Das ist nämlich nicht der Fall. Wir wissen sehr wohl aus den Debatten, die wir sowohl mit Ihnen als auch mit vielen Kollegen anderer Fraktionen führen, dass man in diesem Bereich regulieren muss. Für die FDP ist klar: Man setzt sich immer gern mit Leuten auseinander, die Konzepte haben, weil Sie selbst keine haben, Herr Kollege Greilich,
Wen wundert es da, dass die Führungsriege der FDP sich allen gesetzlichen Beschränkungen für die Spielhallenlobby verweigert? So hatte erst kürzlich Gesundheitsminister Rösler den Vorstoß seiner Drogenbeauftragten Mechthild Dyckmans zurückgewiesen, zur Eindämmung der Glücksspielsucht Spielautomaten aus Imbissen zu verbannen und den Spielerschutz in Spielhallen besser zu überwachen.
Aufs Glück allein mag sich Spielhallenkönig Paul Gauselmann nicht verlassen. Offenbar fließen nicht nur Parteispenden von ihm sowie auch von seinen Mitarbeitern und Familienangehörigen in die Par
teikassen der Liberalen; das Geschäft mit dem Glück und die FDP-Finanzen sind sogar eng miteinander verflochten.
Jetzt können Sie sich ein Bild darüber machen, warum Sie in diesem Bereich gegen alle Vernunft so argumentieren.
Ich muss schon einmal sagen: Das Entscheidende, worum es hier geht, sind die Feinheiten einer gesetzgeberischen Regelung. In den Grundzügen gehen wir in die gleiche Richtung. Das habe ich eingangs schon gesagt. Das finden Sie im Eckpunktepapier des Innenministers. Das haben Sie aus dem Berliner Gesetzentwurf auch richtig abgeschrieben. Was Sie nicht gemerkt haben, ist: Wenn Sie sich um die Dinge gekümmert haben, auf die es ankommt, nämlich um die Kleinigkeiten, um die Feinheiten, dann haben Sie versagt, Herr Kollege Frömmrich.
Das ist das Problem. Wir werden im Einzelnen diskutieren, was wir abzuarbeiten haben. Sie haben über alle Maßen hinaus die Taxierung verloren. Sie sind einfach reingelaufen, haben nicht die Kontrollfragen gestellt, was notwendig und was nicht notwendig ist. Das ist das Grundproblem.
Wir arbeiten gründlicher, Herr Kollege Frömmrich. Das stört Sie offenkundig. So ein Schnellschuss – schreibt mal schnell ab und gebt mir das zur Unterschrift, damit ich schnell einen Gesetzentwurf vorlegen kann – mag grüner Stil sein. Das ist aber nicht der Stil dieser Landesregierung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Greilich, wir können uns zunächst auf das verständigen, wo wir gemeinsam einen Handlungsbedarf sehen. Wenn die Anzahl der Spielhallen in Hessen von 350 auf 800 zunimmt, wenn die Kommunen klagen, sie bekommen die Problematik, dass immer mehr Spielhallen entstehen, nicht mehr in den Griff, wenn wir gemeinsam feststellen, dass in den Spielhallen und von den Personen, die dort hineingehen und spielen, eine erhebliche Gefähr
dung einerseits für sich durch Spielsucht ausgeht, wir auf der anderen Seite für volkswirtschaftliche Schäden gemeinsam aufkommen müssen, dann kann man nicht sagen, es gebe kein Problem. Dann muss man das Problem lösen. Das ist ein gesellschaftspolitisch wichtiges Problem.
Deswegen sagen wir als sozialdemokratische Fraktion: Ja, wir brauchen ein Landesspielhallengesetz. – Die Länderministerpräsidenten verhandeln zurzeit den Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages. Auch darin sind Passagen zur Problematik der Spielhallen, und dass das Nähere Ausführungsbestimmungen der Länder regeln sollen.
Herr Innenminister, es ist merkwürdig, was wir morgen wieder haben werden: Sie kündigen Gesetze an; offensichtlich wollen Sie als Landesregierung einmal einen Gesetzentwurf vorlegen. Das finde ich gut. Gewöhnlich bedienen Sie sich ja der Fraktionen, damit Sie die regierungsinterne Anhörung sparen und Zeiten verkürzen können.
Früher hatten wir andere parlamentarische Abläufe. Die Regierung ist für ihren Teil zuständig, das Parlament für den anderen. Aber Sie verwischen permanent die Fronten, um Ihnen das einmal an der Stelle deutlich zu sagen.
Das, was Kollege Frömmrich gesagt hat – die Anlehnung an einen Gesetzentwurf –: Was ist daran verwerflich? – Es wird Grundsätzliches geregelt, was wir für notwendig halten. Meine Damen und Herren, es muss das Ziel sein, und das sollte uns eigentlich einen, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern, um die Voraussetzung für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen, wie es im Übrigen auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs fordert. Es sagt nicht per se, dass es kein staatliches Monopol mehr geben darf, sondern der Staat muss auch Ernst mit der Bekämpfung der Spielsucht machen. Das ist in der Vergangenheit unterlassen worden.
Daran sind wir alle beteiligt. Das müssen wir regeln. Nun gibt es unterschiedliche Auffassungen. Herr Rentsch, das weiß ich ja. Es ist ja gut, dass Sie zu dem Thema nichts sagen.
Sie wissen auch, warum. Ich mache das trotzdem nett und freundlich, wie ich es gelegentlich sein kann. Sie haben letztes Jahr in der Allianz-Arena – so konnte ich es im „Spiegel“ lesen – an einem Treffen mit Interessierten aus der Branche teilgenommen. Man könnte auch Lobbytreffen sagen. Es fand vor ein paar Wochen ein Treffen auf Sylt statt. Daran haben die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP teilgenommen
Sie müssen zuhören, ich war noch nicht fertig; ganz entspannt –, von CDU und FDP aus Schleswig-Holstein.
Meine Damen und Herren, völlig entspannt, völlig seriös vorgetragen. Wir wissen doch, dass die FDP am liebsten freien Markt in diesem Bereich will. Sie wollen keinen Staatsvertrag. Sie wollen alles dem Markt überlassen. Herr Greilich, Sie haben völlig recht – –
Herr Greilich, es ist genau nicht die Position der SPD, alles dem Markt zu überlassen. Ja, wir brauchen staatliche Regelungen, weil wir anders das Problem der Spielsucht nicht in den Griff bekommen. Ja, das brauchen wir.
Seit dem Jahr 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der Genehmigung von Spielhallen bei den Ländern. Es besteht Handlungsbedarf. Herr Innenminister Rhein, weder Sie noch Ihr Vorgänger haben gehandelt.
Deswegen ist es gut, wenn aus einer Fraktion heraus ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht wird. Wenn wir uns an die normalen parlamentarischen Spielregeln halten, wird dazu eine Anhörung stattfinden. Dann können wir uns entsprechend austauschen. Dann werden wir über einzelne Passagen zu reden haben. Ich finde, den Entwurf kann man an der Stelle noch verschärfen, z.B. über die Kontrolle der Spielsucht. Es reicht nicht aus, dass sich jemand sperrt. Es gibt auch Personen, die in anderen Karteien gespeichert sind, weil sie finanzielle Probleme haben. Man muss schauen, wie wir Mechanismen einbauen können, wie sie zum Teil heute für den Betrieb von Spielkasinos gelten, und wie man das verschärfen kann. Das ist völlig unstrittig.
Meine Damen und Herren, es müssen wesentliche Eckpunkte in einem Gesetz berücksichtigt werden, damit wir zustimmen können. Es geht um den Mindestabstand. Das ist ein Problem der kommunalen Ebene. Das bekommt man mit normalen Bestimmungen nicht mehr geregelt. Wir brauchen das Verbot von Mehrfachkonzessionen, die Verringerung der maximalen Anzahl von Geldgewinnspielen pro Halle. Wir brauchen erweiterte Kontrollpflichten des Betreibers und die Verbesserung des technischen Spielerschutzes sowie eingeschränkte Öffnungszeiten durch Sperrzeitregelungen.