Protocol of the Session on December 16, 2010

Übrigens sind die Rheinland-Pfälzer erst über die Geschäftstätigkeiten des Herrn H. informiert worden, nachdem die Stiftung das aufgedeckt hat, nicht ein anderer. Die Stiftung hat aufgedeckt, welche Dinge er gemacht hat – nur von der Reihenfolge her. Nachdem diese Rechnungen überhöht gestellt wurden und nachgeprüft wurde, welche Gegenleistung vorhanden ist, ist das passiert, was passieren musste. Die Staatsanwaltschaft wurde informiert. Das ist der eine Bereich. Der andere Bereich: Es wurde das zurückgefordert, was zu viel bezahlt wurde. Das ist eine vollkommen normale Sache.

Was mit dem Geld, das zurückerstattet oder zu viel bezahlt wurde, unter Umständen irgendwo passiert ist, das ist Gegenstand einer Überprüfung der Staatsanwaltschaft, einer Überprüfung der Ermittlungsbehörde. Aber das ist keine Sache, in die wir reininterpretieren können, warum irgendeiner eine Rechnung zu hoch gestellt hat.

Ich will Ihnen dazu ein Beispiel nennen. Stellen Sie sich vor, Sie bauen ein Haus. Ich will das an der Stelle verkürzen. Sie kriegen Rechnungen von 100.000 €. Ihr Architekt sagen Ihnen hinterher, dass das aber nur 40.000 € wert ist. Was machen Sie von Ihrer Seite? – Sie werden Ihren Anwalt beauftragen, zu sagen: Das ist aber eine Schweinerei, ich will das Geld wiederhaben. – Das werden Sie tun.

Aber Sie werden das Unternehmen, das Sie an der Stelle um die Fichten geführt hat, mit Sicherheit nicht fragen: Was haben Sie mit dem Geld gemacht, das Sie zu viel in Rechnung gestellt haben? Das wüsste ich jetzt ganz gerne einmal. – Wenn Sie einer um einen bestimmten Betrag betrügt, werden Sie hinterher nicht fragen, was er mit dem Geld gemacht hat, um das er Sie betrogen hat. Für die Stiftung war wichtig, zu jedem Zeitpunkt wirtschaftlichen Schaden von der Stiftung abzuwenden und natürlich eines zu tun, das Image der Stiftung nicht weiter zu beschädigen.

Eines muss ich sagen, das ist das Bedauerliche an der ganzen Sache, die hier passiert: Da gibt es einen ehemaligen Geschäftsführer, Herrn H., der nachgewiesen kriminelle Machenschaften ausgeübt hat. Die Stiftung hat aber, das muss man so klar sagen, eine einzige Rolle: Sie ist nicht Täter, sie ist Opfer.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das ist etwas, was ich sehr bedauere. Ich bedauere es deshalb, weil es der Arbeit und dem Auftrag der Stiftung alles andere als entgegenkommt.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zurufe von der SPD)

Ich verstehe es zwar, dass Sie von Ihrer Seite aus eine Geschichte daraus machen wollen.

(Günter Rudolph (SPD): Ohne Ausschreibung!)

Die Zutaten, die Sie von Ihrer Seite aus nennen, sind aber nichts, was den Fall ergibt, den Sie haben möchten. Klipp und klar auf die Frage des Herrn Wagner: Es gab zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Erkenntnisse, was mit irgendwelchem Geld gemacht wurde. Ich sage klar: Es wurde nie Geld von der Stiftung an eine Partei gezahlt.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist eine klare Aussage!)

Das ist nie und nimmer der Fall gewesen. Ich biete Ihnen ausdrücklich an, wenn Sie von Ihrer Seite noch Fragen haben, werde ich Ihnen gerne alle Fragen ausführlich beantworten. – Besten Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Das Wort hat Kollege Schäfer-Gümbel, SPD.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Der entschuldigt sich jetzt!)

Herr Schäfer-Gümbel, Sie haben sechs Minuten und 40 Sekunden.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Wunsch von Herrn Wagner werde ich jetzt nicht nachkommen, das wird ihn aber auch nicht sonderlich überraschen. Die Ausführungen der Frau Ministerin erfordern leider noch einmal ein bisschen Nacharbeit. Sie haben jetzt mit sehr vielen Daten um sich geschmissen, die im Übrigen nicht sehr überraschend sind.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Das sind Fakten! Sie müssen die Fakten zur Kenntnis nehmen!)

Herr Wagner, im Übrigen hat die SPD bisher nicht von einem Fall Stiftung Kloster Eberbach gesprochen. Zunächst haben wir um Aufklärung vor diesem Haus vor der Weihnachtspause gebeten. Daran ist nichts Unanständiges. Es ist der Auftrag des Parlaments, Regierungshandeln und das Handeln nachgeordneter Einrichtungen zu überprüfen. Dass Sie das gelegentlich stört, kann ich nicht ändern. Wir werden das aber weiter tun.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Petra Fuhrmann (SPD): Das stört die Regierung!)

Deswegen will ich noch einmal auf ein paar Ungereimtheiten hinweisen. Ich will zunächst ankündigen, dass wir Sie darum bitten werden, uns den Bericht des vereidigten Buchprüfers auszuhändigen, damit wir ihn aus unserer Sicht bewerten können. Unabhängig davon will ich jetzt schon einmal auf ein paar Punkte hinweisen.

(Zuruf von der CDU)

Das haben jetzt Sie gesagt. Wir haben noch eine ganze Reihe von vorhergehenden parlamentarischen Möglichkeiten, diesem Vorgang nachzugehen. Wir werden sicherlich bis zur Aufklärung des Falles unsere Möglichkeiten ausschöpfen. Das sage ich Ihnen auch in aller Deutlichkeit.

(Beifall bei der SPD)

Erstens. Der gesamte Vorgang fängt bei der Personalauswahl an.

(Günter Rudolph (SPD): Ohne Ausschreibung!)

Ohne Ausschreibung, das kennen wir, das ist nicht neu. Zur Qualifikation von Herrn H. ist schon einiges gesagt worden. Warum ist Herr H. mit seiner Qualifikation und seiner Vorgeschichte eingestellt worden?

Zweitens. Da wird es jetzt schon richtig spannend. Dazu haben Sie, obwohl Sie sowohl vom Kollegen Rudolph als auch vom Kollegen Wagner aufgefordert wurden, nichts gesagt. Sie hatten im März eine Kleine Anfrage – nicht Sie als Person, sondern Ihr Ministerium –, in der nach den Schäden, die Herr H. angerichtet hat, gefragt wurde. Wir reden noch nicht von einem Fall Stiftung Kloster Eberbach. Im März haben Sie – das Ministerium, die Landesregierung – erklärt, dass es den einen Fall gebe. Von den 40.000 € über fingierte Rechnungen haben Sie nichts gesagt. Sie haben es vertuscht, Sie haben keine Auskunft gegeben.

(Beifall bei der SPD – Günter Rudolph (SPD): Unverschämtheit!)

Die spannende Frage ist: Warum haben Sie es vertuscht? Deshalb ist der Verweis auf den Bericht des vereidigten Buchprüfers und die Reaktion der Staatsanwaltschaft zwar interessant. Für uns ist es aber viel interessanter, dass offensichtlich ein Ausgleich der 40.000 €, zumindest in Teilen, erst im Jahr 2009 erfolgt ist, und zwar auf der Grundlage eines außergerichtlichen Vergleichs. Jetzt wird es richtig spannend, weil das Wesen eines außergerichtlichen Vergleichs ist, dass man vorher miteinander geredet haben muss.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass vonseiten welches Beteiligten auch immer die Frage nicht aufgeworfen wurde, warum ausgerechnet die Firma A fingierte Rechnungen an die Stiftung gestellt hat – sie mussten ja wissen, dass es fingierte Rechnungen waren –, und sie dann versucht haben, das auf dem Weg eines außergerichtlichen Vergleichs wegzuräumen. Darüber geben Sie auf eine Kleine Anfrage im März 2010 keine Auskunft. Da werden wir hellhörig. Warum vertuschen Sie diese Vorgänge?

(Beifall bei der SPD, und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Deswegen steht der Verdacht der Umwegefinanzierung, der illegalen Parteienfinanzierung überhaupt im Raum. Sie haben sich bisher nicht als Aufklärer betätigt. Daraus entsteht doch der Verdacht. Das ändert nichts daran, dass in der Stiftung, nachdem die Vorfälle bekannt geworden sind, Veränderungen vorgenommen worden sind. Am Ende steht: Sie haben auf die Kleine Anfrage im März 2010 vertuscht und verschwiegen.

Sie haben einen außergerichtlichen Vergleich getroffen, dem ganz offensichtlich Gespräche vorausgegangen sein müssen, in denen klar geworden ist, worum es geht. Dann haben Sie strafrechtlich nicht nachgearbeitet. Das war alles nach der Frage von 2008. Da wird es richtig spannend. Die Staatsanwaltschaft hat in ihren Ausführungen darauf hingewiesen, dass es mit der Rückzahlung von 40.000 € nicht getan ist. Der Schaden ist auch durch den Untreuevorwurf begründet, und der ist nicht bearbeitet worden. Das bleibt alles bei Ihnen.

(Zuruf des Abg. Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU))

Sie werden jetzt eine zweite Möglichkeit bekommen, genau diese Fragen zu beantworten. Ich empfehle Ihnen dringend, sie jetzt ernsthaft aufzuklären und zu beantworten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Zurufe von der CDU)

Frau Ministerin, bitte sehr, Sie haben sich noch einmal zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin leicht irritiert, dass es Sie stört, dass ich Ihnen Daten und Fakten genannt habe. Herr Schäfer-Gümbel, es mag ja sein, dass das Ihren Argumentationsstrang ein bisschen durcheinanderbringt.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Verdrehung der Diskussion!)

Lassen Sie mich die Sachen richtigstellen, die Sie falsch dargestellt haben. Sie haben dargestellt, der Vergleich sei im Jahr 2009 oder 2010 abgeschlossen gewesen. Das ist falsch. Ein Vergleich wurde schon im September 2008 abgeschlossen, der nächste Vergleich wurde im Juli 2009 abgeschlossen.

(Zurufe von der SPD)

Der Vergleich über die höhere Summe, ungefähr 36.000 €, war im September 2008, der andere, mit der kleineren Summe, ungefähr 1.900 €, war im Juni 2009. Der Hauptbrocken ist im September 2008 im außergerichtlichen Vergleich geregelt worden. Es ist ein vollkommen normaler Sachverhalt, dass zu dem damaligen Zeitpunkt, zu dem der Schaden entstanden ist, selbstverständlich immer unter der Einbeziehung von Anwälten, mit den Vertragspartnern verhandelt und gesprochen wurde. Das, was nicht belegt werden konnte, musste zurückgezahlt werden. Das war ein vollkommen normaler Vorgang.

Wenn Sie behaupten, wir hätten nicht das getan, was wir gegenüber der Strafverfolgungsbehörde hätten tun müssen, ist das schlicht und einfach falsch. Ich erinnere daran, was ich eben gerade gesagt habe. Diesen Sachverhalt der überhöhten Rechnungen

(Zurufe von der SPD)

hören Sie doch bitte zu – hat die Stiftung am 14.04.2008, weit bevor die Vergleiche abgeschlossen wurden, der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft hat das zur Kenntnis genommen und hat die Aussage gegeben, die ich Ihnen eben mitgeteilt habe, dass man vonseiten der Staatsanwaltschaft eine plausible Erklärung des damaligen Rechtsbeistands des Herrn H. geglaubt habe.

Hier werden jetzt wieder die Ermittlungen aufgenommen. Ich muss Ihnen sagen: Das müssen Sie akzeptieren, und das müssen auch wir akzeptieren.

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Wir haben das getan, was wir tun mussten. Wir haben es der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Strafermittlungsbehörde ist und bleibt aber die Staatsanwaltschaft, und die wird ihre Aufgabe ordentlich erledigen.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Das ist im Rechtsstaat so richtig!)