Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gerade haben wir als einzige Fraktion dem Antrag zugestimmt, wodurch die von der Mehrheit hier vorgeschlagene Erläuterungserklärung zu einer wirklichen Erläuterung geworden wäre.
Wir sind der Auffassung, dass Menschen, wenn sie etwas entscheiden, das Für und Wider dieser Entscheidung abwägen können sollten. Diese Möglichkeit haben Sie mit Ihrer Mehrheit gerade weggestimmt, indem Sie gesagt haben, die Minderheitsmeinung wird den Bürgerinnen und Bürgern nicht mitgeteilt.
Meine Damen und Herren, offensichtlich sind wir als Einzige in diesem Haus der Meinung, dass Mehrheit nicht gleich Wahrheit ist.
Denn es gibt nicht nur hier im Landtag diese Minderheitenmeinung, die von uns in diesem Votum gerade zum Ausdruck gebracht worden ist, sondern es gibt außerhalb dieses Hauses ein breites Bündnis von Gewerkschaften und Beamtenbund: GEW, ver.di, IG BAU, IG Metall, AWO Südhessen und Frankfurt, Attac, Naturfreunde und Landesschülervertretung. All denen haben wir gerade versucht, eine Darstellung des Problems Schuldenbremse – die Mehrheits- und die Minderheitsmeinung dazu – in Ihre Erläuterungen zu dem Gesetz zur Schuldenbremse hineinzustimmen.
Herr Abgeordneter, ich möchte Sie etwas fragen. Ich höre Ihnen zu und versuche dauernd herauszubekommen, wo Sie Ihr Abstimmungsverhalten anders darstellen, als es in der Debatte vorgetragen wurde. Sie ergänzen die Debatte eigentlich um eine weitere Argumentationskette. Aber eine Erklärung, warum Sie jetzt so abgestimmt haben, eine Begründung Ihres Abstimmungsverhaltens kann ich nicht erkennen. Ich bitte um Erläuterung.
Bis auf ganz wenige Ausnahmen konnte ich in der Debatte keine Begründung dafür feststellen, erstens, warum der von der Mehrheit hier eingebrachte Erläuterungstext heute so behandelt werden muss; zweitens, warum ihm der parlamentarische Diskurs verweigert worden ist; und drittens, warum dann mit der großen Mehrheit das Ansinnen, aus dieser Erläuterung eine wirkliche Information zu machen, verweigert worden ist.
Das ist die Begründung dafür, warum wir so abstimmen mussten und Sie damit auch den 21 % der Hessinnen und Hessen, die diese Schuldenbremse nicht wollen, die Information darüber verweigern, warum Sie diese Show aus guten Gründen machen wollen.
(Vier Mitglieder der Fraktion DIE LINKE halten Transparente in die Höhe mit der Aufschrift: „Schuldenbremse heißt Sozialabbau!“ – Peter Beuth (CDU): Das ist unmöglich! – Lebhafte Zurufe von der CDU)
Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung. Ich darf bitten, dass die Fraktion DIE LINKE den Saal sofort verlässt. Die Sitzung ist unterbrochen.
Meine Damen und Herren, darf ich Sie bitten, mir zuzuhören? – Ich will Folgendes feststellen, nur damit Sie Bescheid wissen: Ich habe die Fraktion DIE LINKE für den heutigen Sitzungstag ausgeschlossen, ebenso den Fotografen der Fraktion DIE LINKE, die Fraktion für den heutigen Tag und den Fotografen für die ganze Woche.
Wenn Sie Platz nehmen, können wir die Sitzung fortsetzen. – Meldet sich jemand zur Geschäftsordnung, bitte schön?
Na klar, das ist ein klarer Verstoß gegen das, was wir vereinbart haben. Daher kann ich den Ausschluss für heute Abend erledigen. Das kann aber jederzeit angezweifelt werden. – Bitte schön, dann müssen Sie beantragen, den Ältestenrat einzuberufen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nach der Sitzung des Ältestenrats Folgendes erklären.
(Günter Rudolph (SPD): Moment, ein Schriftführer fehlt noch! – Schriftführerin Abg. Mürvet Öztürk nimmt ihren Platz ein.)
Meine Damen und Herren, wir haben eine klare Regelung im Hause dahin gehend, dass der Ausschluss von einer Sitzung erlaubt ist bei schuldhafter „gröblicher Verletzung der Würde oder der Ordnung des Hauses“. Dies ist ein Disziplinarmittel, das ohne vorherige Stufen der Disziplinarmittel, die wir haben, ergriffen werden kann.
Ich stelle zunächst fest, dass die von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE durchgeführte Aktion mit Transparenten eine schuldhafte, weil auch langfristig geplante, gröbliche Verletzung der Würde und der Ordnung des Hauses darstellt.
Ich stelle jetzt fest, dass ich damit in Abänderung dessen, was ich gesagt habe, nicht mehr die Fraktion, sondern die Abg. Schaus, Wissler, Schott und van Ooyen für die heutige Sitzung von der Sitzung ausschließe. Herr Abg. Dr. Wilken war nicht Beteiligter in dieser Situation. Er wird
Meine Damen und Herren, zur Begründung will ich nur sagen: Wir haben hier seit Jahren und gerade in dieser Wahlperiode verstärkt über die Frage diskutiert, in welcher Form sich Abgeordnete vom Button über den Aufkleber bis zum T-Shirt hier demonstrationsmäßig aufstellen. Wir sind uns alle einig gewesen, dass dies nicht der Fall sein soll und darf.
Wir werden demnächst die Frage zu erörtern haben, inwieweit mit großen Aufklebern auf Laptop-Rückseiten gearbeitet wird.
Insofern ist es jedem Abgeordneten bekannt gewesen, dass eine derartige Aktion zu einer Disziplinarmaßnahme führen muss. Ich habe mich zu diesem Schritt entschlossen, weil ich deutlich machen will, dass, wenn gutes Reden nicht mehr funktioniert, ein deutliches Zeichen zugunsten der Würde des Hessischen Landtags gesetzt werden muss. Deswegen bleibe ich beim Ausschluss dieser vier Abgeordneten.
Meine Damen und Herren, zum weiteren Verfahren habe ich mich nach Beratung mit Mitgliedern des Ältestenrats entschlossen, Herrn Abg. Dr. Wilken für etwa zwei Minuten – das ist die Restredezeit seiner Begründungsredezeit von fünf Minuten – erneut das Wort zu erteilen, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass er deutlich macht, wo speziell es einer Begründung für das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion in der Form bedarf, wie er sie vorgenommen hat. Sollte das nicht deutlich werden und für mich weiterhin der klare Eindruck bestehen, dass es sich um eine Verlängerung der Debatte handelt, müsste ich diese Begründung nach § 88 abbrechen. Herr Dr. Wilken, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Fraktion ist eine Fraktion, die sehr offensiv für die Information der Bevölkerung eintritt. Deswegen finden wir es erläuterungsbedürftig, dass wir Ihren vorgeschlagenen Erläuterungstext zur Information der Bevölkerung abgelehnt haben. Wir haben ihn abgelehnt, weil er – das hatte ich ausgeführt – nicht das Für und Wider abwägt. Wir haben ihn abgelehnt, weil er hinter verschlossenen Türen und nicht in der Offenheit dieses Parlaments entwickelt worden ist, weil eine Diskussion über diesen Text in diesem Hause nicht möglich war bzw. von Ihnen verhindert worden ist. Obwohl wir sehr für die Information der Bevölkerung sind, können wir nicht zustimmen,
dass der Bevölkerung die negativen Folgen der Entscheidung am 27. März als Information vorenthalten werden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, ich möchte zur Sicherheit noch eines anmerken, weil eine berechtigte Frage aufgetaucht ist. Die Erklärungen nach § 88 erfolgen nach Abschluss der Tagesordnungspunkte, mit denen wir
uns befasst haben. Das, was wir mit dem Ausschluss der vier Abgeordneten erlebt haben, tangiert in keiner Weise die Entscheidungen zu den Punkten 20, 68, 79 und 80 sowie dem entsprechenden Änderungsantrag. Das möchte ich zur Sicherheit zu Protokoll diktiert haben, damit klar ist, was wir hier beschlossen haben. Die Sache ist zu wichtig. Es geht um mehr als um Peanuts.
Antrag der Abg. Dr. Spies, Decker, Merz, Müller (Schwalmstadt) , Roth (SPD) und Fraktion betreffend Umsetzung des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Leiharbeit – Drucks. 18/2702 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum wiederholten Male befassen wir uns in diesem Haus mit dem Thema Leiharbeit. Zum wiederholten Male müssen wir feststellen: Noch immer befinden sich viele der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in nahezu ungeschützten Arbeitsverhältnissen und müssen zu Dumping löhnen arbeiten.
Bereits im Februar dieses Jahres gab es eine Bundesratsinitiative verschiedener A-Länder. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, alles zu unternehmen, die bei Schlecker deutlich gewordenen Gesetzeslücken im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu schließen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Verdrängung und Ersetzung von Stammbelegschaft durch deutlich schlechter bezahlte Leiharbeiter unterbunden wird.
Herr Kollege Decker, einen Augenblick bitte. Ich muss die Kollegen darauf hinweisen, dass hier vorne jemand steht und redet. Danke. – Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Das Gesetz sollte insbesondere sicherstellen, dass für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach einer Einarbeitungszeit der Grundsatz „gleiche Arbeit – gleicher Lohn“ ohne Ausnahme gilt, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nicht mehr allein für die Dauer ihres Einsatzes in einem Entleihunternehmen befristet beschäftigt werden dürfen – gemeint ist damit die Wiedereinführung des Synchronisationsverbotes – und die Möglichkeit der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung durch eigene Leiharbeitsgesellschaften begrenzt wird.
Meine Damen und Herren, Monat um Monat ist vergangen, ohne dass die Bundesregierung gehandelt hat. Frau von der Leyen hat immer wieder vollmundige Ankündigungen verlauten lassen. Bisher ist aber nichts passiert.
Der Berg in Berlin kreißte unaufhörlich und gebar heute eine Maus, denn just am heutigen Mittwoch hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Leiharbeit beschlossen. Wir stellen erneut fest, dass Bundesarbeitsministerin von der