Protocol of the Session on February 2, 2011

Wenn sie sich verwirklichen will, teilt sie mir das auch sehr deutlich mit. Ich glaube, die Kollegin Dorn und andere Kolleginnen in diesem Raum sind ebenfalls in der Lage, sich in ihrer Familie zu artikulieren und sehr wohl für ihre Überzeugungen zu streiten.

(Petra Fuhrmann (SPD): Das ist aber schön! – Dr. Walter Arnold (CDU): Ohne Quote!)

Darum möchte ich hier noch einmal deutlich machen: Ich glaube nicht, dass die Frauenquote – dazu kann man stehen, wie man will – dieses Problem lösen könnte. Ich glaube, das ist ein vielschichtiges Problem, und eine der zentralen Aufgaben bei der Lösung dieses Problems besteht darin, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf her zustellen. Ich glaube, dass wir auf diesem stringenten Weg – Hessen befindet sich unter den Flächenländern auf einem hervorragenden Platz – richtig unterwegs sind.

Frau Schott hat ein paar Ministerien genannt. Ich möchte hier wenigstens etwas Positives im Zusammenhang mit diesem Bericht deutlich machen. Der Sozialminister des Landes Hessen kann in seinem Haus auf eine sehr gute Quote verweisen. Wenn alle Ministerien diese hervorragende Quote hätten, wäre es auch möglich, diesen Bericht deutlich positiver zu interpretieren. So ist das leider nicht der Fall. Herr Grüttner, ich möchte Ihnen wenigstens sagen: Sie haben an der Stelle gute Arbeit geleistet. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Für die Landesregierung hat Herr Grüttner das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Debatte mit großem Interesse verfolgt, vor allen Dingen vor dem Hintergrund meiner Überzeugung, dass, was den Befund betrifft, die Meinungen nicht so stark auseinanderdriften, wie es möglicherweise artikuliert wird.

Beim Verfolgen dieser Debatte hatte ich wieder an einer Stelle ein Problem: Ich glaube, dass es auf dem Weg zur Verwirklichung der Gleichberechtigung hinderlich ist, wenn wir meinen, diese Debatte auf der Grundlage der gleichen Rollenklischees führen zu müssen, wie sie in den letzten 16 Jahren in der Debatte eine Rolle gespielt haben. Dies gilt auch für Versuch, zu dokumentieren, welche Fortschritte man im eigenen Bereich gemacht hat, und dann mit dem Finger auf andere zu zeigen und zu sagen: Da fehlt etwas.

Deswegen muss ich an dieser Stelle schon sagen: Der Bericht zeigt drei Dinge auf, die man versuchen muss zu benennen:

Erstens geht es um die Frage, wo wir Fortschritte auf der Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes erzielt haben.

Zweitens geht es um die Frage, wo es Probleme gibt, die wir zu identifizieren versuchen müssen und die wir zu bearbeiten versuchen müssen.

Drittens geht es um die Frage, wo wir mit der Umsetzung des Gesetzes schlicht und einfach noch nicht zufrieden sein können.

Ich finde, dass wir auf der Grundlage einer solchen Diskussion durchaus zu der Situation kommen können, dass wir das, was wir als richtig erachten, auch gemeinsam umsetzen. Gestatten Sie mir schon, dass ich da mit etwas Positivem anfange, das aus dem Gleichberechtigungsbericht hervorgeht.

Ja, wir haben in den vergangenen Jahren innerhalb des Landesdienstes Personal abgebaut. Wir werden auch in Zukunft den Personalbestand kritisch überprüfen müssen. Obwohl der Personalbestand insgesamt zurückgegangen ist, sind absolut mehr Frauen im Jahr 2008 im Landesdienst beschäftigt gewesen – das ist der Endpunkt des erfassten Zeitraums –, als es in der Vergangenheit der Fall gewesen war.

Vollzeitbeschäftigte Beamtinnen sind im Jahr 2008 mit knapp 46 % im höheren Dienst des Landes vertreten gewesen. Das sind gut 4 Prozentpunkte mehr, als es drei Jahre zuvor der Fall war. Bei den Angestellten sind die Steigerungsraten fast identisch. Da besteht nur der Unterschied, dass weibliche Angestellte in Vollzeit im Jahr 2008 mehr als 47 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ausmachten. Der Gleichstand mit den männlichen Beschäftigten ist da also fast erreicht.

Genauso beachtliche Erfolge haben wir vor allen Dingen auch bei jungen Frauen zu verzeichnen, die in den Richterdienst oder in den Dienst der Staatsanwaltschaften des Landes eingestellt wurden. In den Jahren 2005 bis 2008 ist ihr Anteil an den Einstellungen um fast 14 % auf knapp 64 % gestiegen. In der Arbeitsgerichtsbarkeit haben die Richterinnen im Jahr 2008 erstmals die 50-%-Marke durchstoßen.

Wenn Sie aufmerksam die Presseberichterstattung oder die Veröffentlichungen gelesen haben, dann konnten Sie feststellen, dass vor Kurzem zwei Landgerichtspräsiden

tinnen ernannt wurden. Das war nämlich in Fulda und in Hanau der Fall. Sie sehen also, dass wir auf diesem Wege durchaus schon ein ganzes Stück vorangekommen sind.

Wir haben versucht, das zu beachten, was das Gleichberechtigungsgesetz als Modell vorgibt. Ich komme jetzt zu den Ergebnissen des Modellvorhabens. Ich muss das jetzt so sagen, weil das als Fachterminus so genannt wird, auch wenn Herr Dr. Müller jetzt wahrscheinlich gleich dazwischenrufen wird. Das wird nämlich Gender Budgeting genannt. Im Jahr 2001 ist beim Regierungspräsidium in Kassel die gendergerechte Personalkostenbudgetierung in Angriff genommen worden.

(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern konnten von 18,5 % auf 6,8 % im Jahr 2008 reduziert werden. – Ich lasse keine Zwischenfragen zu. – Ich glaube, das ist ein großer Erfolg, der im Übrigen zeigt, wie wirksam das Hessische Gleichberechtigungsgesetz auch zur Überwindung der Entgeltungleichheiten genutzt und eingesetzt werden kann.

Zu der Fragestellung der Professoren und anderer ist einiges gesagt worden. Auf die Zwischenrufe der Frau Schott würde ich eigentlich gerne eingehen, um zu erklären, dass die Schuldenbremse des Landes nun wirklich nichts mit der Fragestellung der Verwirklichung der Gleichberechtigung zu tun hat. Da die Schuldenbremse bei den LINKEN momentan für alles herhalten muss, ist es kein Wunder, dass Sie das an dieser Stelle gesagt haben.

Wir haben eine ganze Reihe an Fortschritten hinsichtlich der Gleichberechtigung auf dem Gebiet der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ich finde, dass das Land, die Kommunen und alle anderen möglichen Institutionen eine ganze Reihe guter und unterschiedlicher Modelle anbieten, die bei vernünftiger Betrachtung kaum kritisiert werden können.

Allerdings wird die Teilzeitarbeit überwiegend von Frauen wahrgenommen. Da ist das richtig, was hier dargestellt worden ist. Teilzeitarbeit ist ein hartnäckiges Karrierehindernis. Daran müssen wir arbeiten. Wir müssen erreichen, dass der berufliche Status nicht dadurch sinkt, dass Teilzeitarbeit in Anspruch genommen wird. Wir müssen in unseren Personalentwicklungskonzepten darauf achten – da ist viel auf den Weg gebracht worden –, dass es nicht zu Leistungseinbußen oder zu geringerem Führungserfolg führt, wenn solche Aufgaben in Teilzeitarbeit wahrgenommen werden. Das ist etwas, an dem wir intensiv arbeiten müssen.

(Günter Rudolph (SPD): Ja!)

Ich finde, dass wir hinsichtlich dieser Fragestellung in Debatten über Personalentwicklung weiter sensibilisieren müssen. Wir wissen doch längst – das muss hier nicht erneut bestätigt werden –, dass weder Männer noch Frauen automatisch besser oder mehr arbeiten, nur weil sie einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Das liegt vielmehr daran, wie man sich mit seiner Arbeit auseinandersetzt, welche Qualifikationen man mitbringt und wie man mit den Aufgaben umgeht.

Ich will auch noch auf die Fragestellung der paritätischen Besetzung der Gremien eingehen. Ja, wir haben da Probleme bei der Datenerhebung. Es wurde mitgeteilt, wie viele Kommunen nicht geantwortet haben. Wir müssen einmal bei den Bürgermeistern unterschiedlicher partei

politischer Couleur nachfragen, warum sie nicht geantwortet haben.

Wir haben bei der Darstellung allerdings auch ein Problem, weil es keine ausreichende Definition des Gremiums gibt. Deswegen sind wir momentan innerhalb der Landesregierung dabei, zumindest mit den anderen Ressorts einmal eine Definition zu suchen, was unter einem zu besetzenden Gremium zu verstehen ist, auf die wir uns gemeinsam verständigen können, um dann entsprechend zu arbeiten.

Im Übrigen könnten da die Fraktionen des Hessischen Landtags durchaus beispielgebend sein. Ich habe mir in Vorbereitung dieser Debatte einmal angeschaut, wie die Fraktionen die Entsendung in Gremien vornehmen, zu denen sie ein Entsendungsrecht haben. Ich könnte Ihnen das jetzt im Einzelnen darlegen. Schauen Sie sich einmal die Besetzung des Hörfunksrates des Hessischen Rundfunks an, und beschäftigen Sie sich mit der Fragestellung, welche Fraktionen wen dorthin entsendet haben, wohin Frauen entsendet werden und wohin Männer entsendet werden. Dazu kann ich sagen: Insbesondere die, die hier ganz laut gerufen haben, dass es zu Verbesserungen kommen muss, sollten vielleicht bei der Besetzung der Gremien, die sie in eigener Verantwortung vornehmen können, ihre Entscheidung auch unter diesem Gesichtspunkt treffen, bevor sie auf andere Gebiete schauen.

(Beifall bei der CDU)

Ich glaube, da könnte man Vorbildfunktion haben. Damit könnte man versuchen, zu einer Versachlichung der Diskussion beizutragen.

Insofern kann man sagen: Ja, es gibt Fortschritte. Das ist unbestreitbar. Es gibt Dinge, bei denen wir einen Nachholbedarf haben. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten. Es darf nicht der Fall sein, dass wir im nächsten Jahr, wenn das Hessische Gleichberechtigungsgesetz verfristet, sagen, es sei volljährig geworden, die Ziele des Gesetzes seien erreicht, und wir bräuchten das Gesetz nicht mehr. Ich befürchte, wir werden diese gesetzliche Grundlage noch brauchen. Wir brauchen keine Quote. Aber wir brauchen einen Konsens darüber, dass die Gleichberechtigung in der Landesverwaltung, der Kommunalverwaltung und im öffentlichen Leben auch zukünftig weiter voranschreitet.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Herr Grüttner, vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Vorlage der Landesregierung entgegengenommen und besprochen.

Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 4:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ermächtigung zur Verfahrenskonzentration in europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 – Drucks. 18/3532 –

Zur Einbringung erhält Herr Justizminister Hahn das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich dafür, dass die Frau Präsidentin den Titel schon verlesen hat. Denn damit kann ich das mir und uns jetzt ersparen.

Ich darf diesen Gesetzentwurf einbringen und Ihnen ganz kurz sagen, worum es dort eigentlich geht. Seit dem 27. Juli 2010 besteht für die hessischen Gerichtsvollzieher die Möglichkeit, beschlagnahmte Gegenstände über das Internet zu versteigern. Genutzt wird die Internetplattform „www.justiz-auktion.de“. Diese wird von der Justizverwaltung Nordrhein-Westfalen, konkret vom Kompetenzzentrum Justiz-Auktion Nordrhein-Westfalen, betrieben, die bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm angesiedelt ist.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Stelle hat im Fall der missbräuchlichen Verwendung der Versteigerungsplattform durch einen Nutzer über dessen teilweisen oder vollständigen Ausschluss von der Nutzung zu entscheiden. Damit die Entscheidung einer Behörde aus Nordrhein-Westfalen auch hessenweit gilt, muss dem hessischen Justizminister die Möglichkeit eingeräumt werden, die Stelle in Nordrhein-Westfalen durch Rechtsverordnung insoweit zu – ich sage das in Gänsefüßchen – „beauftragen“.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll eine entsprechende Ermächtigung geschaffen werden. Die Einzelheiten können wir gerne im Rechts- und Integrationsausschuss erörtern – auch die Frage, warum Gesetze sein müssen, aber hier muss es leider sein. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Wir überweisen diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Rechtsausschuss und kommen zum Tagesordnungspunkt 5:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Eisenbahngesetzes – Drucks. 18/3540 –

Hier erteile ich zur Einbringung Herrn Staatssekretär Saebisch das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die große Freude, das Gesetz zur Änderung des Hessischen Eisenbahngesetzes für die Landesregierung einzubringen. Das Hessische Eisenbahngesetz läuft zum 31.12.2011 aus. Wir nehmen die Verlängerung dieses Gesetzes zum Anlass, einige geringfügige materiellrechtliche Änderungen vorzunehmen. Eine der sicherlich spannendsten und interessantesten Änderungen ist, dass wir für Nichteisenbahnfahrzeuge die Möglichkeit schaffen, sich auf hessischen Schienenstrecken zu bewegen.

(Zuruf von der FDP)

Herzlichen Dank für das Kompliment.

(Beifall bei der FDP)