Wir brauchen eine Verringerung der Wochenarbeitszeit, und wir brauchen Mindestlöhne. Das würde helfen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute hier über das OFFENSIV-Gesetz. Das ist die Umsetzung eines Bundesgesetzes. Ich freue mich, dass wir heute darüber reden, denn das festigt das Optionsland Nummer eins, und das ist Hessen. Es ist auch gut so, dass Hessen das ist.
Es ist ein großes Verdienst – das hat auch schon der Kollege von der SPD gesagt –, dass sich die damalige Landesregierung dafür eingesetzt hat, die Optionskommunen zu erhalten und ihre Zahl zu vergrößern. Hessen bekommt deshalb drei weitere Optionskommunen hinzu.
Dass sich dafür fünf Kommunen bewerben – Offenbach, Darmstadt, Landkreis Groß-Gerau, Lahn-Dill-Kreis und Werra-Meißner-Kreis –, zeigt, dass das ein sehr beliebtes Modell ist. Das ist ein Signal dafür, dass das, was in den letzten sechs Jahren als befristetes Modellprojekt gelau
fen ist, funktioniert und dass mehr Landkreise zur Optionskommune werden wollen – wohlgemerkt: parteiübergreifend.
In den letzten sechs Jahren hat sich das bewährt. Es hat sich gezeigt, dass das Helfen aus einer Hand und das Helfen vor Ort funktionieren. Die Arbeit vor Ort wird gut umgesetzt.
Wenn man sich mit vielen Optionskommunen unterhält, wie auch ich das gelegentlich tue, dann merkt man, wie engagiert die Leute vor Ort sind. Man merkt, wie engagiert die Mitarbeiter vor Ort sind, wie gut sie ihre Verhältnisse vor Ort kennen und wie schnell und gut sie reagieren können.
Frau Schott, Sie haben eben fast dieselben Satzbausteine verwendet wie in Ihrer Rede zuvor. Eines aber möchte ich ganz klar sagen: Wenn Sie in Ihrer letzten Rede vor einer Dreiviertelstunde hier angreifen und sagen, dass die Fallmanager die Kunden, wie sie genannt werden, in Maßnahmen drängen, ohne sich richtig um sie zu kümmern, dann ist das an der Realität vorbei. Die machen eine hervorragende Arbeit, kümmern sich um ihre Kunden und tun das, was sie können, um die Menschen so schnell wie möglich wieder in Arbeit zu bringen.
Ich bin auch immer wieder im Kontakt mit Sozialverbänden. Da geht es auch immer um Wiedereingliederungsmaßnahmen und um das Thema: Wie arbeiten die Optionskommunen mit den Sozialverbänden zusammen? Ich finde es bemerkenswert, dass die Sozialverbände mir berichten, die Zusammenarbeit mit den Optionskommunen laufe ganz hervorragend.
Das gilt übrigens auch für die Argen. Diese Zusammenarbeit läuft hervorragend, weil sie die Verhältnisse vor Ort kennen und sich der Situation bewusst sind.
Abschließend möchte ich betonen: Ich freue mich, dass diese Hilfe aus einer Hand bestehen bleibt. Ich gestehe, persönlich hätte ich ganz gerne mehr Optionskommunen in Hessen gesehen.
Leider ist das ein Kompromiss, der besagt, dass wir nur drei bekommen. Ich hätte gerne mehr gesehen. Das muss sich die SPD auf die Fahne schreiben. – Vielen herzlichen Dank. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Hessische OFFENSIV-Gesetz regelt die Voraussetzungen zur Umsetzung der bundesgesetzlichen Ermächtigung im SGB II. Es ist ein Ausführungsgesetz und muss an die neuen Vorgaben des Bundes angepasst werden.
Wir als Hessischer Landtag haben diese Debatte sehr intensiv begleitet. Über die Frage: „Gibt es eine Zukunft für die Optionskommunen? Ist eine Verfassungsänderung
auf Bundesebene überhaupt möglich?“, hat dieser Hessische Landtag intensiv diskutiert. Wir haben mit breiter Mehrheit deutlich gemacht, wie wir das hier in Hessen sehen, für wie wichtig wir die Hilfe aus einer Hand und das Fördern und Fordern halten.
Aus meiner Sicht war das eine Voraussetzung, deutlich zu machen und ein Signal nach Berlin zu senden, dass wir in Hessen weiterhin zu diesen arbeitsmarktpolitischen Reformen stehen – die uns heute in die hervorragende Situation versetzt haben, einen Arbeitsmarkt zu haben, um den uns die halbe Welt beneidet.
An dieser Stelle will ich noch einmal auf ganz besondere Weise – auch Herr Decker hat das getan – der Hessischen Landesregierung danken. Ich möchte aber auch noch einmal auf den Brief eingehen, der – Herr Decker, Sie wissen, was jetzt kommt – entsprechende Signale nach Berlin gesandt hat. Sie wissen ganz genau: Der trägt zwei Unterschriften, die des damaligen Ministerpräsidenten und die des heutigen stellvertretenden Ministerpräsidenten JörgUwe Hahn. Das muss der Gerechtigkeit halber schon gesagt sein. Wer sich hier eingesetzt hat, der sollte auch genannt werden. Ich werde auch noch benennen, wer sich nicht so eingesetzt hat.
Lieber Herr Decker, ich muss nochmals auf Sie eingehen. Um ernst genommen zu werden, sollten Sie schon versuchen, in Ihren Reden größere Erinnerungslücken auszublenden.
Der liebe Herr Scholz – damals Bundesarbeitsminister – hat maßgeblich zu der Blockade in der Großen Koalition beigetragen. Er war bestimmt nicht der große Problemlöser, der das vorangebracht hat.
Wenn ich an die ZAGs denke, diese komische Lösung – das war der Abgesang auf das, was wir hier alle wollten. Herr Scholz trägt sehr wohl eine gewisse Verantwortung für die Verhärtung in Berlin. Wir Hessen haben die Landesregierung mit breiter Mehrheit bei ihrem Vorhaben unterstützt.
Darin sollten wir doch auch einmal Einigkeit zeigen und uns nicht verheddern, sondern über unseren gemeinsamen Erfolg zufrieden sein.
Wir haben das jetzt auch schon vom Minister gehört, und wir werden uns auch während der Beratung noch damit auseinandersetzen müssen, dass dieses Gesetz im Hinblick auf die Neuerungen nachgebessert werden muss, die wir jetzt durch das Bildungspaket aus Berlin bekommen haben. Das muss noch in dieses Gesetz einfließen. Hier muss noch ein Stück weit aktualisiert werden. Ich denke aber, auch hier werden wir eine gute Beratung und eine breite Mehrheit dafür hinbekommen.
Für uns als Liberale war der Kompromiss, der damals in Berlin erreicht worden ist, einer, mit dem wir leben konnten – ein bisschen auch leben mussten. Für uns war es damals wichtig, dass das Optionsmodell entfristet wurde. Natürlich haben wir es auch mitgetragen, dass die Argen, die Zusammenarbeit von Kommunen und Bund, verfassungsfest organisiert werden konnten und dass es mehr Optionskommunen geben wird.
Ich will hier aber noch auf Folgendes hinweisen. Man sieht es in Hessen: Dadurch, dass wir diese feste Zahl vereinbart haben – die 110 Optionskommunen deutschlandweit –, haben wir in Hessen das Problem, dass es mehr Landkreise und kreisfreie Städte gibt, die gerne Optionskommune werden würden. Das ist heute nicht möglich. Es wird im Ministerium eine schwierige Entscheidung geben, und zwei Kommunen werden nicht das werden können, was sie gerne werden möchten.
Herr Decker, Sie haben gesagt, es ist entscheidend, was den Menschen vor Ort hilft. Wenn die kommunalen Vertreter vor Ort sagen, sie würden gerne Optionskommune werden, das heute aber leider nicht möglich ist, dann muss ich das an diesem Kompromiss – den wir mitgetragen haben – noch immer bedauernd feststellen.
Ich hätte mir gewünscht, dass jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt in Deutschland, die das selbst erledigen möchten und auch glauben, es besser machen zu können, dies machen dürften. Es ist ein kleiner Wermutstropfen, an den ich an dieser Stelle erinnern möchte.
Wir haben nun die Situation, dass wir nicht nur die Rechtsaufsicht, sondern auch die Fachaufsicht in diesem Bereich haben. Das ist eine Chance für uns auch im Hinblick auf die Frage: Wie transparent ist die Leistung? Wie kann man die Optionskommunen an der Stelle unterstützen? Die Zielvereinbarungen mit den Kommunen geben uns neue Steuerungsspielräume in Hessen, die wir nutzen sollten. Die Überlegung, ein Arbeitsmarktbudget des Landes zur Verfügung zu stellen, um die Anschlussfähigkeit und die Flexibilität der Optionskreise zu stärken und um an dieser Stelle individuellere Lösungen möglich zu machen, ist eine hervorragende Idee. Sie wird durch dieses Gesetz umgesetzt. Ich bin überzeugt, es wird noch eine Qualitätssteigerung der Arbeit vor Ort bringen.
Ich bin mir sicher, Sie stimmen mit mir darüber überein, dass wir in den Zielvorgaben und der Aufgabe des Landes als Fachaufsicht sicherstellen müssen, dass die Ein-EuroJobs als das Mittel eingesetzt werden, als das sie gedacht sind, und nicht einfach dazu dienen dürfen, Arbeitsmarktstatistiken zu schönen, indem man sie über alle Maßen einsetzt. Vielmehr müssen sie das arbeitsmarktpolitische Instrument sein, als das sie gedacht sind, und nicht zur Beschönigung von Statistiken dienen.
Fünf Minuten sind wirklich sehr kurz. – Ich möchte noch einen Punkt zum Abschluss sagen. Wichtig ist auch, dass wir einen Blick auf den Sozialmissbrauch nehmen. Auch
hier müssen wir schauen, wie weit wir mit den Optionskommunen kommen. Auch darüber sollten wir in Ruhe diskutieren, nicht polemisch, sondern an der Sache orientiert, weil das die Grundlage ist, den Sozialstaat bei den Menschen akzeptiert zu halten, wenn wir dieses Thema nicht ausblenden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Das Wort hat nun Herr Kollege Bocklet für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.