Protocol of the Session on December 14, 2010

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem, was Herr Bauer, Herr Tarek Al-Wazir und Herr Greilich gesagt haben, ist nach meiner Sicht der Dinge nicht viel hinzuzufügen. Deswegen will ich Sie an diesem Nachmittag nicht über Gebühr strapazieren. Auch die Anhörung hat uns sehr deutlich gemacht, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ganz glasklare Aussagen haben ergeben, dass wir genau den richtigen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Aus diesem Grunde ist es schwierig, dem Änderungsantrag der SPD zu folgen, der auf dem Pressegesetz des Bundeslandes Brandenburg fußt.

Sie gehen bei der Offenlegung der Anschriften zu weit. Sie springen bei der Frage der Erfassung nur der Kapitalbeteiligungen und eben nicht der Stimmrechte zu kurz. Zu den 5 % hat Herr Greilich eben ausgeführt, was ich nicht wiederholen muss. Deswegen werbe ich weiterhin für den vorliegenden Gesetzentwurf.

Wenn es uns gelungen ist, damit sogar die GRÜNEN zufriedenzustellen, ist es umso besser.

(Günter Rudolph (SPD): Vorsicht, sonst rutscht er aus!)

Ich freue mich sehr, wenn der Gesetzentwurf hier eine breite Zustimmung erfährt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Herr Staatsminister Rhein, herzlichen Dank. – Es gibt keine weitere Wortmeldung. Die Debatte ist beendet.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/3443, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Sozialdemokraten und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

(Michael Siebel (SPD): Das war knapp!)

Dann kommen wir zur Abstimmung in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Pressegesetzes. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dagegen? – SPD und LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Verwaltungsfachhochschulgesetzes – Drucks. 18/3439 zu Drucks. 18/2755 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Christian Heinz. Bitte sehr, du hast das Wort.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Enthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank. – Das Wort hat als erster Redner Herr Kollege Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben darum gebeten, dass wir zu diesem Tages

ordnungspunkt doch noch eine kurze Aussprache durchführen, weil wir glauben, man muss schon begründen, warum man sich bei einem Gesetzgebungsverfahren der Stimme enthält.

Ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf, der von CDU und FDP hier vorgelegt worden ist, zu kurz springt. Er reagiert nicht auf die zukünftige Entwicklung im Beamtenrecht und hat von daher dringenden Nachregelungsbedarf. Gleichwohl sehe ich – deswegen auch nur die Enthaltung –, dass das Gesetz zum Ende des Jahres ausläuft und dass die Regierungsfraktionen natürlich für ein Gesetz sorgen müssen, das Gültigkeit hat.

Wir haben im Bereich der Verwaltungsfachhochschulen dringenden Diskussionsbedarf. Wir haben als Fraktion schon in der 16. Wahlperiode den Versuch gemacht, diesen Bereich neu zu regeln, und haben einen Gesetzentwurf ins Verfahren eingebracht, der die Verwaltungsfachhochschulen dem Hochschulgesetz unterwirft. Diesen Pfad müssen wir im nächsten Jahr weiter diskutieren, weil wir dann auch über die Reformen im Beamtenrecht reden werden. Das erste Dienstrechtsmodernisierungsgesetz haben Sie schon vorgelegt, ein zweites und ein drittes drohen – oder haben die Regierungsfraktionen angekündigt; ich weiß nicht, wie man es nennen soll.

Herr Minister, wenn wir die Debatte ernst nehmen, die auch die Mediatoren im Bereich des Beamtenrechts angestoßen haben, die Frage moderner Elemente im Beamtenrecht, die Frage, die uns allen wichtig war, dass wir die Möglichkeit schaffen, von privat zu öffentlich zu wechseln, aber auch von öffentlich zu privat zu wechseln, dann müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie wir den Menschen, die wir an den Verwaltungsfachhochschulen ausbilden, die Möglichkeit geben, so ausgebildet zu werden, dass sie nachher auch in der Privatwirtschaft anschlussfähig sind, oder diejenigen, die aus der Privatwirtschaft kommen, so ausbilden, dass wir sie auch im öffentlichen Dienst verwenden können. Von daher ist es aller Ehren wert, wenn wir diesen Bereich noch einmal aufrufen und diskutieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe in der Anhörung gut zugehört. Es gab eine große Schar von Anzuhörenden, die gesagt hat: Genau so, wie ihr das regelt, ist es richtig. – Dem muss man nicht immer folgen, wenn es viele gibt, die das sagen. Man muss natürlich auch immer schauen, wer dort argumentiert hat. Es waren die Kommunalen Spitzenverbände, die Interessenvertreter der Hochschulen, der Fachhochschulen. Aber ich glaube, dem muss man nicht folgen. Denn das Argument, das man vorträgt – man will so bleiben, wie man ist –, zieht letzt endlich nicht, wenn man die Verwaltungsfachhochschulen auf die Zukunft eichen will und sie so aufstellen will, dass wir zukünftig an den Verwaltungsfachhochschulen Menschen ausbilden, die dann auch den neuen Gegebenheiten im Beamtenrecht Rechnung tragen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist also nicht richtig, wenn sich die Kollegen der großen Fraktionen des Hauses, von Dr. Wagner von der CDU bis Walter Spieß, aber auch die Linkspartei unterhaken und sozusagen im Gleichschritt das Lied singen: „Ich will so bleiben, wie ich bin“. Da muss man hellhörig werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Günter Rudolph (SPD): Uiuiui! – Janine Wissler (DIE LINKE): Ihr seid jeden Tag etwas anderes!)

Wenn man Systeme auf Zukunft eichen will, wenn man unsere Ausbildung für die Zukunft fit machen will, dann muss man weiterdenken, dann muss man die Anschlussfähigkeit im Blick haben, dann muss man schauen, dass wir auch die Übergänge von privat zu öffentlich, von öffentlich zu privat organisieren. Ich nenne einmal die Stichworte Bachelor, Master, also Bologna-Prozess, und anderes. Da müssen wir weiter diskutieren.

Deswegen werden wir uns bei dem Gesetzentwurf nur enthalten. Wir kündigen aber schon an, dass wir den Gesetzentwurf aus der 16. Wahlperiode überarbeiten und dem Hause vorlegen werden – dann, wenn wir auch über die Modernisierung des Beamtenrechts insgesamt reden werden. Da passt er hin, und da kann man ihn auch inhaltlich richtig diskutieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Frömmrich, herzlichen Dank.

Meine Damen und Herren, auf der Besuchertribüne begrüße ich unsere langjährige Kollegin, Abgeordnete aus dem südlichsten Wahlkreis des Landes Hessen und Vorsitzende des Petitionsausschusses, Ilona Dörr. Herzlich willkommen.

(Allgemeiner Beifall – Zurufe: Zweimal begrüßt!)

Bist du schon begrüßt worden? – Du hast es auch verdient.

Jetzt erteile ich Herrn Dr. Blechschmidt von der FDP das Wort. Danach begrüßen wir noch einmal, und dann sehen wir weiter.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich bin ein großer Anhänger der Dienstrechtsreform. Wir haben in diesem Hause schon viel darüber diskutiert. Aber alles und jedes, insbesondere eine Enthaltung zu diesem Gesetzentwurf, damit zu begründen, dass man die zweite Stufe der Dienstrechtsreform abwarten will, ist schon ein bisschen abenteuerlich. Das ist auch kein Unterhaken der anderen Fraktionen, sondern ein Muss aus dem bestehenden Gesetz. Die GRÜNEN können sich gerne weiter Gedanken machen. Wir werden das zweite Gesetz zur Dienstrechtsreform diskutieren. Ich habe es schon doppelt und dreifach gesagt: Es gibt kein drittes, viertes und fünftes Gesetz.

Wir müssen aber – das ist durch den Beitrag von Herrn Frömmrich schon deutlich geworden – den Gesetzentwurf heute beschließen; denn das Gesetz läuft aus. Nach dieser Anhörung dem Gesetzentwurf mit der Begründung „Dienstrechtsreform“ seine Zustimmung zu versagen, ist für mich schlichtweg nicht verständlich und auch nicht mit dem edlen Ziel der Dienstrechtsreform, die wir im nächs ten Jahr noch diskutieren werden, vereinbar. Warum? Das Verwaltungsfachhochschulgesetz hat sich insgesamt bewährt; das hat Herr Frömmrich selbst dargelegt. Es läuft aus und muss verlängert werden. Die bisherige Struktur der Beamtenausbildung an einer verwaltungsinternen Hochschule wird beibehalten.

Es gibt hier drei Besonderheiten, die ich einmal erwähnen will, die so bedeutsam sind, dass man dazu kommen sollte, diesem Gesetz die Zustimmung zu geben und sich nicht zu enthalten:

Erstens. Die Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden wird unbenannt in „Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung“, da der bisherige Zusatz der dezentralen Organisation nicht gerecht wird.

Zweitens. Die Verwaltungsfachhochschule in Rotenburg an der Fulda soll unbenannt werden in „Hessische Hochschule für Finanzen und Rechtspflege“, da diese Formulierung nunmehr der in Wiesbaden entsprechen soll.

Drittens. Den Verwaltungsfachhochschulen soll ermöglicht werden, anwendungsbezogene und durch den Ausbildungsauftrag bestimmte Forschungsaufgaben wahrzunehmen. In diesem Zusammenhang soll auch angeführt werden, dass der als weiterbildender Studiengang akkreditierte Master of Public Management an der Verwaltungsfachhochschule als Fortbildungsveranstaltung genehmigt ist und damit auch entsprechend durchgeführt werden kann.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Dies sind alles wichtige Punkte, die als Modifikation in das Gesetz hineinkommen müssen. Wir müssen die Geltungsdauer des Gesetzes verlängern. Alle Anzuhörenden haben nicht einen unterschiedlichen Zungenschlag mit Dienstrecht etc. pp., wie von Herrn Frömmrich angenommen, in die Anhörung hineingebracht, sondern haben zugestimmt, dass dieses Gesetz so fortgeschrieben werden soll. Wir haben in der Diskussion auch deutlich gemacht, wenn die Dienstrechtsreform irgendwelche Weiterungen in Bezug auf dieses Gesetz hat, gilt es das im nächsten Jahr aufzugreifen. Es gibt kein Argument, der Fortschreibung des Gesetzes die Zustimmung zu verweigern.

Deshalb sage ich für die FDP, aber auch, glaube ich, im Konsens mit den anderen Fraktionen, die diesem Gesetzentwurf zustimmen: Das ist folgerichtig und auch adäquat. Die FDP wird zustimmen. – Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Herzlichen Dank. – Das Wort hat der Kollege Rudolph, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Frömmrich, ich weiß nicht, warum ein Gesetz falsch sein muss, wenn ihm vier Fraktionen zustimmen. Vielleicht ist Ihre Auffassung an dieser Stelle nicht die richtige. Das könnte ja der Umkehrschluss sein – um es einmal nett zu formulieren.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der FDP – Jür- gen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielleicht sind wir da unterschiedlicher Meinung! Das kann ja sein!)

Ja, das ist auch zulässig.

Wir haben das in der 16. Wahlperiode diskutiert: Wie wollen wir die Ausbildung für den gehobenen Dienst organisieren?

Der Ansatz der GRÜNEN ist es in der Tat, das an die Hochschulen anzugliedern. Das ist Ihre Interpretation, Ihre Zielsetzung. Dazu sage ich Ihnen: Aus der Praxis heraus halten wir das nicht für den zielführenden Weg. Die

Praktiker in den Kommunalverwaltungen, die auch Studierende an die Verwaltungsfachhochschulen senden, schätzen deren Arbeit. Wir brauchen beides: Wir brauchen die wissenschaftliche Ausbildung, wir brauchen aber auch Praktiker in den Verwaltungen, die dann Dinge in die Praxis umsetzen müssen. Das ist nachher auch wichtig. Deswegen ist das eine gelungene Mischung, und deswegen können wir der Verlängerung der Geltungsdauer dieses Gesetzes auch zustimmen.