Enthaltungen? – Meine Damen und Herren, ich stelle fest, der Entschließungsantrag der SPD ist bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Ablehnung der Fraktionen von CDU, FDP und der LINKEN abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich darf darum bitten, dass wir jetzt alle Platz nehmen. Wir kommen nun zurück zu Tagesordnungspunkt 4:
d) Vereidigung des Präsidenten sowie des Vizepräsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen und der Landesanwaltschaft durch den Präsidenten des Hessischen Landtags bzw. bei Wiederwahl Hinweis auf den bereits geleisteten Eid
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder des Staatsgerichtshofs! Wir haben Ihnen zunächst einmal zu Ihrer Wahl als Mitglieder des Staatsgerichtshofs bzw. als Landesanwältin und stellvertretender Landesanwalt zu gratulieren. Wir müssen Sie gemäß unserer Verfassung und den entsprechenden Gesetzen vereidigen bzw. darauf hinweisen, dass Sie vereidigt sind. Das ist formell so in Ordnung.
Meine Damen und Herren, ich darf zunächst einmal darum bitten, dass Herr Dr. Paul, der gewählte Präsident des Staatsgerichtshofs, und Herr Dr. Teufel, der Vizepräsident, zu mir kommen. Entsprechend § 9 Abs. 3 des Gesetzes über den Staatsgerichtshofsgesetzes stelle ich Folgendes fest:
Nachdem der Hessische Landtag Sie, Herr Dr. Paul, als Präsidenten des Staatsgerichtshofs gewählt hat und Sie, Herr Dr. Teufel, als Vizepräsidenten des Staatsgerichtshofs wiedergewählt hat, wird die Vereidigung durch den Hinweis ersetzt,dass für Sie der früher geleistete Eid auch für die neue Amtszeit bindend ist.
Ich gratuliere Ihnen zu Ihrer Wahl. Ich wünsche Ihnen für Ihre verantwortungsvolle Arbeit für das Land Hessen alles Gute und freue mich auf viele Begegnungen in den nächsten Jahren. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl.
Ich komme nun zur Vereidigung der Landesanwaltschaft. Ich darf Frau Prof. Dr. Böhm zu mir bitten. Nach dem am gestrigen Abend durch den Wahlausschuss die Wahl der Landesanwaltschaft stattfand und Sie, Frau Prof. Dr. Böhm, zur Landesanwältin gewählt wurden, komme ich zu Ihrer Vereidigung. Der Eid, dem Sie eine religiöse Beteuerung hinzufügen können, lautet – heben Sie bitte Ihre Hand –:
Ich schwöre, dass ich mein Amt gerecht verwalten und die Verfassung getreulich wahren will. So wahr mir Gott helfe.
Herr Arndt Peter Koeppen, Sie wurden gestern Abend durch den Wahlausschuss zum stellvertretenden Landesanwalt gewählt. Bei Ihnen wird nach § 9 Abs. 3 des Staatsgerichtshofgesetzes die Vereidigung durch den Hinweis ersetzt, dass der früher geleistete Eid als Landesanwalt auch für die neue Amtszeit bindend ist.
Nun darf ich Sie, Herrn Dr. Paul, den Präsidenten des Staatsgerichtshofs, bitten, vorzutreten, um als Präsident des Staatsgerichtshofs die nicht richterlichen Mitglieder sowie zwei richterliche Mitglieder des Staatsgerichtshofs zu vereidigen bzw. auf den bereits geleisteten Eid hinzuweisen. Bitte, übernehmen Sie.
e) Vereidigung der nicht richterlichen Mitglieder sowie zweier richterlicher Mitglieder des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen durch den Präsidenten des Staatsgerichtshofs bzw. bei Wiederwahl Hinweis auf den bereits geleisteten Eid
Ich bitte darum, dass Frau Kilian-Bock zu mir kommt, ebenso Herr Prof. Dr. Detterbeck, Herr Giani, Herr Prof. Lange, Herr von Plottnitz und Herr Dr. Klein. Für Sie alle gilt gemäß § 9 Abs. 3, dass die Vereidigung ersetzt wird durch die Bezugnahme auf den früheren Eid.
Frau Kilian-Bock, Sie wurden erstmals am 8. September 2004 vereidigt. Dieser Eid gilt für Sie auch weiterhin.
Herr Prof. Dr. Detterbeck, für Sie gilt der Eid vom 12. Mai 2004 fort. Er bindet Sie auch weiterhin.
Herr Prof. Dr. Lange, für Sie gilt der Eid vom 11. Oktober 1984. Ich sage dies sehr maliziös. Das ist vierundzwanzigeinhalb Jahre her. Dieser Eid gilt auch weiterhin. Ich wünsche viel Glück und viel Erfolg.
Herr von Plottnitz,für Sie gilt der Eid vom 5.Juni 2003.Er bindet Sie auch weiterhin. Herzlichen Glückwunsch.
Herr Paul Leo Giani, für Sie gilt der Eid vom 9. Juli 1997. Auch dieser Eid bindet Sie weiterhin. Auf gute Zusammenarbeit.
Sehr geehrter Präsident,verehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie haben uns ein hohes Amt übertragen. Wir sind uns dieser besonderen Verantwortung bewusst. Wir wollen dieser mit unserer Arbeit gerecht werden. Im gemeinsamen Zusammenwirken mit den übrigen weiter im Amt befindlichen Mitgliedern des Staatsgerichtshofs werden wir unser Bestes dafür tun, wie wir das auch in der Vergangenheit gemeinsam getan haben. Ich wünsche uns dabei Glück und Erfolg zum Schutz der Verfassung, zum Besten für das Land Hessen und zum Wohl für alle seine Bürger.
Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! Das war „Landtag in Bewegung“, das machen wir jetzt jeden Mittag. Das ist auch gesundheitspolitisch ein guter Ansatz. – Nein, folgende Erklärung: Ein Bauarbeiter hat im Mediengang gebohrt, und das hat zu einem Alarm geführt. Wir haben erlebt, dass die Alarmanlage funktioniert, dass wir hier ganz sicher sind und dass wir alle auf guten Weg einmal an die frische Luft gekommen sind. Das soll uns aber jetzt nicht daran hindern, die Sitzung sehr konzentriert fortzusetzen, um die Zeit wieder aufzuholen.
Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Drucks. 18/316.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall.Er wird dann Tagesordnungspunkt 84.Die Redezeit beträgt fünf Minuten.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Hilfe aus einer Hand bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten – Landesregierung muss im Bundesrat aktiv werden – Drucks. 18/229 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Reform der Betreuungsstrukturen für Arbeitsuchende nach dem SGB II – Drucks. 18/301 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU versucht offensichtlich alles, um dieses Thema von der Tagesordnung zu bekommen.
Es geht um das Thema „Zukunft der Jobcenter“. Nach dem erneuten Nein der Bundestagsfraktion der CDU/CSU in der letzten Woche ist die Neuorganisation der Arbeitsverwaltung in der Großen Koalition de facto gescheitert. Die Union pokert um die Zukunft der Jobcenter. Die Arbeitsuchenden sind zum Faustpfand des machtpolitischen Kalküls der CDU geworden. Wir GRÜNE finden dies eine unerträgliche Politik auf dem Rücken der Langzeitarbeitslosen und der Beschäftigten in den Jobcentern.
Wir haben in Hessen im März 2009 420.000 Menschen im Bezug von ALG II. Wir haben davon 142.000 Personen, die Arbeitslose im Sinne des Rechtskreises SGB II sind. Dazu kommen über 4.000 Menschen, die in den Jobcentern arbeiten. Diese Menschen haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, wie es in Zukunft in den Jobcentern weitergeht – mehr noch, sie haben das Recht, dass sie nicht zum Spielball eines billigen Machtstreits werden.