieser Fachkräftelücke wichtig ist, ist die Durchführung von Modellvorhaben im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms
„Perspektive“, um als Zielgruppe Jugendlichen und Berufsrückkehrern, der sogenannten stillen Reserve, einen Zugang zu dieser Ausbildung zu geben. Wir haben im Jahre 2011 einen Pflegedialog der Länder gestartet, die Umschulung von Pflegekräften im dritten Ausbildungsjahr und vieles mehr. Ich will jetzt nicht die ganze Seite vorlesen. Ich denke, die Leute, die sich im Sozialpolitischen Ausschuss mit dem Thema beschäftigen, kennen einige dieser Initiativen, womöglich alle.
Ich will damit nur deutlich machen: Es macht wenig Sinn, dass wir uns hier Zahlen um die Ohren hauen, nach dem Motto: „Wir geben 320 €, NRW gibt 290 €, SchleswigHolstein gibt 280 €, und andere geben 340 €“. Wie die Finanzierung letzten Endes läuft, kann man vielleicht gar nicht richtig nachvollziehen. Für uns ist es notwendig, dass die Ausbildungslandschaft funktioniert, dass sie weitere Kapazitäten zur Verfügung stellt und dass sie die Möglichkeit hat, mit ihren Ressourcen hervorragende Arbeit zu tun. Ich habe großes Vertrauen in unseren Minister, dass er das am Ende genau so auf den Weg bringt. Ich denke, er wird dies in seinen Ausführungen selbst noch einmal deutlich machen, und wir werden dieses Thema im nächsten Jahr konstruktiv behandeln und eine kluge Lösung finden. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, ich bitte zunächst die Unionsfraktion, die Ablösung bereitzustellen. – Dann hat Herr Minister Grüttner das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich teile die Auffassung von Frau Kollegin SchulzAsche, dass die Herausforderungen, die uns im Bereich der Pflege in den nächsten Jahren erwarten, immens sind und uns alle vor große Herausforderungen stellen. Die neue Definition der Pflegebegriffe und die Fragestellungen, wie wir mit dementen Menschen umgehen und in welcher Art wir ihnen Pflege angedeihen lassen können, werden noch eine Reihe von Diskussionspunkten zur Folge haben, bei denen wir uns dann auch über Inhalte und Qualifikationen von Menschen werden unterhalten müssen, die wir gewinnen wollen oder gewonnen haben, um den Pflegeberuf auszuüben.
Man kann schon sagen, dass wir mit der Einführung des Pflegemonitors – Hessen ist im Übrigen das einzige Bundesland, das einen Pflegemonitor hat – in einem relativ transparenten Weg, auch in der Regionalität, offenlegen, wo wir in Zukunft einen Bedarf an Pflegekräften haben. Sie wissen, dass der Pflegemonitor fortgeschrieben wird, dass wir die Usancen so einhalten wie in der Vergangenheit und dass jetzt im September der Landespflegeausschuss informiert wird und anschließend die Zahlen entsprechend veröffentlicht und eingestellt werden. Es ist aber auch kein Geheimnis, wenn man davon ausgehen kann, dass in der Fortschreibung des Pflegemonitors auch deutlich wird, dass ein deutliches Mehr an Pflegekräften notwendig sein wird.
Insofern müssen wir uns überlegen, auf welche Art und Weise wir den Bedarf an Pflegekräften decken, nicht nur angesichts der Herausforderung, dass es ein verändertes
Pflegebild gibt, sondern dass dies auch beinhaltet, dass Menschen, die heute in ein Pflegeheim kommen, deutlich älter sind als in der Vergangenheit und dass wir uns auch damit auseinandersetzen müssen, dass Pflege unter Berücksichtigung von kulturellen Identitäten neue Herausforderungen mit sich bringt. Diesen Fragen müssen wir uns stellen.
(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) und des Abg. Dr. RalfNorbert Bartelt (CDU))
Es muss auch ein übergreifender und intensiver Dialog darüber geführt werden, welcher Weg der richtige ist, an welchen Stellen wir versuchen müssen, möglicherweise auch Berufsausbildungen oder Berufsbilder, die der Altenpflege nahe sind, im Rahmen einer Anerkennung als Ausbildung in der Pflege heranzuziehen. Wir diskutieren sowohl über die Fragestellung, wie man Anerkennungen von Qualifikationen vornehmen kann, als auch über eine Vereinheitlichung in vielen Teilen der Ausbildung im Bereich der Alten- und der Krankenpflege. All dies sind Punkte, denen wir uns stellen müssen. Das ist unabdingbar, und wir werden uns dieser Diskussion gar nicht entziehen können. Diese Diskussion ist aber nicht anhand der jetzt vorliegenden Veränderung einer Altenpflegeverordnung zu führen.
Ich will an der Stelle schon ein wenig zur Genese sagen. Im Land Hessen haben bisher immer landesfinanziert 3.500 Plätze für die Ausbildung in der Altenpflege und in der Altenpflegehilfe zur Verfügung gestanden, immer in einer Gesamtzahl und mit unterschiedlichen Besetzungen, je nachdem, ob man die Altenpflegehilfe- oder die Altenpflegeausbildung vorgenommen hat. Bis zum letzten Jahr hat diese Zahl von Altenpflegeausbildungsplätzen immer ausgereicht. Es gab nie mehr Bewerber, als wir Ausbildungsplätze hatten.
Aber vor dem Hintergrund einer neuen Anerkennungskultur für den Altenpflegeberuf, vor dem Hintergrund von intensiven Werbekampagnen, sowohl von privaten Betreibern von Altenpflegeheimen als auch von frei gemeinnützigen oder kommunalen Altenpflegeheimen, ist es gelungen, das Interesse an diesem Berufsbild zu steigern.
Damit geht natürlich auch eine Steigerung der Ausbildungsplatznotwendigkeit einher. Wir hatten im letzten Jahr erstmalig das Problem, dass Schulen noch einmal hätten eine Klasse, einen Kurs aufmachen können, die Mittel aus der Landesfinanzierung aber nicht ausgereicht haben, um diesen Kurs beginnen zu lassen. Es sind Schulen und Kommunen in Vorleistungen getreten, was von manchen Kommunen eine großartige Leistung gewesen ist. Wir haben darauf aber auch als Land reagiert und diesen Schulen und Kommunen, die in Vorleistung getreten sind, anschließend die Kosten ersetzt, weil wir überplanmäßig Mittel bereitgestellt haben.
Nun sind wir in einem neuen Ausbildungsjahr, das im Oktober beginnt. Aufgrund der Erfahrungen vom letzten Jahr, aufgrund der Erfahrungen, die wir in der Hoffnung machen, dass die Imagekampagne auch für den Altenpflegeberuf wirkt, wäre es relativ problematisch gewesen, auf einmal mehr Ausbildungswillige zu haben, als wir Schulplätze zur Verfügung stellen können. Deswegen wird mit dieser Altenpflegeausbildung die Zahl der Ausbildungsstätten von einem Ausbildungsjahr auf das andere um 500, d. h. um ein Siebtel, erhöht.
Natürlich gibt es eine Differenzierung zwischen denjenigen, die über Bildungsgutscheine in diese Ausbildung kommen, d. h. SGB-II-Empfängern, und denjenigen, die direkt den Weg in die Ausbildung nehmen. Klar ist aber auch: Alle müssen von dem Land finanziert werden, die einen über drei Jahre und die anderen im dritten Jahr. Insofern finanziert das Land auch Plätze für diejenigen mit, die über einen Bildungsgutschein in eine Altenpflegeschule kommen. Ich will ein für alle Mal sagen: Es stimmt nicht, dass das Land hier nichts bezahlt. Es bezahlt zumindest das dritte Ausbildungsjahr, und wenn wir das nicht in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigen würden, wären Menschen irgendwann mit zwei Ausbildungsjahren fertig, hätten gar nichts, oder wir müssten uns dann vorwerfen lassen, dass wir nicht vorgeplant hätten.
Deswegen haben wir diese Differenzierung vorgenommen. Wenn das Kabinett den Haushaltsentwurf so verabschiedet, wie er zum jetzigen Zeitpunkt vorliegt, dann wird man auch in der mittelfristigen Finanzplanung sehen, dass die Aufwendungen des Landes für diesen Bereich sehr stark steigen werden, weil eben mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.
Herr Präsident, ich habe mich zur Seite gestellt, damit Sie das Winken sehen können. Ich gestatte sie.
Trotz des Verstehens der Körpersprache muss ich es auch formal artikulieren. – Frau Schulz-Asche, Sie haben das Wort.
Ich habe eine Frage. Es sind 250 Plätze mit Finanzierung über Bildungsgutscheine vorgesehen. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass das Land da das letzte Jahr finanziert. Wir haben jetzt gehört, dass diese 250 Plätze unter Umständen nicht zustande kommen. Wie werden Sie denn als Minister darauf reagieren? Werden Sie dann unter Umständen die vom Land voll finanzierten Ausbildungsplätze aufstocken, um auf die Zahl 500 zu kommen? Wie werden Sie damit umgehen?
Frau Kollegin, wir reden momentan über das in diesem Jahr beginnende Ausbildungsjahr. Ich gehe davon aus, dass die Bewerberinnen und Bewerber, die sich anmelden, alle einen Platz bekommen, sei es über die Bildungsgutscheine oder landesfinanziert. Ich will dazu gleich noch etwas sagen.
Ich bin mir auch genauso sicher, dass es, wenn wir mehr Bewerber haben, als wir nach den Zielplanungen in unserem Haushalt landesfinanziert vorgesehen haben, Mittel und Wege gibt, wie auch schon im letzten Jahr den Besuch der Kurse zu ermöglichen. Das ist bisher aber noch nicht abgesprochen.
Ich will Ihnen noch etwas sagen. Wir haben natürlich bei den Agenturen für Arbeit abgefragt, mit welcher Größenordnung sie rechnen. Die haben eine weitaus größere Zahl als wir angenommen, nämlich mehr als das Doppelte. Wir sind da also schon massiv nach unten gegangen.
Ich weiß, dass sie intensiv dabei sind, die Bildungsgutscheine auszugeben oder dafür zu werben. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob sie die 250 erreichen werden. Aber sie haben noch Zeit. Auf jeden Fall wird das zur Verfügung gestellt.
So stellt sich momentan die Situation in den Schulen dar. Sie ist also vollkommen anders als 1998, als die sogenannte Abbrecherregelung eingeführt wurde, die dann fast eineinhalb Jahrzehnte galt. Zum damaligen Zeitpunkt hat man händeringend nach Schülerinnen und Schülern und nach Auszubildenden gesucht.
Wir wissen, dass wir ein möglichst flächendeckendes und wohnortnahes Ausbildungsangebot bereitstellen müssen. Für manche Schulen war das ein Problem. Sie haben gerade einmal einen Kurs oder zwei Kurse zusammenbekommen. Wenn es dann Abbrecher gab, gab es das Problem, dass sie überhaupt noch existenzfähig bleiben mussten.
Aus diesem Grunde wurde etwas eingeführt, was ich heute in der Tat als anachronistisch bezeichne. Demnach hat eine Schule für einen Schüler, der nach drei Monaten seine Ausbildung abgebrochen hat, noch weitere 33 Monate lang 90 % der Ausbildungskosten erhalten, ohne dass dieser Schüler in der Schule war.
Ich muss Ihnen sehr deutlich sagen: In einer Zeit, in der wir zum Glück die Kurse voll bekommen und eine ausreichende Zahl Bewerber da ist, ist es nicht nachvollziehbar, dass wir noch eine Abbrecherregelung finanzieren, der zufolge für Schüler, die nicht an der Schule sind, noch 33 Monate lang 90 % der Ausbildungsvergütung bezahlt werden.